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Transkript:

Statistische Berichte Bevölkerungsstand Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern A I - j in Mecklenburg-Vorpommern 2003 (korrigierte Ausgabe) Bestell-Nr.: A193 2003 00 Herausgabe: 9. November 2004 Printausgabe: EUR 2,00 Herausgeber: Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern, Lübecker Straße 287, 19059 Schwerin, Telefon: 0385 4801-0, Telefax: 0385 4801-123, Internet: http://www.statistik-mv.de, E-Mail: poststelle@statistik-mv.de Zuständiger Dezernent: Jan Karpinski, Telefon: 0385 4801-570 Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin, 2004 Für nicht gewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten. Zeichenerklärungen und Abkürzungen - nichts vorhanden 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts. Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten... Zahl lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor x Aussage nicht sinnvoll oder Fragestellung nicht zutreffend / keine Angabe, da Zahlenwert nicht ausreichend genau oder nicht repräsentativ ( ) Zahl hat eingeschränkte Aussagefähigkeit p vorläufige Zahl s geschätzte Zahl r berichtigte Zahl Abweichungen in den Summen erklären sich aus dem Auf- und Abrunden der Einzelwerte.

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Erläuterung...3 2 seit 1991...3 3 Eingebürgerte Personen 2003 nach Geschlecht, Altersgruppen, Staatsangehörigkeiten und Rechtsgründen der Einbürgerung...4 4 Eingebürgerte Personen nach bisheriger Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsdauer und nach fortbestehender und nicht fortbestehender Staatsangehörigkeit...5

3 1 Allgemeine Erläuterung Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz () vom 22. Juli 1913, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999, kann ein Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erwerben. Kinder ausländischer Eltern, die am 1.1. rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind auf Antrag einzubürgern, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. Der Antrag konnte bis 31.12.2000 gestellt werden. Bereits seit dem 1.8.1999 entfiel mit der letzten Änderung zum Gesetz die Grundlage zur Erfassung der Anspruchseinbürgerungen. Rechtsgrundlagen der Abs. 1 Anspruchseinbürgerung von Ausländern/Ausländerinnen mit mehr als 8-jährigem Aufenthalt in Deutschland Abs. 2 Ermessenseinbürgerung von Ehegatten und Kindern zu Abs. 1 8 Allgemeine Ermessenseinbürgerung von Ausländern/Ausländerinnen 9 Abs. 1 Einbürgerung deutschverheirateter Ausländer/Ausländerinnen 9 Abs. 2 Einbürgerung von deutschverheiratet gewesenen Ausländern/Ausländerinnen 40 b Einbürgerung Minderjähriger analog zu 4 Abs. 3 Satz 1 12 Abs. 1 StARegG Anspruchseinbürgerung Verfolgter 13 Einbürgerung ehemaliger Deutscher vom Ausland aus Art. 116 Abs. 2 S. 1 GG Wiedereinbürgerung aus Verfolgungsgründen ausgebürgerter ehemaliger Deutscher und deren Abkömmlinge 21 HAG Einbürgerung heimatloser Ausländer/Ausländerinnen (Verschleppte aus dem 2. Weltkrieg und deren Abkömmlinge) Art.2 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit Einbürgerungsanspruch für Staatenlose - alte Fassung - Einbürgerungsanspruch für junge Ausländer/Ausländerinnen 86 Abs. 1 - alte Fassung - Einbürgerungsanspruch für Ausländer/Ausländerinnen mit langem Aufenthalt in Deutschland 86 Abs. 2 - alte Fassung - Ermessenseinbürgerung für Ehegatten und Kinder der Anspruchsberechtigten nach 86 Abs. 1 - alte Fassung - 2 seit 1991 Jahr männlich weiblich 1991... 125 40 85 1992... 445 179 266 1993... 598 274 324 1994... 991 495 496 1995... 1 281 644 637 1996... 1 298 630 668 1997... 2 865 1 370 1 495 1998... 3 332 1 638 1 694 1999... 2 322 1 136 1 186 2000... 298 141 157 2001... 288 171 117 2002... 301 167 134 2003... 290 167 123

