BESCHLUSS Nr VERLÄNGERUNG DER ENTSENDUNG VON OSZE-BEOBACHTERN AN ZWEI RUSSISCHE KONTROLLPOSTEN AN DER RUSSISCH-UKRAINISCHEN GRENZE

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Transkript:

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Ständiger Rat Original: ENGLISH 1194. Plenarsitzung StR-Journal Nr. 1194, Punkt 2 der Tagesordnung BESCHLUSS Nr. 1304 VERLÄNGERUNG DER ENTSENDUNG VON OSZE-BEOBACHTERN AN ZWEI RUSSISCHE KONTROLLPOSTEN AN DER RUSSISCH-UKRAINISCHEN GRENZE Der Ständige Rat unter Hinweis auf seinen Beschluss Nr. 1130 vom 24. Juli 2014 über die Entsendung von OSZE-Beobachtern an zwei russische Kontrollposten an der russisch-ukrainischen Grenze (PC.DEC/1130) beschließt, 1. das Mandat für die Entsendung von OSZE-Beobachtern an die beiden russischen Grenzkontrollposten Donezk und Gukowo an der russisch-ukrainischen Grenze bis 31. Januar 2019 zu verlängern; 2. die Vorkehrungen sowie die finanziellen und personellen Ressourcen für die Beobachtermission laut Dokument PC.ACMF/71/18 vom 8. August 2018 zu genehmigen. Er bewilligt zu diesem Zweck die Verwendung von 436 200 EUR aus dem Liquiditätsüberschuss des Jahres 2016 zur Finanzierung des für die Dauer des Mandats bis 31. Januar 2019 veranschlagten Haushaltes.

Attachment 1 Original: ENGLISH INTERPRETATIVE ERKLÄRUNG GEMÄSS ABSCHNITT IV.1 (A) ABSATZ 6 DER GESCHÄFTSORDNUNG DER ORGANISATION FÜR SICHERHEIT UND ZUSAMMENARBEIT IN EUROPA Die Delegation Österreichs als EU-Vorsitzland gab das Wort an den Vertreter der Europäischen Union weiter, der folgende Erklärung abgab: Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Ständigen Rates über die Verlängerung der Entsendung von OSZE-Beobachtern an zwei russische Kontrollposten an der ukrainischrussischen Staatsgrenze möchte die Europäische Union im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung die folgende interpretative Erklärung abgeben: Die Auffassung der Europäischen Union, dass die Grenzbeobachtung entlang der Staatsgrenze zwischen der Ukraine und Russland äußerst wichtig ist, ist hinlänglich bekannt. Die wirksame und umfassende Beobachtung dieser Grenze ist fester Bestandteil einer dauerhaften politischen Lösung im Einklang mit den OSZE-Prinzipien und -Verpflichtungen, die die volle Kontrolle der Ukraine über ihr souveränes Hoheitsgebiet einschließlich der Grenze wiederherstellt. Wir erinnern daran, dass das Minsker Protokoll die ständige Beobachtung der Grenze und die Verifizierung durch die OSZE verlangt und dass im Minsker Maßnahmenpaket auch die Verpflichtung enthalten ist, die volle Kontrolle der Ukraine über ihre gesamte internationale Grenze wiederherzustellen. Angesichts des derzeit äußerst begrenzten Mandats der Beobachtermission der OSZE und ihrer geringen Größe ist keine umfassende Grenzbeobachtung möglich. Wir wiederholen daher unsere Forderung nach einer wesentlichen Ausweitung der Beobachtermission auf alle Grenzübergänge an der russisch-ukrainischen Staatsgrenze, über die die ukrainische Regierung derzeit keine Kontrolle hat, sowie nach einer Beobachtung zwischen diesen Grenzübergängen. Das sollte mit der Grenzbeobachtung auf der ukrainischen Seite der Grenze durch die Sonderbeobachtermission (SMM) abgestimmt und von dieser unterstützt werden und wir weisen erneut auf die Notwendigkeit hin, dass die SMM sicheren und ungehinderten Zugang zu allen Teilen der Grenze haben muss, über die die ukrainische Regierung derzeit keine Kontrolle hat, da zwischen der Beobachtung der Grenze und der Überwachung der Waffenruhe ein sehr enger Zusammenhang besteht. Außerdem weisen wir auf die Notwendigkeit einer angemessenen Ausrüstung der Beobachtermission hin, damit diese die Bewegungen an der Grenze besser beobachten kann. Wir bedauern, dass sich die Russische Föderation nach wie vor einer Ausweitung der Beobachtermission einschließlich der Verbesserung der Ausrüstung widersetzt.

