An alle Vereine/Teilnehmer des Faschingsumzugs Rennertshofen
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- Lena Winkler
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1 Organisationsteam Ranzhofer Faschingsumzug An alle Vereine/Teilnehmer des Faschingsumzugs Rennertshofen Rudi Braun Von-Ems-Straße Rennertshofen Tel.: / 1674 Fax: rudi.braun@freenet.de Liebe Faschingsbegeisterte, Rennertshofen, Dezember 2013 die Vorbereitungen für den 32. Ranzhofer Faschingsumzug am 2. März 2014 sind bereits voll im Gange. Dieses Schreiben ersetzt in diesem Jahr die bisher alljährlich anberaumte Sitzung der Vereine. Gesetzliche Richtlinien ändern sich in dieser Saison nur geringfügig und können dem Schreiben entnommen werden. Wir bitten Euch, Eure Gruppen und auch Fahrer entsprechend zu informieren. Besondere Umstände aufgrund der Marktsanierung: Unser Umzug wird auch in diesem Jahr durch den Rennertshofener Markt stattfinden. Die laufende Marktsanierung erfordert geringfügige Anpassungen, da zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar ist, wie weit die Bauarbeiten zum Faschingssonntag fortgeschritten sein werden. Um einen bestmöglichen Ablauf sicherstellen und einen Faschingssonntag mit vielen Höhenpunkten bieten zu können, werden wir im Markt ein wenig enger zusammenrücken müssen als bisher. Die Nähe der Umzugsteilnehmer zum Publikum ist eine gute Möglichkeit die Stimmung weiter anzuheizen und auch das Publikum noch mehr am Faschingstreiben teilhaben zu lassen, gleichzeitig muss aber die Sicherheit für die Zuschauer, alle mitwirkenden Gruppen und Wagenbegleiter gewährleistet bleiben. Das Faschingstreiben nach dem Umzug wird im Markt stattfinden (entgegen anderslautenden Gerüchten). Für Wagenbauer: Bitte eigenverantwortlich die Wegstrecke (Mulden/Schlaglöcher/Unebenheiten/Übergang Teer zu Pflaster) im Markt anschauen, damit Ihr nicht aufsitzt und ein wenig kleiner/niedriger bauen, damit Ihr auf jeden Fall durch die Torbögen kommt. Idee war, wegen des Risikos der Marktsanierung, aufgrund von sich jährlich verschärfenden gesetzlichen Richtlinien und zur Steigerung der Qualität des Umzugs, die Zugmaschinen und Wagengrößen zu regeln (kleinere Traktoren & Wägen). Nach Feedback von etlichen betroffenen Wägen, sind wir von dieser Idee abgerückt, möchten eure Gedanken trotzdem anregen und unsere Empfehlung an euch aussprechen. Wir würden uns freuen, wenn Ihr unserer Empfehlung folgen würdet: Basierend auf Rückmeldungen unserer Zuschauer, kann die Qualität erhöht werden durch o Reduzierung der Größe kleine Traktoren (<50 PS und oder alte Traktoren z. B. Eicher) mit entsprechenden Hängern oder Rasenmähertraktoren, o Mehr Fußgruppen mit z. B. Bollerwägen sind ausdrücklich gewünscht. Änderungen: Auszahlungsmodalitäten Fußgruppen (>10 Personen; Kinder zählen als jeweils 1 Person) werden ab diesem Jahr den Wägen gleichgestellt, d. h. der Überschuss wird durch die Anzahl der teilnehmenden Gruppen geteilt und ausgeschüttet. auf die Sitzung mit den Vereinen verzichten wir. Bitte Wünsche zur Aufstellung auf der Anmeldung vermerken, welche wir dann so gut wie möglich versuchen zu berücksichtigen. Richtlinien: Bei der Hin- und Rückfahrt ist der L- oder T-Führerschein wieder ausreichend (letztes Jahr war noch ein CE-Führerschein notwendig). Fragen? Bei Fragen bitte direkt an ein ORF-Mitglied wenden. Hedderle Mäh Euer ORF Organisationsteam Faschingsumzug Ranzhofer
