Sicherheit und Gefahrenabwehr

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Transkript:

OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik HOCHSCHULE MAGDEBURG-STENDAL (FH) Fachbereich Bauwesen Studienordnung für den Bachelorstudiengang Sicherheit und Gefahrenabwehr vom 0.0.00

Diese Studienordnung wurde geändert durch: -. Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Sicherheit und Gefahrenabwehr der Otto-von- Guericke-Universität Magdeburg Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik und der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) Fachbereich Bauwesen vom 0.0.00 Nach Einarbeitung dieser Änderungen ergibt sich nunmehr folgender aktueller Satzungstext: Auf der Grundlage der Abs. Nr. und Abs. Nr. des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom. Mai 00 (GVBl. LSA S. ), haben die Otto-von-Guericke- Universität Magdeburg und die Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) gemeinsam folgende Satzung erlassen: Präambel Inhalt Allgemeine Studienhinweise Geltungsbereich Studienabschluss Studiendauer Studienbeginn Zulassungsvoraussetzungen Ziel des Studiums Umfang des Studiums Studieninhalte Studienfachberatung Übergangsbestimmungen Inkrafttreten Anlagen: Die Organisation des Studienganges erfolgt durch eine gemeinsame Kommission, die sich aus je drei Angehörigen der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH), Fachbereich Bauwesen und der Universität Magdeburg Fakultät Verfahrens- und Systemtechnik sowie drei Studierenden zusammensetzt. Die Kommission ist für die Aktualisierung und Fortentwicklung des gemeinsamen Studienganges zuständig. Allgemeine Studienhinweise Diese Studienordnung enthält Hinweise allgemeiner Art. Zur genauen Orientierung und Planung des Studiums sind weitere Informationen sinnvoll. Zu diesem Zweck wird den Studierenden empfohlen, sich mit der Prüfungsordnung des Bachelorstudienganges vertraut zu machen und möglichst frühzeitig Kontakt zur Studienberatung und zu Hochschullehrerinnen, Hochschullehrern, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufzunehmen. Die im Anhang aufgeführten Zeitpunkte zur Belegung von Lehrveranstaltungen sind als Empfehlung für die Absolvi e- rung des Studiums in der Regelstudienzeit zu verstehen. Weitere Informationen über das Studium sind im Prüfungsamt, im Dezernat Studienangelegenheiten der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) und der Otto-von- Guericke-Universität Magdeburg und im jeweiligen Studentenrat erhältlich. Außerdem wird auf die Informationsschriften und Aushänge dieser Stellen verwiesen. Neben dem Wissenserwerb und der Ausprägung von Befähigungen in den verschiedenen Formen der Lehrveranstaltungen ist das Selbststudium für den erfolgreichen Studienabschluss unerlässlich. Geltungsbereich Anlage : Studienplan Präambel Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der gültigen Prüfungsordnung Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums des Bachelorstudienganges Sicherheit und Gefahrenabwehr. Der Studiengang Sicherheit und Gefahrenabwehr wird als gemeinsamer Bachelorstudiengang von der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg durchgeführt. Die Studierenden dieses Studienganges sind an beiden Bildungseinrichtungen immatrikuliert. Studienabschluss Das Studium führt durch den Erwerb des akademischen Grades Bachelor of Science (B.Sc.) zu einem berufsqualifizierenden Abschluss.

Studiendauer Der Studiengang ist so gestaltet, dass das Studium des Bachelorstudienganges einschließlich der Bachelorarbeit mit dem Kolloquium in einer Regelstudienzeit von Semestern abgeschlossen werden kann. Studienbeginn Das Lehrangebot ist auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet. Zulassungsvoraussetzungen () Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Bachelorstudium ergeben sich aus Abs. des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA). () Auf Grundlage von Abs. des Hoc h- schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) wird in einem Feststellungsverfahren der Nachweis der Eignung für diesen Studiengang ermittelt. Näheres regelt die entsprechende Satzung. Ziel des Studiums () Ziel des Studiums ist es, gründliche Fachkenntnisse und die Fähigkeit zu erwerben, nach wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu arbeiten, sich in die vielfältigen Aufgaben der auf Anwendung, Forschung oder Lehre bezogenen Tätigkeitsfelder selbstständig einzuarbeiten und die häufig wechselnden Aufgaben zu bewältigen, die im Berufsleben auftreten. Die Fachkenntnisse werden auf dem Gebiet der Sicherheit und Gefahrenabwehr vermittelt. Die Absolventinnen und die Absolventen sollen Kompetenz erhalten in den Bereichen Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz, Umweltschutz, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Sicherheitsmanagement, Arbeits- und Betriebssicherheit, Brandursachenermittlung und Risikoanalyse. () Als berufliche Einsatzfelder der Ausbildung werden gesehen: Werkfeuerwehren, Bundesfeuerwehren, hauptamtliche Leiter freiwilliger Feuerwehren, Fachbehörden bei Bund, Ländern und Gemeinden, Polizei, Versicherungen, Sicherheitstechnik- bzw. Brandschutzspezialist in Unternehmen, Industriefirmen für Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen, selbstständige Ingenieur-, Sachverständigen- und Gutachterbüros. Umfang des Studiums () Die Regelstudienzeit beträgt im Bachelorstudiengang Semester. () Der erforderliche Gesamtumfang des Lehrangebots beträgt Credits ( SWS). () Bestandteil des Studium ist ein Praktikum von insgesamt mindestens sechs Monaten Dauer (0 Credits). Bereits absolvierte praktische Tätigkeiten können angerechnet werden. Das Praktikum kann beispielsweise bei einer Berufsfeuerwehr, im Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt oder der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge durchgeführt werden. () Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums wird das Anfertigen einer Bachelorarbeit einschließlich Kolloquium verlangt. Für die Bachelorarbeit und das Kolloquium werden Credit points angerechnet. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel Wochen. Studieninhalte () Die für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums geforderten Module einschließlich der Modulprüfungen sind in der Prüfungsordnung vorgeschrieben. Die zweckmäßige Verteilung der Module auf die Semester ist in der Anlage angegeben. Die Inhalte der Module sind den Anlagen zu entnehmen. () Die nachzuweisenden Studienleistungen bestehen aus Modulprüfungen, Leistungsnachweisen und der Bachelorarbeit mit dem Kolloquium. Die Anzahl und Anforderungen der Prüfungen sind in der Prüfungsordnung festgelegt. Es wird studienbegleitend geprüft. () Die Bachelorarbeit ist eine selbstständige wissenschaftliche Arbeit, die in schriftlicher Form einzureichen und zu verteidigen ist. Dabei soll die Studentin oder der Student zeigen, dass sie oder er innerhalb einer vorgegebenen Frist ein technisches Problem selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden bearbeiten kann.

