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Transkript:

Datenschutzerklärung und allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen treten mit der Verwaltung früher oder später in Kontakt, weil sie z.b. einen Personalausweis beantragen müssen oder Kindergeld beanspruchen können. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden. In einem Verwaltungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn die Informationen sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten. Wenn Verwaltungsbehörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten z. B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. Inhaltsverzeichnis 1. Wer sind wir?... 2 2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?... 2 3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?... 2 4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?... 2 5. Wie verarbeiten wir diese Daten?... 3 6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?... 3 7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?... 3 8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?... 4

1. Wer sind wir? Behörde für Kultur und Medien Hohe Bleichen 22 20354 Hamburg 2. Wer sind Ihre Ansprechpartner? Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Behörde, vertreten durch die Behördenleitung, richten. Die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier: www.hamburg.de/bkm/kontakt. Darüber hinaus können Sie sich an die für die Behörde zuständige Datenschutzbeauftragte wenden: Datenschutzbeauftragte der Behörde für Kultur und Medien Große Bleichen 30 20354 Hamburg Tel: +49 428 24 342 BKM-Datenschutzbeauftragte@bkm.hamburg.de 3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten? Um die Aufgaben zu erfüllen, die in die Zuständigkeit der BKM fallen, z.b. um Förderanträge zu bearbeiten, denkmalrechtliche Genehmigungen zu erteilen, Anträge auf Herausgabe von Archivgut zu bearbeiten, Auskünfte nach dem Transparenzgesetz zu geben oder Veröffentlichungen vorzunehmen, Einladungen auszusprechen oder Bewerbungsverfahren durchzuführen, ist es erforderlich, dass wir (u.a. gem. 4 HmbDSG) personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. 4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir? Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten: Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z. B. Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Steuernummer, Identifikationsnummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. Für einzelne Verfahren, wie z.b. die Förderverfahren oder auch denkmalschutzrechtliche Verfahren sowie Bewerbungsverfahren, verarbeiten wir darüber hinaus noch weitere fachspezifische Daten. Besondere Kategorien personenbezogener Daten, sogenannte sensible Daten", erheben wir ebenfalls nur dann, wenn dies für das spezielle Verfahren erforderlich ist.

Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind. Können wir einen Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an den Arbeitgeber u.ä.). Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten. 5. Wie verarbeiten wir diese Daten? In den automationsgestützten Verwaltungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und in weiteren Schritten den Verwaltungsverfahren zugrunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. 6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben? Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem Verwaltungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (z.b. an Krankenkassen, Rentenversicherungsträger) weitergeben, wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist. Die bei der Bearbeitung Ihres Anliegens entstandenen Vorgänge werden nach Abschluss und Ablauf der Aufbewahrungsfrist regelmäßig dem Staatsarchiv Hamburg angeboten. In Ausnahmefällen von historischer Bedeutung könnte das Staatsarchiv diese Vorgänge mit Ihren personenbezogenen Daten dauerhaft aufbewahren. Akten, die nicht dem Staatsarchiv übergeben werden, werden vernichtet. In der Regel werden Ihre personenbezogenen Daten elektronisch verarbeitet. IT- Dienstleister und Auftragnehmer der Freien und Hansestadt Hamburg im Sinne der DSGVO ist die Dataport AöR (Dataport, Altenholzer Str. 10-14, 24161 Kiel). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Dataport könnten im Rahmen ihrer Tätigkeit als Administratoren unter Umständen Kenntnis von Ihren personenbezogenen Daten erhalten. 7. Wie lange speichern wir Ihre Daten? Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das jeweilige Verwaltungsverfahren erforderlich sind. Die Speicherdauer richtet sich vorrangig nach spezifischen gesetzlichen Regelungen und beträgt regelmäßig mindestens ein Jahr nach Abschluss des Vorgangs. Häufig werden Akten auch bis zu 10 Jahre aufbewahrt, z.b. wenn im Zusammenhang mit dem Vorgang Gebühren/Bußgelder erhoben wurden.

8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung. Recht auf Auskunft Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrensabschnitt gemacht werden. Recht auf Berichtigung Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen. Recht auf Löschung Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht. Recht auf Widerspruch Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet. Recht auf Beschwerde Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen: Hamburgischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Kurt-Schumacher-Allee 4, 20097 Hamburg Tel.: (040) 4 28 54-40 40 E-Fax: (040) 4 279 11811 E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit. Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.