12064/AB. vom zu 12584/J (XXV.GP) BUNDESMINISTER Mag. THOMAS DROZDA

Ähnliche Dokumente
10842/AB. vom zu 11352/J (XXV.GP) BUNDESMINISTER Mag. THOMAS DROZDA

9921/AB. vom zu 10366/J (XXV.GP) BUNDESMINISTER Mag. THOMAS DROZDA

12348/AB. vom zu 12875/J (XXV.GP) BUNDESMINISTER Mag. THOMAS DROZDA

12621/AB. vom zu 13189/J (XXV.GP)

10798/AB. vom zu 11351/J (XXV.GP)

12622/AB. vom zu 13206/J (XXV.GP)

10839/AB. vom zu 11273/J (XXV.GP) BUNDESMINISTER Mag. THOMAS DROZDA

10824/AB. vom zu 11339/J (XXV.GP)

3933/AB. vom zu 4103/J (XXV.GP) BUNDESMINISTER DR. JOSEF OSTERMAYER

Kontrollmechanismen zur Prüfung der Welterbeverträglichkeit in UNESCO Welterbestätten

10987/AB. vom zu 12564/J (XXV.GP)

12038/AB. vom zu 12572/J (XXV.GP)

GZ: BMASK /0016-VI/A/6/2017 Wien,

8532/AB. vom zu 8902/J (XXV.GP)

300/AB. vom zu 297/J (XXVI.GP)

4035/AB. vom zu 4211/J (XXV.GP) BUNDESMINISTER DR. JOSEF OSTERMAYER. GZ: BKA /0032-I/4/2015 Wien, am 18.

12362/AB. vom zu 12999/J (XXV.GP)

34/AB. vom zu 33/J (XXVI.GP)

12419/AB. vom zu 12915/J (XXV.GP) In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr /J betreffend

8107/AB. vom zu 8328/J (XXV.GP)

10825/AB. vom zu 11353/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/1258-II/9/2016 Wien, am 10. Februar 2017

12208/AB. vom zu 12740/J (XXV.GP)

12139/AB. vom zu 12603/J (XXV.GP)

6525/AB. vom zu 6775/J (XXV.GP)

10673/AB. vom zu 11101/J (XXV.GP)

9751/AB. vom zu 10144/J (XXV.GP)

8637/AB. vom zu 9000/J (XXV.GP) Parlament 1017 Wien

GZ: BMASK /0010-VI/B/1/2017 Wien,

12242/AB. vom zu 12771/J (XXV.GP)

10444/AB. vom zu 10881/J (XXV.GP)

10254/AB. vom zu 10743/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/1096-III/5/2016 Wien, am 21. Dezember 2016

GZ: BMASK /0009-VI/A/6/2017 Wien,

Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes

11245/AB. vom zu 11616/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0186-I/1/c/2017 Wien, am 24. März 2017

GZ: BMGF-11001/0038-I/A/5/2017 Wien, am 31. März 2017

13141/AB. vom zu 13963/J (XXV.GP) Parlament 1017 Wien

GZ: BMG-11001/0111-I/A/5/2016 Wien, am 6. Juni 2016

10278/AB. vom zu 10748/J (XXV.GP)

12518/AB. vom zu 13075/J (XXV.GP)

1584/AB. vom zu 1591/J (XXVI.GP) GZ: BKA /0092-IV/10/2018 Wien, am 7. November 2018

GZ: BMG-11001/0102-I/A/5/2016 Wien, am 13. Mai 2016

GZ: BMG-11001/0129-I/A/5/2016 Wien, am 27. Juni 2016

GZ: BMGF-11001/0272-I/A/5/2016 Wien, am 31. Oktober 2016

GZ: BMG-11001/0087-I/A/5/2016 Wien, am 4. Mai 2016

10293/AB. vom zu 10737/J (XXV.GP)

11330/AB. vom zu 11820/J (XXV.GP)

GZ: BMGF-11001/0067-I/A/5/2017 Wien, am 13. April 2017

9693/AB. vom zu 10349/J (XXV.GP)

10388/AB. vom zu 11258/J (XXV.GP)