2 Organisationsteam Ranzhofer Faschingsumzug An alle Vereine/Teilnehmer des Faschingsumzugs Rennertshofen Rudi Braun Von-Ems-Straße Rennertshofen Tel.: / 1674 Fax: rudi.braun@freenet.de Rennertshofen, Dezember 2013 Terminübersicht Teilnehmer Fachingsumzug 2014 Sitzung mit den Vereinen Wird darauf verzichtet Süßigkeitenbestellung spätestens abzugeben bei Bekl. Fischer Fax: 08434/ Anmeldeschluss und Abgabe Teilnahmeerklärung Abholung Süßigkeiten neues Feuerwehrhaus Rennertshofen Uhr Faschingsumzug Aufstellung (Trugenhofener/Bertoldsheimer Straße) Start ab Uhr Uhr Organisationsteam Faschingsumzug Ranzhofer
3 Gesetzliche Vorgaben und versicherungstechnische Erklärungen Fahrzeuge/Anhänger: Die Fahrzeuge müssen verkehrs- und betriebssicher sein und den besonderen Anforderungen dieser Veranstaltung entsprechen. Sie dürfen beim Umzug nur in Schrittgeschwindigkeit fahren. Die Fahrzeuge, die am Faschingsumzug teilnehmen, müssen eine Betriebserlaubnis und eine Kfz- Haftpflichtversicherung besitzen. Zugmaschinen mit einer bbh von nicht mehr als 60 km/h und ihre Anhänger sind von der Zulassung ausgenommen, wenn sie auf einer Örtlichen Brauchtumsveranstaltung und auf den An- und Zufahrten zu diesen Veranstaltungen verwendet werden. Dies gilt nur, wenn für die eingesetzte Zugmaschine ein amtl. Kennzeichen zugeteilt ist. Rote Überführungskennzeichen dürfen nicht verwendet werden, evtl. Kurzzeitkennzeichen! Die zulässigen Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte dürfen nicht überschritten werden (landwirtschaftliche Fahrzeuge: Breite: 2,50 m, Höhe 4,00 m, Länge: 20 m.). Die Maße beziehen sich auch auf An- und Aufbauten und auch auf den mitgeführten Anhänger. Werden Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewicht überschritten, muss die Unbedenklichkeit durch ein Gutachten festgestellt werden. An-/Aufbauten dürfen für eine Brauchtumsveranstaltung vorgenommen werden. Diese dürfen aber die Verkehrssicherheit nicht verletzen. Die angebrachten Aufbauten dürfen die Sichtverhältnisse für den Fahrzeugführer die die Lenkfähigkeit nicht beeinträchtigen. Während des Umzuges darf die lichttechnische Einrichtung verdeckt sein, nicht auf den An- und Abfahrtswegen. Eine Betriebserlaubnis muss für Fahrzeuge, deren eingetragene Geschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt, nachgewiesen werden. Personen dürfen während des Umzuges auf der Ladefläche transportiert werden (nicht bei Anoder Abfahrt!), wenn die Ladefläche eben, tritt- und rutschfest ist und jeden Sitz- oder Stehplatz eine ausreichende Sicherung gegen Verletzung oder Herunterfallen des Platzinhabers besteht. Ein Geländer oder Brüstung mit einer Höhe von 1 m muss bei einer Personenbeförderung angebracht sein. Ein gesicherter Ein-/Ausstieg nach hinten muss vorhanden sein. Die beförderten Personen sollen nach oben hin in Unterführungen abgesichert werden. Falls Kinder auf der Ladefläche sind, müssen diese durch geeignete erwachsene Personen beaufsichtigt werden. Das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit ist zu beachten. Kinder