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Transkript:

Anmeldung zum Faschingszug Seite Bitte 1 am + 2 Faschingsdienstag ausgefüllt & unterschrieben bis 12:45 Uhr per ausgefüllt E-Mail an: beim Zugbüro (am faschingszug@faschingsverein.de Feuerwehrhaus Fahrenzhausen) abgeben. TÜV-Gutachten sind ist als beizufügen! Kopie der Anmeldung abzugeben. Weiße Felder bitte ausfüllen oder ankreuzen! A. Angaben zum Teilnehmer Name Verein / Gruppe / Privatperson ACHTUNG! Geänderte Zugaufstellung Zugaufstellun wie letztes Jahr! Nur über Viehbach befahrbar! Siehe Skizze auf Seite 3! 2! Verantwortlicher Telefon Mobile Erreichbarkeit (Handy) Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) B. Angaben zum Fahrer Name, Vorname, Geburtsdatum Führerscheinklasse Telefon Mobile Erreichbarkeit (Handy) Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) C. Angaben zur Teilnehmergruppe Wir nehmen teil mit Traktor mit Anhänger Zweirad LKW mit Anhänger Fußgruppe Absolutes Glasverbot! Das Mitführen von Glasflaschen & Gläsern ist auf den Wägen verboten! PKW mit Anhänger Sonstiges: und sind ca. Personen. Unser diesjähriges Motto lautet: (wird vertraulich behandelt) D. Unterschriften Zur Durchführung eines Faschingszuges ist die Einhaltung diverser, uns vom Landratsamt vorgegebener, Vorschriften notwendig. Um einen reibungslosen und vor allem sicheren Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten bitten wir Euch um Beachtung der beiliegenden Sicherheitsvorgaben. Ich habe die beiliegenden Vorschriften zur Sicherheit beim Faschingszug erhalten, gelesen und versichere die Einhaltung der hier beschriebenen Vorgaben. Ort, Datum Unterschrift Verantwortlicher und Fahrer Bei Für Rückfragen steht Ihnen Christoph Herr Christian Gattinger, Hermann, Tel. 0151 unter / Telefon 126 3060179/5035355 08, zur Verfügung. zur Verfügung. Dieses Formular bestätigt Ihre Teilnahme und ist beim Zug mitzuführen!

Zugaufstellung über Viehbach Achtung: Nur über Viehbach befahrbar! Keine Wendemöglichkeiten von Richtung Fahrenzhausen kommend! Zufahrt nur über Viehbach, Obere Dorfstraße! Zugaufstellung

An die Fahrer der Wägen Um einen reibungslosen Ablauf an unserem Umzug zu ermöglichen bitten wir Euch darum, Folgendes zu beachten: Aufstellung: Bitte schließt bei der Aufstellung direkt auf den nächsten Wagen auf, ein Warten an der Kreuzung Zweigstraße-Blumenstraße ist zu vermeiden. (Bitte direkt hinter dem Wagen des Faschingsvereins aufstellen) Sicherheit: Pro Wagenrad der Fahrzeugkombination ist ein nicht alkoholisierter Wegbegleiter zu stellen. Falls diese Regelung nicht eingehalten wird, trägt der Fahrer die volle Haftung. Glas: Es herrscht am gesamten Faschingszug und Faschingstreiben ein absolutes Glasverbot. Das heisst, das Mitführen von Glasflaschen & Gläsern ist auf den Wägen verboten. Müll: Es wäre super von Euch und auch die Umwelt wird es Euch danken, wenn Ihr keinen Müll von den Wägen werft. Zugverlauf: Bitte lasst zwischen den Ortschaften den Zug nicht abreißen. Haltet bitte einen gleichbleibenden Abstand und schließt auf. Wagenvorstellung: Wir stellen Euren Wagen am Feuerwehrhaus Fahrenzhausen und in Kammerberg beim Wirt vor. Passt bitte die Lautstärke Eurer Musikanlagen dort entsprechend an. Zugende: Das Zugende ist in Kammerberg nach dem Wirt. Zum Abbau und Absteigen fahrt Ihr bitte entweder zum Kreisverkehr oder Richtung Giebing bis mindestes zur Verkehrsinsel. Ein Abbau/Absteigen direkt nach dem Wirt ist nicht gestattet, da dadurch der gesamte Zug aufgehalten wird. Keine Parkmöglichkeiten: Der Wagen ist nach dem Zugende nach Hause zu fahren. Es bestehen keinerlei Parkmöglichkeiten. Vielen Dank, Euer Faschingsverein Kammerberg