- 2 - Attachment 1 Wir begrüßen die Verlängerung des Mandats um vier Monate. Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 1, Montenegro 1 und Albanien 1, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums und EFTA-Länder Island und Norwegen, sowie Georgien und Andorra schließen sich dieser Erklärung an. 1 Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Attachment 2 Original: ENGLISH INTERPRETATIVE ERKLÄRUNG GEMÄSS ABSCHNITT IV.1 (A) ABSATZ 6 DER GESCHÄFTSORDNUNG DER ORGANISATION FÜR SICHERHEIT UND ZUSAMMENARBEIT IN EUROPA Die Delegation der Vereinigten Staaten von Amerika: Danke, Herr Vorsitzender. Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Beschlusses über die Verlängerung der Entsendung von OSZE-Beobachtern an zwei russische Kontrollposten an der russischukrainischen Grenze möchten die Vereinigten Staaten die folgende interpretative Erklärung gemäß Abschnitt IV.1 (A) Absatz 6 der Geschäftsordnung der OSZE abgeben: Die Vereinigten Staaten finden es zutiefst bedauerlich, dass die Russische Föderation nach wie vor die Ausweitung des geografischen Einsatzbereichs der Beobachtermission blockiert, trotz der eindeutigen, starken und anhaltenden Unterstützung einer solchen durch andere Teilnehmerstaaten. Erneut müssen wir uns mit einer unzureichenden Mission mit begrenztem Einsatzbereich begnügen, die sich auf nicht mehr als zwei Grenzkontrollposten bezieht, die zusammen lediglich einige Hundert Meter der 2 300 Kilometer langen ukrainisch-russischen Grenze ausmachen, von der ein großer Teil nicht unter ukrainischer Kontrolle steht. Aufgrund der ungerechtfertigten Einschränkungen der Arbeit der Grenzbeobachtermission durch Russland wird die Mission weiterhin nicht in der Lage sein, das volle Ausmaß zu ermitteln, in dem sich Russland am Zustrom von Waffen sowie von finanziellen und personellen Mitteln zur Unterstützung der Separatisten in der Ostukraine beteiligt oder diesen ermöglicht. Wir stellen fest, dass Punkt 4 des Minsker Protokolls der OSZE eine klare Rolle zuweist, die in der Beobachtung und Verifizierung auf beiden Seiten der internationalen Grenze zwischen Russland und der Ukraine und der Errichtung einer Sicherheitszone in den grenznahen Gebieten Russlands und der Ukraine besteht. Die Überwachung der Waffenruhe und die Grenzbeobachtung sind eng miteinander verknüpft und es ist allen Bemühungen um Konfliktlösung abträglich, dass die Herangehensweise der OSZE an diese Aufgaben durch einen einzelnen Teilnehmerstaat behindert wird. Die wiederholte Weigerung der Russischen Föderation, die Ausweitung des Einsatzbereichs dieser Mission zu erlauben, zeigt bedauerlicherweise wieder einmal, dass sie die Erfüllung der Minsker Verpflichtungen verweigert.

- 2 - Attachment 2 Herr Vorsitzender, ich ersuche darum, diese interpretative Erklärung dem Beschluss und dem Journal des Tages beizufügen. Danke, Herr Vorsitzender.

Attachment 3 Original: ENGLISH INTERPRETATIVE ERKLÄRUNG GEMÄSS ABSCHNITT IV.1 (A) ABSATZ 6 DER GESCHÄFTSORDNUNG DER ORGANISATION FÜR SICHERHEIT UND ZUSAMMENARBEIT IN EUROPA Die Delegation der Ukraine: Herr Vorsitzender, im Zusammenhang mit dem Beschluss des Ständigen Rates über die Verlängerung der Entsendung von OSZE-Beobachtern an zwei russische Kontrollposten an der russischukrainischen Grenze möchte die Delegation der Ukraine die folgende interpretative Erklärung gemäß Abschnitt IV.1 (A) Absatz 6 der Geschäftsordnung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa abgeben. Die Delegation der Ukraine weist, wie schon so oft, auf die Bedeutung einer substanziellen und breit angelegten OSZE-Beobachtung auf der russischen Seite der ukrainisch-russischen Grenze in unmittelbarer Nachbarschaft zu bestimmten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk der Ukraine hin. Diese ist für eine dauerhafte Deeskalation und eine friedliche Lösung des internationalen bewaffneten Konflikts, den Russland ausgelöst hat und der auf dem souveränen Hoheitsgebiet der Ukraine ausgetragen wird, von entscheidender Bedeutung. Mit der Unterzeichnung des Minsker Protokolls vom 5. September 2014 haben sich alle Unterzeichner einschließlich der Russischen Föderation dazu verpflichtet, für eine ständige Beobachtung der ukrainisch-russischen Staatsgrenze und Verifizierung durch die OSZE in Verbindung mit der Einrichtung einer Sicherheitszone in den Grenzgebieten der Ukraine und der Russischen Föderation zu sorgen. Bisher wurde weder die ständige Beobachtung und Verifizierung durch die OSZE noch eine Sicherheitszone in den Grenzgebieten der Ukraine und der Russischen Föderation eingerichtet. Die Ausweitung des Mandats der OSZE-Beobachtermission an den russischen Grenzkontrollposten,Gukowo und,donezk auf alle Abschnitte der Grenze in unmittelbarer Nachbarschaft zu bestimmten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk ist und bleibt von entscheidender Bedeutung für eine bestandfähige Deeskalation und friedliche Lösung der Situation in der Donbass-Region der Ukraine und wäre eine wesentliche praktische Maßnahme bei der Umsetzung konkreter Bestimmungen der Minsker Vereinbarungen. Wir bedauern zutiefst, dass die Russische Föderation es noch immer nachdrücklich ablehnt, das Mandat der OSZE-Beobachtermission an den russischen Grenzkontrollposten,Gukowo und,donezk auf alle Abschnitte der Grenze, über die die ukrainischen Behörden

