Die Ärzteregelungen in den AVR der Diakonie Deutschland (Stand 1. Juli 2014) im Vergleich zum TV-Ärzte/VKA (Stand 1. April 2013)
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- Rüdiger Beltz
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1 Regelungsüberschrift/ Regelungsinhalt TV-Ärzte/VKA AVR Diakonie Deutschland Abweichungen Stand 1. April 2013 Stand 1. Juli 2014 Geltungsbereich 1 1 Anlage 8a Geltungsbereich der Anlage 8a: Personenkreis gemäß 1c AVR; TV-Ärzte/VKA gilt anders als Anlage 8a auch in Heimen. Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 2 5 Absatz 4 und 6 und 8 AVR Inhaltlich mit Einschränkungen übereinstimmend. Allgemeine Arbeitsbedingungen 3 2 Anlage 8a Im Wortlaut identisch außer 2 Absatz 7 Anlage 8a (wurde 3 TV-Ärzte/VKA hinzugefügt). Allgemeine Pflichten 4 3 Anlage 8a Wortlaut identisch. Versetzung, Abordnung, Zuweisung, 5 4 Anlage 8a Wortlaut identisch. Personalgestellung Qualifizierung 6 5 Anlage 8a Systematik/Aufbau weicht ab. 6 Absatz 1 5 Absatz 3 Anlage 8a Nur 6 Absatz 1 letzter Satz TV-Ärzte/VKA (Hinweis auf Qualifizierung als Teil der Personalentwicklung) ist nicht übernommen worden. 6 Absatz 2 5 Absatz 4 Anlage 8a Inhaltlich identisch. Regelmäßige Arbeitszeit 7 6 Absatz 1 Satz 2 Anlage 8a Opt-out-Regelung zur Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 42 Stunden. 7 Absatz 9 6 Absatz 9 Anlage 8a Die Regelung in 6 Abs. 9 der Anlage 8a sieht die Bildung einer Einigungsstelle zum Abschluss von Dienstvereinbarungen über einen wöchentlichen Arbeitszeitkorridor und eine tägliche Rahmenzeit vor. Satz 2 regelt, dass bei der Einigungsstelle die Mitglieder der Mitarbeiterseite aus Ärztinnen und Ärzten und mindestens einem Vertreter der die Interessen der Ärztinnen und Ärzte in der ARK der Diakonie Deutschland vertretenden Gewerkschaften zu besetzen sind. Demgegenüber regelt der TV-Ärzte/VKA die Einbezie- 1
2 Arbeit an Sonn- und Feiertagen 8 7 Anlage 8a Wortlaut identisch. Sonderformen der Arbeit 9 8 Anlage 8a Wortlaut identisch. hung der Tarifvertragsparteien und ggf. Tarifverhandlungen, wenn per Dienst- oder Betriebsvereinbarung von den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes abgewichen oder Arbeitszeitkorridore oder die tägliche Rahmenzeit geregelt werden sollen. Bereitschaftdienst und Rufbereitschaft 10 9 Anlage 8a Abweichung in 10 Absatz 5 Satz 3 TV-Ärzte/VKA fehlt in 9 Anlage 8a: Durch Tarifvertrag auf Landesebene kann in begründeten Einzelfällen eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von bis zu 66 Stunden vereinbart werden. Ausgleich für Sonderformen der Arbeit Absatz 6 Anlage 8a 10 Absatz 6 Anlage 8a gibt es im TV-Ärzte/VKA nicht (Nebenabrede zur Vergütung von Überstunden bzw. Überstundenzuschlägen). Bereitschaftsdienstentgelt Absatz 1 Satz 3 Anlage 8a Wortlaut mit Einschränkungen identisch. Teilzeitbeschäftigung Anlage 8a Wortlaut identisch. Arbeitszeitdokumentation Anlage 8a Wortlaut identisch. Allgemeine Eingruppierungsregelungen Anlage 8a Wortlaut identisch. Eingruppierung Anlage 8a Wortlaut identisch. Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit Absatz 1 Satz 2 Anlage 8a 16 Absatz 1 Satz 2 Anlage 8a ist eine Ergänzung zu 17 Absatz 1 TV-Ärzte/VKA: Die vertretungsweise Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ist ein Unterfall der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit. 2