Auflagen für den Faschingsumzug in der Gemeinde Fahrenzhausen Gemeinsamer Auflagenbescheid des Landratsamtes Dachau/Freising in Zusammenarbeit mit der Stadt Dachau in Abstimmung mit der Polizeiinspektion Dachau/Freising Verantwortliche Fahrer Geschwindigkeit 1. Für jede am Umzug teilnehmende Gruppe ist eine nüchterne und volljährige verantwortliche Aufsichtsperson (nicht der Fahrer!) zu bestimmen, die auch für die Einsatztauglichkeit der Wegbegleiter zuständig ist. Deren Name und telefonische Erreichbarkeit (Handy) sind dem Veranstalter mitzuteilen. Die vom Veranstalter ausgegebene Teilnehmernummer ist sichtbar mitzuführen. 2. Pro Wagenrad der Fahrzeugkombination ist ein nicht alkoholisierter Wegbegleiter zu stellen. Ausnahmebei kleineren Umzügen / Wägen möglich. Falls diese Regelung nicht eingehalten wird, trägt der Fahrer die volle Haftung. 3. Die Fahrer der eingesetzten Fahrzeuge müssen im Besitz einer entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis sein. Das Mindestalter für die Fahrzeugführer beträgt 18 Jahre. Die Fahrer der Fahrzeuge sind zu besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme anzuhalten. Des Weiteren ist der Fahrer durch besondere Kleidung zu kennzeichnen (z.b. Warnweste). Der Fahrer muss während der Aufstell- und Auflösungsphase immer erkennbar an seinem Fahrzeug sein. Ausnahme Notfälle. 4. Die Fahrzeuge dürfen max. mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h bei der An- und Abfahrt und mit Schrittgeschwindigkeit beim Umzug, gefahren werden. Zulassungsvoraussetzungen; Abmaße der Fahrzeuge 5. Es dürfen nur Fahrzeuge teilnehmen, die zugelassen sind oder über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen. Alle eingesetzten Fahrzeuge und Anhänger müssen verkehrs- und betriebssicher sein. 6. Die Teilnahme an der Veranstaltung mit Kurzzeitkennzeichen und Händlerkennzeichen ist untersagt. 7. Für folgende Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen sind TÜV-Gutachten erstellen zu lassen: - bei Überschreiten der Höhe von 4 Meter - bei Überschreiten der Breite von 2,55 Meter - bei Überschreiten der Länge von 12 Meter (für Anhänger samt Aufbau) / bei Fahrzeugkombinationen 18 Meter (Zugmaschine mit Anhänger samt Aufbau) - bei Aufbautenüberhang nach Hinten von mehr als 3 Meter - bei Aufbautenüberhang nach Vorne von mehr als 0,5 Meter - bei Veränderungen an den sicherheitsrelevanten Fahrzeugteilen, wie z.b. Zugeinrichtungen, Bremsen, Lenkung - wenn Personen auf dem Anhänger transportiert werden. Technische Voraussetzungen für Anhänger und Zugfahrzeuge 8. Die vorgeschriebenen technischen Einrichtungen müssen während der An- und Abfahrt vollständig vorhanden und betriebsbereit sein. (z.b. Licht, Bremsen usw.). 9. Anhänger dürfen nur hinter Zugfahrzeugen mitgeführt werden, die hierfür geeignet sind, es ist auf zul. Anhängelast und Stützlast zu achten. Zur Verbindung von Fahrzeugen dürfen nur Verbindungseinrichtungen in amtlich genehmigter Bauart verwendet werden. Die Fahrzeuge müssen mit einer Betriebs- und Feststellbremse ausgerüstet sein. 10. Der Halter sowie der Führer des Fahrzeuges sind dafür verantwortlich, dass durch die am Fahrzeug angebrachten Aufbauten oder Veränderungen die Sichtverhältnisse für den Fahrzeugführer und die Bedienfähigkeit des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt werden. Lautstärke 11. Die Lautstärke der mitgeführten Musikanlagen ist während des gesamten Umzuges und bei der Aufstellung auf 90 db zu begrenzen. Nach dem Veranstaltungsende ist bei allen Wägen die Musik auszuschalten. Das Ausrichten der Boxen hat nach beiliegendem Schaublatt zu erfolgen. Elektrische Geräte, wie z.b. Stromaggregate, müssen den Sicherheitsvorschriften des VDE für den mobilen Betrieb entsprechen. Durch Schallpegelbegrenzer kann die Lautstärke elektronischer Verstärker genau bestimmt werden. Die Verwendung von Schallpegelbegrenzern wird Ihnen daher besonders empfohlen. Während der An- und Abfahrt ist es untersagt, die Musikanlagen einzuschalten.

