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(3) Auf der Grundlage dieser Ordnung können für einzelne Studiengänge weitere Regelungen getroffen werden.

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Artikel 2 Inkrafttreten

Transkript:

nichtamtliche L E S E F A S S U N G der Studienrdnung für den Studiengang Erziehungswissenschaft Szialpädaggik/Szialmanagement mit dem Abschluss Master f Arts wie sie sich ergibt aus 1. der Studienrdnung vm 5. Januar 2009 (Verkündungsblatt Nr. 9/2009, Seite 851), 2. der Ersten Änderung der Ordnung vm 17. Nvember 2010 (Verkündungsblatt Nr. 1/2011, Seite 2), 3. der Zweiten Änderung der Ordnung vm 18. April 2012 (Verkündungsblatt Nr. 5/2012, Seite 184), 4. der Dritten Änderung der Ordnung vm 12. Februar 2014 (Verkündungsblatt Nr. 3/2014, Seite 117) und 5. der Vierten Änderung der Ordnung vm 19. Februar 2015 (Verkündungsblatt Nr. 3/2015, Seite 57), 1 Geltungsbereich Diese Studienrdnung regelt Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums im knsekutiven Studiengang Erziehungswissenschaft Szialpädaggik / Szialmanagement mit dem Abschluss Master f Arts (abgekürzt: "M.A.") auf der Grundlage der zugehörigen Prüfungsrdnung in der jeweils geltenden Fassung. 2 Studien- und Zugangsvraussetzungen (1) Vraussetzung für die Zulassung zum Studium des frschungsrientierten erziehungswissenschaftlichen Studiengangs ist ein erster mit mindestens gut bewerteter berufsqualifizierender Hchschulabschluss (Magister, Diplm, Bachelr u.ä.) in einem erziehungswissenschaftlichen der verwandten Studiengang, in dem szialwissenschaftliche Grundkenntnisse im Umfang vn mindestens 70 Leistungspunkte in Mdulen mit einem expliziten Schwerpunkt auf theretischen Grundlegungen der Szial- und Erziehungswissenschaften, einem Anteil an erziehungswissenschaftlichen Thematiken (Einführung in die Erziehungswissenschaft der Allgemeine Pädaggik) im Umfang vn mindestens 5 Leistungspunkte, Kenntnisse in qualitativen und quantitativen Methden der empirischen Szialfrschung im Umfang vn mindestens 5 ECTS swie theretische Grundkenntnisse über das Feld Szialpädaggik durch erbrachte Prüfungsleistungen nachgewiesen werden. Darüber hinaus sind praktische Erfahrungen in szialpädaggischen Handlungsfeldern durch Praktika der Zeiten beruflicher Tätigkeit im Umfang vn mindestens 3 Mnaten nachzuweisen. (2) Die Zulassung zum Studium setzt die fachliche Befähigung gemäß Absatz 3 und die fachliche Mtivatin vraus. Die fachliche Mtivatin zur Aufnahme des frschungsrientierten wissenschaftlichen Master-Studiengangs Erziehungswissenschaft Szialpädaggik/Szialmanagement an der Friedrich-Schiller-Universität Jena ist durch ein Mtivatinsschreiben nachzuweisen, aus dem die fachliche Mtivatin (mit Blick auf die Spezifika des Studiums laut Mdulrdnung swie die implizierte Frschungsrientierung) der Bewerber klar ersichtlich wird.