- 2 - Attachment 3 derzeit keine Kontrolle haben, auszudehnen. Diese beharrliche Weigerung Russlands lässt sich nur durch seine unveränderte Absicht erklären, weiterhin im Donbass der Ukraine zu intervenieren, unter anderem durch die Entsendung schwerer Waffen, militärischer Ausrüstung, regulärer Truppen, Kämpfern und Söldnern, womit es die terroristischen Aktivitäten im Hoheitsgebiet der Ukraine fördert. Wir fordern Russland einmal mehr eindringlich auf, diese völkerrechtswidrigen Handlungen unverzüglich einzustellen. Im Zusammenhang damit erinnert die Delegation der Ukraine daran, dass Russland nicht auf die zahlreichen Ersuchen geantwortet hat, Erklärungen zu Berichten der SMM der OSZE abzugeben, dass in den besetzten Teilen des Donbass moderne russische Waffen und militärische Ausrüstung angetroffen wurden, darunter das Störsystem R-330,Schytel, der thermobarische Raketenwerfer,Buratino, der schultergestützte thermobarische Raketenwerfer,Schmel, der,grad-p sowie das UAV,Orlan-10. Ferner entdeckte das Langstrecken-UAV der SMM am 28. Juli vier verschiedene hochmoderne elektronische Kampfsysteme, die ausschließlich von den russischen Streitkräften verwendet werden, und registrierte am 7. August LKW-Konvois, die von Russland aus mitten in der Nacht über einen Feldweg ohne Grenzübergangsstelle in einem nicht von der Regierung kontrollierten Gebiet der Donezk-Region in die Ukraine und wieder zurück fuhren. Das sind weitere feststehende Tatsachen, die beweisen, dass Russland, trotz der internationalen Bemühungen um die Herbeiführung von Frieden, den Konflikt vorsätzlich in die Länge zieht und die Fortsetzung der Kämpfe in der Ost-Ukraine unterstützt. Wir fordern die Russische Föderation auf, ihr uneingeschränktes Bekenntnis zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen nach Treu und Glauben unter Beweis zu stellen und eine umfassende ständige Beobachtung durch die OSZE auf der russischen Seite der ukrainisch-russischen Staatsgrenze, die an bestimmte Gebiete der Regionen Donezk und Luhansk grenzt, zuzulassen, ebenso wie die Schaffung einer Sicherheitszone in Grenzgebieten der Ukraine und der Russischen Föderation. Die Delegation der Ukraine ersucht, diese Erklärung dem Beschluss beizufügen und in das Journal des Tages aufzunehmen. Danke, Herr Vorsitzender.

Attachment 4 Original: RUSSIAN INTERPRETATIVE ERKLÄRUNG GEMÄSS ABSCHNITT IV.1 (A) ABSATZ 6 DER GESCHÄFTSORDNUNG DER ORGANISATION FÜR SICHERHEIT UND ZUSAMMENARBEIT IN EUROPA Die Delegation der Russischen Föderation: Die russische Seite schloss sich dem Konsens zum Beschluss des Ständigen Rates über die jüngste Verlängerung des Mandats der Gruppe der OSZE-Beobachter an den beiden russischen Kontrollposten Gukowo und Donezk an der russisch-ukrainischen Grenze um vier Monate (bis 31. Januar 2019) an, da sie die Arbeit dieser Gruppe als zusätzliche freiwillige vertrauensbildende Maßnahme im Zuge der Beilegung des innerukrainischen Konflikts betrachtet. Wir bekräftigen, dass die Einsatzorte und Aufgaben der Gruppe der OSZE- Beobachter durch ihr mit Beschluss Nr. 1130 des Ständigen Rates vom 24. Juli 2014 genehmigtes Mandat klar definiert sind, das auf der Einladung der Russischen Föderation beruht, die am 14. Juli 2014 im Gefolge der Berliner Erklärung der Außenminister Russlands, Deutschlands, Frankreichs und der Ukraine vom 2. Juli 2014 ausgesprochen wurde. Im Minsker Protokoll vom 5. September 2014 wird eine Stationierung von OSZE- Beobachtern auf der russischen Seite der Grenze zur Ukraine nicht erwähnt. Auch in dem am 12. Februar 2015 angenommenen und in der Folge durch Resolution 2202 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gebilligten Maßnahmenpaket für die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen ist davon nicht die Rede. Der Beschluss, OSZE-Beobachtern Zutritt zu russischem Hoheitsgebiet zu gewähren, und die Präsenz ukrainischer Grenz- und Zollbeamter an russischen Kontrollposten ohne Vorhandensein einer vollwertigen Friedensregelung sind ausschließlich eine Geste des guten Willens von Seiten Russlands. Ich ersuche, diese Erklärung dem verabschiedeten Beschluss als Anlage beizufügen und in das heutige Journal aufzunehmen.