Überwachungsklasse. Konsistenzklasse Gesteinsart** Pumpfähigkeit. Abrufnr.

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Eigenschaften Verwendungszweck Betone für unbewehrte Bauteile in nicht betonangreifender Umgebung (ohne Bewehrung und ohne Frostangriff) Betone für bewehrte Innenbauteile (ohne Frost, Gründungsbauteile) Betone für Bauteile mit häufigem Zugang von Außenluft Betone für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frost Betone für Bauteile mit hohem Wassereindringwiderstand, chemisch schwach angreifende Umgebung Betone für Bauteile mit erhöhtem Wassereindringwiderstand, gemäß WU- Richtlinie Expositions-/ Feuchtigkeitsklassen XO, WF XC1, XC2, WF XC3, WF XC4, XF1, WF XC4, XF1, XA1, WF XC4, XF1, XA1, WF Druckfestigkeitsklasse Konsistenzklasse Gesteinsart** Hochbau / Wohnungsbau F e s t i g k e i t s e n t w i c k l u n g m i t t e l (0) s c h n e l l (1) l a n g s a m (2) Größtkorn (mm) Überwachungsklasse Pumpfähigkeit Normale normale Ausschalfristen Höhere kürzere Ausschalfristen C 8/10 F 3 S 0/16 1 11036-1110 111,00 11036-1111 114,00 C 8/10 F 1 S 0/22 1 11017-1020 105,00 11017-1021 108,00 C 8/10 F 1 S 0/16 1 11016-1010 107,00 11016-1011 110,00 C 8/10 F 1 S 0/8 1 11015-1080 109,00 11015-1081 112,00 C 8/10 F 1 K 0/8 1 11011-1180 113,00 11011-1181 116,00 C 12/15 F 1 S 0/22 1 12017-1520 107,00 12017-1521 110,00 C 12/15 F 1 S 0/16 1 12016-1510 109,00 12016-1511 112,00 C 12/15 F 1 S 0/8 1 12015-1580 111,00 12015-1581 114,00 C 12/15 F 1 K 0/8 1 12011-1680 115,00 12011-1681 118,00 C 20/25 F 1 S 0/16 1 14016-1710 113,00 14016-1711 116,00 C 20/25 F 1 S 0/8 1 14015-1780 115,00 14015-1781 118,00 C 16/20 F 3 S 0/22 1 13137-2020 112,00 13137-2021 115,00 C 16/20 F 3 S 0/16 1 13136-2010 114,00 13136-2011 117,00 C 20/25 F 3 S 0/22 1 14137-2520 114,00 14137-2521 117,00 C 20/25 F 3 S 0/16 1 14136-2510 116,00 14136-2511 119,00 C 20/25 F 3 K 0/16 1 14132-2910 120,00 14132-2911 123,00 C 20/25 F 3 S 0/22 1 14237-2720 116,00 14237-2721 119,00 C 20/25 F 3 S 0/16 1 14236-2710 118,00 14236-2711 121,00 C 20/25 F 3 S 0/8 1 14235-2780 120,00 14235-2781 123,00 C 25/30 F 3 S 0/22 1 15337-3020 117,00 15337-3021 120,00 C 25/30 F 3 S 0/16 1 15336-3010 119,00 15336-3011 122,00 C 25/30 F 3 K 0/16 1 15332-3610 123,00 15332-3611 126,00 C 25/30 F 3 S 0/22 2 15337-3120 122,00 15337-3121 125,00 15337-3122 125,00 C 25/30 F 3 S 0/16 2 15336-3110 124,00 15336-3111 127,00 15336-3112 127,00 C 25/30 F 3 K 0/16 2 15332-3640 128,00 15332-3641 131,00 15332-3642 131,00 C 25/30 F 3 S 0/8 2 15335-3180 126,00 15335-3181 129,00 15335-3182 129,00 C 25/30 F 3 K 0/8 2 15331-3280 130,00 15331-3281 133,00 15331-3282 133,00 C 25/30 F 4 S 0/22 2 15347-3220 125,00 15347-3221 128,00 15347-3222 128,00 C 25/30 F 4 S 0/16 2 15346-3210 127,00 15346-3211 130,00 15346-3212 130,00 C 25/30 F 4 K 0/16 2 15342-3250 131,00 15342-3251 134,00 15342-3252 134,00 C 25/30 F 4 S 0/8 2 15345-3080 129,00 15345-3081 132,00 15345-3082 132,00 C 25/30 F 4 K 0/8 2 15341-3680 133,00 15341-3681 136,00 15341-3682 136,00 C 30/37 F 3 S 0/22 2 16337-3720 125,00 16337-3721 128,00 16337-3722 128,00 C 30/37 F 3 S 0/16 2 16336-3710 127,00 16336-3711 130,00 16336-3712 130,00 C 30/37 F 3 K 0/16 2 16332-3760 131,00 16332-3761 134,00 16332-3762 134,00 C 30/37 F 3 S 0/8 2 16335-3780 129,00 16335-3781 132,00 16335-3782 132,00 C 30/37 F 3 K 0/8 2 16331-3880 133,00 16331-3881 136,00 16331-3882 136,00 C 25/30 F 3 S 0/22 2 15337-3420 124,00 15337-3421 127,00 C 25/30 F 3 S 0/16 2 15336-3410 126,00 15336-3411 129,00 C 25/30 F 4 S 0/8 2 15345-3480 131,00 15345-3481 134,00 Niedrigere längere Ausschalfristen Betone für Bauteile in chemisch mäßig angreifender Umgebung Sulfatgehalt 1500mg/l 1) XC4, XD2, XF2, XF3, XA2, WF C 35/45 F 3 S 0/22 2 17337-4520 128,00 17337-4521 131,00 17337-4522 131,00 C 35/45 F 3 S 0/16 2 17336-4510 130,00 17336-4511 133,00 17336-4512 133,00 C 35/45 F 4 S 0/8 2 17345-4580 135,00 17345-4581 138,00 17345-4582 138,00 *Preis für 1 cbm verdichteten Beton, zuzüglich Mehrwertsteuer, frei Baustelle, im Umkreis von 15 km um unsere Mischanlage 1) Bei chemischen Angriff durch Sulfat (Sulfatgehalt 1500mg/l) ist bei den Expositionsklassen XA2 und XA3 ein HS-Zement erforderlich ** K = Kies, S = Splitt Seite 1

