Entgeltgrundsätze für. die Benutzung der Zugtrasse sowie der sonstigen Anlagen und Einrichtungen der Eisenbahninfrastruktur der

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1 Entgeltgrundsätze für die Benutzung der Zugtrasse sowie der sonstigen Anlagen und Einrichtungen der Eisenbahninfrastruktur der Kiel Schönberger Eisenbahn Anlage 1 zum Infrastruktur-Nutzungsvertrag Gültig ab: 01. November

2 0 Verzeichnis der Abkürzungen 3 1. Zweck und Geltungsbereich Allgemeines Geltungsbereich Änderungen und Erklärungsirrtum 4 2. Veröffentlichung Einsichtnahme in die Entgeltgrundsätze 4 3. Berechnung der Trassen- und Anlagenpreise 4 4. Preise für die Nutzung von Zugtrassen Trassenpreise Berechnungsgrundlagen für Zugtrassen Im Trassenpreis für eine Zugtrasse enthaltene Leistungen Preise für außergewöhnliche Transporte Stornierungskosten 5 5. Preise für die Nutzung örtlicher Gleisanlagen Anlagenpreise Berechnungsgrundlagen für Anlagenpreise 5 6. Entgelt für sonstige Leistungen Personaldienstleistungen 5-2 -

3 0 Verzeichnis der Abkürzungen Abs. Absatz AEG Allgemeines Eisenbahn Gesetz AT Allgemeiner Teil bspw. beispielsweise BT Besonderer Teil BZA Beförderung Zugart, Außergewöhnlich bzw. beziehungsweise dergl. dergleichen EBO Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung EIBV Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung ETV Eisenbahn-Tarifvertrag EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen FFS Funkfernsteuerung GGVSE Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn ggf. gegebenenfalls gem. gemäß lfd. laufend LÜ Lademaßüberschreitung NBS Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Pos. Position SbV Sammlung betrieblicher Vorschriften SNB Schienennetz-Benutzungsbedingungen Tfz Triebfahrzeug tgl. Täglich VKP Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen VT Verkehrstag zzgl. zuzüglich - 3 -

4 1. Zweck und Geltungsbereich 1.1 Allgemeines Die Entgeltgrundsätze der VKP gewährleisten - gem. den Anforderungen des Allgemeinen Eisenbahn Gesetzes (AEG) und der Eisenbahninfrastruktur- Benutzungsverordnung (EIBV) - allen Zugangsberechtigten, denen dieses Recht nach 14 AEG zusteht, den diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Streckennetz. 1.2 Geltungsbereich Die Entgeltgrundsätze gelten für Zugangsberechtigte für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur der VKP. 1.3 Änderungen und Erklärungsirrtum Die Entgeltgrundsätze treten mit Beginn der Netzfahrplanperiode in Kraft. Änderungen der Entgeltgrundsätze - die den Kunden der VKP in angemes-sener Frist vorab bekannt gemacht werden - sowie Irrtum bleiben vorbehalten. 2. Veröffentlichung Einsichtnahme in die Entgeltgrundsätze Die vorliegenden Entgeltgrundsätze können in den Geschäftsräumen der VKP eingesehen und gegen Erstattung der Kosten an Interessenten versandt werden. Sie können darüber hinaus unter folgender Internetadresse abgerufen werden: 3. Berechnung nach Trassen- und Anlagenpreise Die Preise für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der VKP werden getrennt nach Preisen für Zugtrasse (Trassenpreise) und örtliche Gleisanlagen (Anlagenpreise) soweit vorhanden - berechnet. 4. Preise für die Nutzung der Zugtrasse Trassenpreise Berechnungsgrundlage Oppendorf Schönberg 13,360 km 3,07 Trkm 4.2 Im Trassenpreis für eine Zugtrasse enthaltene Leistungen: die Nutzung der für die Zugfahrten bereitgestellten Haupt- und Streckengleise, im Einzelfall vereinbarte Aufenthaltszeiten vor Abfahrt bzw. nach Ankunft eines Zuges im Anfangs- bzw. Endbahnhof, wenn eine Zeitdauer von insgesamt 30 Minuten nicht überschritten wird, die vereinbarten planmäßige Aufenthalte während der Zugfahrt, außerplanmäßige Halte, die durch die Betriebsführung bedingt sind

5 4.3 Preise für außergewöhnliche Transporte Trassen für Fahrten, die außergewöhnliche Transporte sind (siehe Punkt 4.6 SNB-BT), werden mit einem Zuschlag auf den Trassenpreis in Höhe von 25 % berechnet. 4.4 Stornierungskosten Für die Abbestellung von Zugtrassen wird von der VKP kein Stornierungsentgelt erhoben. 5 Preise für die Nutzung örtlicher Gleisanlagen - Anlagenpreise (soweit vorhanden) 5.1 Berechnungsgrundlage für Anlagenpreise Die VKP stellt dem EVU örtliche Gleisanlagen zur Verfügung. Der Preis für eine örtliche Gleisanlage bestimmt sich nach der Nutzlänge des vermieteten Gleises und der Art der Anbindung des Gleises an die Strecken- bzw. übrigen Bahnhofsgleise. Tabelle 3 Pos. Art der Anbindung Jahresmiete in zzgl. Preis in pro lfd. Meter 1 Einseitig angebundene Gleise 2.150,00 15,60 2 Zweiseitig angebundene Gleise 4.300,00 15,60 6. Entgelt für sonstige Leistungen 6.1 Personaldienstleistungen Der Stundensatz für Nebenleistungen (Lotseneinsatz, usw.), beträgt 60,00 /Stunde/netto. Die Mindestbestellzeit beträgt 3 Stunden

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