Personentransport 12. Bei der An- und Abfahrt zum und vom Umzug ist die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in den Laderäumen der Fahrzeuge untersagt. Die Höchstzahl der auf jedem Fahrzeug zu befördernden Personen ist unter Beachtung des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeuges festzulegen. Der Aufenthalt von Personen auf oder an Zugmaschinen ist untersagt. In den Zugmaschinen dürfen nur die für den Fahrzeugführer und Beifahrer vorgesehenen Plätze belegt werden. 13. Anhänger, auf denen Personen befördert werden, müssen mit ebenen, rutschfesten und sicheren Steh bzw. Sitzflächen, Haltevorrichtungen, Geländern bzw. Brüstungen und Ein- bzw. Ausstiegen ausgerüstet sein. Beim Mitführen von stehenden Personen ist eine Mindesthöhe der Brüstung von 100 cm einzuhalten. Für jede beförderte Person muss eine Sitzfläche vorhanden sein. Der Personentransport ist nur auf gesicherten Aufbauten der Wägen gestattet. Wurfartikel 14. Als Wurfartikel sind nur Bonbons und kleine Geschenke (z. B. Blumen) erlaubt. Das Abwerfen von festen, flüssigen, schaum- oder pulverartigen Materialien (z.b. Heu, Konfetti, Holzspäne, Getränkedosen; Abfall) und von verletzenden Gegenständen ist verboten. 15. Es darf kein Werbematerial (z.b. Flyer) abgeworfen werden. Alkohol und Glas 16. Alkoholisierte Fahrzeugführer sind unverzüglich vom Verlauf des weiteren Umzugs auszuschließen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnehmer, die wegen übermäßigem Alkohol- bzw. Drogenkonsum für sich und andere eine Gefährdung darstellen. Es ist sicherzustellen, dass Jugendliche unter 16 Jahren keine alkoholischen Getränke konsumieren können. Das Konsumieren und Mitführen von branntweinhaltigen Getränken (z.b. Schnaps, Rum) ist untersagt. Ebenso herrscht absolutes Glasverbot am gesamten Faschingszug und Faschingstreiben. Versicherung - Haftung 17. Für jedes der eingesetzten Fahrzeuge muss eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bestehen, die die Haftung für Schäden abdeckt, die auf den Einsatz der Fahrzeuge im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen zurückzuführen sind. Der Einsatz bei Umzügen muss somit der Versicherung mitgeteilt werden. Die Teilnehmer der Veranstaltung haften für alle Schäden, die während der Veranstaltung von ihnen verursacht werden. Dies gilt insbesondere auch für Schadens- und Unglücksfälle, von denen Teilnehmer oder Besucher des Umzuges betroffen werden. Fremdenfeindliche Äußerungen 18. Wird bei einem Teilnehmer des Umzuges eine fremdenfeindliche Äußerung jeglicher Art festgestellt, wird der Teilnehmer mit sofortiger Wirkung vom Umzug ausgeschlossen. Die Teilnehmer der Veranstaltung haben den Anordnungen der Polizeibeamten, des Ordnungspersonals und des Veranstalters Folge zu leisten. Teilnehmer, die die Auflagen nicht beachten und einhalten, werden vom Umzugszug ausgeschlossen. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden separat verfolgt. Die Auflagen dienen Ihrer Sicherheit, sowie der Sicherheit aller Besucher und Teilnehmer. Haben Sie bitte hierfür Verständnis. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Gruppe gute Fahrt und eine gelungene Veranstaltung!

Bestätigung einer/s Genehmigung/Gutachtens oder einer gültigen Betriebserlaubnis für den angemeldeten Faschingswagen. Bitte zutreffendes ankreuzen: Für den Faschingszug dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, die verkehrssicher und betriebssicher sind. Für Fahrzeuge, für die gem. 1 Abs. 1a), Satz 2 der zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ein/e Genehmigung/Gutachten erforderlich ist, muss die Genehmigung mit der der Anmeldung vorgelegt werden. Für Fahrzeuge, für die gem. 1 Abs. 1a), Satz 1 der zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften kein/e Genehmigung/Gutachten erforderlich ist, hat die oder der Verantwortliche des Faschingswagens eine gültige Betriebserlaubnis vorzulegen, sowie unten unterschriftlich zu versichern, dass das Fahrzeug den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften entspricht. Name, Anschrift der/des Verantwortlichen sind auf dem Anmeldeformular aufgeführt. Fahrenzhausen, Unterschrift: