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Transkript:

Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden) Sie können Ihr Auto oder Motorrad oder anderes Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen, zum Beispiel * wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen * wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder * wenn Sie es verschrotten lassen. Statt?außer Betrieb setzen? sagt man auch?stilllegen? oder?abmelden?. Nach der Außerbetriebsetzung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen. Von der Außerbetriebsetzung informieren wir deshalb * Ihre Kfz-Versicherung und * die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt. Sie müssen diese nicht selbst informieren. Das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug darf jedoch auf öffentlichen Straßen nicht mehr gefahren oder abgestellt werden. Für die erneute Wiederzulassung des Fahrzeuges auf den gleichen Halter kann das Kennzeichen für 12 Monate reserviert werden. Für nicht in Berlin registrierte Fahrzeuge kann grundsätzlich keine Reservierung veranlasst werden. Sofern Sie das bisherige Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwenden möchten, ist die Reservierung durch die Bürgerämter nicht möglich. In diesen Fällen können Sie im Nachgang der Außerbetriebsetzung bei dem Bürgeramt das Kennzeichen online reservieren. Wir weisen darauf hin, dass die Online-Reservierung zeitnah durchgeführt werden sollte. Des Weiteren kann die Reservierung direkt bei der Zulassungsbehörde, ebenso im Rahmen der Außerbetriebsetzung, vorgenommen werden. Die Reservierungsdauer für die Reservierung auf ein anderes Fahrzeug beträgt hingegen acht Wochen. Ein Anspruch auf eine Zuteilung des reservierten Kennzeichen besteht allerdings nicht. Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Wechselkennzeichen ist ausschließlich bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich! Voraussetzungen Vollständigkeit der beizubringenden Unterlagen! Sofern die unten genannten erforderlichen Unterlagen unvollständig sind oder ein Fahrzeugdiebstahl vorliegt, ist die Außerbetriebsetzung nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich. Weitere Informationen finden sie auf der Seite zur Dienstleistung: Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen, unvollständige Unterlagen [http://www.berlin.de/labo/mobilitaet/kfz-zulassung/dienstleistungen/service. 274726.php/dienstleistung/325881/ ].

Erforderliche Unterlagen ggf. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II Wenn Sie die Halterin oder der Halter sind, ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II entbehrlich. Wenn Sie nicht als Halterin oder Halter im Fahrzeugregister eingetragen sind, haben Sie folgende Möglichkeiten: * Sie legen uns eine Vollmacht und eine Kopie des Personalausweises der eingetragenen Halterin oder des eingetragenen Halters vor; * Sie legen uns den vollständigen Kaufvertrag vor; * Sie legen uns die Zulassungsbescheinigung Teil II vor; * Sie legen uns den Fahrzeugbrief vor, falls für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde. Wurde für Ihr Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung II ausgestellt, ist in jedem Fall der Fahrzeugbrief vorzulegen. Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I Nummernschilder bzw. Nummernschild bei einem Motorrad ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis Liegt kein Verwertungsnachweis vor, geht die Zulassungsbehörde davon aus, dass das Fahrzeug nicht verwertet wurde. Gebühren 7,50 Euro für die Außerbetriebsetzung 12,60 Euro für die Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis Rechtsgrundlagen Fahrzeug - Zulassungsverordnung - FZV - http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/ 14.html Straßenverkehrszulassungsordnung - StVZO - http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/ Verordnung über die Überlassung und umweltverträgliche Entsorgung von Altautos -AltAutoVhttp://www.gesetze-im-internet.de/altautov/ Weiterführende Informationen Dienstleistung: Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen, unvollständige Unterlagen http://www.berlin.de/labo/mobilitaet/kfz-zulassung/dienstleistungen/service.2 74726.php/dienstleistung/325881/ Link zur Online-Abwicklung http://www.berlin.de/labo/mobilitaet/kfz-zulassung/dienstleistungen/service.27472 6.php/dienstleistung/326618/

Hinweise zur Zuständigkeit Die Dienstleistung kann bei Vorlage aller Unterlagen, einschließlich der Nummernschilder mit unbeschädigten Siegelplaketten, bei einer der unten stehenden Behörden in Anspruch genommen werden. Informationen zum Standort Bürgeramt Lankwitz Anschrift Gallwitzallee 87 12249 Berlin Aktuelle Hinweise zu diesem Standort Änderung der Öffnungszeiten Am 07.03.2019 (Donnerstag), 18.04.2019 (Donnerstag) und am 30.04.2019 (Dienstag) findet keine Spätsprechstunde statt. Das Bürgeramt ist an diesen Tagen von 8:00-15:00 Uhr geöffnet. Ab dem 20. August 2018 soll im Bürgeramt Lankwitz nur noch bargeldlos bezahlt werden. Es wurde Vorsorge getroffen, dass in Ausnahmefällen noch eine Barzahlung möglich ist, wie z.b. bei Bürgerinnen und Bürgern, die über kein Konto verfügen. Dies wäre jedoch dann leider mit Wartezeiten verbunden. Bitte beachten Sie unten stehende Hinweise zur Terminbuchung. Sonstige Hinweise zum Standort Mit S-Bahn (S25) bis S-Bhf Lankwitz, dann weiter mit Bus M82 (Richtung Waldsassener Str.), bei Station Eiswaldtstraße aussteigen. Das Bürgeramt befindet sich im 1. OG der Polizeiwache und ist nicht barrierefrei (nicht rollstuhlgeeignet). Für mobilitätseingeschränkte Personen stehen auch die barrierefrei zugänglichen Standorte Steglitz und Zehlendorf zur Verfügung. Zur Abholung bereits beantragter Personalausweise, Reisepässe, Führerscheine und Zulassunsbescheinigungen Teil I ziehen Sie sich bitte im Warteraum 216 am

Wartemarkenautomaten selbstständig eine Wartenummer. Barrierefreie Zugänge Der Zugang zur Einrichtung ist nicht rollstuhlgeeignet. Öffnungszeiten Montag: 08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag: 10:00-14:00 Uhr (nur mit Termin) 15:00-18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch: 08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin) Donnerstag: 10:00-14:00 Uhr (nur mit Termin) 15:00-18:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag: 08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen! (Hinweise zur Terminbuchung [[https://service.berlin.de/terminvereinbarung/hinweise/ hier]]) Terminbuchungen sind sowohl: - über das Internet - im Bürgeramt, vor Ort oder - telefonisch über die Servicenummer 115 möglich. Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten ([[https://service.berlin.de/terminvereinbarung/artikel.296864.php Notfallkunden]]) werden noch am Tag Ihrer Vorsprache, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet. Die Prüfung und Entscheidung obliegt den Bürgerämtern vor Ort. Berlinpässe, Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister: Um eine kurzfristige Bearbeitung sicherzustellen, können Sie in allen Bürgeramtstandorten ohne Termin zur Neuausstellung und Verlängerung Ihres Berlinpasses bzw. Beantragung von Führungszeugnissen und Auszügen aus dem Gewerbezentralregister vorsprechen. Nahverkehr S-Bahn S-Lankwitz: S25 Bus Eiswaldtstr.: M82

Kontakt Telefon: (030) 115 Informationen zum 115 Service-Center: http://www.berlin.de/115/ Fax: (030) 8485-32050 E-Mail: buergeramt@ba-sz.berlin.de Zahlungsarten Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden. PDF-Dokument erzeugt am 13.04.2019