PREISE 2019 Altersheim, Pflegewohngruppen und Betreutes Wohnen

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Transkript:

Alterszentrum Park Zürcherstrasse 84 8500 Frauenfeld Tel. 052 728 71 71 www.alterszentrumpark.ch PREISE 2019 Altersheim, Pflegewohngruppen und Betreutes Wohnen gemäss Art. 2, Pensionspreise, des Reglement über die Pensionspreise des Alterszentrums Park (Preisreglement) vom 15. Januar 2014 1. Pensionspreise 1.1 Altersheim Pensionspreis/Tag Tarif 1 EinwohnerInnen Tarif 2 Auswärtige von Frauenfeld Einerzimmer Fr. 119.00-12.00 Fr. 19.00-14.00 Ehepaarwohnung Fr. 194.00 Fr. 24.00 1.2 Pflegewohngruppen Haus Talbach + Haus Ergaten Pensionspreis/Tag Tarif 1 EinwohnerInnen Tarif 2 Auswärtige von Frauenfeld und den Vertragsgemeinden Zweierzimmer Fr. 98.00-102.00 Fr. 108.00-112.00 Einerzimmer Fr. 121.00-10.00 Fr. 141.00-150.00 1. Betreutes Wohnen Pensionspreis/Tag Tarif (kein Zuschlag für Auswärtige) Einerzimmer Fr. 117.00-126.00 Version Nr. 02.2019 / 01.01.2019 AZP/RG

2 1.4 Zuschlag für Auswärtige (nicht Vertragsgemeinden) Pensionspreis Zimmer zuzüglich - 20 Franken/Tag bei einem Einerzimmer - 10 Franken/Tag bei einem Zweierzimmer Für Kurzaufenthalte beträgt der Zuschlag für Auswärtige im Einer- und Zweierzimmer immer 10 Franken/Tag. Kein Zuschlag im Betreuten Wohnen. 1.5 Zuschlag für Kurzaufenthalte (Aufenthalt mit vertraglich befristeter Dauer) Pensionspreis Zimmer zuzüglich 0 Franken/Tag für 01. 14. Aufenthaltstag 20 Franken/Tag ab 15. Aufenthaltstag bis Austritt oder Wechsel zu Langzeitaufenthalt 1.6 Zuschlag für spezielle Wohnform; Betreuungszuschlag Nur für geschützte Wohngruppe «EG Süd»: Pensionspreis Zimmer zuzüglich 20 Franken/Tag 1.7 Zuschlag für spezielle Wohnform; Betreuungszuschlag Nur für Betreutes Wohnen: Pensionspreis Zimmer zuzüglich 10 Franken/Tag 1.8 Zweierzimmer zur Alleinbenützung (nur in Ausnahmefällen) Zweifacher Pensionspreis eines Zweierzimmers; abzüglich Anteil für Verpflegung für eine Person 2. Betreuungstaxe Bewohner mit einer Pflegeeinstufung gemäss RAI-NH bezahlen für die Betreuung, die durch Mitarbeitende der Pflege geleistet wird, eine tägliche Taxe. Die Betreuungstaxe ist unabhängig von der Pflegeeinstufung und wird gemäss Punkt.4 dieses Preisblattes in Rechnung gestellt.

. Pflegetaxen Gemäss Krankenversicherungsgesetz ist auch das Alterszentrum Park verpflichtet, die Behandlungs- und Pflegeaufwendungen je Bewohner individuell zu erheben und zu verrechnen..1 RAI-NH: Bewohner-Einstufungs- und Abrechnungssystem Im Alterszentrum Park erfolgt die Erhebung des individuellen Pflegebedarfs nach dem für die deutschsprachige Schweiz empfohlenen System RAI-NH. Die Erhebung der Pflegebedürftigkeit erfolgt mindestens zweimal jährlich. Tritt eine dauernde Veränderung der Pflegebedürftigkeit - im Positiven wie im negativen Sinne - ein, erfolgt rückwirkend auf den Zeitpunkt der Veränderung eine Neueinstufung..2 Beitrag der Krankenversicherer an die Pflegekosten Die Höhe der Krankenkassenbeiträge richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (vgl. Tabelle 2.4 Beitrag Versicherer, KVG ). Diese Beiträge sind auf der Monatsrechnung separat ausgewiesen. Die krankenkassenpflichtigen Leistungen (Anteil Pflegezuschlag und Medikamente) werden nach dem System Tiers payant direkt der Krankenkassen-Grundversicherung in Rechnung gestellt. Der Bewohner erhält eine Orientierungskopie über die verrechneten krankenkassenpflichtigen Leistungen.. Beitrag der öffentlichen Hand (Kanton/Gemeinden) an die Pflegekosten Die Höhe dieser Beiträge richtet sich ebenfalls nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (vgl. Tabelle 2.4 Kanton/Gemeinden ). Mit der MiGel-Pauschale werden die gängigsten Pflege-Mittel und Gegenstände (gemäss MiGel-Liste des Bundesamtes für Gesundheit) abgegolten. Die Beiträge Restfinanzierung und MiGel-Pauschale (bei RAI-Stufe 2 12) sind auf der Monatsrechnung separat ausgewiesen und werden den Bewohnenden vom Sozialversicherungszentrum Kanton Thurgau zurückerstattet. Eine Kopie der Rechnung wird jeweils zusammen mit der Originalrechnung den Bewohnenden bzw. den Rechnungsempfängern zugestellt. Die Rechnungskopien reichen die Bewohnenden zur Geltendmachung der Beiträge öffentliche Hand erstmals mit der Anmeldung für die Pflegefinanzierung bei der AHV-Zweigstelle ihrer Wohngemeinde ein. (Frauenfeld: Amt für Alter und Gesundheit, Krankenkasse und AHV, Rathausplatz 1, 8501 Frauenfeld)