GZ: BMGF-11001/0213-I/A/5/2016 Wien, am 5. September 2016

10653/AB. vom zu /J (XXV.GP)

GZ: BMG-11001/0083-I/A/5/2016 Wien, am 28. April 2016

13156/AB. vom zu 13977/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0717-I/3/d/2017 Wien, am 6. Oktober 2017

13086/AB. vom zu 13911/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0678-II/2/a/2017 Wien, am 21. August 2017

9726/AB. vom zu 10155/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/1032-II/2016 Wien, am 9. November 2016

GZ: BMGF-11001/0138-I/A/5/2017 Wien, am 15. Mai 2017

9100/AB. vom zu 9573/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0794-I/5/2016 Wien, am 13. Juli 2016

10209/AB. vom zu 10653/J (XXV.GP)

7498/AB. vom zu 7793/J (XXV.GP)

Eingelangt am Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

3229/AB XXIII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. Wien, 12. März 2008

GZ: BMASK /0049-VII/B/8/2016 Wien,

10135/AB. vom zu 10580/J (XXV.GP)

GZ: BMASK /0061-VI/A/4/2017 Wien,

GZ: BMASK /0194-VI/2016 Wien,

10920/AB. vom zu 11429/J (XXV.GP)

9086/AB. vom zu 9482/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0730-II/3/2016 Wien, am 7. Juli 2016

MAG. HANS PETER DOSKOZIL BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT. S91143/255-PMVD/2017 (1) 8. November 2017

GZ: BMASK /0007-VII/B/8/2017 Wien,

13139/AB. vom zu 13961/J (XXV.GP)

11380/AB. vom zu 11864/J (XXV.GP) Parlament 1017 Wien

41/ABPR. vom zu 43/JPR (XXV.GP) ANFRAGEBEANnNORTUNG

10172/AB. vom zu 10615/J (XXV.GP) Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

13210/AB. vom zu 14035/J (XXV.GP)

11902/AB. vom zu 12438/J (XXV.GP)

8735/AB. vom zu 9139/J (XXV.GP)

2572/AB. vom zu 2721/J (XXV.GP)

1003/AB. vom zu 1004/J (XXVI.GP) GZ: BKA /0052-IV/10/2018 Wien, am 10. August 2018

8707/AB. vom zu 9100/J (XXV.GP)

7171/AB. vom zu 7447/J (XXV.GP) Parlament 1017 Wien

11941/AB. vom zu 12433/J (XXV.GP) Parlament 1017 Wien

2503/AB XXII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

GZ: BMASK-10001/0761-I/A/4/2016 Wien,

11427/AB. vom zu 11902/J (XXV.GP)

12125/AB. vom zu 12671/J (XXV.GP)

13245/AB. vom zu 14054/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0763-III/9/e/2017 Wien, am 8. November 2017

11270/AB. vom zu 11798/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0119-II/BK/4.3/2017 Wien, am 6. März 2017

11519/AB. vom zu 11993/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0369-III/5/2017 Wien, am 26. April 2017

13101/AB. vom zu 13866/J (XXV.GP) Parlament 1017 Wien

8437/AB. vom zu 8820/J (XXV.GP)

9398/AB. vom zu 9752/J (XXV.GP)

10621/AB. vom zu 11074/J (XXV.GP) BUNDESMINISTER Mag. THOMAS DROZDA

10342/AB. vom zu 10798/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/1225-SIAK-ZGA/2016 Wien, am 11. Jänner 2017

GZ: BMASK-10001/0492-I/A/4/2017 Wien,

GZ: BMG-11001/0073-I/A/15/2016 Wien, am 21. April 2016

GZ: BMGF-11001/0007-I/A/5/2017 Wien, am 24. März 2017

6702/AB. vom zu 7000/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/1231-II/2/a/2015 Wien, am 23. Dezember 2015

1312/AB. vom zu 1309/J (XXVI.GP) GZ: BKA /0075-IV/10/2018 Wien, am 5. September 2018

7755/AB. vom zu 8032/J (XXV.GP)

21/AB. vom zu 19/J (XXVI.GP) Parlament 1017 Wien

Transkript:

