BRANDSCHUTZORDNUNG für die Polytechnische Schule, Forstnerweg 10, 2630 Ternitz Tel.: 02630/38179

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Transkript:

BRANDSCHUTZORDNUNG für die Polytechnische Schule, Forstnerweg 10, 2630 Ternitz Tel.: 02630/38179 Stadtgemeinde Ternitz Geschäftsbereich 1 Bereichsleiter Tel.: 02630/38240-40 Ansprechpersonen Tel.: 02630/38240-49 Direktor Tel.: 02630/38179 Wolfgang Hofer e-mail: wolfgang.hofer@ternitz.at Andrea Posch e-mail: andrea.posch@ternitz.at Erich Santner e-mail: direktion@pts.ternitz.at Brandschutzbeauftragter Karl Gruber Tel.: 02630/39602 e-mail: gruberkarl@aon.at Handy: 0650/3867504 Brandschutzwart für den pädagogischen Bereich Tel.: 02630/38179 Franz Leister e-mail: leister@pts.ternitz.at Brandschutzwart für den baulichen und haustechnischen Bereich Tel.: 02630/38718-55 Friedrich Raböck Sammelplatz bei Räumungsalarm: Sammelplatz ist der Parkplatz bei der Sporthalle Sammelplatz bei Schlechtwetter ist der Vorraum der Sporthalle 1

INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung 2. Eigenkontrolle 3. Verhalten im Brandfall 4. Verhalten bei Räumungsalarm 5. Brandschutzordnung 6. Handhabung von Handfeuerlöschern 1. Einleitung Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Bediensteten der Polytechnischen Schule und beinhaltet grundsätzlich folgende Hinweise: Eigenkontrolle Verhalten im Brandfall Verhalten bei Räumungsalarm Brandschutzordnung Die Brandschutzordnung ist jährlich allen Bediensteten nachweislich zur Kenntnis zu bringen (Unterschrift im Brandschutzbuch). Die Brandschutzordnung ist jährlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Alle Punkte in der Brandschutzordnung basieren auf der Arbeitsstättenverordnung 1998 (AStV) und der Kennzeichnungsverordnung 1997 (KennV). (sowie den TRVB N 130/77, N 131/91 + Ergänzung 1998, F 134/87) Die nachstehend angeführten Bestimmungen sind genauestens einzuhalten. Die Nichtbefolgung dieser Bestimmungen kann zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. 2

2. Eigenkontrolle Die Brandschutzwarte sind beauftragt: alle Fluchtwege und Notausgänge jederzeit freizuhalten ein Brandschutzbuch zu führen und in diesem alle mit dem vorbeugenden Brandschutz zusammenhängenden Daten einzutragen alle Handfeuerlöscher (Kontrolle der Plombe) regelmäßig auf Funktionalität zu prüfen alle Punkte der Brandschutzordnung auf deren Einhaltung zu kontrollieren. Die Eigenkontrolle soll zur frühzeitigen Entdeckung von Gefahren und Mängel führen und ist ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. 3. Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren! 1. Alarmieren Notruf 122 Wo brennt es? genaue Einsatzadresse Was brennt? Gibt es Verletzte oder Eingeschlossene? Wer ruft an? Das Gespräch wird durch den Mitarbeiter der Bezirksalarmzentrale beendet! 2. Retten, Erste Hilfe leisten Räumungsalarm auslösen 3. Löschen Handfeuerlöscher verwenden! Führt der Löschversuch nicht zum gewünschten Erfolg, Türen und Fenster zum Brandherd schließen (wenn möglich abdichten keine Luftzufuhr)! 4. Feuerwehreinsatzleiter über alle wichtigen Gegebenheiten unterrichten 3

