Herzlich Willkommen
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- Ewald Lang
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Herzlich Willkommen
2 Beginn: Faschingsdienstag 14:oo Uhr Aufstellung: ab 12:30 Uhr in der Straße Gerolfstr.1-5,Am Burggraben Zufahrt: über Eichenwaldstr Siehe Lageplan Meldung: Garage, Am Burgraben58, Haftungserklärung abgeben, Bonbons abholen.
3 Lageplan
4 Umzugsaufstellung: Gruppe 1-5 Gerolfstr. 3-5 Gruppe 6. anschließend Am Burggraben Gruppe 1 startet pünktlich um 14:00 Die anderen Gruppen folgen! Bitte den Umzug nicht abreißen lassen
5 Bitte gleich nach Ankunft an der Zugaufstellung bei uns am Burggraben 58 anmelden. Die Anmeldestelle wir um 13:45 Uhr geschlossen! Durch die Vereinigte Faschings Gesellschaft Gerolfing als verantwortlicher Veranstalter werden bei der Zugaufstellung, stichprobenweise Kontrollen über die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften bei den teilnehmenden Faschingswägen durchgeführt. Durch die Gruppe 1 (Goaßlschnalzer) wird der Faschingsumzug pünktlich um 14:00 Uhr gestartet. Zugverlauf: über die Eichenwaldstraße, bis zum Festplatz Gerolfing Im Partyzelt am Festplatz besteht dann für alle die Möglichkeit den Fasching ausklingen zu lassen.
6 Bei der Zu- und Abfahrt zum Faschingsumzug dürfen sich keine Personen auf dem Faschingswagen befinden. Die max. zul. Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h. Während des Umzuges, solange sich Personen auf dem Wagen befinden, darf max. Schrittgeschwindigkeit gefahren werden! Spätestens beim Verlassen der Umzugsstrecke bzw. nach Umzugsende müssen alle Teilnehmer den Faschingswagen verlassen haben. Die Umzugstrecke endet an der Kreuzung Eichenwaldstr.- Gerolfstr. kurz vor dem Festplatz! Wer mit seinem Wagen den Umzug sofort verlassen will, fährt dort nach links über die Gerolfstr. ab.
7 Wägen die noch bleiben wollen, fahren nach rechts, können dort im Straßenverlauf wenden und fahren zurück bis zur Hs Nr: 118 Der Kreuzungsbereich muss für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden. In beiden Fällen müssen die Mitfahrer an der Kreuzung (Umzugsende) den Wagen verlassen! Spätestens um 17:45 Uhr müssen alle Faschingswägen abgefahren sein, da um 18:00 Uhr die Straßen wieder für den Verkehr freigegeben werden müssen. Auf der Bühne Im Festzelt besteht für die teilnehmenden Garden dann die Möglichkeit zur Vorführung ihres Programms.
8 Damit ein Faschingsumzug reibungslos und ohne Probleme durchgeführt werden kann, gibt es einige Verhaltensregeln an die sich alle Teilnehmer halten müssen. Nur so kann jeder an der Veranstaltung sein Vergnügen finden. Zugmaschine: - Die Zugmaschine (Traktor) soll möglichst klein gewählt werden (bessere Übersicht) - Die Zugmaschine muss in technisch einwandfreien Zustand und zugelassen sein. - Die Sichtverhältnisse für den Fahrer sowie die Lenkfähigkeit des Fahrzeugs dürfen nicht eingeschränkt sein. - beim Umzug muss zur Sicherheit, zuverlässiges Personal der Zuschauer zugewandten Seite an der Zugmaschine abgestellt werden, beidseitig min. 2 Personen. - Die Teilnahme des Fahrzeugs an der Veranstaltung sollte dem Versicherer angezeigt werden. -Es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. -Der Wagen darf nicht aufgeschaukelt werden
9 Wagen: - wenn sich Personen auf dem Wagen befinden muss ein umlaufendes stabiles Geländer vorhanden sein (Höhe ca. 100 cm, von der Brücke aus) - ein sicheres Auf und Absteigen ist nur durch anbringen einer Treppe oder geeigneter Steighilfe (Stabilität beachten) am Wagenende möglich. - Das auf den Wagen klettern über die Zugdeichsel ist nicht gestattet. - Wagenaufbauten über eine Höhe von 400 cm (vom Boden) sind nicht erlaubt. - die Wagenbreite darf max. 250 cm betragen. - bei Wagen mit Kippvorrichtung ist darauf zu achten dass diese gesichert ist - alle Aufbauten sind so zu sichern, dass sie während der Fahrt nicht kippen können - das Herabschmeißen von Gegenständen ist verboten, ausgenommen Bonbons, die aber nicht gezielt auf Personen geworfen werden dürfen. - Es müssen entsprechende Schutzvorrichtungen getroffen sein, damit niemand unter die Räder kommen kann. Falls erforderlich muss das Fahrzeug an den Rädern begleitet werden. - Vor und nach dem Umzug dürfen keine Personen auf dem Wagen befördert werden.