12064/AB vom 29.05.2017 zu 12584/J (XXV.GP) 1 von 6 BUNDESMINISTER Mag. THOMAS DROZDA An die Präsidentin des Nationalrats Doris BURES Parlament 1017 W i e n GZ: BKA-353.120/0046-I/4/2017 Wien, am 29. Mai 2017 Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. März 2017 unter der Nr. 12584/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend das österreichische Weltkulturerbe, insbesondere betreffend die Kulturlandschaft Wachau gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu Frage 1: Gemäß Art. 5 lit a des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt muss sich ein jeder Vertragsstaat bemühen, eine allgemeine Politik zu verfolgen, dem Kultur- und Naturerbe eine Funktion im öffentlichen Leben zu geben und den Schutz dieses Erbes in erschöpfende Planung einzubeziehen. a. Welche allgemeine Politik verfolgt der Staat Österreich und insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, um dem österreichischen Weltkulturerbe eine Funktion im öffentlichen Leben zu geben? b. Welche Maßnahmen setzt der Bundesminister für Kultur und Kunst, Verfassung und Medien, um das Bewusstsein für den Schutz des österreichischen Weltkulturerbes zu bilden? c. Wie wird dieser Schutz des Weltkulturerbes in Österreich in eine erschöpfende Planung einbezogen? Die Umsetzung der Welterbekonvention ergibt sich durch die, in der Konvention und den zu deren Durchführung erstellten, operativen Richtlinien vorgegebenen Rahmenbedingungen sowie durch die dafür im nationalen Rechtsbereich relevanten gesetz- 1/6

2 von 6 12064/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung lichen Regelungen wie vor allem Denkmalschutz, Naturschutz, Raumordnung, Bauordnung oder Ortsbildpflege. Die Bewusstseinsbildung für die Bedeutung des Weltkulturerbes in Österreich erfolgt einerseits individuell im Rahmen des Managements der jeweiligen Welterbestätten sowie übergreifend in Form bewusstseinsbildender Maßnahmen durch die zuständige Abteilung des Bundeskanzleramtes. Zu letzteren zählt etwa der Erfahrungsaustausch aller österreichischen Welterbestätten im Rahmen regelmäßig stattfindender Klausuren und Konferenzen, die Präsentation der Welterbestätten im Rahmen relevanter Fachmessen oder auch die Unterstützung der Welterbestätten bei der Etablierung eines Welterbemanagements in Übereinstimmung mit den aktuellen Anforderungen und Empfehlungen der UNESCO. Der Schutz des Welterbes ist auf Grund der Diversität der einzelnen Welterbestätten und der damit verbundenen Komplexität und Bandbreite rechtlicher Regelungen zum Schutz derselben als laufende Aufgabe zu verstehen, innerhalb derer die jeweiligen Maßnahmen den individuellen Anforderungen anzupassen sind. Zu Frage 2: Gemäß Art. 5 lit b des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt muss ein jeder Vertragsstaat Dienststellen für den Schutz und die Erhaltung des Kultur- und Naturerbes einrichten. a. Gibt es diesbezügliche Dienststellen? b. Wenn ja, welche? c. Wenn ja, über wie viel Personal und Mittel verfügen diese Dienststellen? Die Erhaltung des österreichischen Kulturerbes im Allgemeinen ist vor allem Aufgabe des Bundesdenkmalamtes, das auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes tätig ist. Für die Angelegenheiten des UNESCO Weltkulturerbes ist im Bundeskanzleramt das Referat für UNESCO Weltkulturerbe in der Abteilung Denkmalschutz und Kunstrückgabe eingerichtet. Das Referat fungiert als National Focal Point für das UNESCO Weltkulturerbe und ist damit neben der Ständigen Vertretung Österreichs bei der UNESCO in Paris der direkte Ansprechpartner für die UNESCO und deren Beratungsgremien. Das Referat verfügt aktuell über Dienstposten im Ausmaß von 1,7 VZÄ. Die spezifisch für das UNESCO Weltkulturerbe zur Verfügung stehenden Mittel sind im Detailbudget Denkmalschutz enthalten und belaufen sich derzeit für Aufwendungen und Förderungen auf insgesamt 700.000,-- jährlich. 2/6

