Capalo. Zul.-Nr.: Gebrauchsanleitung

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Transkript:

Capalo Gebrauchsanleitung 1 Zul.-Nr.: 006276-00 Fungizid Wirkstoffe: 75 g/l Metrafenone (Gew.-%: 7,3) 62,5 g/l Epoxiconazol (Gew.-%: 6,1) 200 g/l Fenpropimorph (Gew.-%. 19,4) Wirkungsmechanismus: Metrafenone (FRAC-Gruppe #8); Epoxiconazol (FRAC-Gruppe G1, #3); Fenpropimorph (FRAC-Gruppe G2, #5) Formulierung: Suspoemulsion (SE) Packungsgröße: 10 l Flüssiges Fungizid mit protektiver und kurativer Wirkung gegen Halm-, Blatt- und Ährenkrankheiten in Weizen, Gerste, Roggen und Triticale SACHGERECHTE ANWENDUNG Wirkungsweise Durch die Kombination der drei Wirkstoffe werden relevante Pilzkrankheiten in Weizen, Gerste, Roggen und Triticale sicher und dauerhaft erfasst. Metrafenone hemmt nachhaltig die Ausbildung von Infektionsstrukturen, Myzelwachstum und Sporulation von Schadpilzen. Der Wirkstoff wird von der Pflanze aufgenommen und systemisch verteilt. Epoxiconazol und Fenpropimorph werden in die Pflanze verlagert und dort verteilt. Wirkungsspektrum Capalo wirkt sowohl protektiv als auch kurativ mit überragender Dauerwirkung. In Weizen gegen: Halmbruch (Pseudocercosporella herpotrichoides) Echten Mehltau (Erysiphe graminis) Septoria-Blattdürre (Septoria tritici)

2 Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) Braunrost (Puccinia recondita) DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) In Gerste gegen: Echten Mehltau (Erysiphe graminis) Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Zwergrost (Puccinia hordei) In Roggen gegen: Braunrost (Puccinia recondita) In Triticale gegen: Echten Mehltau (Erysiphe graminis) Braunrost (Puccinia recondita) Bei vielen Fungiziden besteht generell das Risiko des Auftretens von wirkstoffresistenten Pilzstämmen. Deshalb kann unter besonders ungünstigen Bedingungen eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels nicht ausgeschlossen werden. Die von BASF empfohlene Aufwandmenge ist unbedingt einzuhalten. Pflanzenverträglichkeit Capalo ist in der empfohlenen Aufwandmenge in allen Getreidearten gut verträglich. Zugelassene Aufwandmengen und Indikationen Gegen Blatt- und Ährenkrankheiten in Weizen, Gerste, Roggen, Triticale (BBCH 25 61) 2,0 l/ha Die erste Anwendung im Frühjahr kann ab Mitte der Bestockung (BBCH 25) bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome erfolgen. Bei Neubefall ist eine zweite Spritzung bis zum Beginn der Blüte (BBCH 61) möglich. Max. 2 Anwendungen in dieser Indikation, max. 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr

3 Wassermenge: 200 400 l/ha Gegen Halmbruchkrankheit in Weizen 2,0 l/ha Die Behandlung erfolgt ab Ende der Bestockung (BBCH 29) bis zum 2-Knoten- Stadium (BBCH 32). Max. 1 Anwendung in dieser Indikation, max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Anwendungsnummer Schadorganismus/ Zweckbestimmung Pflanzen/ -erzeugnisse/ Objekte 006276-00-001 Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Weizen 006276-00-002 Halmbruchkrankheit Weizen (Pseudocercosporella herpotrichoides) 006276-00-003 Braunrost (Puccinia recondita) Weizen 006276-00-004 DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) Weizen 006276-00-005 Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) Weizen 006276-00-006 Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) Weizen 006276-00-007 Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Gerste 006276-00-008 Zwergrost (Puccinia hordei) Gerste 006276-00-009 Blattfleckenkrankheit Gerste Rhynchosporium secalis 006276-00-010 Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) Gerste 006276-00-011 Braunrost (Puccinia recondita) Roggen 006276-00-012 Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Triticale 006276-00-013 Braunrost (Puccinia recondita) Triticale Wartezeiten Weizen, Gerste, Roggen, Triticale (F)

