Teilnahmebestimmungen. für den Weihnachtsmarkt der Kunigunde Tradition (Marktplatz und Juliusplatz) im Advent in Neustadt an der Weinstraße 2018

Ähnliche Dokumente
Satzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald

Marktordnung für den "Weihnachtszauber" in Höhr-Grenzhausen. 1. Veranstalter ist "Pro Höhr-Grenzhausen" e.v., Stadt Höhr-Grenzhausen

Vertrag. über die medientechnische Ausstattung des Raumes 0100 im StMAS Winzererstr.9, München

Termin, Tagungsort, Veranstaltungszeit 3 Auf- & Abbauzeiten 4 Standausstattung 5 Ausstellertickets 6 Konferenztickets 7 Wichtige Informationen und

Mietvertrag über einen Standplatz auf dem Gäubodenvolksfest 2018

Teilnahmebestimmungen für das Lingener Altstadtfest 2019 von Freitag 20. September bis Sonntag 22.September

Hausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt.

Wallbacher Weihnachtsmarkt. 1. Veranstalter/Kontakt Gewerbeverein Wallbach / c/o Alfons Paul Kaufmann

Mietvertrag Veranstaltungsraum Studio Benz

Mietvertrag. 1. Mietgegenstand. 2. Mietdauer. Zwischen. Herrn/Frau. FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch

Reglement Leue Märt vom 30. Januar 2013

***persönlich*** Wintermarkt im Ostseebad Boltenhagen

Regeln für Marktfahrer

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Hundebetreuung

1. Änderung der Richtlinien der Lutherstadt Eisleben für die Zulassung zur Eisleber Frühlingswiese und zum Eisleber Wiesenmarkt

für die Weinwoche der Stadt St. Goarshausen (Weinmarktsatzung) vom

August 2018 Anmeldeformular Claydays Graz:

Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Viersen für das "Süchtelner Weberhaus" in Viersen 12, Hochstraße 10, vom 02. Juni 1989

Mietvertrag Veranstaltungsraum Studio Benz

Benutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach

Satzung über die Regelung der Märkte der Gemeinde Ammerbuch (Marktsatzung)

Satzung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Süßen. -Marktordnung-

Miet- und Benutzungsordnung für die Versammlungsräume im Feuerwehrgerätehaus

Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten Miegerer Straße 30, 9065 Ebenthal, Bezirk Klagenfurt-Land

Räume mieten im Herzen der Stadt

R i c h t l i n i e n d e r S t a d t. f ü r d i e Z u l a s s u n g z u r D Ü R E N E R A N N A K I R M E S

3-01. Satzung über die Durchführung der Volksfeste. der Stadt Landau in der Pfalz. (Volksfestsatzung)

Miet- und Benutzungsordnung für den Feierraum Inhaltsverzeichnis

1.1 Zu Ihrer ersten Information übersenden wir Ihnen gerne unsere. Angebotsmappe, auf deren Grundlage Sie sich die Leistungen, die Sie in

Kath. Pfarramt Bogenstr Untermettingen

Mietvertrag für die Benutzung der Vereinshalle in Bischweier, Bahnhofstr. 12

vom 01. Dezember 2015 (Mitteilungsblatt vom 09. Dezember 2015)

Mietvertrag für Kindergeburtstage im Jugendhaus

Satzung. für Märkte und Volksfeste in der Gemeinde Weiskirchen. II. Allgemeines. Geltungsbereich der Satzung. Zuweisung der Standplätze

Hausordnung der Hochschule für Gesundheit

Nusser Gewerbeschau 2018 Ausstellungen Vorführungen Kontakte

Ausstellungseröffnung mit Kunstpreisverleihung Dienstag, 29. Januar 2019, Uhr, Zeughaus, Rathausgasse 1, Donauwörth

1. Leistungsgegenstand. 1.1 Henning Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im. Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung individuell zu

Benutzungsordnung für die öffentlichen Parkanlagen und Spielplätze in der Stadt Siegen

CSD Kiel e.v. Wir zeigen Flagge - das ganze Jahr! Bedingungen für einen Info- / Verkaufsstand. auf dem Asmus-Bremer-Platz am 30.

Überlassungs- und Benutzerordnung. für Schulräume sowie für Kultur- und Sport- einrichtungen der Stadt Teltow

2. Für die Überlassung und Benutzung gilt die vorliegende Benutzungsordnung. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht.

GERÄTEMIETVERTRAG. Mietgegenstand

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen

1/11 STADT TETTNANG. Bodenseekreis. Benutzungsordnung

Hans Scheitter GmbH & Co.KG

Ausstellungseröffnung mit Kunstpreisverleihung 15. November 2016, Uhr, Zeughaus, Rathausgasse 1, Donauwörth

Schützenhalle Hellefeld - Hellefelder Straße Sundern - Tel.: Mietvertrag

Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- Satzung. über. die Erhebung von Marktgebühren. (Marktgebührensatzung) vom

Richtlinie der Meininger Werbegemeinschaft e.v. für die Vergabe von Standflächen/-plätzen auf Märkten

Verordnung über die Benützung der Sportanlage Muttli

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle

Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis. Satzung über die Märkte in der Gemeinde Plüderhausen (Marktsatzung) in der Fassung vom

Mietvertrag. Dorfgemeinschaftshaus

3. 5. Juni 2016 RAPPERSWIL-JONA Juli 2016 ZÜRICH.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SAMPURNA GmbH für Veranstalter

Satzung für den Weihnachtsmarkt der Gemeinde Korb (Marktordnung Weihnachtsmarkt)

Benutzungsordnung Geschirrmobil und WC Wagen

Bewertungen Unternehmensverkäufe Auktionen Immobilien. Verkauf / SALE. Komplette KFZ-Werkstatt mit Warenlager, Verkaufsraum, Büro und Fuhrpark

Ausstellungsvertrag. zwischen

Der Afrika Markt findet bei jedem Wetter statt und zwar zu folgenden Zeiten:

Veranstaltungsvertrag

Raumnutzungsvertrag Zentrum für Gesundheit &Wohlbefinden

Anmeldeformular Marktbetreiber

3-03. Satzung. über die Durchführung des Wochenmarktes der Stadt Landau in der Pfalz. (Wochenmarktsatzung)

d. Besucher Besucher ist jede natürliche Person, welche an einer von der Betreiberin organisierten und/oder durchgeführten Veranstaltung teilnimmt.

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal

Bewerbung für die. Weißenburger Weihnacht

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und

Satzung der Stadt Bretten über die Durchführung von Wochen-, Spezial- und Krämermärkten (Marktordnung)

Wir streben ein weihnächtliches und ausgewogenes Angebot an, hauptsächlich bestehend aus:

einem Verkaufsstand oder marktbezogener Außendekoration statt Verkaufsstand

Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen

S A T Z U N G über die Benutzung der Tiefgarage im Ortszentrum

Mietvertrag für Standrohre

Nutzungsvereinbarung

AGB Teampavillions. 1 Geltung. 2 Mietpreise, Zahlungsziel. 3 Vertragsdauer

Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume der Stadt Niesky

Winterwald am. November bis 0. Dezember 201 mit verkaufsoffenem Sonntag* einem Verkaufsstand oder marktbezogener Außendekoration statt Verkaufsstand



Satzung. 1 Geltungsbereich der Marktordnung. (1) Diese Marktsatzung gilt für die in der Stadt Ostheim v.d. Rhön stattfindenden Märkte.

Hunde-Oase Hunde-Pensionsvertrag

K O M P O S I T I O N S A U F T R A G

Wir streben ein weihnächtliches und ausgewogenes Angebot an, hauptsächlich bestehend aus:

PROVISIONSVEREINBARUNG

STADT PEINE Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte SATZUNG

Der Forstraum im Untergeschoß gehört der Ortsbürgergemeinde und dient der Forstwirtschaft.

Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der. Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************


Ferienwohnung Pittermann Peter Simons Gravinsel Wesel Tel.: (Büro) Mobil:

Antragsunterlagen für die Teilnahme beim Koblenzer Sommerfest mit Rhein in Flammen 2018

Stadtteilverein Schlierbach e.v.

mittagstisch hausen öppis für dä buuch und s härz Betriebsreglement vom Vereinsvorstand im April 2014 erlassen

Transkript:

Teilnahmebestimmungen für den Weihnachtsmarkt der Kunigunde Tradition (Marktplatz und Juliusplatz) im Advent in Neustadt an der Weinstraße 2018 Grundsätze In der Stadt Neustadt an der Weinstraße findet seit vielen Jahren der Weihnachtsmarkt der Kunigunde statt. Der Weihnachtsmarkt zieht jedes Jahr eine Vielzahl von BesucherInnen und TouristInnen an und trägt somit entscheidend zur touristischen und zur wirtschaftlichen Aufwertung der Stadt Neustadt an der Weinstraße bei. Veranstaltungsfläche Der Weihnachtsmarkt Tradition findet auf dem Marktplatz und Juliusplatz statt. Teilnahme am Weihnachtsmarkt der Kunigunde Wer am Weihnachtsmarkt teilnehmen will, muss eine vollständig ausgefüllte Bewerbung bis 30. Mai 2018 an die TKS GmbH Neustadt an der Weinstraße stellen. Das Bewerbungsformular ist online auf der Homepage unter www.neustadt.eu einsehbar. Die Bewerbung ist zu richten an: Öffnungszeiten Tourist, Kongress und Saalbau GmbH Abteilung Veranstaltungen Hetzelplatz 1 67433 Neustadt an der Weinstraße Der Weihnachtsmarkt der Kunigunde Tradition findet in der Zeit vom 26. November 23. Dezember 2018 statt. Die Öffnungszeiten sind Montag Sonntag von 11:00 bis 21:00 Uhr. Die Öffnungszeiten sind vom Aussteller unbedingt einzuhalten. Platzgeld Die Höhe des Standgeldes erhalten Sie auf Anfrage. Das Platzgeld beinhaltet alle Leistungen wie Tannen, Programm, Toilettenwagen (Bereitstellung von Toilettenpersonal, Toilettenpapier, Seife, Papierhandtücher, Toilettenbetreuung), Werbung, Feuerwerk, städtische Kosten, Bewachung, Kehrer, Bereitstellung von Stellgittern Die Marktaufbau- und Abbauleistungen wie die Demontage bzw. Montage der Bänke, Mülleimer und Hinweisschilder erfolgt über den Städtischen Bauhof und sind keine Eigenleistungen der Marktbeschicker und werden nicht mit abgerechnet.

