400 Jahre Grosswirt Seifenkistenrennen. - Spezifikation der Kisten

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Transkript:

400 Jahre Grosswirt Seifenkistenrennen - Spezifikation der Kisten

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 2 Allgemeine Fahrzeugbeschreibung... 4 3 Fahrzeugspezifikation... 5 3.1 Konstruktive Auslegung... 5 3.2 Schleppösen... 5 3.3 Zugseil / -Kette... 5 3.4 Räder... 5 3.5 Besatzung... 5 3.6 Technische Daten... 6 4 Aktive und passive Sicherheit... 7 4.1 Fahrzeug... 7 4.2 Persönliche Schutzausrüstung... 7 5 Rennen... 8 5.1 Allgemeine Informationen... 8 5.2 Rennverlauf... 8 5.3 Wertung... 8 Werner Schlemmer / 22. Januar 2018 Version 6 Seite 2 von 9

1 Allgemeines Das Gasthaus Grosswirt eines der ältesten, wenn nicht das älteste Gasthaus weltweit feiert 400. Geburtstag. Im Rahmen der Geburtstagsfeier findet ein Seifenkistenrennen statt. Das Rennen sollte Spaß und Gaudi sein, jeder Teilnehmer ist schon Gewinner. Für den Veranstalter steht die Sicherheit an oberster Stelle, denn alle Teilnehmer sollen auch nach dem Rennen unbeschwert die weitere Feier genießen können. Die Spezifikation dient dazu, die Sicherheit der Fahrzeuge zu gewährleisten. Dazu benötigen die Fahrzeuge eine Zulassung, die vor dem Beginn des Rennens nach Prüfung durch einen Sachverständigen erteilt bzw. gegebenenfalls aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht erteilt wird. Wir bitten dafür schon im Voraus um Ihr / Euer Verständnis. Werner Schlemmer / 22. Januar 2018 Version 6 Seite 3 von 9

2 Allgemeine Fahrzeugbeschreibung Unter einer Seifenkiste versteht man ein nicht kraftbetriebenes Fahrzeug, das rein durch das Befahren einer Gefällstrecke Fahrt aufnimmt. Das bedeutet, dass jegliches Einbringen von Energie, seien es Elektromotore, Tretantriebe, Verbrennungsmotore, Propellerantriebe, Rückstoßantriebe etc. nicht zulässig sind. Eine verborgene Verwendung solcher Antriebe wird als Unsportlichkeit bewertet und führt zur sofortigen Disqualifikation des Teilnehmers. Werner Schlemmer / 22. Januar 2018 Version 6 Seite 4 von 9

3 Fahrzeugspezifikation 3.1 Konstruktive Auslegung Die Konstruktion des Fahrzeuges muss so stabil ausgelegt und nach dem Stand der Technik ausgeführt sein, dass sowohl die auftretenden Axial- und Querkräfte als auch eventuelle in der Strecke integrierte Hindernisse wie z.b. Rampen ohne Beschädigung des Fahrzeuges aufgenommen werden können. Das Gefährt muss eine Eigenkonstruktion sein. Einzelne Baugruppen, wie z.b. Lenkung, Bremsen, Hinterachse oder Sitz, sind zulässig. Komplette Chassis oder Bausätze, die nur individuell verkleidet werden, werden nicht zugelassen. Die Beurteilung der Konstruktion und die technische Ausführung erfolgt durch den technischen Sachverständigen vor der Zulassung zum Rennen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Werner Schlemmer, Tel. 0151-24175886 (nach 18 Uhr) oder Email: jazzsax0258@gmail.com. 3.2 Schleppösen Das Fahrzeug muss jeweils vorne und hinten mit einer Schleppöse ausgestattet sein (Innendurchmesser D i > 30 mm). 3.3 Zugseil / -Kette Nach dem ersten Lauf werden die Rennfahrzeuge mit einem Zugfahrzeug wieder zum Start hochgezogen. Zu diesem Zweck muss ein Zugseil bzw. Kette an Bord der Seifenkiste sein. Die Anhängeöse am Zugseil muss einen Innendurchmesser > 35 mm aufweisen. 3.4 Räder Das Fahrzeug muss mindestens vier Räder haben. Die Anordnung der Räder ist beliebig. 3.5 Besatzung Im Fahrzeug ist ein Insasse zulässig. Werner Schlemmer / 22. Januar 2018 Version 6 Seite 5 von 9

3.6 Technische Daten 3.6.1 Gewicht Das maximal zulässige Leergewicht des Fahrzeugs beträgt 100 kg. 3.6.2 Wendekreis Das Fahrzeug muss mit einer Lenkung ausgestattet sein. Der Wendekreis des Fahrzeugs darf 10 m nicht überschreiten. 3.6.3 Verzögerung Das Fahrzeug muss mit einer Bremsanlage ausgestattet sein, die eine Verzögerung von mindestens 5,0 m/s² inkl. Fahrer ermöglicht. 3.6.4 Außenabmessungen Die Fahrzeuge dürfen maximal 2.000 mm lang und 1.200 mm breit sein. Werner Schlemmer / 22. Januar 2018 Version 6 Seite 6 von 9

4 Aktive und passive Sicherheit 4.1 Fahrzeug Das Fahrzeug muss mit einem Überrollbügel ausgestattet sein, der den Kopf des Fahrers überragt und im Falle eines Überschlags einen zuverlässigen Schutz vor Kopf- und Nackenverletzungen sichert. Zum Rückhalt des Fahrers im Fahrzeug muss mindestens ein Beckengurt vorhanden sein. 4.2 Persönliche Schutzausrüstung Die Zulassung zur Teilnahme am Rennen wird nur mit einem Schutzhelm nach der aktuell gültigen Norm ECE 22-05 erteilt. http://www.dekra.de/de/pressemitteilung?p_p_lifecycle=0&p_p_id=articledis play_war_articledisplay&_articledisplay_war_articledisplay_articleid=31733 82 Handschuhe werden empfohlen, sind jedoch nicht verpflichtend. Werner Schlemmer / 22. Januar 2018 Version 6 Seite 7 von 9

5 Rennen 5.1 Allgemeine Informationen 5.1.1 Das Rennen findet am 12. Mai 2018 in Mirskofen statt. 5.1.2 Die Sicherheitsabnahme findet vor dem Beginn des Rennens statt. 5.1.3 Das Startgeld beträgt 30. Bei Nichtantritt ohne wichtigen Grund eines gemeldeten Teams ist eine Konventionalstrafe in Höhe der Startgebühr fällig. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung ist bis zum 31. März 2018 möglich. Die Anmeldung ist auf ein anderes Team übertragbar. 5.1.4 Insgesamt können 30 Teams teilnehmen, die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung. 5.1.5 Ein Team besteht aus mindestens drei Mitgliedern. 5.1.6 Die Fahrer müssen vor dem 11. Mai 2002 geboren sein. 5.1.7 Für alle Fahrer gelten bzgl. des Blutalkoholgehaltes die Vorgaben der StVO für motorisierte Fahrzeuge. 5.2 Rennverlauf 5.2.1 Es werden zwei Wertungsläufe gefahren. 5.2.2 Die Startreihenfolge im Wertungslauf 1 entspricht der Reihenfolge der Anmeldungen. 5.2.3 Im Wertungslauf 2 startet der Langsamste des Laufes 1 als Erster usw. 5.3 Wertung Es gibt zwei Wertungen: 1. Geschwindigkeitswertung Das Team mit der Summe der niedrigsten Gesamtzeit aus Lauf 1 und 2 hat die Geschwindigkeitswertung gewonnen. 2. B-Note Eine Jury bewertet die Originalität des Gesamtauftrittes eines Teams und die Ausführung der Fahrzeuge. Die Jury setzt sich aus Prominenten aus Politik und Gesellschaft zusammen. Werner Schlemmer / 22. Januar 2018 Version 6 Seite 8 von 9

Änderungshistorie 23.01.2018: Pkt. 3.4 auf "ein Insasse" geändert, Passage "Zweisitzer" gestrichen Pkt. 3.3 "Zugseil / -Kette" ergänzt Werner Schlemmer / 22. Januar 2018 Version 6 Seite 9 von 9