Eigenschaften Verwendungszweck Expositions-/ Feuchtigkeitsklassen Druckfestigkeitsklasse Konsistenzklasse Hochbau / Wohnungsbau F e s t i g k e i t s e n t w i c k l u n g m i t t e l (0) s c h n e l l (1) l a n g s a m (2) Gesteinsart** Größtkorn (mm) Überwachungsklasse Pumpfähigkeit Normale normale Ausschalfristen Höhere kürzere Ausschalfristen Niedrigere längere Ausschalfristen Beton für Bauteile mit direkter Beregnung und Frost, mäßige Wassersättigung mit Taumittel XC4, XF2, XD1, WA C 25/30 F 3 K 0/16 2 15432-3050 143,00 Betone für Bauteile mit direkter Beregnung und Frost, hohe Wassersättigung mit Taumittel XC4, XF4, XD3, WA C 30/37 F 3 K 0/16 2 16632-3750 146,00 C 30/37 F 3 K 0/8 2 16631-3860 148,00 *Preis für 1 cbm verdichteten Beton, zuzüglich Mehrwertsteuer, frei Baustelle, im Umkreis von 15 km um unsere Mischanlage ** K = Kies, S = Splitt ** K = Kies Seite 2

Eigenschaften Verwendungszweck Betone für Bauteile mit erhöhten Anforderungen, schwindarm Betone für Industrieund Hallenböden, flügelgeglättet Betone für Bauteile mit erhöhtem Wassereindringwiderstand (sehr weiche Konsistenz) Sichtbeton nach DBV Merkblatt Expositions-/ Feuchtigkeitsklassen XC4, XF1, XA1, WF XC4, XF1, XA1, WF XC4, XF1, XA1, WF XC4, XF1, XA1, WF Druckfestigkeitsklasse Konsistenzklasse Gesteinsart** Größtkorn (mm) Industriebau F e s t i g k e i t s e n t w i c k l u n g m i t t e l (0) s c h n e l l (1) l a n g s a m (2) Überwachungsklasse Pumpfähigkeit Normale normale Ausschalfristen Höhere kürzere Ausschalfristen C 25/30 F 3 S 0/16 2 15536-3150 128,00 15536-3151 131,00 C 25/30 F 4 S 0/16 2 15546-3100 131,00 15546-3101 134,00 C 30/37 F 3 S 0/16 2 16336-3940 131,00 16336-3941 134,00 C 30/37 F 4 S 0/16 2 16346-3950 134,00 16346-3951 137,00 C 25/30 F 4 S 0/16 2 15546-3130 134,00 15546-3131 137,00 C 30/37 F 4 S 0/16 2 16546-3730 137,00 16546-3731 140,00 C 25/30 F 4 S 0/22 2 15347-3320 127,00 15347-3321 130,00 15347-3322 130,00 C 25/30 F 4 S 0/16 2 15346-3310 129,00 15346-3311 132,00 15346-3312 132,00 C 25/30 F 4 S 0/8 2 15345-3380 131,00 15345-3381 134,00 15345-3382 134,00 C 30/37 F 4 S 0/22 2 16347-3920 130,00 16347-3921 133,00 16347-3922 133,00 C 30/37 F 4 S 0/16 2 16346-3910 132,00 16346-3911 135,00 16346-3912 135,00 C 30/37 F 4 S 0/8 2 16345-3980 134,00 16345-3981 137,00 16345-3982 137,00 C 25/30 F 4 K 0/16 2 15342-3650 131,00 15342-3651 134,00 C 25/30 F 4 K 0/8 2 15341-3680 133,00 15341-3681 136,00 Niedrigere längere Ausschalfristen Betone für Bauteile in chemisch stark angreifender Umgebung, Sulfatgehalt 1500mg/l 4) XC1, XA3 1), WF C 35/45 F 3 K 0/16 2 17832-4910 146,00 Flüssigkeitsdichter Beton (Richtlinie DAfStb), Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Sulfatgehalt 1500mg/l 4) Flüssigkeitsdichter Beton (Richtlinie DAfStb), Umgang mit wassergefährdenden Stoffen mit Taumittel, Sulfatgehalt XC1, XM2 3), WF C 35/45 F 3 S 0/22 3) 2 17737-4960 147,00 XC1, XM1, WF C 35/45 F 3 K 0/16 2 17732-4940 144,00 XC4, XF4, XA3 1) XD3, XM2 2)3), WA C 30/37 F 3 S 0/223) 2 16837-4920 149,00 XC4, XF4, XA3 1) XD3, XM1, WA C 30/37 F 3 K 0/16 2 16832-4950 146,00 1500mg/l 4) *Preis für 1 cbm verdichteten Beton, zuzüglich Mehrwertsteuer, frei Baustelle, im Umkreis von 15 km um unsere Mischanlage 1) Schutzmaßnahmen erforderlich ** K = Kies, S = Splitt 2) rechtzeitige Vorbestellung erforderlich 3) Körnung mit erhöhtem Verschleißwiderstand 4) Bei chemischen Angriff durch Sulfat (Sulfatgehalt 1500mg/l) ist bei den Expositionsklassen XA2 und XA3 ein HS-Zement erforderlich Seite 3

Betonrezepturen der Expositionsklassen XC4, XF1 und XA1 siehe Preisliste "Hochbau/Wohnungsbau" F e s t i g k e i t s e n t w i c k l u n g m i t t e l (0) s c h n e l l (1) l a n g s a m (2) Eigenschaften Verwendungszweck ZTV-Ing Betone für senkrechte Bauteile im Sprühnebelbereich, Sulfatgehalt 1500mg/l) 3) ZTV-Ing Betone für den Überbau, Wasserwechselzonen, Sulfatgehalt 1500mg/l) 3) ZTV-Ing Betone für waagrechte Betonoberflächen mit Taumittelbeanspruchung (Gehwegkappen) ZTV-Ing Betone für Bohrpfähle in chem. schwach angreifender Umgebung Expositions-/ Feuchtigkeitsklassen XC4, XF2, XA2, XD2, WA XC4, XF2, XF3, XA2, XD2, WA C 30/37 F 2 S 0/22 2 16427-5420 125,00 16427-5422 128,00 C 30/37 F 2 S 0/16 2 16426-5430 127,00 16426-5432 130,00 C 30/37 F 2 K 0/16 2 16422-5410 131,00 16422-5412 134,00 C 30/37 F 3 S 0/22 2 16437-5620 128,00 16437-5622 131,00 C 30/37 F 3 S 0/16 2 16436-5610 130,00 16436-5612 133,00 C 30/37 F 3 K 0/16 2 16432-5630 134,00 16432-5632 137,00 C 35/45 F 2 S 0/22 2 17727-5520 136,00 C 35/45 F 2 S 0/16 2 17726-5510 138,00 C 35/45 F 2 K 0/16 2 17722-5530 142,00 C 35/45 F 3 S 0/22 2 17737-5320 139,00 C 35/45 F 3 S 0/16 2 17736-5310 141,00 C 35/45 F 3 K 0/16 2 17732-5330 145,00 XC4, XF4, XD3, WA C 25/30 F 2 