Joint Programming Initiative (JPI) Urban Europe

Ähnliche Dokumente
Strategieprogramm Intelligente Verkehrssysteme und Services plus

NEUE ENERGIEN Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit. Programmsteuerung: Klima- und Energiefonds

zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit

ENERGIE DER ZUKUNFT. Nd en. Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit

Energieforschungsprogramm 2015

Informationen zum Berichtswesen. Dissertationen im Thema Mobilität der Zukunft

zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit

zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit

Programmverantwortung Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)

Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit

Ausbildungsinitiative Technologiekompetenz

NEUE ENERGIEN Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit. Programmsteuerung: Klima- und Energiefonds

Rainer Burger / enu. Richtlinien zur Öffentlichkeitsarbeit von Naturschutz-Projekten in Niederösterreich

Forschungskooperation Internationale Energieagentur

Informationen für die Umsetzung eines COIN- Aufbau-Projekts. 6. Ausschreibung COIN-Aufbau Jänner 2017

Vorgaben. Berichtslegung und Projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit. Jahresprogramm 2016

Hinweise zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit

Leitfaden zum Berichtswesen Wien, Juni 2012

Der Weg zum Vertrag bis zur Auszahlung der Startrate

keine Rechtsgültigkeit KOSTENABRECHNUNG Andrea Polakova

Vorgaben Berichtslegung und Projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit

Berichtslegung Breitband 2020 Ausschreibungen Access Backhaul Leerrohr

Leitfaden zum Berichtswesen Strategische Entwicklung von Impulszentren

Talente. Bewertungshandbuch zur Begutachtung der. Karriere-Grants laufende Einreichung

Österreichische NANO Initiative. Programmlinie FTE-Verbundprojekte Leitfaden für das Berichtswesen

Sichtbarkeit der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit

Kostenleitfaden Alexander Glechner. Projektcontrolling & Audit

Ohne Gewähr, der jeweilige Kostenleitfaden hat alleinige Gültigkeit hinsichtlich Kostenanerkennung. KOSTENABRECHNUNG Ulrike Henninger

TAKE OFF TECH GATE VIENNA,

Vorgaben. Berichtslegung und Projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit. Jahresprogramm 2013

Leitfaden zum Berichtswesen für die Programmlinie FEMtech FTI-Projekte 3. Ausschreibung Wien, März 2011

W E R K V E R T R A G

Berichtswesen COMET K2-Zentren 3. Ausschreibung Inhaltlicher Teil

Ergänzende allgemeine Richtlinie Öffentlichkeitswirksame

KOSTEN & FINANZIERUNG. Christian Barnet

Leitfaden zum Berichtswesen für die COIN-Programmlinie Kooperation und Netzwerke. 4. Ausschreibung

Fact Sheet 25 Publizitätsanforderungen

Erasmus+ Leitaktion 2

Förderfähige Kosten und Berichtslegung

Anleitung für die Antragstellung und Projektbearbeitung im Projektantrags- und abrechnungstool PADUA (für Initial-, Schwerpunkt- und Regionalprojekte)

baut auf bestehende EU Initiativen wie: (SET-Plan) Ziele des SET-Plans: Convenant of Mayors CONCERTO CIVITAS

Reisekosten, externe Kosten und Formular Belegsverzeichnis neu

Förderungsvertrag. abgeschlossen zwischen dem. Bund. als Förderungsgeber. und. Name Straße PLZ, Ort Firmenbuchnummer/ZVR-Nr. als FörderungsnehmerIn.


Horizon 2020 Energie: Erfahrungen und Ausblick nächste Ausschreibungen

Die Sicherheitsklammer. Koordinierte Sicherheits- und Verteidigungsforschung für Österreich

Subventionsansuchen an die Landeshauptstadt Graz

Ausschreibung. Forschungspreis für Nanowissenschaften und Nanotechnologien.