.4 Pflegetaxen nach System RAI-NH und Betreuungstaxen (pro Tag und Person, in Fr.) ab 1. Januar 2019 Stufe Pflegebedarf in Minuten Anrechenbare Normkosten Pflege KVG Beitrag Krankenversicherung 1 4 Beiträge Gemeinden und Kanton Pflege KVG Beitrag der Bewohnenden Pflege KVG 2 Betreu ungstaxe Eigenanteil Bewohnende für stationäre Pflege KVG, Mittel- und Gegenstände, Betreuung4 Kosten Mittel- Kosten Stationäre Mittel- und Mittel- und Stationäre und stationäre Pflege Gegenstände Pflege KVG 5 Gegen- Pflege Gegenstände KVG stände 1 bis 20 17.0 0.50 9.00 0.00 0.00 8.0 0.50 5.00 4.80 2 21-40 44.60 0.50 18.00 5.00 0.50 21.60 0.00 5.00 56.60 41 60 57.50 1.50 27.00 8.90 1.50 21.60 0.00 5.00 56.60 4 61 80 82.0 1.50 6.00 24.70 1.50 21.60 0.00 5.00 56.60 5 81 100 114.40 2.00 45.00 47.80 2.00 21.60 0.00 5.00 56.60 6 101 120 15.20 2.00 54.00 59.60 2.00 21.60 0.00 5.00 56.60 7 121 140 160.0 2.50 6.00 75.70 2.50 21.60 0.00 5.00 56.60 8 141 160 175.50.00 72.00 81.90.00 21.60 0.00 5.00 56.60 9 161 180 205.60.00 81.00 10.00.00 21.60 0.00 5.00 56.60 10 181-200 214.20.00 90.00 102.60.00 21.60 0.00 5.00 56.60 11 201-220 241.40.00 99.00 120.80.00 21.60 0.00 5.00 56.60 12 220 + 24.60.00 108.00 195.00.00 21.60 0.00 5.00 56.60 Zuschlag für Mehrkosten spezielle Wohnform (Betreuungszuschlag) pro Tag: Betreutes Wohnen 10 Franken / Geschützte Wohngruppe 20 Franken (unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Gemeinderat, Dez. 2018) 1 Entspricht den Beiträgen gemäss Art. 7a Abs. KLV, die im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) an die stationäre Pflege entrichtet werden. 2 Der Eigenanteil für die Bewohnenden beträgt höchstens 20 % des höchsten Betrages der OKP (Art. 25a Abs. 5 KVG). Die Betreuungstaxe legt die Institution selber fest. 4 Bewohnende zahlen zusätzlich die Pensionskosten gemäss Pensionsvertrag sowie allfällige Zusatzleistungen 5 Die kantonalen Pflegenormkosten (anrechenbare Normkosten) wurden aufgrund des anerkannten Demenzkonzeptes um Prozent erhöht (gemäss Regierungsratsbeschluss vom 1. September 201). Die Erhöhung ist in den Beiträgen bereits berücksichtigt.

5 4. Zuschläge für zusätzliche Leistungen 4.1 Pauschalen 4.1.1 Eintrittspauschale für Langzeit-Aufenthalte Administrative Aufwendungen (Eintrittsgespräche, med./ pflegerische Abklärungen etc.) 200 Franken 4.1.2 Verlegungspauschale (interne Verlegung auf eigenen Wunsch) Aufwendungen im Zusammenhang der Verlegung, Schlussreinigung und Wiederbelegung Zimmer 400 Franken 4.1. Austrittspauschale bei Kündigung Administrative Aufwendungen (Austrittsgespräche, Schlussreinigung und Wiederbelegung des Zimmers) 200 Franken 4.2 Gebühren für zusätzliche Leistungen Folgende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt: - Kosten für Pflegeprodukte und nicht kostenpflichtige Medikamente - Krankentransporte und -begleitung nach Aufwand - Telefon: Anschluss- und Gesprächstaxen pauschal 20 Franken/Monat (Altersheim-Bewohnern mit eigenem Anschluss werden die Gesprächstaxen und Anschlussgebühren von Ihrem Anbieter direkt in Rechnung gestellt) - Aufwendungen für persönliche Bedürfnisse nach Aufwand Radio- und Fernsehempfangsgebühren werden ab 1.1.2019 vom Alterszentrum Park als «Kollektivhaushalt» getragen. Die Bewohnenden bezahlen keine Gebühren mehr. 4. Ärztliche Betreuung Die Kosten für die ärztliche Betreuung werden den Bewohnern und Bewohnerinnen durch den behandelnden Arzt direkt in Rechnung gestellt. 4.4 Todesfall Der Pensionspreis wird bis und mit Todestag erhoben. Im Todesfall wird für die Aufwendungen des Alterszentrums Park im Zusammenhang mit der Wiederbelegung des Zimmers eine Pauschale bis maximal Fr. 1'000.00 in Rechnung gestellt. Das Zimmer muss innerhalb von fünf Tagen geräumt werden, andernfalls werden die Kosten bis zur definitiven Räumung weiter in Rechnung gestellt. Departement für Alter und Gesundheit Version Nr. 2.2019 / 01.01.2019 / AZP/RG