Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen. Besonderer Teil (NBS-BT)

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Transkript:

(NBS-BT) Stand: Juli 2018 1

Inhaltsverzeichnis 0. Verzeichnis der Abkürzungen... 3 1. Ergänzungen/ Abweichungen zu/ von den NBS-AT... 4 2. Infrastrukturbeschreibung nebst Zugangsbedingungen... 5 3. Entgeltgrundsätze und Entgelte... 7 4. Kapazitätszuweisung... 8 5. Sonstiges... 8 5.1. Beaufsichtigung von Fahrzeugen... 8 5.2. Störungen bzw. Unregelmäßigkeiten... 9 5.3. Notfallmanagement... 9 5.4. Veröffentlichung der... 9 Anlage 1 - Entgeltverzeichnis... 9 ( 2 )

0. Verzeichnis der Abkürzungen BA Betra Bf. BGB EIBV EOW EVU ESE EZB FGE KWD La PZB 90 Rgf SbV SK Tfz F Vbf. ZB Betriebliche Anordnung Betriebs- und Bauanweisung Bahnhof Bürgerliches Gesetzbuch Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung Elektrisch ortsgestellte Weichen Eisenbahnverkehrsunternehmen KSW-Betriebsbereich Eisern-Siegener Eisenbahn Europäische Zentralbank KSW-Betriebsbereich Freien Grunder Eisenbahn KSW-Betriebsbereich Kleinbahn Weidenau-Deuz Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen sowie anderer Besonderheiten Punktförmiges Zugbeeinflussungssystem Rangierfahrt Sammlung betrieblicher Vorschriften KSW-Betriebsbereich Siegener Kreisbahn Triebfahrzeugfahrt Vorbahnhof Zugangsberechtigter ( 3 )

1.9. Volksbank 1. Ergänzungen/Abweichungen zu/von den NBS-AT 1.1. Ergänzend zu Punkt 2.3.1 NBS-AT Das vom EVU eingesetzte Betriebspersonal muss die Anforderungen der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung (EBO) erfüllen. 1.2. Ergänzend zu Punkt 2.4.1 NBS-AT Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge müssen nach Bauweise, Ausrüstung und Instandhaltung den Bestimmungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) entsprechen. 1.3. Ergänzend zu Punkt 2.4.2 NBS-AT Die technischen und betrieblichen Standards sowie die Steuerungs-, Sicherungs- und Kommunikationssysteme der Schienenwege der KSW werden im Kapitel 2 beschrieben. 1.4. Abweichend von Punkt 2.5.4 NBS-AT Das Erbringen der Sicherheitsleistung durch Verpfändung eines Fahrzeugs wird ausgeschlossen. 1.5. Ergänzend zu Punkt 3.1.2 NBS-AT Für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur gelten ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen folgende Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung: UVV Schienenbahnen (DGUV Vorschrift 73) UVV Arbeiten im Bereich von Gleisen (DGUV Vorschrift 77) Betriebsunfallvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (BUVO-NE) Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (FV-NE) Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) Bremsen im Betrieb bedienen und prüfen Bremsvorschrift (VDV-Schrift 757 Teil B) 1.6. Ergänzend zu Punkt 3.2.1 NBS-AT Anträge zur Nutzung von Serviceeinrichtungen sind ausschließlich schriftlich (Brief oder Fax) oder elektronisch (E-Mail, Text) zuzusenden. 1.7. Ergänzend zu Punkt 4.1 NBS-AT Die Darstellung der Entgeltgrundsätze erfolgt unter Kapitel 3. 1.8. Ergänzend zu Punkt 4.4 NBS-AT Für Entgeltzahlungen des Zugangsberechtigten gelten folgende Bankverbindungen: Sparkasse Siegen IBAN: DE28 4605 0001 0020 2171 13 SWIFT-BIC: WELADED1SIE Siegerland IBAN: DE79 4606 0040 0602 5030 00 SWIFT-BIC: GENODEM1SNS 1.10. Ergänzend zu Punkt 5.1.3 NBS-AT Stellen mit betrieblicher Entscheidungsbefugnis: ( 4 )