Leitfaden zum Berichtswesen

Ein Streifzug durch aktuelle Förderausschreibungen Mag. Astrid Stakne Forschungs- und Transfersupport

DEFINE Projektkurzvorstellung

Förderprogramme der FFG. Annamaria Andres 1. Juni 2017

SILICON!ALPS CALL FÜR F&E PROJEKTE

Checkliste Promotion: Zulassung zur Promotion Dr. rer. nat.

Vorgaben Berichtslegung. Jahresprogramm 2018

DFG. Leitfaden für die Antragstellung. Projektakademien. DFG-Vordruck /14 Seite 1 von 6

Förderungsvertrag. abgeschlossen zwischen dem. Bund. als Förderungsgeber. und. Name Straße PLZ, Ort. Firmenbuchnummer / ZVR-Nr.

Leitfaden. Ausschreibung Internationale Spitzenforschung der Baden-Württemberg Stiftung ggmbh. vom Oktober 2018

Leitfaden für Öffentlichkeitsarbeit des AMS Steiermark für Partnerinstitutionen (PI)

Anleitung für die Antragstellung und Projektbearbeitung im Projektantrags- und abrechnungstool PADUA (für alle Projektkategorien)

ZIT13 plus Programm FORSCHUNG

Diplomarbeits-DB. Kompakthandreichung für Hauptverantwortliche Schüler/in

tecnet accent Innovation Award 2017

KIRAS EINREICHERTAG 2018/19 KOSTENLEITFADEN , Wien

Urbane Energiesysteme Intelligente sektorübergreifende Energielösungen

Strategische Vernetzungsplattformen im Kontext der Großen Gesellschaftlichen Herausforderungen

Antragsfrist: 8. Mai 2017 Projektbeginn frühestens August 2017 Projektende spätestens Juli 2020

Abwicklung der ÖAW-Stipendien (DOC, DOC-team)

DATENERFASSUNG IN DER FFG. Josef Säckl,

tecnet accent Innovation Award 2018

Checkliste Promotion: Zulassung zur Promotion Dr. rer. pol.

Diplomarbeits-DB. Kompakthandreichung für Hauptverantwortliche Schüler/in

Evaluierung der Kommunikationsplattform ERA Portal Austria

Vom Input zur Wirkungsorientierung

EUROPÄISCHER FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG Merkblatt zu den Informations- und Kommunikationspflichten der Begünstigten

FFG ÖSTERREICHISCHE FORSCHUNGSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT mbh Kostenleitfaden Ing.Markus Hinterwallner

Einladung Erfolgreich durch Innovation

Von der Projektidee zur Antragstellung

Kosten & Finanzierung

Call Users in Focus 2016 Abrechnungsmodalitäten

EUROPÄISCHER FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG Merkblatt zu den Informations- und Kommunikationspflichten der Begünstigten

Kosten, Projektabrechnung und Prüfung für EUROSTARS Projekte

FFG ÖSTERREICHISCHE FORSCHUNGSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT mbh Kosten & Finanzierung

CHANCEN IN UND MIT HORIZONT 2020 Andrea Höglinger

BENUTZERLEITFADEN ZUR UNTERZEICHNUNG MIT DOCUSIGN...

SMART CITIES: AUSTRIAN AND EUROPEAN APPROACHES IN R&D FUNDING

Rolle und Arbeitsweise. Christian Naczinsky Abteilung für EU-Forschungspolitik und koordination 28. April 2014

SET-Plan. Der SET-Plan ist eine Strategie. H2020 ist ein konkretes Finanzierungsinstrument mit Budget

Richtig einreichen 7. ASAP Ausschreibung

Vorgaben Berichtslegung. Jahresprogramm 2018

Österreichische Krebshilfe Salzburg. Richtlinien Forschungsförderung Krebshilfe Salzburg

Erasmus+ Strategische Partnerschaften im Hochschulbereich (KA203) Handreichung zur Erstellung des Abschlussberichts im Mobility Tool Plus (MT+)

Öffentliche Ausschreibung der bundesweiten Theaterinitiative Macht schule theater für das Schuljahr 2013/2014

Friedrich-Ebert-Schule Brunhildenstraße Wiesbaden. Leitfaden zur Anfertigung von Projektdokumentationen

Transkript:

Programmverantwortung Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) Programm-Management: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbh (FFG) Joint Programming Initiative (JPI) Urban Europe Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit Für Projekte im Rahmen der Joint Programming Initiative Urban Europe (): 2nd Pilot Call ERA-NET Cofund Smart Cities and Communities (ENSCC) Gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) Version: 1.0, Februar 2016 Erstellt: Programmmanagement der FFG

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Hinweise... 4 1.1 Kontakt Abwicklungsstelle... 4 1.2 Programmverantwortung... 4 2 Auszahlungsmodalitäten... 4 3 Berichtswesen: Zwischen- und Endberichte... 6 3.1 Zeitpunkt der Berichtsabgabe... 6 3.2 Änderungen im Projektverlauf... 7 4 Erstellung von Zwischen- und Endberichten, allgemeine Formatvorgaben... 7 5 Hinweise für Publikationen und Projekt-Präsentationen... 8 6 Hinweise für Veranstaltungen und Workshops... 9 6.1 Veranstaltungen des Auftraggebers bzw. der... 9 6.2 Veranstaltungen und Workshops in Österreich im Rahmen des Projektes... 9 6.3 Andere Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter... 9 6.4 Interne Projektmeetings... 10 Leitfaden zur Berichtslegung Seite 2 von 10

Sehr geehrte FördernehmerInnen! Ihr Projekt wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und/oder des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) gefördert. Ein wesentliches Anliegen des Programms ist es, die internationale Vernetzung österreichischer forschungs- und technologiebezogener Spitzenleistungen zu fördern und diese einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Daher ist es nicht nur wichtig, das Programm und seine Strategie öffentlichkeitswirksam darzustellen, sondern auch die Projektergebnisse gut und verständlich aufzubereiten. Mit den folgenden Anleitungen, Erläuterungen und Hinweisen sowie der Vorlage zur Berichtslegung wollen wir eine Vereinfachung der administrativen Projektbearbeitung und der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit auf nationaler Ebene erzielen. WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass die nationalen Berichtslegungspflichten ergänzend zu den transnationalen Berichtslegungspflichten zu sehen sind! Die transnationalen Berichtslegungspflichten werden dem transnationalen Konsortialführer (Main Applicant) des Projekts vom Call Secretariat mitgeteilt. Diese Hinweise und Vorlagen für Zwischen- und Endberichte bzw. Abrechnungen sowie zu verwendende Logos und allfällige weitere Vorlagen stehen Ihnen auf der Homepage der Abwicklungsstelle FFG unter www.ffg.at/jpiurbaneurope/vorlagen-berichtslegung zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit! Leitfaden zur Berichtslegung Seite 3 von 10

1 Allgemeine Hinweise Im Rahmen der Projektdurchführung ist das Programmmanagement der Abwicklungsstelle FFG (Bereich Thematische Programme) die primäre Anlaufstelle. Sie werden ersucht, bei allen Eingaben und Schreiben Ihre sechsstellige FFG-Projektnummer anzugeben. Die Vorlagen für die Zwischen- und Endberichte sowie für die Zwischen- und Endabrechnungen finden Sie unter: www.ffg.at/jpiurbaneurope/vorlagen-berichtslegung 1.1 Kontakt Abwicklungsstelle Programmmanagement Joint Programming Initiative Urban Europe Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) Sensengasse 1, 1090 Wien jpi-urban-europe@ffg.at 1.2 Programmverantwortung Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) Abteilung für Energie- und Umwelttechnologien Leitung: DI Michael Paula Verantwortlich für die Programmlinie: DI Hans-Günther Schwarz hans-guenther.schwarz@bmvit.gv.at Ko-Finanzierung einzelner Projekte/Projektanteile: Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) Abteilung für EU-Forschungspolitik und -koordination Leitung: Dr. Christian Naczinsky, MBA Verantwortlich für die Programmlinie: Mag. Martin Schmid martin.schmid@bmwfw.gv.at 2 Auszahlungsmodalitäten Mit Retournierung des unterschriebenen Förderungsvertrags, der zwischen dem Bund und dem/der AntragstellerIn abgeschlossen wird, an die FFG sowie Erfüllung der dafür erforderlichen Auflagen erfolgt die Auszahlung der 1. Rate. Der weitere Auszahlungsmodus hängt von der Dauer des Projekts ab, wobei den Projektmeilensteinen entsprechende technische und finanzielle Berichte erforderlich sind, auf welche die Auszahlung jeweils einer weiteren Förderrate folgt. Die konkreten Berichtslegungspflichten sind im Vertrag geregelt. Bitte beachten Sie, dass die nationalen Berichtslegungspflichten ergänzend zu den transnationalen Berichtslegungspflichten zu sehen sind. Leitfaden zur Berichtslegung Seite 4 von 10

Achtung: Die Auszahlung der jeweils nächsten fälligen Rate, basierend auf den zuerkannten Fördermitteln gemäß Vertrag sowie den Informationen des jeweiligen Berichts, stellt keine Form der Kostenanerkennung dar. Die finale Anerkennung ist erst nach Ende des Vorhabens und nach Überprüfung der detaillierten Kosten durch den FFG-Bereich Projektcontrolling & Audit gegeben, d.h. die Endrate wird nach positiver Approbation des Endberichts und der Endabrechnung sowie nach Entlastung durch den Bereich Projektcontrolling & Audit der FFG ausbezahlt. Leitfaden zur Berichtslegung Seite 5 von 10

3 Berichtswesen: Zwischen- und Endberichte Ziel von Zwischenberichten ist es, die vorläufigen Ergebnisse schlüssig zu beschreiben (Tätigkeitsbericht) und einen Ausblick auf den weiteren Projektverlauf zu geben sowie die angefallenen Kosten im Berichtszeitraum darzulegen. Der Endbericht besteht aus einem Tätigkeitsbericht und einer detaillierten Dokumentation der Ergebnisse des Projektes sowie der endgültigen Kostendarstellung. Die Berichte sind im erforderlichen Mindestumfang in Englisch zu verfassen. Zusätzlich wird von der eine publizierbare Kurzinformation für die Öffentlichkeit in einem gesonderten Format verlangt. Die kostenmäßige Darstellung des Projektes wird mit Hilfe des Abrechnungsformulars durchgeführt. In diesem sind die gesamten bisher angefallenen Projektkosten anzugeben. 3.1 Zeitpunkt der Berichtsabgabe Der Zeitpunkt für die Abgabe der Berichte ist im Vertrag festgelegt: Zwischenberichte sind spätestens 1 Monat und Endberichte sind spätestens 3 Monate nach Ende des jeweiligen Berichtszeitraums lt. Vertrag der Abwicklungsstelle vorzulegen. Die Berichte sind unter der jeweiligen Kategorie (Zwischen oder Endbericht) im pdf-format via ecall zu übermitteln. Nachdem der Vertrag zwischen Ihnen und der FFG errichtet wurde, wird Ihr Projekt im ecall auf den Status Laufendes Projekt gestellt. In diesem Status können Sie im Menüpunkt AKTION BEGINNEN / AUSWAHL unter anderem Zwischenberichte bzw. Endberichte erstellen. Der Zwischen bzw. Endbericht muss unter dem Menüpunkt BERICHTE hochgeladen werden. Nachdem alle geforderten Dokumente übermittelt wurden, muss der Bericht unter dem Menüpunkt ABSCHLUSS eingereicht werden, erst dann gilt der Zwischen-/Endbericht als formal korrekt abgegeben. Leitfaden zur Berichtslegung Seite 6 von 10