10 Fahrer: - Alkoholgenuss für den Fahrer vor und während des Umzuges ist untersagt (Es gelten die Regelungen der StVO) - als Fahrer dürfen nur verantwortungsbewusste Personen zugelassen werden. - der Fahrer muss einen gültigen Führerschein besitzen und mitführen. - der Fahrer muss mit der Zugmaschine vertraut sein. - Der Fahrer muß das Ausgefüllte und unterschriebene Merkblatt für den Betrieb von Fahrzeugen dabeihaben. Teilnehmer: - auf Kinder ist besonders zu achten, es haften die Erziehungsberechtigten. - übermäßiger Alkoholgenuss führt leicht zu Unfällen und ist deshalb zu vermeiden. An Jugendliche unter 16 Jahren darf kein Alkohol, unter 18 keine Spirituosen abgegeben werden. - die Anweisungen der Zugleitung sind bindend und in jedem Fall zu befolgen. - bitte schmeißt keine leeren Flaschen auf die Straße
11 Sonstiges: - Feuerwerkskörper dürfen nicht abgebrannt werden. - die Verwendung von Umweltgefährdenden Stoffen und Verfahren ist verboten - Papierschnitzel, loses Stroh und dergleichen darf nicht verwendet werden. - Das Mitführen, bzw. der Gebrauch von Konfettikanonen ist aus Gründen der Sicherheit der Zuschauer untersagt - Tiere dürfen nicht mitgeführt werden. - Bei ärztlichen Notfällen stehen Sanitäter auf der Strecke zur Verfügung. Notruf:112 - Der Veranstalter behält sich vor, betrunkene Personen und solche mit Masken oder Verkleidungen welche das religiöse oder sittliche Empfinden der Öffentlichkeit verletzen könnten, von der Teilnahme am Faschingsumzug auszuschließen. - WC-Anlage steht am Dorfplatz und am Festplatz zur Verfügung - Bitte beim Dorfplatz die evtl. vorhandene Musikanlage zurückdrehen, die teilnehmenden Gruppen werden dort begrüßt und vorgestellt.
12 -Im Anschluss treten die teilnehmenden Garden auf der Bühne im Festzelt auf. Die Musikanlagen von Faschingswägen am Festplatz sind deswegen abzuschalten. -Bitte achtet darauf dass der Abstand zwischen den Gruppen nicht zu groß wird -Bitte passt besonders auf die Kinder unter den Zuschauern auf. Hinweis: Für eventuelle Ansprüche der GEMA durch öffentliche Musikdarbietungen der teilnehmenden Gruppen haftet der Veranstalter nicht. Die Haftungserklärung (unterschrieben von allen Teilnehmern) ist bei der Zugaufstellung abzugeben.
13 Bitte unbedingt das Jugendschutzgesetz beachten, keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche Zuschauer unter 18 Jahren. Diese Verhaltensregeln sind allen Teilnehmern zugänglich zu machen und werden durch Unterschrift auf der Haftungserklärung akzeptiert.
14 Der Gerolfinger Faschingsumzug wird durch die Vereinigte Faschings Gesellschaft Gerolfing e.v. organisiert und finanziert. Für Versicherungen, Genehmigungen usw. muss ein nicht unerheblicher Betrag aufgebracht werden. Wir würden uns freuen, wenn auch die Umzugsteilnehmer uns mit dem Kauf eines Festabzeichens dabei unterstützen.
15 Wir wüschen allen viel Spass beim Gerolfinger Faschingsumzug Vereinigte Faschings Gesellschaft Gerolfing
Unsere Teilnahmebedingungen haben sich in einigen Punkten geändert. Dies betrifft insbesondere die Hinweise für die teilnehmenden Motivwagen.
1. Vorsitzender Christoph Thieltges Am Weinberg 14 54518 Dreis Tel.: 0176/70886891 e-mail: [email protected] Liebe Teilnehmer des Dreiser Rosenmontagszug! Unsere Teilnahmebedingungen haben
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16.10.15nk Seite 1 Anmeldung zum Rosenmontagsumzug / Kinderumzug 2016 Motto des Wagens/der Fußgruppe: ca. Länge in m einschließlich Zugfahrzeug Wir nehmen teil am als Rosenmontagsumzug Wagen Führt die
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MITGLIED IM BUND DEUTSCHER KARNEVAL Wevelinghover Straße 15 41334 Nettetal Geschäftsführer Wevelinghover Straße 15 41334 Nettetal Tel.: 02153-5474 Internet: www.karnevals-komitee-lobberich.de E-Mail: [email protected]
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