Eisenbahnbetriebsleiter 0271 / 338 39-42 Örtliche Betriebsleitung 0271 / 338 39-20 oder -27 Disposition 0271 / 338 39-10 Unfallmeldestelle 0271 / 338 39-50 1.11. Ergänzend zu Punkt 5.7.2 NBS-AT Nutzungseinschränkungen aufgrund von Instandhaltungs- und Baumaßnahmen werden im Internet unter http://www.ksw-siegen.de/infrastruktur/ veröffentlicht. 2. Infrastrukturbeschreibung nebst Zugangsbedingungen 2.1 Die Eisenbahninfrastruktur der KSW besteht aus folgenden vier Betriebsbereichen: Siegener Kreisbahn (SK), Anschluss an DB Netz über Bf. Kreuztal Kleinbahn Weidenau-Deuz (KWD), Anschluss an DB Netz über Bf. Siegen-Weidenau Eisern-Siegener Eisenbahn (ESE), Anschluss an DB Netz über Bf. Siegen Freien Grunder Eisenbahn (FGE), Anschluss an DB Netz über Bf. Herdorf Dort sind zurzeit folgende Serviceeinrichtungen vorhanden: Siegener Kreisbahn (SK) Betriebsstelle Gleis-Nr. NL [m] Art der Serviceeinrichtung Buschhütten 1 125 Rangiergleis Buschhütten 2 82 Rangiergleis Buschhütten 3 600 Abstellgleis Kreuztal 7 143 Abstellgleis Kleinbahn Weidenau-Deuz (KWD) Betriebsstelle Gleis-Nr. NL [m] Art der Serviceeinrichtung Weidenau Vbf. 2 374 Abstellgleis Weidenau Vbf. 2 174 Abstellgleis Weidenau Vbf. 6 398 Abstellgleis Weidenau Vbf. 7 170 Abstellgleis Herrenwiese 1 182 Abstellgleis Herrenwiese 2 133 Abstellgleis Herrenwiese 3 126 Abstellgleis Herrenwiese 5 90 Abstellgleis ( 5 )

Eisern-Siegener Eisenbahn (ESE) Betriebsstelle Gleis-Nr. NL [m] Art der Serviceeinrichtung Eintracht 1 285 Rangiergleis Eintracht 2 290 Zugbildungsgleis Eintracht 3 225 Abstellgleis Eintracht 4 220 Abstellgleis Eintracht 5 190 Rangiergleis Eintracht 6 130 Abstellgleis Eintracht 7 40 Wartungseinrichtung Eintracht 8 105 Rangiergleis Eintracht 9 98 Abstellgleis Eintracht 10 58 Abstellgleis Eintracht 14 30 Rangiergleis Eintracht 15 55 Abstellgleis Eintracht 15a 28 Abstellgleis Eintracht 19 122 Abstellgleis Freien Grunder Eisenbahn (FGE) Betriebsstelle Gleis-Nr. NL [m] Art der Serviceeinrichtung Herdorf 1 345 Rangiergleis Herdorf 2 230 Abstellgleis Herdorf 3 230 Abstellgleis Herdorf 4 182 Abstellgleis Herdorf 5 120 Abstellgleis Salchendorf 1 132 Rangiergleis Salchendorf 2 118 Abstellgleis Salchendorf 3 127 Abstellgleis Salchendorf 4 70 Abstellgleis Abzweigung 1 105 Abstellgleis Abzweigung 2 105 Abstellgleis Spitzkehre 1 66 Abstellgleis Spitzkehre 2 106 Abstellgleis Pfannenberg 1 95 Abstellgleis Pfannenberg 2 95 Abstellgleis ( 6 )

2.2 Alle Strecken werden nach FV-NE betrieben. Die Höchstgeschwindigkeit für Züge beträgt 30 km/h, für Rangierfahrten in Abhängigkeit von der Eisenbahninfrastruktur 25 km/h. Mit Ausnahme des Gleises 7 im Bahnhof Kreuztal sind die Anlagen der KSW nicht elektrifiziert. Eine detaillierte Beschreibung der Infrastruktur mit Angaben zu Streckenklassen, Gleisradien, Steigungen, Profileinschränkungen etc. sind in der SbV genannt. 2.3 In den Betriebsstellen Eintracht und Kreuztal sind Weichen teilweise elektrisch ortsbedient. Näheres ist in der SbV beschrieben. Die Bedienung ortsgestellter Weichen und Weichen mit EOW-Technik sowie handgeschalteter Bahnübergangssicherungsanlagen und Sicherungsanlagen für Rangierfahrten gehört nicht zum Leistungsprofil der KSW und erfolgt durch die Nutzer der Serviceeinrichtungen nach Maßgabe der Bestimmungen in der SbV. Zur Einschaltung der technischen Bahnübergangssicherungen sind bei der KSW gezielt einschaltbare magnetische Empfängerkontakte (Bauart Siemens) installiert. Die Triebfahrzeuge müssen daher mit einem entsprechenden ein-/ausschaltbaren Magnetsender ausgerüstet werden. Die KSW weist das Personal des EVU in die Bedienung der EOW-Anlagen und BÜ-Sicherungsanlagen ein. Das Entgelt hierfür ist im Entgeltverzeichnis genannt. 2.4 Wird in den Bahnhöfen der KSW durch ein anderes EVU rangiert, ist eine Verständigung mit der Leitstelle der KSW erforderlich. Die betrieblich notwendigen Gespräche erfolgen über eine GSM-R bzw. GSM Verbindung. Einzelheiten sind in der SbV geregelt. Für die Dauer der Rangiertätigkeit kann von der KSW ein Handsprechfunkgerät ausgeliehen werden. Hierfür ist ein Pfand gemäß des Entgeltverzeichnisses an die KSW zu entrichten. Das Rangieren in den Serviceeinrichtungen der KSW mit einer Funkfernsteuerung ist grundsätzlich möglich. Dies bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der KSW und ist unbedingt im Zuge der Trassenanmeldung zu beantragen. Die entsprechenden Bestimmungen werden dem EVU zugesandt. 2.5 Hinsichtlich des Arbeitsschutzes sind die Bestimmungen des staatlichen Arbeitsschutzrechtes und die Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Unfallversicherungsträger zu beachten. 3. Entgeltgrundsätze und Entgelte 3.1 Für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur (Gleise und Weichen) in den Bahnhöfen wird ein Entgelt berechnet. Die Berechnung erfolgt einheitlich für alle Gleise und Weichen nach der zeitlichen Nutzung und der Gleislänge. Weitere Einzelheiten der Berechnung sind in den Entgeltgrundsätzen geregelt. Die Bearbeitung von Nutzungsanträgen ist im Entgelt enthalten. 3.2 Die Nutzung der Gleise für je eine Fahrt zur Bereitstellung bzw. zum Abziehen eines Zuges zwischen einer Infrastruktur und dem Gleis innerhalb desselben Bahnhofs, sofern die ( 7 )

hierfür erforderliche Rangierbewegung den üblichen Umfang nicht überschreitet und der darauf folgenden bzw. vorausgegangenen Streckenbenutzung unmittelbar dient, ist kostenfrei. 3.3 Der Aufenthalt vor der Abfahrt bzw. nach Ankunft eines Zuges bis zu 2 Stunden im Anfangs- bzw. Endbahnhof ist ebenfalls kostenfrei. Längere Aufenthalte können im Einzelfall vereinbart werden. Hierfür wird ein Entgelt gemäß des Entgeltverzeichnisses berechnet. 3.4 Die zur Steuerung ortsbedienter Weichen-, Fernsprech- und Sicherungsanlagen notwendigen Schlüssel werden dem EVU für die Benutzungsdauer zur Verfügung gestellt. Hierfür ist ein Pfand gemäß Entgeltverzeichnis an den Betreiber KSW zu entrichten. 3.5 Für die Inanspruchnahme von KSW-Werkstattleistungen (z. B. Wartung, Inspektion und Instandsetzung von dieselhydraulischen und dieselelektrischen Triebfahrzeugen) gelten - insofern vorhanden - die Leistungsbeschreibungen und Geschäftsbedingungen, die im Internet unter http://www.ksw-siegen.de/werkstatt/ veröffentlicht sind. 3.6 Die Benutzung der Tankstelle erfolgt per Chip. Die Abgabe von Brennstoffen wird zu aktuellen Preisen zuzüglich anteiliger Vorhaltekosten in Höhe von 10% in Anrechnung gebracht. Zusätzlich wird für die Nutzung von Serviceeinrichtungen (Gleise, Weichen) ein Entgelt gemäß Entgeltverzeichnis erhoben. 3.7 Die Durchführung von Verwiegungen von leeren und beladen Eisenbahnfahrzeugen auf der Gleiswaage der KSW erfolgt gegen Entgelt und setzt eine Nutzungsvereinbarung von Serviceeinrichtungen (Gleise, Weichen) zwischen dem EVU/ZB voraus. Das aktuelle Entgelt für eine Waggonverwiegung ist im Entgeltverzeichnis hinterlegt. Zusätzlich wird für die Nutzung der Serviceeinrichtungen (Gleise, Weichen) ein Entgelt erhoben. 4. Kapazitätszuweisung Die Zuweisung der Kapazitäten erfolgt nach Verfügbarkeit der freien Serviceeinrichtungen. Entsteht hier ein Nutzungskonflikt, gilt der Eingang der Bestellung zur Nutzung von Serviceeinrichtungen als letztes Entscheidungskriterium. Der Zugangsberechtigte mit der frühesten Anmeldung erhält somit die Kapazitätszuweisung. 5. Sonstiges 5.1. Beaufsichtigung von Fahrzeugen Sämtliche zur Abstellung kommende Fahrzeuge der Zugangsberechtigten werden von der KSW nicht beaufsichtigt. Die Haftung der KSW insbesondere aufgrund von Ein-/Aufbruch, unbefugter Manipulation an Fahrzeugeinrichtungen, Beschädigungen, Vandalismus, Verschmutzungen oder Graffiti an diesen Fahrzeugen ist ausgeschlossen. ( 8 )