Projektbedingte Verzögerungen der Abgabe von Zwischen- bzw. Endberichten sind der Abwicklungsstelle FFG (z.hd. technische(r) SachbearbeiterIn) bis spätestens einen Monat vor dem betreffenden Abgabetermin (Zwischenbericht oder Endbericht) per ecall-nachricht bekannt zu geben. Die Fristerstreckung ist stichhaltig zu begründen. 3.2 Änderungen im Projektverlauf Etwaige Ansuchen auf Kostenumschichtung (zwischen nationalen Partnern oder/und Kostenkategorien) sowie andere Änderungen im Projektverlauf sind mittels ecall der Förderabwicklungsstelle FFG unmittelbar zur Kenntnis zu bringen. Für etwaige Ansuchen auf Änderung / Ersatz von ProjektpartnerInnen nach Vertragsabschluss benötigen wir sofern diese Umschichtung bereits durch das Call Secretariat freigegeben wurde folgende Dokumente: - offizielles Schreiben des/der Antragstellers/in und aller betroffenen ProjektpartnerInnen mit Unterschrift und Stampiglie - Jahresabschlüsse der letzten 2 Geschäftsjahre des/der neuen Projektpartners/in und ggf. eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status (bei Vereinen, Einzelunternehmen und ausländischen Unternehmen) - überarbeiteter Kostenplan - ggf. Abrechnung des/der austretenden Projektpartners/in - Lebensläufe (CVs) der projektrelevanten MitarbeiterInnen des neuen Projektpartners - Geändertes Consortium Agreement Nähere Hinweise zu Projektänderungen finden Sie in dem für Ihr Projekt gültigen Instrumentenleitfaden, der im Förderungsvertrag unter 11 Vertragsbestandteile genannt ist. 4 Erstellung von Zwischen- und Endberichten, allgemeine Formatvorgaben Die Berichte sind ausschließlich via ecall unter der jeweiligen Kategorie (Zwischenbericht oder Endbericht) hochzuladen. Eine zusätzliche Übermittlung in Papierform ist nicht erforderlich. Aufbau des Zwischen- oder Endberichts: - Tätigkeitsbericht lt. Zwischen- bzw. Endberichtsformular - Abrechnungsformular Zitate, Internetquellen Die allgemein anerkannten Zitierregeln sind anzuwenden. Internetquellen: Bitte die genaue URL sowie das Datum des Abrufes angeben. Leitfaden zur Berichtslegung Seite 7 von 10

5 Hinweise für Publikationen und Projekt-Präsentationen Verwendung der Logos Auf jeder Publikation, jedem Veranstaltungsprogramm bzw. auf Websites o. Ä., wo Ihre Projekte dargestellt werden, müssen die Logos des BMVIT und/oder BMWFW sowie der sichtbar aufscheinen. Die Logos stehen Ihnen unter www.ffg.at/jpiurbaneurope/vorlagen-berichtslegung zum Download zur Verfügung. Sollten Sie Fragen bei der Verwendung der Logos haben oder die Logos in einem anderen Dateiformat benötigen, so wenden Sie sich bitte an das Programm-Management der FFG. Veröffentlichungen oder Artikel über das Projekt in (Fach-)Zeitschriften müssen folgenden Passus beinhalten: Dieses Projekt wird im Rahmen der im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und/oder des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) durchgeführt. [Nichtzutreffendes bitte streichen siehe Förderungsvertrag für das Projekt] Bei Projekten im Rahmen des ERA-NET Cofund Smart Cities and Communities (ENSCC) zusätzlich: und durch das Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 der Europäischen Union unterstützt. (englische Fassung:, with support from the European Union s Horizon 2020 research and innovation programme.) Auf Websites, auf welchen Ihr Projekt dargestellt wird, müssen die oben angeführten Logos und der oben genannte Passus enthalten sein sowie ein entsprechender Link zu http://jpi-urbaneurope.eu/ hergestellt werden. Zur weiteren Verbreitung der Ergebnisse ersuchen wir, im Rahmen des Projekts erstellte öffentlichkeitswirksame Informationen, z. B. Pressemeldungen, Projektzusammenfassung, Folder, Informationsblätter, Artikel, Fotos etc., in elektronischer Form an die FFG an den/die jeweilige/n ProjektbetreuerIn per E Mail zu übermitteln. Das Programm Management kann Sie so gezielt und bedarfsorientiert bei der Verbreitung Ihrer Ergebnisse unterstützen. Newsletter Newsletter oder ähnliche Rundschreiben, um die interessierte Öffentlichkeit über Ergebnisse zu informieren, sind gewünscht und nach Möglichkeit durchzuführen (Hinweis auf das Programm nicht vergessen!). Leitfaden zur Berichtslegung Seite 8 von 10