4 Anwendungstechnik I. Vermeidung von Restmengen Nie mehr Spritzflüssigkeit ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. II. Ansetzen der Spritzflüssigkeit 1. Tank zu 2/3 mit Wasser füllen. 2. Capalo vor Gebrauch gut schütteln und bei laufendem Rührwerk zugeben. 3. Ggf. Mischungspartner zugeben. 4. Tank mit Wasser auffüllen. III. Spritzarbeit Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen! Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzflüssigkeit durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. Nach einer Arbeitspause Spritzflüssigkeit erneut sorgfältig aufrühren. Mischbarkeit Capalo ist mischbar mit Herbiziden, z. B. Basagran DP, Biathlon 4D, Duanti, mit Fungiziden, z.b. Vegas 2, Corbel, mit Insektiziden, mit Wachstumsreglern, z. B. Medax Top und Prodax sowie den Blattdüngern (Markenqualität). Bei Mischungen mit ethephonhaltigen Wachstumsreglern unbedingt die Gebrauchsanleitung dieser Produkte beachten: Diese immer zuletzt zur Spritzflüssigkeit zugeben! Der Zusatz von Ammoniumnitrat-Harnstofflösung (AHL) oder Harnstoff ist möglich. Der Einsatz von über 20 l bzw. kg Produkt/ha kann Schäden bei hohen Temperaturen und niedriger Luftfeuchte bei einigen Weizensorten verursachen. Bei Tankmischungen mit Harnstoff diesen zunächst vollständig auflösen. Erst dann Capalo und andere Mischungspartner wie beschrieben zugeben.

Für negative Auswirkungen von Tankmischungen, die von uns nicht empfohlen werden, haften wir nicht. 5 In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Piktogramm: Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktion verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sicherheitshinweise P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Augenschutz tragen. P261Einatmen von Nebel vermeiden.

P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. 6 P272 Kontaminierte Arbeitsbekleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P264 Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen. P305+P351+P338 Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P311 Bei Exposition oder Betroffenheit: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P303+P352 Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): Mit reichlich Wasser und Seife waschen. P333+P311 Bei Hautreizung oder ausschlag: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor dem erneuten Tragen waschen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P337+P311 Bei anhaltender Augenreizung: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss lagern. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Nur für gewerbliche Anwender. Hinweise zum Schutz des Anwenders (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS210) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS220) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 7 (SF189) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Erste-Hilfe-Maßnahmen Verunreinigte Kleidung entfernen. Nach Einatmen: Ruhe, Frischluft, Arzthilfe. Nach Hautkontakt: Mit Wasser und Seife gründlich abwaschen. Nach Augenkontakt: 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen, augenärztliche Nachkontrolle. Nach Verschlucken: Sofort Mund ausspülen und 200-300 ml Wasser nachtrinken, Arzthilfe. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt. Hinweise zum Schutz der Umwelt Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: Schutz von Oberflächengewässern (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. (NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät er-

8 folgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Red. Abstände: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m (NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulchoder Direktsaatverfahren erfolgt. Wasserorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Bienen (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).

Nutzorganismen 9 (NN270) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. (NN1842) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. ABFALLBESEITIGUNG Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA 1 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA 1 mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. ALLGEMEINE ANWENDUNGSHINWEISE / HAFTUNG Die Angaben in dieser Produktinformation basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen und entsprechen den Festsetzungen der Zulassungsbehörde. Sie befreien den Anwender wegen der Fülle möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unseres Produktes nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für Schäden aus der unsachgemäßen Lagerung und Anwendung aus. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Produktinformation beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst

10 sind, aber von uns nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen können wir oder unsere Vertriebspartner keine Haftung übernehmen. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern. = Registrierte Marke von BASF 1 = Eingetragene Marke des IVA (Industrieverband Agrar, Frankfurt/M.) 2 = Zulassungsinhaber Nisso Chemical Europe GmbH, Vertrieb Spiess-Urania