5.2. Störungen bzw. Unregelmäßigkeiten Gemäß den Unfallmeldetafeln sind Störungen bzw. Unregelmäßigkeiten vom EVU unverzüglich der Leitstelle der KSW über die zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel (Handsprechfunkgerät, Mobilfunk) zu melden. Das EVU wird seitens der KSW über Störungen bzw. Unregelmäßigkeiten, die das EVU berühren, von der Leitstelle unverzüglich unterrichtet. 5.3. Notfallmanagement Bei gefährlichen Ereignissen, Krisen und Katastrophen übernimmt die KSW die Melde- und Alarmierungsaufgaben. Dies beinhaltet auch die Anforderung von Hilfe bzw. Koordination der Maßnahmen mit den zuständigen örtlichen Rettungsleitstellen. Die Leitung am Ereignisort obliegt dem Notfallmanager der KSW. Der Notfallmanager ist im Bedarfsfall durch den Notdienst des EVU zu unterstützen. Die BUVO-NE mit den Unfallmeldetafeln der KSW gelten auch für das EVU. Die Anwendung der Unfall-meldetafeln als auch der BUVO- NE wurde mit der Landeseisenbahnaufsichtsbehörde abgestimmt. Änderungen in den Unfallmeldetafeln werden von der KSW dem EVU schriftlich mitgeteilt. 5.4. Veröffentlichung der Die NBS werden im Internet unter www.ksw-siegen.de/infrastruktur veröffentlicht. Änderungen teilt die KSW den ZB, mit denen ein Infrastrukturnutzungsvertrag besteht, schriftlich mit. Für die Veröffentlichung und das Wirksamwerden der NBS gilt das ERegG. EVU/ZB, die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens von Neufassungen oder Änderungen der NBS Partner eines laufenden Infrastrukturnutzungsvertrages sind, haben das Recht, diesen Vertrag spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Neufassung oder Änderung zum Ende desjenigen Monats zu kündigen, der dem Monat des Wirksamwerdens vorangeht. Die KSW weist ZB in einem Mitteilungsschreiben auf dieses Kündigungsrecht hin. 5.5. Regelmäßige Betriebszeiten Die regelmäßigen Besetzungszeiten der KSW-Leitstelle sind alle Werktage von Montag bis Freitag in der Zeit von 05:00 bis 18:00 Uhr. Ausgenommen davon sind die gesetzlichen Feiertage des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen sowie die Tage 24.12. und 31.12. eines Kalenderjahres. Auf gesonderte Anfrage hin ist außerhalb dieser Zeiten eine Nutzung gegen gesondertes Entgelt möglich. Die Voranmeldung der Zugangsberechtigten sollte mindestens 10 Tage vor dem Nutzungsbeginn erfolgen. Die KSW bemüht sich auch Anträge zu bearbeiten, die später als 10 Tage vor Nutzungsbeginn eingehen. ( 9 )

Wir stellen Weichen. Auch für Sie. KSW Kreisbahn Siegen-Wittgenstein GmbH Eiserfelder Straße 16 57072 Siegen Telefon 0271 338 39-60 Telefax 0271 338 39-61 info@ksw-siegen.de www.ksw-siegen.de ( 10 )