(3) Die fachliche Befähigung liegt vr, wenn der Bewerber in der Summe der nach den Kriterien a) bis e) zu vergebenden Punkte mindestens 6 Punkte erreicht. a) Anteile der Erziehungswissenschaft (Einführung in die Erziehungswissenschaft/ Allgemeine Pädaggik): 5 bis 10ECTS 1 Punkt 10 und mehr ECTS 2 Punkte b) Anteile der qualitativen und quantitativen Frschungsmethden 5 bis 10ECTS 1 Punkt 10 und mehr ECTS 2 Punkte c) Nte des Abschlusses des Mduls Frschungsmethden 1,6-2,5 1 Punkt 1,0-1,5 2 Punkte d) Nte des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses 2,1-2,5 1 Punkt 1,6-2,0 2 Punkt 1,0-1,5 3 Punkte e) Für wissenschaftliche und hchschulbezgene Tätigkeiten (Anstellung als studentische Hilfskraft in szialwissenschaftlichen der erziehungswissenschaftlichen Fächer, Mitarbeit in universitären Gremien, frschungsmethdische und snstige wissenschaftliche Frt- und Weiterbildungen der Frschungspraktikum) wird insgesamt 1 Punkt vergeben. (4) Die fachliche Befähigung und die fachliche Mtivatin wird durch einen Auswahlausschuss beurteilt, in dem Lehrende des Studiengangs vertreten sind. (5) Bei Abschlüssen, die außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes erbracht wurden, erflgt eine Gleichwertigkeitsprüfung unter Beachtung vn Äquivalenzvereinbarungen swie Kperatinsvereinbarungen durch den Auswahlausschuss. Ausländische Studienbewerber müssen vr der Immatrikulatin die "Deutsche Sprachprüfung für den Hchschulzugang ausländischer Studienbewerber" Stufe DSH 2 ablegen und bestehen. (6) Maßgeblich für die Beurteilung der fachlichen Befähigung ist die der Bewerbung zugrunde gelegte Nte. Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung der erste berufsqualifizierende Abschluss nch nicht erreicht ist, kann die Zulassung unter Vrbehalt erflgen, wenn im Zeitpunkt der Bewerbung der Bewerber eine Durchschnittsnte vn mindestens 2,3 nachweist, die sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten Mittelwert der erwrbenen Mdulbentungen ergibt. (7) Dem Zulassungsantrag sind flgende Unterlagen beizufügen: a) Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hchschulabschlusses nach Absatz 1 swie der Nachweise der fachlichen Befähigung nach Absatz 3, b) Darstellung des persönlichen Werdegangs (tabellarischer Lebenslauf), c) ggf. Nachweis über bisherige Praktika, Zeiten beruflicher Tätigkeit swie abslvierte Frtund Weiterbildungen und die Mitarbeit in universitären Gremien, d) Mtivatinsschreiben. Die Unterlagen sind innerhalb der vn der Universität gesetzten und im Online-Prtal des Master-Service-Zentrums bekanntgegeben Fristen einzureichen. Verspätet eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. 3 Sprachanfrderungen und -nachweise Vraussetzung ist der Nachweis mindestens einer mdernen Fremdsprache auf B1 Niveau (mindestens 6jähriger Unterricht in den Klassen 5-10 der 7-12 hne Abiturprüfung der 4jähriger Unterricht (Klassen 9-12) mit Abiturprüfung). Empfhlen wird die Kenntnis einer weiteren Fremdsprache auf A1 Niveau (mindestens einjähriger Unterricht ab der Klasse 5). 4 Studienbeginn, Studiendauer 2

(1) Das Studium beginnt im Wintersemester. (2) Die Regelstudienzeit umfasst einschließlich der Zeit für die Masterarbeit zwei Jahre. (3) Für Studierende im Rahmen des Teilzeitstudiums beträgt die Regelstudienzeit vier Studienjahre. 5 Ziel des Studiums (1) Der frschungsrientierte Master-Studiengang Erziehungswissenschaft Szialpädaggik/ Szialmanagement ist in seinem fachlichen Kern swie in seinem curricularen Fkus auf erziehungswissenschaftlicher Basis szial- bzw. staatswissenschaftlich ausgerichtet und im Bereich der Szialwissenschaften interdisziplinär angelegt. Es werden vertiefte Kenntnisse über szialpädaggisch relevante erziehungs- und szialwissenschaftliche Therien und Mdelle erwrben und auf die Prblemstellungen der Szialpädaggik bzw. des Szialmanagements bezgen. (2) Ziel des Studiums sind wissenschaftliche und auf reflektierte Praxis bezgene Kmpetenzen u. a. der reflektierte und prfessinalisierte Umgang mit handlungspraktischen Prblemen des Berufsfeldes und deren knstruktiver Bewältigung. Im Rahmen einer durch Seminar begleiteten Praxisphase werden handlungsfeldbezgene Herausfrderungen und Prbleme im Hinblick auf prfessinelles Handeln reflektiert. Aufgrund des inhaltlichen Zuschnitts tritt die Analyse und Gestaltung der (rganisatrischen) Bedingungen und Möglichkeiten prfessinellen Handelns in den Vrdergrund, s dass die fachliche Ausrichtung auf Leitungsaufgaben und -funktinen erflgt. Darüber hinaus eröffnet der Studiengang zugleich die Möglichkeit einer Qualifizierung, die zur weitergehenden wissenschaftlichen Frschung befähigt. Auf diese Weise ist zugleich das Fundament einer wissenschaftlichen Laufbahn erwrben. 6 Aufbau und Inhalte des Studiums (1) Das Masterstudium an der Fakultät für Szial- und Verhaltenswissenschaften umfasst eine Gesamtleistung vn 120 Leistungspunkten (LP) nach dem Eurpean Credits Transfer and Accumulatin System (ECTS), einschließlich 30 LP für die Masterarbeit. Pr Studienjahr sind in der Regel 60 Leistungspunkte zu erwerben. Die Masterarbeit schließt das Studium ab. (2) Das Studienangebt ist mdular aufgebaut. Jedes Mdul ist eine Lehr- und Prüfungseinheit. Einzelne Mdule setzen sich aus Vrlesungen, Seminaren, Übungen, selbstständigen Studien und anderen Lehr- und Lernfrmen zusammen. Ein Mdul erstreckt sich in der Regel über ein bis zwei Semester. Die Untergliederung des Studiengangs Erziehungswissenschaft Szialpädaggik/Szialmanagement (SP/SM) in Mdule swie die den Mdulen zugehörigen Leistungspunkte sind den Mdulbeschreibungen im Studienplan (Mdulkatalg) zu entnehmen. Die Mdulbeschreibungen infrmieren weiterhin über den Mdulverantwrtlichen, über die Vraussetzungen zur Teilnahme am Mdul, das Arbeitsvlumen, die Lern- und Arbeitsfrmen swie die Prüfungsanfrderungen und -frmen. (3) Das Studium umfasst neun Pflichtmdule (110 LP) und ein Wahlpflichtmdul (10 LP): Pflichtmdule: Bildung im Lebensalter (10 LP) SP/SM I: Therien und Methden (10 LP) SP/SM II: Szialpädaggik der Lebensalter und rte (I) (10 LP) Szialrechtliche Bedingungen persnenbezgener Dienstleistungen (10 LP) Szialplitische und administrative Bedingungen der SP/SM (10 LP) SP/SM III: Szialpädaggik der Lebensalter und rte (II) (10 LP) Praktikum (10 LP) SP/SM IV: Vertiefung (10 LP) Masterarbeit (30 LP) Wahlpflichtbereich (10 LP): Rechtswissenschaft 3

