Leitfaden zum Berichtswesen

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1 Leitfaden zum Berichtswesen Wien, August 2011

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Berichtswesen Was ist der Zweck des Berichtswesens? Wie setzt sich das Berichtswesen zusammen? Auflagenerfüllung Laufende Berichte Bericht zur Zwischenevaluierung Wann sind die Berichte fällig? Wie werden die Berichte übermittelt? Was ist mit der FFG abzustimmen Welche Kosten werden anerkannt? Wie erfolgt die Auszahlung der Förderungsraten? Wo erhalten Sie Unterstützung? Hinweise zur Abrechnung [Excel-Dokument]

3 1 Berichtswesen 1.1 Was ist der Zweck des Berichtswesens? Zweck des Berichtswesens ist es, das Management, die strategische Steuerung und das Controlling der einzelnen Projekte sowie die Abwicklung des gesamten Research Studios Austria (RSA) Programms durch rechtzeitige Bereitstellung der relevanten Informationen zu unterstützen. Neben Informationen über die Mittelverwendung sollen daher die Informationen über die Entwicklung des Studios im Vergleich zum genehmigten Plan, über Organisation und Management der Studios, über die Erreichung vorhabensspezifischer Ziele sowie über den Beitrag der Studios zu den Programmzielen von RSA gewonnen werden. Darüber hinaus ist die FFG verpflichtet, die richtlinienkonforme Umsetzung der Studios und die Umsetzung der Auflagen zu gewährleisten. Weiters stellen die Berichte die Grundlage für die Auszahlung der jeweiligen Förderungsraten dar. Die Auszahlung erfolgt jeweils nach Prüfung und Genehmigung der Berichte. 1.2 Wie setzt sich das Berichtswesen zusammen? Das Berichtswesen setzt sich folgendermaßen zusammen: 1. Auflagenerfüllung 2. Zwischenberichte am Ende jedes Förderungsjahres (inkl. Endbericht) 3. Bericht zur Zwischenevaluierung Für diese Berichte sind die jeweiligen Vorlagen (je nach Bericht z.b. Zwischenbericht, AbrechnungPartnerFormular (pro Partner) und AbrechnungKumuliertFormular ) auszufüllen und an die FFG per ecall zu übermitteln. Alle notwendigen Dokumentvorlagen sind auf der Homepage des - Programms der FFG unter im Downloadcenter verfügbar Auflagenerfüllung Sie erhalten allfällige Auflagen zu Ihrem Projekt im Förderungsanbot übermittelt. Auflagen vor Vertragserstellung Auflagen vor Vertragserstellung sind vor Abschluss des Förderungsvertrags zu erfüllen. Je nach Art der Auflage wird zur Erfüllung entweder das Antragsformular Teil A oder Teil B überarbeitet oder im Dokument Zwischenbericht im Punkt A1 Projektspezifische Sonderbedingungen 2

4 und Auflagen eine Stellungnahme abgegeben. Zu Empfehlungen ist jedenfalls vor Vertragserstellung eine Stellungnahme im Punkt A1 abzugeben. Wurden Teile des Antrags überarbeitet, so sind diese im ecall unter Datei-Anhänge / Projektplan hochzuladen. Wurde die Auflagenerfüllung im Dokument Zwischenbericht vorgenommen, so ist dieses als Anhang zu einer ecall Nachricht zu senden. Auflagen im Vertrag Auflagen im Vertrag sind erst während der Projektlaufzeit zu erfüllen und sind im ersten Zwischenbericht anzugeben und zu kommentieren. Alle Auflagen bzw. Empfehlungen sind in den Punkt A1.1 Projektspezifische Sonderbedingungen und Auflagen zu übernehmen. Im Punkt A1.2 ist die Erfüllung der Auflagen bzw. Empfehlungen darzustellen. Gehen Sie bei Zwischenbericht, Bericht zur Zwischenevaluierung und Endbericht insbesondere darauf ein, wie Auflagen/Empfehlungen laufend im Projekt erfüllt werden, sofern diese nicht vor Abschluss des Förderungsvertrags vollständig erfüllt wurden Laufende Berichte Die Zwischenberichte am Ende des jeweiligen Berichtszeitraums dokumentieren das gesamte vergangene Förderungsjahr und gliedern sich in zwei Teile: Zwischenbericht (Word-Dokument) Im Zwischenbericht sind für den jeweiligen Berichtszeitraum die Aktivitäten und Ergebnisse darzustellen sowie die Veränderungen im Vergleich zur Planung. Unter Punkt A 6 erfolgt auch die Erläuterung zu den Tabellenteilen. Abrechnung (Excel-Dokumente) AbrechnungPartnerFormular: Dieses Formular ist von jedem am Studio beteiligten Projektpartner, entsprechend den Hinweisen im Formular, separat auszufüllen. AbrechnungKumuliertFormular: Dieses Formular ist seitens des Konsortialführers für alle Projektpartner, entsprechend den Hinweisen im Formular, auszufüllen. Die beiden Formulare der Abrechnung umfassen Kosten und Finanzierung des Vorhabens. Es sind die IST-Zahlen des Berichtszeitraums einzutragen. Die Entwicklung und Abweichungen der Werte vom Plan (je Position) sind im Zwischenbericht, Punkt A 6, zu erläutern. Der am Ende des letzten Förderungsjahres fällige Zwischenbericht wird im vorliegenden Leitfaden auch als Endbericht bezeichnet. Die Berichte sind im ecall an die FFG zu übermitteln (siehe Punkt 1.4). Projektcontrolling & Audit der FFG hat während der gesamten Laufzeit der Förderung und insbesondere im Zuge der Endabrechnung (Endbericht) die Möglichkeit, die vom Konsortialführer und allen Partnern gemachten Angaben und die Abwicklung der Förderung auf ihre Rechtmäßigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Vor Auszahlung der Endrate erfolgt die Prüfung des 3