Es erfolgt keine Endabrechnung durch die TKS. Das Platzgeld beinhaltet alle Kosten. Die Müllkosten werden von den Betreibern selbst übernommen Konventionalstrafe Es wird ausdrücklich vereinbart, dass zuzüglich zum Standgeld eine Konventionalstrafe in gleicher Höhe zu zahlen ist, wenn das vertraglich zugesicherte Geschäft über die Markttage nicht aufgebaut ist oder wenn der Platz vorzeitig verlassen wird. Während der Mietdauer Aufsicht/Ansprechpartner Heiko Geist Handy 0151 40400823 Kerstin Ehrich Handy 0152 33554161 oder 06321 926856 Die Aufsicht am Platze, die Einweisung der Geschäfte auf ihre Standplätze und die Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebes, obliegt der TKS. Den Weisungen des von der Tourist, Kongress und Saalbau GmbH eingesetzten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Leistungen der TKS Bereitstellung von Stellgittern für die Befestigung der Tannenbäume Bereitstellung von acht Mülltonnen (á 230 l) Transport Dekoelemente, Abholung Lager TKS (Holztische, Toilettenhaus, Holzstapel u.a.) Entsorgung Tannenbäume Werbung Leistungen der Beschicker Das Aufstellen und Anbinden erfolgt durch die Marktbeschicker, ebenso das Entfernen der Tannenbäume bei Marktende in die vorgesehenen Container Aufstellen der Dekoelemente durch Team Schausteller Entgegennahme der Tannen, Anlieferung Marktplatz (nicht Juliusplatz), Freitag, 23.11.2018, 08.00 Uhr, Aufstellen der Tannenbäume im eigenen Bereich Anbringen von Lichterketten an den bereitgestellten Tannen (LED warm/weiß) Aufstellen des Toilettenhäuschen für die Betreuungsperson Jeder Beschicker ist verpflichtet, eine eigene große Mülltonne vorzuhalten. Der Müll wird durch die Beschicker entsorgt, die TKS-Tonnen sind am 23.12.2018 geleert an einem Standort zu sammeln. Wochenmarkt, jeweils dienstags und samstags Belegung der nördlichen Hälfte des Marktplatzes Dekoelemente jeweils wegräumen, so dass diese beim Aufbau des Wochenmarktes und Durchführung nicht hinderlich sind. Zeiten: jeweils freitags und

montags Abend, nach Schließung des Weihnachtsmarktes die Dekoelemente vom Platz räumen und samstags und dienstags nach dem Wochenmarktende wieder umstellen. Standplatz Dekoration Die Innen- und Dachbeleuchtungsdekoration muss in den beschlossenen Vorgaben der Neukonzeption ausgeführt werden. Insbesondere ist auf LED-Beleuchtung in warm/weiß hinzuweisen. Die TKS behält sich vor, nach Ortsbesichtigung der einzelnen Stände in das jeweilige Dekorationskonzept einzugreifen. Platzeinteilung Der Beschicker ist verpflichtet, den ihm zugewiesenen Platz zu benutzen. Er hat das zugelassene Geschäft während der gesamten Festzeit zu betreiben. Der Aufbau muss spätestens am Tage der Eröffnung um 10.00 Uhr beendet sein. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines bestimmten Platzes besteht nicht. Nach Schluss der Veranstaltung ist der Standplatz innerhalb von 1 Tag besenrein zu räumen. Er ist in seinen alten Zustand zu versetzen, d. h. vorgenommene Vertiefungen sind einzuebnen. Schäden werden zu Lasten der Verursacher beseitigt. Auf- und Abbau des Weihnachtsmarktes Aufbau Juliusplatz: Mittwoch, 14. November (Aufbau) Kindereisenbahn und Zuckerwagen Aufbau Juliusplatz: Donnerstag, 15. November bis 17./18.11.2018 alle weiteren Beschicker Aufbau Marktplatz: ab Montag, 19. November ab 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr Der Aufbau ist möglich, da der Wochenmarkt, welcher am Dienstag, den 20.11.2018 stattfindet, nicht beeinträchtigt wird. Die detaillierte Zeiteinteilung für die einzelnen Beschicker für den Aufbau erfolgt durch Heiko Geist. Der Aufbau muss spätestens am Tag des Beginns des Weihnachtsmarktes am Montag, den 26. November 2018, um 10.00 Uhr, beendet sein. Abbau Marktplatz: Sonntag, 23.12.2018 nach Ende des Marktes 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr Folgetag Abbau Juliusplatz: Teilabbau Sonntag, 23.12.2017 nach Ende des Marktes 21.00 bis 23.00 Uhr. Restabbau am Montag, 24.12.2018 von 6.00 bis 16.00 Uhr (vollständiger Abbau) Bitte beachten Sie, dass der Abbau erst nach 21.00 Uhr erfolgen kann.

