Es gilt das gesprochene Wort. Rede von Herrn Staatsminister am 06. März 2015 im Bundesrat. zum Thema

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Bekämpfung des Rechtsextremismus. A)Aktuelle Probleme durch rechte Gewalt

Transkript:

Der Bayerische Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback Es gilt das gesprochene Wort Rede von Herrn Staatsminister am 06. März 2015 im Bundesrat zum Thema "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten" sowie zum Thema der Verkehrsdatenspeicherung Telefon: 089/5597-3111 e-mail: presse@stmj.bayern.de Prielmayerstraße 7 Telefax: 089/5597-2332 Internet: www.justiz.bayern.de 80335 München

- 1 - Anrede! Einführung Der Gesetzentwurf, über den wir heute hier entscheiden, ist ein erster und wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer besseren Bekämpfung des weltweiten Terrorismus. Endlich werden unsere Strafverfolgungsbehörden eine Handhabe zum Vorgehen gegen die Dschihad-Touristen bekommen, die in die Krisengebiete etwa in Syrien und im Irak reisen wollen, um sich dort dem barbarischen und menschenverachtenden IS anzuschließen. Sympathiewerbung Gegen Terror-Sympathisanten, die ins Ausland reisen, können wir nun also besser ein- Telefon: 089/5597-3111 e-mail: presse@stmj.bayern.de Prielmayerstraße 7 Telefax: 089/5597-2332 Internet: www.justiz.bayern.de 80335 München

- 2 - schreiten. Gegen Terror-Sympathisanten hier in Deutschland, die vor unserer eigenen Haustür durch Aufzüge, Plakate und Flaggen ihre Unterstützung für solche mörderischen Ideologien bekunden, können wir es in aller Regel nicht. Sie ahnen es, ich spreche von der fehlenden, aber meines Erachtens dringend erforderlichen Strafbarkeit der Sympathiewerbung. Ich habe mich zu diesem Thema schon vielfach geäußert. Und ich werde dazu auch weiterhin öffentlich Stellung beziehen und zwar so lange, bis die Strafbarkeit der Sympathiewerbung endlich wieder eingeführt wird.

- 3 - Es ist schlichtweg nicht hinnehmbar, dass in Deutschland straflos für die Ziele in- und ausländischer Terrororganisationen und krimineller Vereinigungen geworben werden darf. Dass das Strafrecht kein ausreichendes Instrument hat für eine gegenüber größeren Menschenmengen erfolgende Propaganda, die darauf abzielt, sich mit den Zielen derartiger Vereinigungen zu identifizieren und zu solidarisieren. Denn so etwas bereitet doch erst den Nährboden für terroristische Gewalt. Schon bevor Menschen durch terroristische Aktivitäten zu Schaden kommen, muss mit den Mitteln des Strafrechts gegen die Anbieter terroris-

- 4 - tischen Gedankenguts vorgegangen werden können. Hinzu kommt: Wenn Sympathiewerben wieder strafbar ist, bekommen die Strafverfolgungsbehörden weitere Ermittlungsansätze geboten, um in die terroristischen Netzwerke eindringen zu können. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Überleitung Anrede!

- 5 - Gerade bei dieser sensiblen Materie dürfen wir nicht auf halbem Wege stehen bleiben! Das beste materielle Strafrecht ist sinnlos, wenn Verstöße dagegen nicht aufgeklärt und gerichtsfest nachgewiesen werden können. Vorratsdatenspeicherung Wer die strafrechtlichen Mittel zur Bekämpfung von Terrorismus wirklich verbessern will, kommt an der Einführung der Verkehrsdatenspeicherung nicht vorbei alles andere ist Augenwischerei. Wir können nicht auf der einen Seite neue Straftatbestände einführen und gleichzeitig unseren Staatsanwälten bei der Ermittlung der Taten

