Motorsportrechtliche Genehmigung der Ausschreibung

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Transkript:

Motorsportrechtliche Genehmigung der Ausschreibung Titel: DMV Marathon Trial Challenge Datum: 22.07.2017 Ort: Großheubach Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir, als Inhaber der uns vom Deutschen Motor Sport Bund e.v. (DMSB) übertragenen Sportautorität, dass die von Ihnen eingereichte Ausschreibung zur oben genannten Veranstaltung auf die formelle Übereinstimmung und Richtigkeit gern. allgemein für 2017 gültigen Rahmen- und Grundausschreibungen der AK Clubsport und einschlägigen motorsportrechtlichen Bestimmungen hin überprüft, bei uns ordnungsgemäß angemeldet sowie dem Durchführungstermin zugestimmt wurde. Die Ausschreibung ist vollständig mit etwaigen von uns angebrachten Ergänzungen und/oder Änderungen sowie etwaig nachträglich eingereichten und genehmigten Bulletins zu veröffentlichen. Ungenehmigte Änderungen der Ausschreibung und/oder der Veranstaltung ziehen die Unwirksamkeit der motorsportrechtlichen Genehmigung nach sich und können den Wegfall des Versicherungsschutzes für die Veranstaltung zur Folge haben. Der vorgeschriebene Versicherungsschutz ist durch den Veranstalter abzuschließen. Dem Veranstalter wird empfohlen, diesen mit einer Deckungshöhe in Höhe von mindestens 3.000.000,00 (optional 5.000.000,00) bei dem DMV Versicherungspartner abzuschließen. Der Abschluss höherer Versicherungssummen wird empfohlen. Ausschließlich der einreichende Veranstalter ist für die Durchführung der Veranstaltung nach der vorgelegten und genehmigten Ausschreibung, den motorsportrechtlichen Bestimmungen und den behördlichen Auflagen zuständig und ist alleine verantwortlich und haftbar (zivil-, straf-, sportrechtlich) für deren ordnungsgemäße Umsetzung. Es wird darauf hingewiesen, dass der einreichende Veranstalter allein verantwortlich zu prüfen hat, ob für die beabsichtigte Veranstaltung darüber hinaus eine öffentlich-rechtliche Genehmigung (z.b. nach 29 StVO sowie entsprechender Verwaltungsvorschriften für öffentliche Straßen) einzuholen ist. Ohne bestehende Veranstaltungsversicherung und, soweit erforderlich, einer gültigen öffentlich-rechtlichen Genehmigung darf die Veranstaltung nicht durchgeführt werden und würde zum Erlöschen der sportrechtlichen Genehmigung führen. Achten Sie darauf, dass die rechtlich mögliche Haftungsbeschränkung für den Veranstalter u.a. von den Teilnehmern unterschrieben wird. Wir wünschen Ihrer Veranstaltung einen guten Verlauf und verbleiben mit freundlichen Grüßen. Die Ausschreibung wurde von der DMV-Sportabteilung geprüft und unter der Reg.Nr. T / / 17 genehmigt am~-------~ Unterschrift Stempel Deutscher Motorsport Verband e.v. / 2017

