Schriftliche Anfrage. des Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) Verschmutzung und Vandalismus am S-Bahnhof Pankow. Drucksache 18 /

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Transkript:

Drucksache 18 / 13 970 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) vom 05. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2018) zum Thema: Verschmutzung und Vandalismus am S-Bahnhof Pankow und Antwort vom 23. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13970 vom 05. April 2018 über Verschmutzung und Vandalismus am S-Bahnhof Pankow ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Deutsche Bahn (S-Bahn) um Mitwirkung gebeten. Die dort in eigener Verantwortung erstellte und dem Senat übermittelte Stellungnahme ist nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. Für die Angelegenheiten der Bundespolizei ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zuständig. Der Senat nimmt grundsätzlich keine Stellung zu Sachverhalten, die in die Zuständigkeit einer Bundesbehörde fallen. 1. Liegen der zuständigen Senatsverwaltung Informationen darüber vor, ob es rund um den S- und U- Bahnhof Pankow vermehrt zu Vandalismus kommt? Zu 1.: Die im Bereich des U-Bahnhofs Pankow von der Polizei aufgenommenen Sachbeschädigungen werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Ob es sich hierbei um Vandalismus handelt, ist nicht darstellbar. 2017 2018 Januar 1 2 Februar - - März 2 6 April - Mai 2 Seite 1 von 5

Juni 4 Juli 1 August 3 September 1 Oktober 2 November 5 Dezember 1 Quelle: Lagebild ÖPNV LKA Stab 14 Die Entwicklung der Fallzahlen lässt nicht erkennen, dass es am U-Bahnhof Pankow vermehrt zu Sachbeschädigungen kommt. Die BVG nimmt dazu wie folgt Stellung: Für die baulichen Anlagen des U-Bahnhofs Pankow liegen keine Informationen zu erhöhten Schäden durch Vandalismus vor. Auch im Zuständigkeitsbereich der BVG an der Oberfläche (Bus-Wartehalle in der Florastraße und die beiden Bahnsteige der Straßenbahnhaltestelle) konnte kein Anstieg von Vandalismus an unseren Anlagen beobachtet werden. 2. Liegen der zuständigen Senatsverwaltung Informationen darüber vor, ob es rund um den S- und U- Bahnhof Pankow vermehrt zu Verschmutzungen und damit erhöhten Reinigungskosten kommt? Zu 2.: Die BVG stellt für ihren Bereich Folgendes dar: Am Ausgang zur Florastraße sind im Bereich des Aufzuges zum U-Bahnhof regelmäßig Personen aus der Trinker- und Obdachlosenszene anzutreffen. Diese verschmutzen den Eingangsbereich des Öfteren stark, so dass Zwischenreinigungen notwendig sind. Insgesamt entstand der BVG hierdurch ein erhöhter Aufwand bei der Reinigung dieser Flächen im Jahr 2017 als gegenüber dem Vorjahr. Die besondere Situation am Bahnhof Pankow betrifft aber weniger die Anlagen der BVG als die der S-Bahn Berlin und die umliegenden Flächen im öffentlichen Straßenland. Die Deutsche Bahn liefert dazu folgenden Beitrag: Die S-Bahn Berlin GmbH betreibt einen hohen Aufwand, um die Situation deutlich zu verbessern. So wurde für Pankow an drei Wochentagen zusätzlich 45 Min Reinigungsleistung beauftragt. Bereits vor 2 Jahren gab es mit dem Leiter der Urbanis GmbH (Tochtergesellschaft der BVG) und Verantwortlichen der BVG einen Ortstermin, bei dem Maßnahmen verabredet worden sind, die die Situation verbessern sollten. So wurden z.b. Sitzgelegenheiten beseitigt, welche zuvor von aggressiven Trinkern genutzt wurden. Dadurch konnte an dieser Stelle ein positives Ergebnis erzielt werden. Festzustellen ist jedoch, dass damit eine Verlagerung auf den Außenbereich verbunden war und ist. 3. Liegen der zuständigen Senatsverwaltung Informationen darüber vor, ob es rund um den S- und U- Bahnhof Pankow vermehrt zu Belästigungen von Passanten kommt? Zu 3.: Erkenntnisse über vermehrte Belästigungen liegen dem Senat nicht vor. Seite 2 von 5