K 0/16 2 15822-5710 141,00 XC4, XF4, XD3, XM2 1)2), WA XC4, XF1, XA1, WF Druckfestigkeitsklasse Ingenieurbau C 25/30 F 2 S 0/22 2) 2 15827-5720 144,00 C 25/30 F 5 S 0/22 2 15357-5820 129,00 15357-5822 132,00 C 25/30 F 5 S 0/16 2 15356-5810 131,00 15356-5812 134,00 C 25/30 F 5 K 0/16 2 15352 5850 135,00 15352 5852 138,00 *Preis für 1 cbm verdichteten Beton, zuzüglich Mehrwertsteuer, frei Baustelle, im Umkreis von 15 km um unsere Mischanlage 1) rechtzeitige Vorbestellung erforderlich 2) Körnung mit erhöhtem Verschleißwiderstand 3) Bei chemischen Angriff durch Sulfat (Sulfatgehalt 1500mg/l) ist bei den Expositionsklassen XA2 und XA3 ein HS-Zement erforderlich Konsistenzklasse Gesteinsart** Größtkorn (mm) Überwachungsklasse Pumpfähigkeit Normale normale Ausschalfristen Höhere kürzere Ausschalfristen Niedrigere längere Ausschalfristen ** K = Kies, S = Splitt Seite 4

Betonrezepturen der Expositionsklassen XC4, XF1 und XA1 siehe Preisliste "Hochbau/Wohnungsbau" F e s t i g k e i t s e n t w i c k l u n g m i t t e l (0) s c h n e l l (1) l a n g s a m (2) Eigenschaften Verwendungszweck Betone für Güllekanäle und Gülletiefbehälter Expositions-/ Feuchtigkeitsklassen Betone für den Außenbereich (Tierauslauf) güllebeanspruchte XC4, XF3, XA1, WF Bauteile, mit direkter Beregnung und Frost Betone für Gärfutter (flach) -silos und Futtertische XC4, XF3, XA3 1), XM2 2)3), WF XC4, XA1, WF Druckfestigkeitsklasse Konsistenzklasse Gesteinsart** Landwirtschaftliches Bauen Größtkorn (mm) Überwachungsklasse Pumpfähigkeit Normale normale Ausschalfristen C 25/30 F 3 S 0/22 2 15437-3520 137,00 C 25/30 F 3 S 0/16 2 15436-3510 139,00 C 30/37 F 3 S 0/22 3) 2 16837-6920 149,00 C 30/37 F 3 K 0/16 2 16832-6950 146,00 C 35/45 F 3 S 0/16 2 17836-6970 145,00 C 25/30 F 3 S 0/22 2 15537-6320 122,00 C 25/30 F 3 S 0/16 2 15536-6310 124,00 C 25/30 F 4 S 0/8 2 15545-6380 129,00 Höhere kürzere Ausschalfristen Niedrigere längere Ausschalfristen Betone für Eigenbedarftankstellen, Waschplätze und Hofbefestigungen XC4, XF4, XD3, XM1, WA C 30/37 F 3 K 0/16 2 16632-6810 146,00 *Preis für 1 cbm verdichteten Beton, zuzüglich Mehrwertsteuer, frei Baustelle, im Umkreis von 15 km um unsere Mischanlage 1) Schutzmaßnahmen erforderlich ** K = Kies, S = Splitt 2) rechtzeitige Vorbestellung erforderlich 3) Körnung mit erhöhtem Verschleißwiderstand 4) Bei chemischen Angriff durch Sulfat (Sulfatgehalt 1500mg/l) ist bei den Expositionsklassen XA2 und XA3 ein HS-Zement erforderlich Seite 5

Eigenschaften Verwendungszweck Expositions-/ Feuchtigkeitsklassen Druckfestigkeitsklasse Pflasterbau / Estriche / Sonderbetone F e s t i g k e i t s e n t w i c k l u n g m i t t e l (0) s c h n e l l (1) l a n g s a m (2) Konsistenzklasse Gesteinsart** Größtkorn (mm) Überwachungsklasse Pumpfähigkeit Normale normale Ausschalfristen Höhere kürzere Ausschalfristen Niedrigere längere Ausschalfristen SM 150 F 1 Sa 0/1 99010-8510 104,00 Sandmischung SM 200 F 1 Sa 0/1 99010-8520 108,00 SM 400 F 1 Sa 0/1 99010-8540 124,00 SM 600 F 1 Sa 0/1 99010-8560 145,00 PB 200 F 1 S 0/8 99010-8680 108,00 Pflasterbau PB 200 F 1 K 0/8 99010-8690 112,00 PB 250 F 1 S 0/8 99010-8700 112,00 PB 250 F 1 K 0/8 99010-8710 116,00 Zementestriche Zementestrich für Garagenböden (LP) Estrich 25 F 2 K 0/8 1 99021-8000 126,00 Estrich 30 F 2 K 0/8 1 99021-8010 129,00 Estrich 40 F 2 K 0/8 1 99021-8020 133,00 Estrich 30 (Garagenboden) F 2 K 0/8 1 99021-8030 133,00 Leichtverdichtbarer Beton (LVB) LVB für Innenbauteile LVB für Bauteile mit hohem Wassereindringwiderstand XC3, WF XC4, XF1, XA1, WF C 25/30 F 5 S 0/16 2 15256-8910 C 25/30 F 5 S 0/8 2 15255-8920 C 25/30 F 6 S 0/16 2 15266-8810 C 25/30 F 6 S 0/8 2 15265-8820 C 25/30 F 5 S 0/16 2 15356-8950 C 25/30 F 5 S 0/8 2 15355-8960 C 25/30 F 6 S 0/16 2 15366-8850 C 25/30 F 6 S 0/8 2 15365-8880 *Preis für 1 cbm verdichteten Beton, zuzüglich Mehrwertsteuer, frei Baustelle, im Umkreis von 15 km um unsere Mischanlage 1) Schutzmaßnahmen erforderlich 2) rechtzeitige Vorbestellung erforderlich 3) Körnung mit erhöhtem Verschleißwiderstand Preis auf Anfrage Preis auf Anfrage Preis auf Anfrage Preis auf Anfrage ** K = Kies, S = Splitt, Sa = Sand Konsistenzbereich Ausbreitmaß (mm) Verdichtungsmaß sehr steif steif plastisch weich sehr weich fließfähig sehr fließfähig --- F 1 F 2 F 3 F 4 F 5 F 6 340 350-410 420-480 490-550 560-620 630-700 C 0 1,46 C 1 1,45-1,26 C 2 C 3 1,25-1,11 1,10-1,04 Seite 6