Club / Clubnummer: Ansprechpartner: Anschrift: VeranstalterGemeinschaft: DMV Motorsportjugend & DMV Lg Hessen & MSC Gross Heubach e.v. im DMV Jürgen Schmitt 64646 Wald Erlenbach, Siegfriedstraße 521 Telefon/ Fax: 06259 98 93113 Fax 062539893115 E-Mail: Vorsitz@dmvhessen.de *Bankverbindung/ IBAN: _b_e_k_an_n_t *bei nicht Erteilung der Einzugsermächtigung kann sich der Versicherungsbeitrag/PrädlkatsgebOhr erhöhen! Veranstaltungsleiter: Name: Frache Vorname: Ralf Lizenz Nr.: Fahrtleiter: Name: Schmitt Vorname: Jürgen ------- Lizenz Nr.: Das Fahrtleitungsbüro befindet sich bis zum_20.01.2011 in 64646 Wald Erlenbach Tel. Nr.: 06253 9893113 und ab_ 21.07.2017 15:00 Uhr in Clubgelände MSC GHB Tel. Nr.: D.15Z.8615Q41.0... Schiedsgericht: Name: ------------------------- Vorname: ---------------------- Lizenz Nr.: Name: ------------------------- Vorname: ---------------------- Lizenz Nr.: Name: ------------------------- Techn. Überprüfung: Name: Heuschkel Sanitätsdienst: Vorname: -=-=====-==-- Lizenz Nr.: Vorname: Matthias ------- Lizenz Nr.: Name: BRK Großheubach Vorname: Lizenz Nr.: T eilnahmeberechtigt sind; a) Jugendliche ab Jahrgang 2003 bis Jahrgang, 1999 die persönliches Mitglied in einer anerkannten Jugendgruppe oder deren Erziehungsberechtigte persönliches Mitglied in einem den DMSB tragenden Verbände sein sollten. Ein entsprechendes Dokument (z.b. Jugendausweis, Mitgliedsausweis) ist bei der Nennung vorzulegen. Für jugendliche Fahrer ist die schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten, für jede Veranstaltung gesondert, durch Unterschrift auf dem Nennformular erforderlich, es sei denn der Jugendliche ist im Besitz eines gültigen und vom Erziehungsberechtigten unterschriebenen Jugendausweises von einem den DMSB tragenden Verbandes. Der Erziehungsberechtigte erklärt sich durch seine Unterschrift auf dem Nennformular bzw. Jugendausweis als voll verantwortlich für die Teilnahme des Jugendlichen an der Veranstaltung. Deutscher Motorsport Verband e.v. / 2017 2

b) Erwachsene Jahrgang 1998, die im Besitz einer gültigen DMSB Fahrerlizenz (mind. Nat. Lizenz Stufe C) sind. Sie sollten zudem persönliches Mitglied in einem den DMSB tragenden Verbände sein. Zudem können auch nicht lizenzierte ausländische Fahrer mit DMSB Veranstaltungsausweis teilnehmen. Keine Mannschaftswertung 3. Mit der Abgabe der Nennung unterwerfen sich die Teilnehmer und deren Sorgeberechtigte den Richtlinien der DMSB Grundausschreibung für Clubsport - Trial, der Ausschreibung und den etwa noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen. Nennungen können bis zum Beginn der Fahrerbesprechung der jeweiligen * Klasse/ * Starter - Gruppe beim Fahrtleitungsbüro abgegeben werden. Nennschluss 14.07.2017. Dannach kein Anspruch auf ein Tshirt, Sachpreise unter vorbehalt. Das Nenngeld beträgt für alle Klassen 45 Das Nenngeld für die Helfer 20 Das Nenngeld ist mit der Nennung per Mall (marathon@dmvhessen.de) auf folgendes Konto DMV Landesgruppe Hessen IBAN: DE52 5095 1469 0012 9077 99 BIC: HELADEF1 HEP Per Post an Schmitt Jürgen, Siegfriedstrasse 521, 64646 Wald Erlenbach Eine Nennbestätigung erfolgt ausschliesslich per Mail nach Nenngeldeingang Im Nenngeld enthalten: Tshirt, Mittagessen+ lgetränk, freier Eintritt AfterRaceParty Das Nenngeld ist spätestens mit der Nennung zu bezahlen. Eine Rückzahlung erfolgt nur bei Ablehnung einer Nennung oder bei Absage der Veranstaltung. Klasse 5 Klasse 4 Klasse 3 Klasse 2 Klasse 1 - Nummernschild gelb / Startnummer schwarz Es gilt nachfolgende Hubraumklassen-Einteilung Für Jugendliche (Jahrgang 2003 bis 1999 ) gilt max. 125ccm Hubraum. Für Erwachsene (Jahrgang 1998 und älter) und für Jugendliche in den Klassen 1 und 2 ist der Hub-raum freigestellt. Es ist den Veranstaltern freigestellt, Klassen zusammenzulegen und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Leistungsklassen zusätzliche Klassen (z.b. Senioren-, Oldtimer-Klassen oder Elektro-Bike Klassen) auszuschreiben. Jugendliche können ab dem Tag, an dem sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, auf Antrag auf ein Motorrad mit mehr als 125ccm (hubraumoffen) umsteigen, wenn die für den Fahrer zuständige Sportabteilung diesem Ausnahme-Antrag zustimmt. Für die Zustimmung des Antrags müssen entsprechende Leistungsnachweise hinterlegt und die einmal gewählte Klasse beibehalten werden. *über 125ccm ist ein Start nur im Clubsport möglich. Deutscher Motorsport Verbande.V. / 2017 3