Wirtschaftswissenschaft Psychlgie Plitikwissenschaft Szilgie (4) Abslviert ein Studierender Teile des Studiums im Ausland, wird vr Beginn eine Anerkennung über ein learning agreement abgeschlssen. 7 Prüfungsfrmen und Bewertungskriterien (1) Wenn in der Mdulbeschreibung verschiedene Prüfungsfrmen vermerkt sind, wird in der ersten Sitzung die Wahl der Prüfungsart vm Dzenten bekannt gegeben. Gleiches gilt für die Bewertungskriterien. (2) Das Praxismdul, welches Teil des Studiums ist, wird mit bestanden der nicht bestanden bewertet. (3) Die Fachmdule werden gemäß 15 der Prüfungsrdnung bentet und sind Teil der Abschlussnte. 8 Mdulbeschreibungen (1) Art, Umfang und Anfrderungen der Studien- und Prüfungsleistungen sind den Mdulbeschreibungen zu entnehmen. Sie werden vn dem verantwrtlichen Lehrenden vr Beginn des Mduls bekannt gegeben. (2) Mdulbeschreibungen und Empfehlungen zur Planung des Studienverlaufs sind Bestandteil des Studienplanes. 9 Praxismdul (1) Das Praxismdul umfasst die Anwesenheit vn insgesamt 280 Stunden in einer selbst gewählten szialpädaggischen Einrichtung bzw. Tätigkeit im Bereich Szialpädaggik/ Szialmanagement. Ebens kann ein Frschungspraktikum abslviert werden. (2) Einschlägig vr Studienbeginn abgeleistete berufspraktische Tätigkeiten werden als Praktikum anerkannt, sfern Gleichwertigkeit festgestellt wurde. (3) Das Praxismdul ist mit einem Praktikumsbericht abzuschließen und wird mit bestanden der nicht bestanden bewertet. Wird der Praktikumsbericht mit nicht bestanden bewertet, ist dem Studierenden innerhalb vn einem Mnat nach Bekanntgabe der Bewertung eine Möglichkeit zur Überarbeitung gewährt. 10 Zulassung zu Studienabschnitten und zu einzelnen Mdulen (1) Flgende Mdulabhängigkeiten sind zu beachten: Mdultitel Zulassungsvraussetzung SP/SM IV: Vertiefung Das Mdul mit dem Titel Praktikum muss bis zum 15.11. des jeweiligen Wintersemesters mindestens begnnen sein. Masterarbeit Gemäß Prüfungsrdnung (2) Für einzelne Wahlpflichtmdule kann die Teilnehmerzahl beschränkt werden, wenn dieses aus sachlichen Gründen, insbesndere auf Grund der räumlichen und apparativen Ausstattung gebten ist. 11 Studienfachberatung 4

(1) Die Studienfachberatung zu den einzelnen Mdulen wird durch die Mdulverantwrtlichen durchgeführt. Sie sll die individuelle Studienplanung unterstützen. (2) Für nicht fachspezifische Studienprbleme steht die Zentrale Studienberatung der Friedrich- Schiller-Universität zur Verfügung. 12 Gleichstellungsklausel Status- und Funktinsbezeichnungen nach dieser Ordnung gelten gleichermaßen in der weiblichen und in der männlichen Frm. 13 Inkrafttreten Die Studienrdnung ist zum 1. Oktber 2008 in Kraft getreten. Die Erste Änderung der Studienrdnung ist am 29. Januar 2011, die Zweite Änderung am 23. Mai 2012, die dritte Änderung am 1. April 2014 und die Vierte Änderung am 21. März 2015 in Kraft getreten. 5