Sonderbetone Stahlfaserbeton Aufgrund der besonderen Anforderungen, die an Stahlfaserbetone gestellt werden, bitten wir Sie, Ihre Anfrage gesondert zu stellen. Stahlfaserbeton ermöglicht es Ihnen, je nach Einsatzgebiet, teilweise oder vollständig auf die Bewehrung zu verzichten. Außerdem vermindern die Stahlfasern erheblich die Risseneigung von Beton. Da die Fasern nur bei vollständiger Vermischung ihre volle Wirkung entfalten können, sollte die Dosierung im TB-Werk erfolgen. Hier stehen Ihnen speziell an unsere Stahlfasern angepasste Rezepturen zur Verfügung. Leichtverdichtbarer Beton LVB Fließfähige und sehr fließfähige Betone mit einem Ausbreitmaß von 560 bis 620 mm (F5) bzw. 630 bis 700mm (F6) für Geschossdecken, Bodenplatten und flächige Bauteile zeichnen sich durch geringen Arbeits- und Verdichtungsaufwand aus. Hochleistungsbeton Dem Verwendungszweck entsprechend sind wir in der Lage, Ihnen besonders widerstandsfähige, dichte oder gar hochfeste Betone zu liefern. Egal ob für den Hochbau, Tiefbau oder Ingenieurbau. Farbbeton Gemäß Ihren Vorgaben mischen wir unter Zuhilfenahme von Weißzement und Farbe genau den Sichtbeton den Sie wünschen. Schneller und haltbarer als jeder Anstrich. Strahlenschutzbeton Durch den Einsatz spezieller Gesteinskörnungen erreichen wir eine optimale Abschirmwirkung des Betons und damit sicheren Schutz vor Strahlung. Dieser Beton findet auch im Tresorbau seine Anwendung. Durch individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Betone und deren Ausgangsstoffe, sind wir in der Lage, Ihnen die optimale Lösung für jedes Ihrer Probleme zu liefern. Seite 7

Lieferbereitschaft Zusatzinformationen Die übliche Produktionszeit (Beladung im Werk) ist Montag bis Freitag zwischen 6:00 Uhr und 18:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten berechnen wir von 18:00-22:00 Uhr von 22:00-06:00 Uhr nach Vereinbarung Samstagslieferung (nur auf Anfrage) Samstagszuschlag 8,00 /m³ 8,00 /m³ Winterzuschlag In der Zeit vom 01. Dezember bis 15. März 6,00 /m³ Selbstabholer Nachlass auf Listenpreis - ab 1 m³ 7,00 /m³ Frachtzuschlag bei Mindermengen Zuschlag für Abnahme unter 2,00 m³ je Lieferung pauschal 65,00 unter 3,00 m³ je Lieferung pauschal 55,00 unter 4,00 m³ je Lieferung pauschal 45,00 unter 5,00 m³ je Lieferung pauschal 35,00 (ausgenommen: 1 x Restlieferung je Betonage) Mischkostenausgleich Abnahme bis einschließlich 0,90 m³ pauschal 5,00 Entladezeit Die Entladezeit beträgt 5 Minuten pro m³ ab Eintreffen auf der Baustelle. Bei längeren Entladezeiten berechnen wir 1,50 /Min. Betonzusatzmittel Verzögerter Beton - pro Std. Verzögerung 2,00 /m³ Fließmittel 3,25 /kg Kundeneigene Für das Zumischen von kundeneigenen Betonzusätzen Betonzusätze berechnen wir 5,00 /m³ Hinsichtlich des hiermit einhergehenden Gewährleistungsausschlusses verweisen wir auf Ziffer IV.b unserer Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen. Rüttlermiete Mietkosten 5,00 /m³ Lieferscheinausdruck Soll / Ist Vergleich 2,50 /Stck. Restbeton Entsorgungskosten 75,00 /m³ Frachtanteil Mehrwertsteuer Der Frachtanteil beträgt 20,00 /m³ Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir verkaufen ausschließlich zu den beigefügten Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen. Mit Erscheinen dieser Preisliste werden alle vorherigen Ausgaben ungültig. Seite 8

Bestellhinweise Betonbestellung Bitte bestellen Sie den Beton mindestens 48 Stunden vor Lieferung bei unserer Betonmischanlage in Lähr und machen Sie bitte folgende Angaben: - Name und Anschrift des Bestellers / Rechnungsanschrift - Baustellenanschrift / Telefonnummer - Gesamtbedarf an Beton und stündliche Einbaumenge - Bauteilanforderungen bzw. Eigenschaften des Betons (z.b. C 20/25, XC1, XC2) - Lieferzeitpunkt und Einbauart - Flaschenrüttler- und Fließmittelbedarf Zur Fahrzeugdisposition ist folgendes zu beachten: - Betonmengen ab 50 cbm sind drei bis vier Tage vor Liefertermin zu bestellen - Bei Lieferterminänderungen bitte um rechtzeitige Bekanntgabe (24 Stunden) bereits beladene Fahrzeuge können nicht storniert werden Für die Auswahl der Betongüte, gemäß den einschlägigen DIN-Vorschriften und DAfStb-Richtlinien ist der Besteller / unser Vertragspartner verantwortlich. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Betonpumpenbestellung Betonprüfungen Luftporenbetone Bitte stimmen Sie Ihren Einsatztermin der Betonpumpe mindestens zwei Tage im voraus mit unserer Disposition ab, damit wir sie pünktlich bedienen können. Betonprüfungen werden von uns nur nach gesondertem Auftrag unsers Vertragspartners durchgeführt und nach unseren aktuellen Prüfgebührenkatalog, der in unseren Geschäftsräumen zur Einsichtnahme ausliegt, berechnet und vergütet. Bei oberflächenfertiger Herstellung von flächigen Bauteilen mittels Maschinenglätter kann es zu einer Verringerung der Frost- und Tausalzbeständigkeit kommen. Menge 1 m³ Transportbeton entspricht volumen- und gewichtsmäßig 1 m³ normenkonform verdichtetem Beton mit einer Toleranz von 3 %. Aufgeführte Beispiele und Informationen entbinden den Besteller / unseren Vertrags- partner nicht von der Pflicht zur Prüfung der Normvorgaben und ihrer Gültigkeit für den Anwendungsfall. Anlieferung Reinigung/Entsorgung Annahmeverweigerung unzulässige Beimischungen Eigenverantwortung des Bestellers Bei Anlieferung muss der Vertragspartner dafür sorgen, dass der Entladeort auch mit schweren Transportfahrzeugen bei jeder Witterung gefahrlos und ohne Behinderung erreicht und wieder verlassen werden kann und ein gefahrloses, sofortiges und zügiges Entladen möglich ist. Konkret benötigen wir einen für max. 38 t Gesamtgewicht, befahrbaren Weg (Durchfahrtsbreite min. 3,0 m; Durchfahrtshöhe min. 4,0 m) zum Entladeort. Reinigungswasser und evtl. anfallender Restbeton müssen von uns auf der Baustelle gefahrlos entleert/entsorgt werden können. Unser Vertragspartner wird alle hierfür erforderlichen Vorkehrungen treffen. Wird die Annahme von bestelltem Beton aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, verweigert, gehen neben dem gelieferten Beton auch evtl. zusätzliche Entsorgungskosten für die Beseitigung des Betons zu Lasten unseres Vertragspartners. Unsere Mischerfahrer sind angewiesen, bauseits keine Zugaben von Wasser, Zusatzmitteln oder Zusatzstoffen zuzulassen, die nicht durch den Betonhersteller vorgehalten und beabsichtigt waren. Erfolgt dennoch eine Veränderung des Baustoffes auf Wunsch unseres Vertragspartners, so hat dieser die Zugabe auf dem Lieferschein zu bestätigen. Hinsichtlich des hiermit einhergehenden Gewährleistungsausschlusses verweisen wir auf Ziffer IV.b unserer Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen. Seite 9

Kein Korrosions- und Angriffsrisiko Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride, ausgenommen Meerwasser Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus Meerwasser Expositionsklassen max. w/z Wert Mindestfestigkeit X0 Beton ohne Bewehrung --- C 8/10 XC1 trocken oder ständig nass 0,75 C 16/20 XC2 nass, selten trocken 0,75 C 16/20 XC3 mäßige Feuchte 0,65 C 20/25 XC4 wechselnd nass und trocken 0,60 C 25/30 XD1 mäßige Feuchte 0,55 C 30/37* XD2 nass, selten trocken 0,50 C 35/45* XD3 wechselnd nass und trocken 0,45 C 35/45* XS1 salzhaltige Luft 0,55 C 30/37* XS2 unter Wasser 0,50 C 35/45* XS3 Tide, Spritzwasserbereich 0,45 C 35/45* XF1 mäßige Wassersättigung ohne Taumittel ohne LP 0,60 C 25/30 XF2 mäßige Wassersättigung mit Taumittel mit LP 0,55 C 25/30 Frostangriff mit und ohne Taumittel XF2 mäßige Wassersättigung mit Taumittel ohne LP 0,50 C 35/45 XF3 hohe Wassersättigung ohne Taumittel mit LP 0,55 C 25/30 XF3 hohe Wassersättigung ohne Taumittel ohne LP 0,50 C 35/45 XF4 hohe Wassersättigung mit Taumittel mit LP 0,50 C 30/37 Betonkorrosion durch chemischen Angriff Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung XA1 chemisch schwach angreifend 0,60 C 25/30 XA2 chemisch mäßig angreifend 0,50 C 35/45* XA3 chemisch stark angreifend 0,45 C 35/45* XM1 mäßiger Verschleiß 0,55 C 30/37* XM2 starker Verschleiß mit Oberflächenbehandlung 0,55 C 30/37* XM2 starker Verschleiß ohne Oberflächenbehandlung 0,45 C 35/45* XM3 sehr starker Verschleiß 0,45 C 35/45* *bei Verwendung von Luftporen, eine Festigkeitsklasse niedriger Feuchtigkeitsklassen nach Alkali-Richtlinie, DAfStb Beispiel Umgebung Expositionsklassen Feuchtigkeitsklasse Innenbauteil, bewehrt immer trocken XC1 W0 Festigkeitsklasse C 16/20 Sohlplatte, im Erdbereich unter GOK, bewehrt Kellerwand, teilweise über GOK, bewehrt Fahrbahndecke, offenes Parkdeck, bewehrt Betonfahrbahndecken nach ZTV-Beton, SV, I-III nass, selten trocken wechselnd nass und trocken, Frost wechselnd nass und trocken, Frost, Tausalz wechselnd nass und trocken, Frost, Tausalz, hohe dynamische Belastung XC2 WF C 16/20 XC4, XF1 WF C 25/30 XC4, XF4, XD3, XM1 WA C 30/37 (LP) XF4, XM2 WS C 30/37 (LP) Seite 10

Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der Unternehmensgruppe Klebl Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Ist unser Vertragspartner Unternehmer ( 14 BGB), so gelten diese Geschäftsbedingungen auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir würden diese ganz oder zum Teil ausdrücklich und in schriftlicher Form anerkennen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn dieser in Auftrags- oder Gegenbestätigungen hierauf Bezug nimmt. Unsere Kontaktdaten: Firma Klebl Handel GmbH, Lange Gasse 5, 92318 Neumarkt i.d.opf, Mail: bauzentrum@klebl.de, Tel.(09181) 900-0, Fax: (09181) 900-249. I. Angebot und Auftrag Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten werden nur Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Geringe Änderungen in Konstruktion und Ausführung behalten wir uns bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vor, soweit diese unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen unseres Vertragspartners diesem zumutbar sind. II. Preise 1. Die Preise unserer Preislisten sind freibleibend und gelten, soweit nicht anders vereinbart, zuzüglich Fracht. Preise inkl. Fracht beziehen sich jeweils auf Fahrten mit voll beladenen Fahrzeugen. Bei nicht normal befahrbarer Straße oder Baustelle, vom Vertragspartner zu vertretenden Verzögerungen und bei der Entladung und Lieferung außerhalb der normalen Geschäftszeiten sind wir berechtigt, kostenbedingte Zuschläge zu verlangen. Diese berechnen sich, soweit nicht anders vereinbart, nach unseren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten, ansonsten nach den Grundlagen der Preisermittlung für unsere vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der außergewöhnlichen Umstände. 2. Sofern unsere Preislisten nicht ausdrücklich Brutto-Preise ausweisen, wird die gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert in Rechnung gestellt. 3. Wir sind berechtigt, eine zwischen Auftragserteilung und Leistungserbringung eintretende Erhöhung von tariflichen Lohnkosten, Material-/Einkaufspreisen, Energiekosten, Frachtpreisen oder Fremdgerätemieten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Form einer Preiserhöhung an den Vertragspartner weiterzugeben. Eine solche Preiserhöhung ist jedoch gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher gemäß 13 BGB ist, ausgeschlossen, wenn die von uns zu erbringenden Leistungen/Lieferungen vereinbarungsgemäß innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen, es sei denn, es liegt ein Dauerschuldverhältnis vor. III. Lieferungen und Leistungen III.a Lieferfristen, Teilleistungen, Anlieferung und Transport, Betretungsrecht der Baustelle 1. Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klarstellung der Einzelheiten des Auftrages. 2. Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, soweit diese unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen unseres Vertragspartners diesem zumutbar sind. 3. Bei Liefer- oder Leistungshemmnissen, die unser Vertragspartner zu vertreten hat oder die wir nicht zu vertreten haben, verschiebt sich die Leistungszeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Vorlaufzeit. 4. Bei Anlieferung muss der Vertragspartner dafür sorgen, dass der Entladeort auch mit schweren Transportfahrzeugen bei jeder Witterung gefahrlos und ohne Behinderung erreicht und wieder verlassen werden kann und ein gefahrloses, sofortiges und zügiges Entladen möglich ist. Die korrekte Erledigung der bei Anlieferung erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer ist Aufgabe unseres Vertragspartners. 5. Paletten werden von uns nur gegen Pfand ausgegeben und sind vom Vertragspartner zu uns zurückzubringen. Wir sind nicht verpflichtet, Verpackungsmaterial zurückzunehmen. Für eine Transportversicherung und für die Reinigung der Straßen, die unmittelbar nach Verlassen des Lieferortes verschmutzt werden, hat unser Vertragspartner selbst Sorge zu tragen. III.b Spezielle Regelungen für die Abholung und Lieferung von Transportbeton 1. Die Auswahl der richtigen Betonsorte und -menge trifft alleine unser Vertragspartner. 2. Bei Lieferungen in der kalten Jahreszeit erfolgen kostenbedingte Zuschläge gemäß unseren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten. 3. Unser Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass unsere Fahrzeuge bei Eintreffen auf der Baustelle unverzüglich entladen können. Unser Vertragspartner hat zudem alle Voraussetzungen zu schaffen, damit die Entladung von 1 m3 Beton in längstens 5 Minuten gefahrlos erfolgen kann. 4. Reinigungswasser und evtl. anfallender Restbeton müssen von uns auf der Baustelle gefahrlos entleert/entsorgt werden können. Unser Vertragspartner wird alle hierfür erforderlichen Vorkehrungen treffen. IV. Gewährleistung und Haftung IV.a Allgemeine Gewährleistungs- und Haftungsregelungen 1. Mängelrügen sind uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Ist der Vertragspartner Verbraucher genügt Textform. Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht befugt. Bemängelte Lieferungen und Leistungen hat unser Vertragspartner zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. 2. Ist unser Vertragspartner Verbraucher, stehen ihm in Ansehung eines offensichtlichen Mangels Gewährleistungsrechte nur zu, wenn er den offensichtlichen Mangel binnen einer Frist von 2 Wochen ab Empfang bzw. vor einer Weiterverarbeitung rügt; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Ist unser Vertragspartner Unternehmer, so gilt 377 HGB. 3. Ist unser Vertragspartner Unternehmer, so ist unsere Gewährleistung grundsätzlich auf Nacherfüllung ( 439, 635 BGB) beschränkt. Dem Vertragspartner wird ausdrücklich vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. 4. Für von uns verschuldete Personenschäden haften wir. Gleiches gilt für sonstige Schäden, die dem Kunden infolge einer von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Für vertragstypische Schäden, die dem Kunden infolge einer von uns verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haften wir auch dann, wenn uns lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). IV.b Spezielle Gewährleistungs- und Haftungsregelungen für Transportbeton und Schüttgüter 1. Wir übernehmen, unbeschadet der Regelung des 476 BGB, keine Gewährleistung für Mängel und Schäden, die entstehen, wenn die Verarbeitung des gelieferten Transportbetons durch unseren Vertragspartner oder Dritte nicht unverzüglich und nicht den technischen Regeln entsprechend erfolgt, der gelieferte Transportbeton durch unseren Vertragspartner oder Dritte mit Wasser, Zusätzen oder fremdem Beton vermischt wird oder unser Vertragspartner die Betonage eines Bauteils oder Betonierabschnitts zusätzlich zu unserem Transportbeton mit Beton aus fremder Produktion ausführen lässt. Unserem Vertragspartner bleibt es in allen vorgenannten Fällen jedoch unbenommen, eine etwaige Mangelhaftigkeit des von uns gelieferten Betons nachzuweisen. Dies gilt für Schüttgüter entsprechend. 2. Die Nachbehandlung des gelieferten Transportbetons ist allein Sache unseres Vertragspartners. IV.c Rückgriffsansprüche unseres Vertragspartners; Verjährung von Rückgriffsansprüchen 1. Hat unser Vertragspartner die Sache an einen Dritten (Käufer) verkauft und macht der Käufer gegenüber unserem Vertragspartner einen Mangel geltend, so ist er uns gegenüber verpflichtet, den Mangel unverzüglich anzuzeigen. 377 HGB bleibt unberührt. 2. Unser Vertragspartner hat uns die Möglichkeit einzuräumen, den angezeigten Mangel innerhalb der vom Dritten (Käufer) gesetzten Nacherfüllungsfrist zu prüfen und durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Ist die gesetzte Frist zu kurz, so wird eine angemessene Frist in Lauf gesetzt. Wir werden nach Anzeige des Mangels unverzüglich Auskunft darüber erteilen, ob wir innerhalb der Frist nacherfüllen können. 3. Wir können dem Anspruch unseres Vertragspartners aus 445 a Abs. 1 BGB anspruchskürzend entgegenhalten, dass dieser nicht die Unverhältnismäßigkeit der geforderten Nacherfüllung eingewandt hat. Die Unverhältnismäßigkeit wird widerleglich vermutet, wenn die Kosten der Nacherfüllung den zweifachen Wert der Kaufsache überschreiten. 4. Abweichend von 445 a Abs. 2 BGB ist eine Frist zur Nacherfüllung uns gegenüber auch dann nicht entbehrlich, wenn unser Vertragspartner die verkaufte, neu hergestellte Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit aufgrund Rücktritt, Schadensersatz statt der ganzen Leistung oder Ersatzlieferung zurücknehmen musste. Abweichend von 445 b Satz 2 BGB endet die Ablaufhemmung spätestens 2 Jahre und 2 Monate nachdem wir die Sache abgeliefert haben. V. Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht 1. Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. 2. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen unseres Vertragspartners mit Forderungen aus anderen Vertragsverhältnissen ist unzulässig, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 3. Ist unser Vertragspartner Unternehmer, steht diesem ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. VI. Eigentumsvorbehalt, Verarbeitung, Abtretung 1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Ist der Vertragspartner Unternehmer, besteht dieser Eigentumsvorbehalt bis zur Erfüllung sämtlicher Saldoforderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner fort. 2. Die Abtretung einer Forderung aus dem Vertrag an einen Dritten bedarf unserer Zustimmung, die wir nur verweigern dürfen, wenn nach Prüfung die Interessen unseres Vertragspartners an der Aufrechterhaltung der Forderungsbeziehung unsere Interessen überwiegen. Ohne unsere Zustimmung ist die Abtretung unwirksam. 3. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns unser Vertragspartner unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. 4. Nachfolgende Regelungen, d.h. Ziff. 5-7, gelten nicht gegenüber Verbrauchern. 5. Unser Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt unser Vertragspartner bereits jetzt bis zur Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung an uns ab; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Unser Vertragspartner bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange unser Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. 6. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch unseren Vertragspartner erfolgt stets für uns als Hersteller. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht unseres Vertragspartners an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache unseres Vertragspartners als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass unser Vertragspartner uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns unentgeltlich verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen unseren Vertragspartner tritt dieser auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. 7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten unseres Vertragspartners freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. VII. Datenschutz 1. Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten (Anrede, Vorname, Nachname, Titel, Adresse, Kopie des Ausweises und der Gewerbeanmeldung, E-Mail, Telefonnummer, Umsatzsteuernummer, Konto-, Karten- und Zahlungsverkehrsdaten, Geburtsdatum, Inhalt von Schufa-Auskünften) zur Anbahnung und Abwicklung des Vertrags insbesondere für die gegenseitige Korrespondenz, zur Erfüllung der beidseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und Rechnungsstellung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO). Zur Vertragsanbahnung und Vertragserfüllung kann es notwendig sein, personenbezogene Daten unseres Vertragspartners und die Auftragsdaten an Dritte (Vorlieferanten, Transporteure, Nachunternehmer, Prüfer bzw. Sachverständige, Dienstleister für bargeldlosen Zahlungsverkehr, Auskunfteien z.b. Schufa oder Creditreform) weiterzugeben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO). Die weitergegebenen Daten dürfen von Dritten nur zur Erfüllung des Auftrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf die Anfrage unseres Vertragspartners erfolgen, verwendet werden. 2. Die von uns erhobenen Daten werden gespeichert für die Dauer der Geschäftsbeziehung und, solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, Rechtsansprüche aus dem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden können oder sonstige berechtigte Gründe eine weitere Speicherung rechtfertigen, und werden danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsund Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung eingewilligt haben. 3. Unser Vertragspartner kann von uns Auskunft (Art.15 DSGVO), Berichtigung (Art.16 DSGVO), Löschung (Art.17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie Übertragung der Daten (Art. 20 DSGVO) verlangen und Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einlegen. 4. Sofern wir personenbezogenen Daten auf Grundlage einer erteilten Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO verarbeiten, hat unser Vertragspartner das Recht die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. 5. Die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten lauten: Christian Volkmer, Projekt 29 GmbH & Co. KG, Ostengasse 14, 93047 Regensburg,info@projekt29.de. VIII. Anwendbares Recht, Streitbeilegungsverfahren, Gerichtsstand 1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG). 2. An einem Streitbeilegungsverfahren, z. B. vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet. 3. Ist unser Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem betreffenden Vertragsverhältnis Neumarkt i. d. OPf. vereinbart. AGB_Handel_Transportbeton_Schuettgueter Seite 1 von 1 Dok.-Version: 17.05.2018