5 Endberichtes und der Endabrechnung. Die Kostenanerkennung erfolgt mit der Entlastung des Projektes nach der Kostenprüfung durch Projektcontrolling & Audit der FFG. Die Originalbelege und die dazugehörige Dokumentation des Zahlungsflusses (z.b. Kontoauszug) sind für Prüfungen durch Projektcontrolling & Audit bereit zu stellen. Die Prüfungen durch die FFG werden zeitgerecht angekündigt Bericht zur Zwischenevaluierung Berichtspflichten Zwischenevaluierung Die FFG führt im 2. Jahr eine Zwischenevaluierung durch. Die Zwischenevaluierung beurteilt die bisherige Durchführung des Projekts, die Ergebnisse und die Erfüllung etwaiger Auflagen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Nachweis der geforderten Aufträge aus der Wirtschaft (Diversifizierungsmodell), bzw. der verbindlichen Zusage zumindest eines Unternehmens zur Beteiligung an der Spin-Off-Gründung (Vermarktungsmodell), in Höhe von mind. 20 % der Gesamtkosten des geförderten Vorhabens. Im Zuge der Zwischenevaluierung wird die Höhe der Förderung im dritten Jahr festgelegt. Die Zwischenevaluierung erfolgt vor Ort, bei Bedarf werden externe ExpertInnen zugezogen. Der Bericht zur Zwischenevaluierung besteht nur aus dem Zwischenbericht (Word Dokument) und ist als Anhang zu einer ecall-nachricht zu übermitteln. Zeitgleich müssen weiters folgende Dokumente übermittelt werden: Belege zu den Auftragsforschungsprojekten (Aufträgen aus der Wirtschaft) bzw. verbindliche Zusagen zur Beteiligung am Spin-Off (als pdf-files) tabellarische Aufstellung der Auftragsforschungsprojekte bzw. Beteiligungen (Excel- Vorlage Tabellarische Aufstellung Zwischenevaluierung im Downloadcenter der Ausschreibung) Überarbeitetes Verwertungsstrategiekonzept (Details siehe Punkt ) Die Projektleitung wird von der FFG rechtzeitig für die Vereinbarung der Termine und die Planung des Ablaufs kontaktiert. Zur Unterstützung der Vorbereitung der Zwischenevaluierung werden von Seiten des Programmmanagements zusätzliche Informationen zur Verfügung gestellt Richtlinien zur Bestimmung der Höhe der Förderung im dritten Studiojahr Prinzipiell richtet sich die Höhe der Förderung im 3. Studiojahr nach dem Volumen der akquirierten Auftragsforschungsprojekte bzw. der verbindlichen Beteiligungen an der Spin-Off Gründung. 4