6 Hinweise für Veranstaltungen und Workshops 6.1 Veranstaltungen des Auftraggebers bzw. der Die Teilnahme an Veranstaltungen, die vom Auftraggeber bzw. von der Joint Programming Initiative Urban Europe organisiert und durchgeführt werden (z.b. Start- und Zwischenworkshop, öffentliche Veranstaltung zur Präsentation der Projektergebnisse), ist für alle FördernehmerInnen verpflichtend. 6.2 Veranstaltungen und Workshops in Österreich im Rahmen des Projektes Mit dem Projekt in Zusammenhang stehende Veranstaltungen und Workshops in Österreich sind mit dem Auftraggeber abgestimmt durchzuführen. Dabei ist auf die Trägerrolle des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und/oder des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) in geeigneter Weise hinzuweisen. Bitte kontaktieren Sie mindestens 6 Wochen vor der geplanten Veranstaltung die Kontaktperson im BMVIT und/oder BMWFW und stimmen Sie die Gestaltung der Einladung, Teilnahme, Begrüßung etc. ab. Internationale Veranstaltungen und Konferenzen im Zusammenhang mit dem Projekt Internationale Veranstaltungen und Konferenzen im Zusammenhang mit dem Projekt bzw. dem Thema sind den BMVIT- und/oder BMWFW-Kontaktpersonen rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen. Sämtliche mit dem JPI Urban Europe-Projekt in Zusammenhang stehende Veranstaltungen sollen auch auf der - Homepage (http://jpi-urbaneurope.eu/) bekanntgemacht werden. Die entsprechenden Informationen sind an: info@jpi-urbaneurope.eu zu senden. 6.3 Andere Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter Alle geplanten öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten (insbesondere Veranstaltungen und Veröffentlichungen) sind rechtzeitig mit dem BMVIT und/oder BMWFW abzustimmen. Für Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter (z.b. ExpertInnendiskussionen, Symposien, Workshops, Konferenzen) sind folgende Informationen vor der Veranstaltung per E-Mail an den/die jeweilige/n ProjektbetreuerIn zu übermitteln: - Art der Veranstaltung (Konferenz, Workshop etc.) - Projekttitel und/oder Veranstaltungstitel - Ziel der Veranstaltung (inhaltliche Expertendiskussion, Verbreitungsmaßnahme, pressewirksame Präsentation,...) - Ort und Zeitpunkt - ReferentInnen - Im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen ist mit dem Programm-Management zu klären, wie das Programm präsentiert werden kann z.b. Begrüßung, einleitender Vortrag, Schlussworte, Ausstellung. Bei Ihren Präsentationen muss das BMVIT-Logo und/oder BMWFW-Logo sichtbar aufscheinen. Leitfaden zur Berichtslegung Seite 9 von 10

6.4 Interne Projektmeetings Informationen zu internen Projektteamsitzungen z.b. Auftaktveranstaltungen, Klausuren, kleineren Workshops sind 2 Wochen vorab an den/die jeweilige/n ProjektbetreuerIn per E Mail zu übermitteln, insbesondere Titel, Ort, geplante TeilnehmerInnen und Agenda. VertreterInnen des Programm Managements nehmen nach Möglichkeit / Verfügbarkeit / Notwendigkeit gerne an Ihren Meetings teil. Leitfaden zur Berichtslegung Seite 10 von 10