12064/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 3 von 6 Darüber hinaus werden Angelegenheiten des UNESCO Weltkulturerbes im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres von der Abteilung V/4 wahrgenommen, der auch die Ständige Vertretung Österreichs bei der UNESCO zuzuordnen ist. Weitere fachliche Angelegenheiten des UNESCO Weltkulturerbes werden auch von anderen Bundesministerien wahrgenommen, soweit Welterbestätten in deren Kompetenz fallen; dies ist etwa bei der Welterbestätte Schloss und Park von Schönbrunn der Fall, in deren Schutz und Erhaltung auch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eingebunden sind. Zu Frage 3: Gemäß Art. 5 Iit. c des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt muss ein jeder Vertragsstaat wissenschaftliche und technische Untersuchungen und Forschungen durchführen und Arbeitsmethoden entwickeln, die es ihm ermöglichen, die seinem Kultur- und Naturerbe drohenden Gefahren zu bekämpfen. a. Welche wissenschaftlichen und technischen Untersuchungen und Forschungen führt der Staat Österreich und insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien hinsichtlich des österreichischen Weltkulturerbes durch? b. Welche Arbeitsmethoden hat der Staat Österreich und insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien entwickelt, um Gefahren, die dem österreichischen Weltkulturerbe drohen, entgegenzuwirken? Wissenschaftliche und technische Untersuchungen werden im Auftrag des Bundeskanzleramts anlassbezogen durchgeführt beziehungsweise wird deren Durchführung unterstützt. In den letzten Jahren waren dies etwa die Erstellung wissenschaftlicher oder rechtlicher Gutachten im Zusammenhang mit Vorhaben in den Welterbestätten; darunter die Erstellung eines Dachkatasters zu den Barockdächern der Welterbestätte Historisches Zentrum von Wien sowie individueller wissenschaftlicher und rechtlicher Gutachten zu Dachausbauvorhaben im Historischen Zentrum Wien. Ebenso zählt dazu die Unterstützung der Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen zum Weltkulturerbe, wie etwa die Erstellung einer von ICOMOS International angeregten thematischen Studie zu den Grenzen des Römischen Reichs; letztere wurde durch die Mitarbeit zehn europäischer Staaten und durch wesentliche finanzielle und personelle Unterstützung seitens Österreichs realisiert und soll bei der 41. Sitzung (2. bis 12. Juli 2017, Krakau) des Welterbe-Komitees einer breiten Öffentlichkeit präsentiert werden. 3/6

4 von 6 12064/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung Auf nationaler Ebene wird aktuell eine Projektstudie zur historischen Seeklause in Hallstatt unterstützt. In Planung ist die Durchführung einer Projektstudie zur Umsetzung der Sanierungsarbeiten der historischen Stollenanlagen des Salzbergwerks Hallstatt. In die Reihe der technischen Untersuchungen fallen auch die sogenannten Heritage Impact Assessments zur Überprüfung der Auswirkung konkreter Vorhaben in Welterbestätten. Zu den österreichischen Welterbestätten wurden seit 2013 sieben derartiger Assessments durchgeführt; zuletzt zur Landesgalerie in Krems und zum Historischen Zentrum Wien. Darüber hinaus unterstützt das Bundeskanzleramt Forschungen an fachspezifischen Schulen, Universitäten und Fachhochschulen, die sich mit dem UNESCO Weltkulturerbe auseinandersetzen; als ein Beispiel sei hier etwa die Förderung eines von der HTBLA Hallstatt entwickelten Verfahrens zur in situ Messung des Wärmedurchgangs bei Kastenfenstern genannt. Arbeitsmethoden zur Vermeidung das Welterbe bedrohender Gefahren ergeben sich, wie der Umgang mit dem Welterbe generell, aus den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Welterbestätten und dem damit verbundenen Management in Übereinstimmung mit den relevanten nationalen gesetzlichen Regelungen sowie den operativen Richtlinien zur Welterbekonvention und den Empfehlungen des Welterbezentrums, des Welterbe-Komitees und deren Beratungsgremien ICOMOS, ICCROM und IUCN. Zu Frage 4: Gemäß Art. 5 Iit. d des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt muss ein jeder Vertragsstaat rechtliche, wissenschaftliche, technische Verwaltungs- und Finanzmaßnahmen treffen, die für die Erfassung, den Schutz, den Erhalt in Bestand und Wertigkeit sowie Revitalisierung dieses Weitkulturerbes erforderlich sind. a. Welche effektiven Maßnahmen setzt der Staat Österreich und insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, um für die Erfassung, den Schutz, den Erhalt in Bestand und Wertigkeit sowie Revitalisierung des österreichischen Weltkulturerbes zu erreichen und zu sichern? b. Welche Förderungen des Bundes kamen dem österreichischen WeItkulturerbe zugute? i. In welcher Höhe? ii. Förderungen des Bundes in welcher Höhe kamen der Kulturlandschaft Wachau zu? 4/6