6 Bei Wahl des Diversifizierungsmodells müssen die Auftragsforschungsprojekte inhaltlich auf die Arbeit des Studios zurückzuführen sein mind. 2 verschiedene Unternehmen der Wirtschaft als Auftraggeber auftreten die Auftragsforschungsprojekte verbindlich vereinbart sein Auftragsforschungsprojekte in Höhe von mind. 20 % der förderbaren Gesamtkosten akquiriert werden Auftragsforschungsprojekte in Höhe von mind. 5% der förderbaren Gesamtkosten (bzw. 25 % der gesamten Auftragsforschungsprojekte) mit neuen Auftraggebern vereinbart sein, die bisher noch keine Auftragsforschung an den Studioträger und dessen allfällige Kooperationspartner vergeben haben. Bei Wahl des Vermarktungsmodells muss die Beteiligung von mind. 1 österreichischen Unternehmen in Höhe von 20 % der förderbaren Gesamtkosten an der Spin-Off-Gründung nachgewiesen werden die Beteiligung an der Spin-Off-Gründung verbindlich vereinbart sein Unabhängig von der Modellwahl gilt, dass falls das Volumen der akquirierten Mittel 20 % der förderbaren Gesamtkosten unterschreitet, es zu einer Reduktion bzw. Einstellung der Förderung für das dritte Jahr der Laufzeit kommt Details zur Bestimmung der Höhe der Förderung im 3. Forschungsjahr Werden Mittel in der Höhe von weniger als 20 % jedoch mehr als 10 % der förderbaren Gesamtkosten akquiriert, erfolgt eine Kürzung der Förderung für das dritte Projektjahr auf Basis des folgenden Schlüssels: K=(SVA-IVA)/SVA*RF SVA: SOLL-Volumen akquirierter Mittel [in EUR] IVA: IST-Volumen akquirierter Mittel [in EUR] RF: Restförderung [in EUR] K: Kürzung [in EUR] Werden weniger als 10 % der förderbaren Gesamtkosten des Vorhabens nachgewiesen, entfällt der Anspruch auf eine weitere Förderung Verwertungsstrategiekonzept Weiters muss der FFG zum Zeitpunkt der Evaluierung ein aktualisiertes, den Erfahrungen der ersten beiden Projektjahre entsprechendes, Verwertungsstrategiekonzept vorliegen. Übermitteln Sie dieses als Anhang zu einer ecall-nachricht. Damit es zur Auszahlung der Förderung für das dritte Jahr kommen kann, hat der Studioträger in diesem überarbeiteten Verwertungsstrategiekonzept eine ausführliche Strategie zur Fortsetzung des Research Studios nach Auslaufen der Förderung darzustellen. 5

7 1.3 Wann sind die Berichte fällig? Die Auszahlung der Förderungsraten und das Berichtswesen beziehen sich auf das jeweilige Förderungsjahr. Das erste Förderungsjahr beginnt mit dem Tag des Projektstarts (z.b bis ). 1. Auflagenerfüllung Auflagen vor Vertrag sind vor Abschluss des Förderungsvertrags im Dokument Zwischenbericht bzw. im überarbeiteten Förderungsansuchen darzustellen. Dieses Dokument ist Vertragsbestandteil. 2. Laufende Berichte Die Zwischenberichte am Ende jedes Projektjahres sind spätestens 1 Monat nach Ende des Förderungsjahres an die FFG zu übermitteln. Bei Projektstart am ist der Zwischenbericht am Ende des 1. Projektjahres dementsprechend am fällig. 3. Bericht zur Zwischenevaluierung Der Bericht zur Zwischenevaluierung ist 1 Monat vor dem für die Evaluierung vereinbarten Termin fällig. Der Bericht zur Zwischenevaluierung ist als Anhang zu einer ecall-nachricht zu übermitteln. 4. Endbericht Der Endbericht (letzte Zwischenbericht) ist spätestens 2 Monate nach Ende der gesamten Projektlaufzeit an die FFG zu übermitteln. Wenn sich die Termine für den Bericht zur Zwischenevaluierung und dem laufenden Bericht (Zwischenbericht) decken, kann in Absprache mit dem Programmmanagement vereinbart werden, dass (Teile der) Berichte entfallen, um doppelte Berichtslegungen zu vermeiden. Die pünktliche Abgabe der vollständigen Berichte im ecall ist Voraussetzung für die Prüfung und Genehmigung und damit für die Auszahlung der Förderungsraten. 1.4 Wie werden die Berichte übermittelt? Die Übermittlung der Zwischenberichte (bzw. des Endberichts) am Ende jedes Projektjahres an das Programmmanagement erfolgt im ecall ( als pdf-dokument (Zwischenbericht) bzw. Excel-Dokument (Abrechnung) wie bei der Antragseinreichung. Die Berichte werden im ecall unter dem Punkt Bericht hochgeladen, danach ist unter Punkt Abschluss die Einreichung abzusenden. Der Bericht zur Zwischenevaluierung ist als Anhang zu einer ecall Nachricht zu übermitteln. Bei diesem Bericht gibt es nur einen inhaltlichen Teil, keine Tabellenteile. Bitte verwenden Sie hierfür Ihre Registrierungsdaten von der Antragstellung. Aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Stammdaten sowie die Daten unter Projektdaten. 6