- 6 - die Augen verbinden. Genau das ist aber mit dem Wegfall der Verkehrsdatenspeicherung in gewisser Weise passiert. Wer Terrornetzwerke aufklären will, um Täter zu bestrafen und weitere Taten zu verhindern, muss die Möglichkeit haben, auf der Grundlage eines richterlichen Beschlusses in Erfahrung zu bringen, mit wem sie kommuniziert haben. Es ist doch gar keine Frage: Der Wegfall der Verkehrsdatenspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 2. März 2010 hat unseren Polizisten und Staatsanwälten ihre Arbeit erschwert. Wertvolle Ermittlungsansätze sind verloren gegangen. In der Tat nicht nur Justitia, son-

- 7 - dern auch ihre Vorarbeiter tragen nun in gewisser Weise eine Augenbinde. Wer das nicht einsehen will, dem kann ich nur raten, sich einmal mit Staatsanwälten oder Polizisten, die mit der Aufklärung schwerster Straftaten befasst sind, über das Thema zu unterhalten. Die Antworten, die man bekommt, sind eindeutig. Natürlich konnte die Verkehrsdatenspeicherung die entsetzlichen Anschläge von Paris nicht verhindern. Dies als Gegenargument heranzuziehen, ist aber bewusste Irreführung. Denn: Die Verkehrsdatenspeicherung kann auch unverzichtbare Dienste leisten, wenn es darum geht, nach einem terroristischen An-

- 8 - schlag oder einer anderen schweren Straftat etwaige Gehilfen, Unterstützer oder Hintermänner zu ermitteln. Es ist doch gar keine Frage, dass es hier darauf ankommt zu wissen, mit wem der Täter zuvor über das Internet oder das Telefon kommuniziert hat. Wer bestehende Netzwerke nicht aufdecken kann, hat ein Problem, weitere Verantwortliche für die Tat zu ermitteln und zukünftige Taten zu verhindern. Noch ein weiterer Punkt, der von den Gegnern der Verkehrsdatenspeicherung gern ins Feld geführt wird, verfängt nicht. Ich spreche von der pauschalen Behauptung, das Bundesverfas-

- 9 - sungsgericht und der Europäische Gerichtshof hätten der Verkehrsdatenspeicherung ein für alle Mal eine Absage erteilt. Das ist falsch! Beide Gerichte haben in ihren viel zitierten Entscheidungen zur Verkehrsdatenspeicherung klar gesagt, dass diese durchaus mit dem Grundgesetz bzw. der Grundrechtecharta in Einklang stehen kann wenn nur besondere verfassungsrechtliche Anforderungen eingehalten werden. Wie etwa zur Datensicherheit, zum Umfang der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz. Und ein weiteres Gegenargument lasse ich nicht gelten: Es geht bei der Verkehrsdatenspeicherung nicht um ein Abhören der Gesprächspartner. Die Verkehrsdatenspeicherung

- 10 - bezieht sich nicht auf die kommunizierten Inhalte. Es geht ausschließlich um die die zeitlich begrenzte Speicherung der Verkehrsdaten durch Provider und Telefonunternehmen. Also lediglich um blankes Zahlenmaterial. Zum Beispiel: Welche Telefonnummer stand wann mit welcher anderen Nummer in Kontakt. Und nicht: Was wurde dabei gesprochen. Und klar ist natürlich wie bei allen anderen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung auch: Zugriff für den Staatsanwalt gibt es nur auf richterlichen Beschluss und wenn der konkrete Verdacht einer schweren Straftat besteht.

- 11 - Ich sage: Wir brauchen in Deutschland keine Diskussion über das "ob" einer Verkehrsdatenspeicherung. Diese Frage ist nach meiner festen Überzeugung eindeutig mit ja zu beantworten. Wir brauchen eine ernsthafte und konstruktive Debatte über das "wie" der Verkehrsdatenspeicherung. Darauf sollten wir uns konzentrieren. Reden wir endlich über eine verfassungsund rechtsstaatskonforme Ausgestaltung mit Augenmaß. Diese Debatte ist überfällig. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern schuldig!