Alle eingesetzten Motorräder müssen während der gesamten Veranstaltung den Bestimmungen gern. DMSB Motorradsport Handbuch Teil 3 für Trial entsprechen. Siehe www.dmsb.de bzw. vor Ort am Aushang der Veranstaltung. Eine Überprüfung der Bestimmungen bleibt jederzeit vorbehalten. Bei Missachtung erfolgt keine Zulassung zum Start bzw. Wertungsausschluss. Die Motorräder müssen nicht zugelassen sein, sie benötigen kein Licht, Tacho, Hupe und Spiegel. Dokumentenabnahme: Bei der Anmeldung eines Fahrers werden überprüft: 1. Angaben im Nennformular 2. Überprüfung des Fahrausweises (z. B. Jugendausweis, Lizenz); 3. Einstufung in die richtige Leistungsklasse; 4. schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten (siehe Ziffer 3a) Technische Abnahme: Vor der Veranstaltung findet eine technische Überprüfung der Motorräder statt. Es darf nur bleifreies handelsübliches Benzin verwendet werden. 15 Minuten vor dem Start des 1. Fahrers werden die Teilnehmer in einer Fahrerbesprechung über den organisatorischen Ablauf der Veranstaltung informiert und auf Gefahrenpunkte, Sicherheitsmaßnahmen, Erste-Hilfe-Einrichtungen usw. hingewiesen. Die Veranstaltung findet auf einem für den öffentlichen Verkehr ordnungsgemäß abgesperrten Gelände statt. Die Anzahl der in den einzelnen Klassen zu fahrenden Sektionen und Runden betragen: Klasse 5 Anfänger = 15 Sektionen = 10 -- -- Runden Klasse 4 Fortgeschrittene = 15 Sektionen = 10 Runden Klasse 3 Spezialisten = -- 15 Sektionen = -- 10 Runden Klasse 2 Experten = 15 Sektionen = -- 10 Runden Klasse 1 = 15 Sektionen = 10 Runden Anfang (A) und Ende (E) jeder Sektion sind mit Schildern gekennzeichnet. Die Umleitungspfeile für die einzelnen Klassen in der Sektion sind durch die entsprechenden Nummernschildfarben gekennzeichnet. Die Gesamtfahrzeit beträgt für alle Klassen 72 0 1 12 Min./ Std (Danach werden die Sektionen abgebaut). 8.1 Siehe DMSB Motorrad-Trial Grundausschreibung für Clubsport Artikel 9 sowie Artikel 10 8.2 Alle Fahrer enden in Wertung, auch bei Aufgabe, hier werden die Sektionen wie Punkt 8.3 gewertet. 8.3 Auslassen oder nicht erfüllen einer Sektion 5 Strafpunkte Deutscher Motorsport Verbande.V. / 2017 4