8 Nur den Endbericht betreffend: Übermittlung der Bestätigung zum Abschluss eines geförderten Vorhabens in Hardcopy: Nach Übermittlung des Endberichts bekommen Sie vom ecall-system eine Bestätigungs zugesandt, über das Sie Zugang zum Dokument Bestätigung zum Abschluss eines geförderten Vorhabens erhalten. Drucken Sie dieses Dokument aus, befüllen Sie es und unterfertigen Sie es mit Stempel und Unterschrift. Schicken Sie die Bestätigung zum Abschluss eines geförderten Vorhabens anschließend auf dem Postweg an die FFG. 1.5 Was ist mit der FFG abzustimmen Wesentliche Projektänderungen oder Änderungen bei den beteiligten Konsortialpartnern (z.b. Änderungen von Eigentumsverhältnissen, Insolvenzverfahren) müssen unmittelbar nach Bekanntwerden der FFG mitgeteilt werden. Sämtliche Änderungen von vertraglich festgelegten Parametern (Projektinhalte, Konsortialpartner, Kosten, Termine, Förderungszeitraum, etc.) sind zu beantragen, zu begründen und bedürfen der Genehmigung der FFG. Die Beantragung durch eine entsprechende Darstellung und Begründung der Änderung erfolgt via ecall-nachricht, gegebenenfalls müssen die dazugehörigen Unterlagen als Dateianhang der ecall Nachricht upgeloadet bzw. per Post übermittelt werden. Kostenumschichtungen innerhalb der Kostenkategorien (z.b. Sachkosten zu Personalkosten) und gegebenenfalls auch zwischen den Partnern sind möglich. Geringfügige Kostenumschichtungen sind zu begründen. Dies kann im Rahmen der Berichtslegung oder via ecall-nachricht erfolgen. Geringfügige Kostenumschichtungen betreffen innerhalb der Kostenkategorien eines Partners Beträge unter 15 % der Gesamtkosten des jeweiligen Partners oder Beträge unter EUR. Geringfügige Kostenumschichtungen zwischen Partnern betreffen Beträge unter 10 % der Gesamtkosten des Projekts und Beträge unter EUR. Größere Kostenumschichtungen sind all jene, die nicht mehr als geringfügig eingestuft werden können. Größere Kostenumschichtungen sind mit Hilfe der Kostenumschichtungstabelle (Vorlage der FFG) und einer detaillierten Darstellung und Begründung vorab zu beantragen. Bei größeren Kostenumschichtungen zwischen Partnern ist auch die Zustimmung der betroffenen Partner in Form eines firmenmäßig gezeichneten Schreibens gescannt als Dateianhang der ecall Nachricht beizufügen. 1.6 Welche Kosten werden anerkannt? Förderbare Kosten sind alle dem Projekt zurechenbaren Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der geförderten Forschungstätigkeit entstanden sind. Beachten Sie, dass nur nachweisbare IST- Projektkosten abgerechnet werden können (Nachweis z.b. durch Originalbelege mit Projektzuordnung, Gehaltskonten, Stundenaufzeichnungen)! 7