unter 10 Jahren müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Die An- und Aufbauten müssen sicher gestaltet und fest angebracht sein. Dies gilt auch für Sitze und Tische. Es darf nur ein Anhänger (zweiachsig oder mehrachsig) mitgeführt werden. Durch Begleitpersonen oder technische Sicherung muss gewährleistet sein, dass keine Person zwischen Zugfahrzeug und Anhänger gelangen kann. Die Verbindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger muss betriebs- und verkehrssicher sein. Bei Steckbolzenkupplung muss der Steckbolzen gesichert sein. An den Außenseiten der Fahrzeuge dürfen keine scharfkantigen oder sonstigen gefährlichen Teile hervorstehen. Für die äußere Sicherheit der Fahrzeuge muss eine Seitenverkleidung vorhanden sein, die ca. 20 cm über dem Boden endet und die Räder gegenüber dem Zuschauer gesichert sind. Die Verkleidung muss so stabil sein, dass sie auch bei einem kräftigen Druck nicht nachgibt. Im übrigen sind die Faschingswägen von erwachsenen Wagenbegleitern (diese müssen eindeutig erkennbar sein) in ausreichender Zahl zu sichern. Für sie besteht Alkoholverbot. Seite 1 von 2
4 Auf der An- und Abfahrt sind max. 25 km/h zulässig. Die eingesetzten Fahrzeuge sind mit einem 25 km/h-schild und Wiederholungskennzeichen zu kennzeichnen. Hier gilt die StVO. Es dürfen keine Personen befördert werden. Fahrer: Der Fahrer muss mindestens 18 Jahre alt sein und die notwendige Fahrerlaubnis besitzen. Diese ist mitzuführen. Die Kl. L u. T sind für wieder zulässig bei An- bzw. Abfahrt. Er muss körperlich und geistig geeignet sein. Auch schon geringer Alkoholgenuss kann zu Eignungsmängeln mit allen seinen rechtlichen Konsequenzen führen. Er muss besondere Rücksicht und Vorsicht während des Umzuges walten lassen. Vor Antritt der Fahrt ist die Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen. Sonstige Anordnungen (in der Nachbesprechung mit den Vereinen beschlossen zum Schutz der Teilnehmer und des Fahrers): Die Verkehrssicherung und Verkehrslenkung während es Umzuges erfolgt durch die PI Neuburg a.d. Donau bzw. durch die FFW Rennertshofen. Deren Anweisung ist unbedingt Folge zu leisten. Sofern Pferde oder Gespanne mitgeführt werden, sind diese ausschließlich von fachkundigen Erwachsenen zu führen. Beim Mitführen von Gegenständen haben die Teilnehmer des Faschingsumzuges darauf zu achten, dass andere Personen nicht verletzt werden. Das Werfen von Feuerwerkskörpern ist zu verbieten und mit Nachdruck zu unterbinden. Das Werfen/Verteilen von Glasflaschen ist untersagt. Popkorn und Erdnussflips sollen von den Wagenbegleitern ausgeteilt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zum Schutze des Fahrers und der Teilnehmer, alkoholisierte Personen bzw. Gruppen vom Umzug auszuschließen. Der Ausschluss kann auch ohne Angaben von Gründen erfolgen. Versicherungen: Es empfiehlt sich, die Teilnahme an einer Brauchtumsveranstaltung, zu der auch der Faschingsumzug gehört, der Fahrzeugversicherung zu melden, damit ein Versicherungsschutz gegeben ist. Für jedes eingesetzte Fahrzeug muss eine Kfz-Haftplichtversicherung bestehen. Schäden, die von aktiven Teilnehmern an Dritten verursacht werden (z. B. Brille kaputt durch Bonbonwurf), ist grundsätzlich über die Vereinshaftpflicht