Umweltschutz Es dürfen nur wiederverwendbare Gläser, Geschirr und Bestecke verwendet werden. Ausgenommen ist lediglich die Abgabe von Speisen an Ständen, bei denen keine Sitzplätze zur Verfügung stehen. Plastikgeschirr, -besteck oder -gläser sind nicht erlaubt. Aufkommende Kosten durch unsachgemäße Abwasserbeseitigung (Einleitung), Altfette und Öle, gehen in voller Höhe zu Lasten des Verursachers. Energie Die Kosten von Wasser und Strom gehen zu Lasten des Beschickers. Hauptanschlüsse dürfen nur durch die Stadtwerke vorgenommen werden. Bei Einbruch der Dämmerung ist die gesamte Außenbeleuchtung in Betrieb zu nehmen. Alle zugelassenen Geschäfte sind bis Marktende auszuleuchten. Frischwasserleitungen/Wasseruhren (Hydranten) Alle Imbiss- und Glühweinstände müssen frostgeschützte Schlauchleitungen bereitstellen, um somit der Gewährleistung der Frischwasseranschlüsse an das städtische Wassernetz nachzukommen. Die TKS ist nicht Vertragspartner der Stadtwerke, sondern die Betreiber selbst. Das heißt, die Schausteller melden ihren Bedarf bei den Stadtwerken an, damit die Hydranten (Wasseruhren) entsprechend frostfrei bleiben. Alternativ können die Beschicker bei starkem Frost die Wasseruhren, welche nicht durchlaufen, abmontieren und zwischenlagern. Aussteller-Haftung Der Aussteller haftet für alle Schäden, die Personen und Sachen durch die ausgestellten Produkte, die Ausstattung, die Anlagen für Strom und Wasser usw., das Werbematerial, die verwendeten Transportmittel, die in Betrieb genommenen Maschinen, die eigenen Arbeitnehmer und Mitarbeiter verursacht werden sollten. Falls Schäden an den Böden, Wänden u.a. der Veranstaltungsflächen/Gebäude durch die Aussteller verursacht wurden, ist dies umgehend der TKS mitzuteilen. Die Kosten für die Reparaturen/Reinigung werden durch den Verursacher getragen. Haftung Wird der Weihnachtsmarkt infolge höherer Gewalt oder aus einem sonstigen Grund, den die TKS nicht zu vertreten hat, zeitlich verschoben, vorzeitig beendet oder überhaupt nicht abgehalten, so haftet die Tourist, Kongress und Saalbau GmbH nicht für Ausfälle und Schäden, die dem Beschicker entstehen. Gegen Einbruch, Diebstahl und gegen Schäden an Dritten sowie Umweltschäden durch unsachgemäßen Geschäftsbetrieb hat sich der Beschicker selbst zu versichern.

Sonstige Hinweise/Informationen Beim Weihnachtsmarkt darf absolut kein Bier verkauft oder ausgeschenkt werden. Die TKS übermittelt dem Ordnungsamt der Stadt Neustadt an der Weinstraße eine Übersicht der Aussteller, welche alkoholische Getränke ausschenken. Die Ausschankgenehmigungen werden durch die Stadtverwaltung den Ausstellern erteilt und zugeschickt. Das Aufstellen von Automaten jeglicher Art, soweit diese nicht vertraglich durch die TKS zugelassen sind, ist verboten. Bei Verwendung durch Flüssiggas ist die entsprechende Bestätigung vorzulegen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Marktsatzung in der jeweils gültigen Fassung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Der Zulassungsvertrag tritt nicht vor der Vorlage einer gültigen Reisegewerbekarte in Kraft. Gerichtsstand ist Neustadt an der Weinstraße. Bitte die Bewerbungen für das Folgejahr bis spätestens Ende des April Folgejahres bei der TKS schriftlich einreichen. Neustadt, 06.04.2018