12064/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 5 von 6 Schutz-, Erhaltungs- und Revitalisierungsmaßnahmen sowie wissenschaftliche Befundungen werden im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes vor allem im Rahmen der Denkmalpflege wahrgenommen. Darüber hinaus werden relevante Maßnahmen, die durch Länder und Gemeinden oder wissenschaftliche Einrichtungen umgesetzt werden, vom Bundeskanzleramt gefördert. Förderungen und Aufwendungen für das UNESCO Weltkulturerbe sind in den Kunst- und Kulturberichten abgebildet. 2016 erhielt die Kulturlandschaft Wachau für Angelegenheiten des UNESCO Weltkulturerbes 18.964,74. 2017 wurden unter diesem Titel zum Zeitpunkt der Anfrage 10.000,- ausbezahlt, weitere 9.780,-- sind zugesagt. Zu Frage 5: Gemäß Art. 5 lit e des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt muss ein jeder Vertragsstaat die Errichtung oder den Ausbau nationaler oder regionaler Zentren zur Ausbildung auf dem Gebiet des Schutzes und der Erhaltung des Kultur- und Naturerbes in Bestand und Wertigkeit und die wissenschaftliche Forschung in diesem Bereich unterstützen. a. Welche nationalen Zentren zur Ausbildung, Förderung und wissenschaftlichen Forschung existieren in Österreich? b. Welche davon beschäftigen sich mit der Kulturlandschaft Wachau? c. Welche regionalen Zentren zur Ausbildung, Förderung und wissenschaftlichen Forschung existieren in Österreich? d. Welche davon beschäftigen sich mit der Kulturlandschaft Wachau? Grundlegendes Wissen zum UNESCO Weltkulturerbe vermitteln die Österreichischen UNESCO Schulen. Forschungen und Expertenausbildungen finden unter anderem an der Universität Salzburg statt, wo 2011 der UNESCO-Lehrstuhl Kulturelles Erbe und Tourismus eingerichtet wurde. An der Donau-Universität Krems befassen sich die Zentren für Baukulturelles Erbe und Kulturgüterschutz mit dem UNESCO Weltkulturerbe. Das Institut für Konservierung und Restaurierung der Universität für Angewandte Kunst in Wien bietet nicht nur eine fachspezifische Ausbildung in einem für das Weltkulturerbe relevanten Bereich an, sondern beteiligt sich immer wieder auch aktiv an konkreten Projekten zur Erhaltung von (Welt)Kulturerbe. An der Technischen Universität Wien findet die Ausbildung für ExpertInnen im Umgang mit dem baukulturellen Erbe am Institut für Kunstgeschichte, Bauforschung und Denkmalpflege statt. Im regionalen Bereich sind es vor allem berufsbildende Schulen, an denen für das Welterbe relevantes Fachwissen erworben werden kann; etwa die bereits genannte HTBLA Hallstatt, die unter anderem einen Schwerpunkt für Holzrestauriertechnik anbietet. Die angeführten Institutionen sind als beispielhaft zu 5/6

6 von 6 12064/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung verstehen; eine vollständige Auflistung aller für das Weltkulturerbe relevanten Ausbildungs- und Forschungsmaßnahmen würde den Rahmen einer Parlamentarischen Anfrage sprengen. Mit freundlichen Grüßen Mag. DROZDA 6/6