9 Der frühest mögliche Zeitpunkt für den Projektstart ist nach Einlangen des Förderungsansuchens. Der Zeitraum der Kostenanerkennung entspricht der vertraglich festgelegten Laufzeit des Vorhabens, die mit dem Datum des Projektstarts beginnt und dem Datum des Projektendes endet. Detailinformationen zu anerkennbaren und nicht anerkennbaren Kosten sind im Leitfaden zur Behandlung der Projektkosten in Förderungsansuchen und Berichten kurz Kostenleitfaden - unter der Webadresse in der jeweils gültigen Version festgelegt. Im Rahmen eines Research Studios sind folgende Kosten nicht anerkennbar: Bauinvestitionen, Investitionen in Fertigungsmaschinen und Produktionsanlagen Drittkosten über 10 % der förderbaren Gesamtkosten Akquisition von Auftragsforschungsprojekten und Unternehmensbeteiligungen für die Spin-Off-Gründung Gemeinkostenzuschlag aller Konsortialpartner über 20 % der Personalkosten Der Start der Studios hat spätestens bis zum zu erfolgen! 1.7 Wie erfolgt die Auszahlung der Förderungsraten? Die Startrate für das erste Förderungsjahr wird nach beidseitiger Unterzeichnung des Förderungsvertrags im Voraus ausbezahlt. Die Auszahlungen der Jahresraten erfolgen jeweils für das folgende Förderungsjahr nach Prüfung und Genehmigung des Zwischenberichts zum Ende des jeweiligen Förderungsjahres. Die Auszahlung der Förderungsraten erfolgt grundsätzlich laut (überarbeiteten) Förderungsansuchen. Die FFG behält sich in begründeten Fällen (z. B. geringere IST-Kosten als Planwerte) Kürzungen vor. Die Endrate in Höhe von 10 % der genehmigten Förderung des Projekts wird zurückbehalten und erst nach erfolgter Abrechnung des Projekts ausgezahlt. Bemessungsgrundlage für die Höhe der Auszahlung sind die anerkannten förderbaren Kosten sowie die Förderungsquote laut Förderungsvertrag. 8

10 1.8 Wo erhalten Sie Unterstützung? Förderungsgeberin FFG - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft, Bereich Strukturprogramme, Sensengasse 1, 1090 Wien. Programmmanagement: Mag a. Sonja Faber +43 (0) Dr. Ulrich Schoisswohl +43 (0) Projektcontrolling & Audit: Mag. a Christa Meyer +43 (0) Mag. a Martina Amon +43 (0) Mag. a (FH) Christa Jakes +43 (0) ecall Alle Nachrichten vom Programmmanagement werden über den ecall an Sie versendet. Bitte verwenden auch Sie den ecall für Nachrichten an die FFG. Übermittlung von Nachrichten über ecall Anmeldung mit Ihrem ursprünglichen Passwort bei Antragstellung unter ecall.ffg.at Menüpunkt Projekte verwalten In der Liste der Projekte rechts Ihr Projekt auswählen Menüpunkt Nachrichten Button Neu Um die Nachricht zu versenden klicken Sie auf Anlegen Bei Dateianhängen auf das Zeichen Dateianhänge (neuen Anhang hinzufügen) klicken (diesen Button können Sie je nach Anzahl Ihrer Anhänge beliebig oft anwählen) es erscheint jeweils eine neue Zeile für Ihre Dateianhänge. Dann auf Durchsuchen um Ihren Anhang auszuwählen Upload Falls Sie einen oder mehrere Dateianhänge wieder löschen möchten, wählen Sie bitte unter dem Zeichen Dateianhänge das X (Anhang entfernen). Um eine detaillierte Übersicht über Ihre laufende ecall-korrespondenz sehen zu können, wählen Sie den Button Liste Sollten Probleme oder Unklarheiten bei Ihren Berichten auftreten, bitten wir Sie, sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen möglichst bevor Sie die Unterlagen an uns übersenden. 9

11 2 Hinweise zur Abrechnung [Excel-Dokument] Die beiden Excel-Dokumente AbrechnungPartnerFormular und AbrechnungKumuliertFormular, welche Bestandteile der IST-Abrechnung sind, stehen im ecall ( zur Verfügung. Informationen und Ausfüllhilfen Bitte füllen Sie die Excel-Dokumente aus und fügen Sie beide Dokumente in eine Datei zusammen. Anschließend ist ein Dokument (AbrechnungKumuliertFormular) im ecall unter dem Menüpunkt Datei-Anhänge im Excel-Format hochzuladen. 1. Die Darstellung der Kosten & Finanzierung muss mit den schriftlichen Erläuterungen im Zwischenbericht übereinstimmen. 2. Checkliste für Partnerabrechnungen: Der Konsortialführung obliegt das Projektmanagement sowie die Kommunikation mit der Förderungsstelle und den ProjektpartnerInnen. Dazu gehören die Prüfung der Berichte und Abrechnungen aller KonsortialpartnerInnen im Hinblick auf Projektrelevanz, genehmigungskonforme Kostenhöhe, genehmigungskonforme Projektentwicklung und vorgabengetreue (Förderungsrichtlinien, Leitfaden) Abrechnung und Berichtslegung anhand der von den KonsortialpartnerInnen bekannt gegebenen Daten und Angaben. Beim Feststellen von Mängeln (lt. Checkliste) bei Partnerabrechnungen sind diese in der Partnerabrechnung vom/von der jeweilige/n PartnerIn zu korrigieren und die korrekte Version der Konsortialführung zu übermitteln. 3. Die Erläuterungen zu den förderbaren Kosten und eine Ausfüllhilfe finden Sie in den jeweiligen Excel-Dokumenten. 4. Nur richtlinienkonforme und vollständig befüllte Dokumente können genehmigt werden und die Auszahlung der Förderungsraten veranlassen. 5. Den Kostenleitfaden finden Sie unter 10