Gemäß Artikel 6 der DMV Veranstaltungsordnung ist der entsprechend den Gesetzen vorgeschriebene Versicherungsschutz über das DMV-Versicherungsbüro abzuschließen. Die Deckungssumme beträgt 3.000.000,00 für Personen-, Sach-, Vermögensschäden. Der Abschluss höherer Versicherungssummen wird empfohlen und ist auf Anfrage über den DMV möglich. Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und -Halter nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Bewerber und Fahrer/Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen - die FIA, die CIK, die FIM, die FIM Europe, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, - den Promoter/Serienorganisator, - den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, den Rennstreckenbetreiber, - Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und - die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen; gegen - die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, - den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrerin I Beifahrerin, Mitfahrerin gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-Up, Rennen), beim Slalom im Zusammenhang mit Training und Wertungslauf/-läufen, bei Rallyewettbewerben verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/den Wertungsprüfung/en zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder der/den dazugehörigen Übungsfahrt/en entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Deutscher Motorsport Verbande.V./ 2017 5

Die Auslegung der Ausschreibung obliegt dem Veranstalter. Den Anordnungen des Veranstalters und der von ihm eingesetzten Sportwarte und Funktionäre ist Folge zu leisten. Die DMSB-Bestimmungen für das Rettungswesen im Motorradsport (BRM) sind einzuhalten. Die Ausschreibung obliegt, wenn nicht anders aufgeführt, dem aktuellen DMSB Clubsport-Reglement -Trial- 15.1 Umweltbestimmungen: Wichtige Maßnahmen und Vorkehrungen zum Umweltschutz sind in den Umweltrichtlinien des DMSB zusammengefasst. Sie sind bei allen Motorsportveranstaltungen als Leitlinien vorgegeben und daher auch sinngemäß und soweit zutreffend im Clubsport anzuwenden. Der Veranstalter hat grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass Umweltschäden vermieden werden. Insbesondere hat er geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dass eventuell austretende Öle sofort aufgenommen und fachgerecht entsorgt werden. Die Einsetzung eines Umweltbeauftragten wird empfohlen. Jeder Teilnehmer ist für die Entsorgung für die bei ihm anfallenden Abfälle selbst verantwortlich. Bei Zuwiderhandlungen kann der Teilnehmer (dieser haftet auch für seine Helfer) durch das Schiedsgericht von der Wertung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann er vom Veranstalter für alle entsprechenden Folgekosten haftbar gemacht werden After Race Party im Zelt mit Siegerehrung im Fahrerlager ist Platzsparend zu Parken den Anweisungen des Platzwartes ist folge zu leisten. oeutsch ' '' 0 ' "'" " vert>and OMV Landesgruppe Hessen Wald Erlenbach 06.06.2017 Ort, Datum Clubstempel & Unterschrift Bitte mind. 3 Wochen* vor Beginn der Veranstaltung die komplette zur Genehmigung per E-Mail (Adresse s. unten) einreichen. *Bei später eingereichten Ausschreibungen kann es zur Erhöhung der Versicherungsprämie/Prädikatsgebühren kommen. Die Anzahl der benötigten DMSB C-Lizenzen bitte bei Einreichung hier" angeben. Die DMV Sportabteilung schickt Ihnen mit der genehmigten Ausschreibung die Lizenzen zu. Die Abrechnung der ausgestellten DMSB C Lizenzen erfolgt nach der Veranstaltung. DMV e.v., Postfach 71 02 35, 60492 Frankfurt I Main Tel.: (0 69) 69 50 02-17, Fax: (0 69) 69 50 02-21 Email: sportabteilung@dmv-motorsport.de Deutscher Motorsport Verband e.v. / 2017 6

21.07.2017 Anreise ab 12:00 Uhr möglich 18:00-21:00 Uhr, Papier und techn. Abnahme am Clubhaus 22.07.2017 07:00-07:45 Uhr, 07:45-07:58 Uhr, 08:00 12:30-14:00 Uhr 20:00Uhr 20:30Uhr techn.abnahme Fahrerbesprechung Start Essensausgabe für die Fahrer im Clubhaus Fahrzeit ENDE Siegerehrung im Zelt