Studienfachberatung () Eine Studienfachberatung durch kompetente Personen der Fakultät bzw. des Fachbereiches kann jederzeit in Anspruch genommen werden und erscheint insbesondere in folgenden Fällen zweckmäßig: - Anlaufschwierigkeiten bei Studienbeginn, - wesentliche Überschreitung der Regelstudienzeit, - nicht bestandene Prüfungen. () Im Hinblick auf die Bachelorarbeit empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig mit Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern Kontakt aufzunehmen Übergangsbestimmungen Inkrafttreten Diese Satzung tritt nach Ihrer Genehmigung durch die Rektoren am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung im Verwaltungshandbuch der Otto-von-Guericke- Universität Magdeburg und in den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) in Kraft. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrates der Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik der Otto-von-Guericke- Universität Magdeburg vom 0.0.00, des Fachbereichsrates Bauwesen der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) vom.0.00, des Senates der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg vom 0..00 und des Senates der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) vom..00. Diese Satzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 00/00 das Studium beginnen. Der Rektor der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Der Rektor der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)

Anlage : Studienplan Bachelorstudiengang Sicherheit und Gefahrenabwehr (SGA) Modul SWS Kreditpunkte B Informatik Informatik B Mathematik Mathematik I Mathematik II B Mathematik Mathematik III B Englisch Englisch I Englisch II Englisch III Englisch IV B Physik Physik I Physik II B Chemie Chemie I Chemie II B Ökologie Grundlagen Umweltschutz Ökotechnologie u. -toxikologie B Gebäudetechnische Grundlagen Werkstoff-u. Baustoffkunde Gebäudetechnik Grundlagen d. Konstruktion Sicherung v. Objekten B Tragwerkslehre Tragwerkslehre I Tragwerkslehre II B Elektrosicherheit u. Sensorik Elektrotechnik/-sicherheit Sensorik u. Steuerungen B Strömungsdynamik Strömungsdynamik I B Thermodynamik Thermodynamik I Thermodynamik II B Baulicher Brandschutz Brandverhalten Baustoffe u. Bauteile Vorbeugender baulicher Brandschutz Schutz-/Gefahrenabwehr- u. Sicherheitskonzepte B Verbrennung/Anlagensicherheit/Schadstoffausbreitung Verbrennungstechnik Schadstoffausbreitung Technische Risiken I B Grundlagen Brandschutz Chemie d. Brände u. Löschmittel Brand- und Explosionsschutz Sicherheitstechnische Kennzahlen/Labor 0

Modul SWS Kreditpunkte B B B B B0 Psychologie Psychologie des Risikos Stresstheoretische, krisenpsychologische u. psychotraumatologische Grundlagen Primäre Stressprävention und management Sekundäre Stressprävention und management Gefahrenabwehr I Technik und Taktik der Gefahrenabwehr I Führungslehre I Geoinformationssysteme Recht/Betriebswirtschaft Recht I Betriebswirtschaftliche Grundlagen v. Recht/Personal Wissenschaftliche Arbeit Projektarbeit Proseminar Wahlpflicht Gesundheits- und Arbeitsschutz Katastrophenschutz-Management Hochwasserschutz Löschanlagen Betrieblicher Brandschutz Innovationsmanagement Kernreaktoren Funktion u. Sicherheit Gefahrguttransport Sattelitennavigation Lagerung/Transport radioakt. Stoffe Modellierung u. Simulation Ökonomie d. Großschadensereignisse Bergsicherheit Schadstoffauswirkungen auf d. Umwelt Beherrschung exothermer Reaktionen Praktikum Grundausbildung/Praktikum 0 Bachelorarbeit Summe