4. Liegen der zuständigen Senatsverwaltung Informationen darüber vor, ob es rund um den S- und U- Bahnhof Pankow vermehrt zu Straftaten kommt? Zu 4.: Zur Beantwortung der Frage werden die für das polizeiliche Lagebild ÖPNV öffentlichkeitswirksamen Straftaten für den Bereich des U-Bahnhofs Pankow in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Anzahl der durch die Polizei Berlin aufgenommenen Anzeigen eine vermehrte Anzahl von Straftaten nicht erkennen lässt. 2017 wurde insgesamt betrachtet und für das Jahr 2018 wurde der Zeitraum von Januar bis März statistisch aufbereitet. Rohheitsdelikte* Btm- Delikte*** Sachbeschädigung Taschendiebstahl Sonstiges** 2017 24 0 22 27 18 2018 1 0 8 0 4 Quelle: Lagebild ÖPNV LKA Stab 14 *Körperverletzung, Raub **Beleidigung, sonst. einf. Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte *** Betäubungsmittel (Btm) 5. Wie bewertet der Senat die Situation am S- und U-Bahnhof Pankow bezüglich Sauberkeit und Sicherheit im Vergleich zu anderen Bahnhöfen in der Stadt? Zu 5.: Mangels Datenbasis kann der Senat zur Thematik Vergleichbarkeit der Sauberkeit von Bahnhöfen im Berliner Stadtgebiet keine Aussage treffen. Im Vergleich zu anderen U-Bahnhöfen im Berliner Stadtgebiet bildet Pankow bei der Kriminalitätsentwicklung keinen polizeilichen Schwerpunkt. 6. In welcher Form unterstützt der Berliner Senat die Deutsche Bahn und die BVG, um eine Verbesserung der Situation am S- und U-Bahnhof Pankow zu erreichen? Zu 6.: Mit der ersten Revision des Verkehrsvertrages mit der BVG im Jahr 2012 wurde im Bereich der Finanzierung der Sicherheit eine Aufstockung um 5 Millionen p.a. beginnend ab 2013 vorgenommen. Die Entscheidung, wo und wie Sicherheitskräfte, die vom Land Berlin finanziert werden, zum Einsatz kommen, trifft das Unternehmen eigenständig. Die BVG nimmt zu dieser Frage wie folgt Stellung: Die BVG reagiert bereits mit verstärktem Personaleinsatz. Hierzu zählen: Sicherheitskräfte der BVG in Sondereinsätzen mit dem Schwerpunkt U-Bahnhof Pankow sowie in Sondereinsätzen mit verkürzten Streifenbereichen (zwischen Pankow und Eberswalder Str.) Sicherheitskräfte der Fa. WISAG (im Auftrag der BVG) im Einsatz zwischen Pankow und Senefelder Platz Sicherheitskräfte der BVG gemäß (Kooperationsvertrag) in gemeinsamen Einsätzen mit der Berliner Polizei Seite 3 von 5

Sicherheitskräfte der BVG gemeinsam mit den Sicherheitskräften der Deutschen Bahn (Kooperationsvertrag mit der Deutschen Bahn seit 2013 mit gegenseitiger Hausrechtsübertragung auf Schnittstellenbahnhöfen). Die Deutsche Bahn antwortet für ihren Zuständigkeitsbereich wie folgt: Der Bahnhof wurde inzwischen in das gemeinsame Bestreifungskonzept mit der BVG aufgenommen. Aktuell sind zu Schwerpunktzeiten gemeinsame Bestreifungen vorgesehen. Darüber hinaus bestreifen die Sicherheitskräfte seit November verstärkt den Bahnhof Pankow und setzen das Hausrecht dort konsequent um. Bei Bedarf werden weitere Kräfte hinzugezogen. Unsere Lage- und Einsatzzentrale stellt zum Bahnhof Pankow ein gesondertes Lagebild zusammen, welches mit Vertretern anderer Geschäftsfelder der DB AG und der Bundespolizei besprochen wird. Neben den geplanten Verbundeinsätzen zwischen Polizei Berlin und BVG im Öffentlichen Personennahverkehr wird auch der unmittelbar angrenzende Bereich des Bahnhofs Pankow durch Dienstkräfte des Funkwageneinsatzdienstes des zuständigen Abschnitts bestreift und durch den zuständigen Kontaktbereichsdienst betreut. 7. Hat die zuständige Senatsverwaltung Kontakt zu den Gewerbetreibenden in und um den S- und U- Bahnhof Pankow? Zu 7.: Nein. 8. Wie bewertet die zuständige Senatsverwaltung die Initiative von BVG und Gewerbetreibenden, vermehrtes Sicherheitspersonal einzusetzen (s. Berichterstattung vom 15.03.2018 im Tagesspiegel)? Zu 8: Der Senat begrüßt grundsätzlich den Einsatz von mehr Sicherheitspersonal seitens der verantwortlichen Institutionen. Eine Absprache, wie in dem Artikel des Tagesspiegels beschrieben, fand zwischen der Polizei Berlin und der BVG bzw. der Deutschen Bahn AG nicht statt. 9. Gibt es vom Senat Unterstützung der Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn am S-Bahnhof Pankow durch weitere Einsatzkräfte und falls ja, wie viele zusätzliche Kräfte werden in welchen zeitlichen Abständen eingesetzt? Zu 9.: Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 10. Ist der S-Bahnhof Pankow und sein näheres Umfeld mit Videokameras ausgestattet und falls ja, werden diese Videoaufzeichnungen genutzt, um Straftaten aufzuklären Zu 10.: Die BVG teilt hierzu mit: Im U-Bahnhof Pankow sind Videokameras installiert, die der Fahrgastabfertigung und der Fahrgastsicherheit dienen sowie um Straftaten aufzuklären. Die im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei liegenden S-Bahnsteige wurden durch den Betreiber (DB AG) mit Videokameras ausgerüstet. Im Rahmen gesetzli- Seite 4 von 5

cher Regelungen können Videoaufzeichnungen im ÖPNV durch die Ermittlungsbehörden genutzt werden, um Straftaten aufzuklären. Eine Videoüberwachung durch die Polizei Berlin findet nicht statt. Berlin, den 23. April 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport Seite 5 von 5