12 Checkliste KonsortialführerIn Allgemein: Die Abrechnung ist formal korrekt & vollständig befüllt (Anforderungen laut gültigem Kostenleitfaden). Alle Bezeichnungen von Kostenpositionen sind aussagekräftig. Wenn der/die Konsortialpartner/In angegeben hat vorsteuerabzugsberechtigt zu sein, dann sind die Kosten netto abzurechnen. Wurden Leistungen von einem/r Konsortialpartner/In zugekauft? Wenn Ja Korrektur der IST-Abrechnung die Kosten sind bei jenem/r Konsortialpartner/In abzurechnen, bei dem sie angefallen sind. Weichen die Gesamtkosten pro Konsortialpartner/In vom Plan ab bzw. sind diese Abweichungen nachhaltig? Wenn Ja entsprechende Begründung im Bericht und ansuchen um Kostenumwidmung. Liegt das Rechnungsdatum der angegebenen Belege im Abrechnungszeitraum lt. Förderungsvertrag (inkl. Fristerstreckung)? Personalkosten: Waren die abgerechneten Personen bereits im Kostenplan vorhanden? wenn Nein Warum kam es zu Abweichungen? Die max. verrechenbaren Stunden pro Jahr pro MitarbeiterIn (bei 40 h/woche Vertrag) liegen bei h bzw. aliquot bei kürzeren Berichtszeiträumen. Stundensatzüberprüfung: Die Überprüfung des Gemeinkostenzuschlagssatzes (Gkz) ist durch KonsortialführerIn im Detail nicht möglich. o Es ist kein Gkz angegeben (KonsortialpartnerIn legt den Gkz gegenüber der Konsortialführung nicht offen Stundensatz ist jedoch inkl. Gkz angegeben): Plausibilitätsprüfung geschieht unter der Annahme von 20 % Gkz: Überprüfung, ob Stundensatz exkl. 20 % Gkz unter dem Höchststundensatz liegt. o Beträgt der angegebene Gkz bis 20 %: Plausibilitätsprüfung, ob der Stundensatz exkl. des angegebenen Gkz unter dem maximal anerkannten Höchststundensatz liegt. o Liegt angegebener Gkz über 20 %: Hinweis an KonsortialpartnerIn, dass die Gkz-Berechnung der FFG (via ecall) zu übermitteln ist. Plausibilitätsprüfung, ob der Stundensatz exkl. des angegebenen Gkz unter dem maximal anerkannten Höchststundensatz liegt. F&E Infrastruktur Nutzung Plausibilitätsprüfung: Die Anzahl der Nutzungsmonate kann max. der Summe der Monate des Berichtszeitraums entsprechen. Ist die F&E Infrastrukturnutzung projektrelevant bzw. wurde sie im Ansuchen bereits angeführt? Hinweis im inhaltlichen Bericht. Sach- und Materialkosten Sind die abgerechneten Sach- und Materialkosten projektrelevant bzw. im Ansuchen angeführt? Hinweis im inhaltlichen Bericht. Drittkosten / Kosten für Leistungen Dritter Sind die abgerechneten Drittkosten projektrelevant bzw. im Ansuchen angeführt? Hinweis im inhaltlichen Bericht. Reisekosten Sind die Personen, die in den Reisekosten angeführt sind, in den Personalkosten aufgelistet? Wenn Nein ist dies im Bericht zu erklären. Sind die abgerechneten Reisekosten projektrelevant bzw. im Ansuchen angeführt? Hinweis im inhaltlichen Bericht. 11

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