4. Verhalten bei Räumungsalarm Panik vermeiden Ruhe bewahren! Fluchtwegtüren öffnen! Elektrogeräte, wenn möglich, ausschalten (Schulküche, Werkraum usw.)! Chemikalien (Physiksaal) und Reinigungsmittel sicher verwahren! Schulgebäude gruppenweise unter Aufsicht in Richtung vorgesehenen Sammelplatz verlassen (auf schulfremde Personen nicht vergessen z.b. Eltern, Besucher usw.)! Falls ein Verlassen des Raumes nicht möglich ist, im Raum verbleiben, Türen schließen (wenn möglich abdichten gegen Rauchgase), Fenster öffnen und sich den Einsatzkräften bemerkbar machen! Zufahrtswege für Einsatzorganisationen freihalten! Vollständigkeit der Schüler feststellen und dem Feuerwehreinsatzleiter melden Verlassen des Sammelplatzes nur mit Absprache des Feuerwehreinsatzleiters! Nach dem Brandeinsatz: Betroffene Räume nicht betreten, nicht betroffene Räume erst nach Freigabe durch die Feuerwehr (Rauchgasgefahr) betreten! Alle Wahrnehmungen, die zur Ermittlung der Brandursache dienen können, dem Einsatzleiter der Feuerwehr oder dem Brandschutzbeauftragten bekannt geben! 5. Brandschutzordnung Ordnung und Sauberkeit sind grundlegende Voraussetzungen des Brand- und Unfallschutzes Das Anzünden von offenem Licht und Feuer wie z.b. Adventkränze, Duftlampen, Kerzen, Lagerfeuer usw. ist nur unter Aufsicht eines Bediensteten oder einer dafür geschulten Person gestattet 4

Rauchverbot in allen Räumen Aschenbecher mit Zigarettenresten dürfen nicht in den Abfalleimer oder Papierkorb entsorgt werden Keine defekten Elektrogeräte in Betrieb nehmen Elektrogeräte sind vor Verlassen des Schulgebäudes, soweit dies vom Betrieb her möglich ist, auszuschalten (Kochgeräte, Kaffeemaschinen, PC- Server usw.) Das Herstellen provisorischer Installationen und das Überbrücken von Sicherungen ist verboten Fluchtwege und Notausgänge müssen von jedem leicht erkennbar sein (Kennzeichnung) Notausgänge müssen jederzeit leicht und ohne fremde Hilfsmittel von innen auf die gesamte erforderliche nutzbare Mindestbreite geöffnet werden können (bei verschlossenen Türen oder Fenster muss entweder der Schlüssel bei den Bediensteten oder in diesem Raum sichtbar vorhanden sein) Notausgänge dürfen nicht verstellt oder die erforderliche nutzbare Mindestbreite eingeengt werden Zufahrt und Aufstellungsflächen von Einsatzfahrzeugen freihalten Alle Bediensteten haben sich mit der Handhabung der Handfeuerlöscher vertraut zu machen Löschgeräte und deren Kennzeichnung dürfen weder verstellt noch der Sicht entzogen werden (z.b. durch darüber gehängte Kleidungsstücke) Verwendete Löschgeräte sind beim Sachbearbeiter der Stadtgemeinde Ternitz zu melden Hinweistafel Verhalten im Brandfall und der Brandschutzplan dürfen nicht der Sicht entzogen oder entfernt werden Mindestens einmal jährlich ist eine Brandalarm- und Räumungsübung durchzuführen (wenn erforderlich mit der zuständigen Feuerwehr) 5

Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gaskartuschen, selbstentzündlichen Chemikalien, giftigen Stoffen, Explosivstoffen, pyrotechnischen Artikeln usw. ist verboten Heißarbeiten (z.b. Schweißen, Löten, Schleifen, Flämmen usw.) dürfen nur außerhalb der Unterrichtszeiten der Polytechnischen Schule durchgeführt werden In den Klassenräumen sollte nur soviel brennbares Material (Papier, Kartons usw.) gelagert werden, welches für den Unterricht benötigt wird 6. Handhabung von tragbaren Feuerlöschern Nasslöscher (N od. W) Für Brände fester Stoffe (Brandklasse A) Bei elektrischen Anlagen Mindestabstand 1m Schaumlöscher (S) Für Brände fester Stoffe (Brandklasse A) Für Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen (Brandklasse B) Bei elektrischen Anlagen Mindestabstand 1m Pulverlöscher (Glutbrandpulver) (G) Für Brände fester Stoffe (Brandklasse A) Für Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen (Brandklasse B) Für Brände von Gasen (Brandklasse C) Pulverlöscher dürfen aus Gründen der Sichtbehinderung in Schulen nicht verwendet werden!! Kohlendioxidlöscher (K) Für Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen (Brandklasse B) Für Brände von Gasen (Brandklasse C) (speziell für Informatikräume, Physiksaal, Schulküche) 6

Vorsicht bei Verwendung in engen, schlecht belüfteten Räumen (Erstickungsgefahr) Personen nicht direkt anspritzen (Erfrierungen) Überarbeitet wurde die Brandschutzordnung durch den Brandschutzbeauftragten Karl Gruber und die Brandschutzwarte Franz Leister und Friedrich Raböck im September 2010. 7