4 3 Eingebürgerte Personen 2003 nach Geschlecht, Altersgruppen, Staatsangehörigkeiten und Rechtsgründen der Einbürgerung Merkmal 8 9 Davon Einbürgerung nach... Abs. 2 Abs. 1 13, 14, 15, 16 Abs. 2 40 b sonstige Rechtsgründe Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt... 290 44 63 156 23 3-1 nach Geschlecht Männlich... 167 25 35 92 12 3 - - Weiblich... 123 19 28 64 11 - - 1 nach Alter von... bis unter... Jahren Unter 18... 49 13 1 10 23 2 - - 18-23... 18 3-15 - - - - 23-25... 5 1 1 3 - - - - 25-45... 168 23 56 88-1 - - 45-60... 42 4 5 32 - - - 1 60 und mehr... 8 - - 8 - - - - nach Land der bisherigen Staatsangehörigkeit Europa... 152 31 19 94 8 - - - darunter EU... 3 - - 3 - - - - Frankreich... 1 - - 1 - - - - Griechenland... 1 - - 1 - - - - Österreich... 1 - - 1 - - - - Bulgarien... 7-1 6 - - - - Estland... 2 - - 2 - - - - Serbien und Montenegro... 10 1 1 5 3 - - - Mazedonien... 2-1 1 - - - - Moldau... 5 1-4 - - - - Polen... 11-3 8 - - - - Rumänien... 3 - - 3 - - - - Russische Förderation... 26 7 5 12 2 - - - Türkei... 21 1 2 16 2 - - - Tschechische Republik... 1 - - 1 - - - - Ungarn... 6-1 5 - - - - Ukraine... 48 19 3 26 - - - - Weißrussland... 7 2 2 2 1 - - - Afrika... 28-14 14 - - - - Algerien... 15-7 8 - - - - Nigeria... 1-1 - - - - - Liberia... 1 - - 1 - - - - Marokko... 2-2 - - - - - Mosambik... 1 - - 1 - - - - Sambia... 1 - - 1 - - - - Südafrika... 1 - - 1 - - - - Sudan... 1 - - 1 - - - - Tunesien... 2-1 1 - - - - Ägypten... 3-3 - - - - -

5 Noch: 3 Eingebürgerte Personen 2003 nach Geschlecht, Altersgruppen, Staatsangehörigkeiten und Rechtsgründen der Einbürgerung Merkmal 8 9 Davon Einbürgerung nach... Abs. 2 Abs. 1 13, 14, 15, 16 Abs. 2 40 b sonstige Rechtsgründe Amerika... 4-1 3 - - - - Haiti... 1 - - 1 - - - - Kolumbien... 1-1 - - - - - Kuba... 1 - - 1 - - - - Peru... 1 - - 1 - - - - Asien... 98 11 26 43 15 3 - - Jemen... 5 - - 2 3 - - - Armenien... 7 1 2 2 2 - - - Vietnam... 16 1 2 8 5 - - - Indien... 11-4 7 - - - - Irak... 19 5 1 5 5 3 - - Iran, Islam. Republik... 1 - - 1 - - - - Israel... 1 - - 1 - - - - Kasachstan... 11 2 9 - - - - - Jordanien... 1-1 - - - - - Libanon... 1-1 - - - - - Pakistan... 5-1 4 - - - - Tadschikistan... 2-2 - - - - - Syrien, Arab. Republik... 2-2 - - - - - Thailand... 1 - - 1 - - - - Usbekistan... 7 2 1 4 - - - - China... 8 - - 8 - - - - Staatenlos und ungeklärt... 8 2 3 2 - - - 1 4 Eingebürgerte Personen nach bisheriger Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsdauer und nach fortbestehender und nicht fortbestehender Staatsangehörigkeit Regionale Gliederung Land der bisherigen Staatsangehörigkeit unter 8 Davon Aufenthaltsdauer von... bis unter... Jahren 8-15 - 15 20 20 und mehr Einbürgerun- mit gen mit nicht fortbestehender bisheriger Staatsangehörigkeit Europa... 152 52 72 11 17 74 78 darunter EU... 3-1 - 2 2 1 Afrika... 28 9 18 1-19 9 Amerika... 4 1 3 - - 1 3 Asien... 98 38 48 9 3 22 76 Staatenlos und ungeklärt... 8 4 4 - - - 8 Zusammen... 290 104 145 21 20 116 174