abzudecken. Ist die teilnehmende Gruppe nicht in einem Verein organisiert, übernimmt die Privathaftpflicht die Schadensregulierung. Es besteht eine Veranstalterhaftpflicht. Aktive Teilnehmer sind dann bei der Veranstaltung versichert, wenn der Veranstalter die Verkehrssicherheit verletzt hat. (z. B. Teilnehmer fällt über Kabel, das auf der Straße verlegt ist). Zu-/Abfahrt ist nicht über die Veranstalterhaftpflicht versichert. Anmerkung: Diese Vorgaben sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen deshalb beachtet werden. ORF Organisationsteam Ranzhofer Faschingsumzug Seite 2 von 2
5 Teilnahmeerklärung für den 32. Ranzhofer Faschingsumzug am 2. März 2014 Hiermit erkläre ich, dass ich über die verkehrsrechtlichen bzw. versicherungstechnischen Vorgaben und Veranstaltungshinweise eingehend informiert worden bin. Desweiteren wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass diese eingehalten werden müssen. Eine schriftliche Zusammenfassung dieser Verhaltensregeln wurde mir ausgehändigt (siehe Gesetzliche Vorgaben und versicherungstechnische Erklärungen ). Für Rückfragen des Veranstalters werden von Ihnen noch folgende Daten benötigt. Name des Vereins: Ansprechpartner: Straße: PLZ/Wohnort: Telefonnummer: Faxnummer: Homepage Datum, Ort Ansprechpartner der Gruppierung Wunsch bezüglich Aufstellung: Teilnahmeerklärung bis spätestens abgeben bei: Rudolf Braun, Von-Ems-Straße 7, Fax: , Rennertshofen
6 Themenbeschreibung für den Ranzhofer Faschingsumzug 2014 Name Verein / Gruppe: Wagen: Fußgruppe: Thema: Bauzeit: Detaillierte Themenbeschreibung: Für Wagenbauer: Musik: ja nein Wagenabbau am Torbogen: ja nein Themenbeschreibung bis spätestens abgeben bei: Rudolf Braun, Von-Ems-Straße 7, Fax: , Rennertshofen
7 Süßigkeitenbestellung für den Faschingsumzug 2014 Bitte in die Kästchen die Anzahl der gewünschten Packungen eintragen! Name des Vereins/Gruppe Ansprechpartner: Telefonnummer: Haribo Goldbären / Colaflaschen Stückzahl: 100 Packungspreis: ca. 6,50 Kilopreis: ca. 6,50 Goldbären Colaflaschen Bonbons TROPICIAL Mix 3kg hochwertigere Bonbons Stückzahl:? Packungspreis: ca. 8,80 Kilopreis: 2,67 Stenger s Popkorn Stückzahl: 100 x 10g Packungspreis: ca. 4,30 Kilopreis: ca. 4,30 Chio-Chips Stückzahl: 60 x 20g Packungspreis: ca. 8,60 Kilopreis: ca. Boehme Fruchtkaramellen Stückzahl: 1000 Packungspreis: ca. 7,50 Kilopreis: ca. 3,38 Bonbons Toffee Mix 3kg hochwertigere Bonbons Stückzahl:? Packungspreis: ca. 8,80 Kilopreis: 2,67 Haribo Karneval Mini Stückzahl: 100 Packungspreis: ca 5,20 Kilopreis: ca.? Abgabe: spätestens bei Bekleidungshaus Fischer, Rennertshofen oder per Fax: Spätere Bestellungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten um Euer Verständnis! Die Preise können sich leicht verändern, da uns zum jetzigen Zeitpunkt noch keine endgültigen Preise vom Anbieter vorliegen. Es kann auch sein, dass wir den einen oder anderen Artikel nicht bekommen. Hier behalten wir uns das Recht vor, einen Ersatzartikel in der gleichen Preiskategorie zu nehmen, ohne vorher nochmals beim Besteller (Euch) nachzufragen. Abholung der Süssigkeiten: 21. Februar 2014, zwischen im neuen Feuerwehrhaus in Rennertshofen (Monheimer Straße)
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