3 Tabellenentgelt Anlage 8a Wortlaut mit Einschränkungen identisch. Stufen der Entgelttabelle Anlage 8a Wortlaut identisch. Allgemeine Regelungen zu den Stufen Anlage 8a 20 Absatz 2 Satz 4 TV-Ärzte/VKA regelt die Zuständigkeit einer betrieblichen Kommission bei Beschwerden gegen die Verlängerung der Stufenlaufzeit, die zwingend zu bilden ist. 19 Absatz 2 Satz 4 Anlage 8a AVR sieht die Kommission nur als Option vor, ihre Bildung ist nicht zwingend. Die Sätze 5 und 6 in 20 Absatz 2 TV-Ärzte/VKA zur Zusammensetzung der Kommission und zur Entscheidung des Arbeitgebers auf Vorschlag der Kommission sind in 19 Absatz 2 AVR Anlage 8a nicht übernommen worden. Leistungs- und erfolgsorientierte Entgelte Anlage 8a Wortlaut identisch. bei Ärztinnen und Ärzten (Vario-Ä) Bemessung für die Entgeltfortzahlung Entgelt im Krankheitsfall a Absatz 1, 2. Unterabsatz AVR 24 Absatz 2 AVR 28 Absatz 10 AVR Im TV-Ärzte/VKA Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nur ein Unterfall der Entgeltfortzahlung. In den AVR bemisst sich die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Urlaubsentgelt. Eine eigene Bemessungsregelung des Entgelts bei Zusatzurlaub fehlt in den AVR. Der TV-Ärzte/VKA sieht keine Aufschlagszahlung für unständige Bezüge vor, sondern geht von einem Tagesdurchschnitt aus. Besondere Zahlungen (Vermögenswirksame Leistungen; Jubiläumsgeld; Sterbegeld, Reise- und Umzugskosten) 24 Anlage 12; 25a AVR; 26a AVR; 23 AVR Berechnung und Auszahlung des Entgelts 25 21a AVR Betriebliche Altersversorgung 26 27, 27b AVR Im TV-Ärzte/VKA Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- 3
4 und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Ärztinnen und Ärzte (Tarifvertrag Altersversorgung Ärzte ATV-Ärzte/VKA) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Ärztinnen und Ärzte (Altersvorsorge-TV-Kommunal Ärzte - ATV-K-Ärzte/VKA) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die AVR sieht keine Eigenbeteiligung vor. Erholungsurlaub AVR; 28a AVR Die AVR-Regelungen sind umfangreicher gefasst und enthalten diverse Abweichungen, z.b. Anspruch auf 30 Urlaubstage in den AVR bereits nach 5 Jahren und nicht erst nach 7 Jahren; längere Fristen für die Übertragung ins nächste Urlaubsjahr. Zusatzurlaub 28 28b AVR Nach den AVR entsteht der Anspruch auf Zusatzurlaub bei ständiger Wechselschichtarbeit und ständiger Schichtarbeit AVR auf der Basis einer bestimmten Anzahl geleisteter Nachtstunden innerhalb eines Kalenderjahres. Die Berechnungsgrundlage im TV-Ärzte/VKA ist davon abweichend. Der TV-Ärzte/VKA sieht Öffnungsklausel für Betriebsvereinbarung für nicht-ständige Wechselschicht- und Schichtarbeit vor. Höchstgrenze im Jahr in den AVR 5 Tage statt 6 Tage im Weitere kleine Abweichungen: In den AVR Zusatzurlaub auch bei Arbeit nach Schichtplan im häufigen unregelmäßigen Wechsel mit Abweichungen von mindestens drei Stunden und Anerkennung von Wechselschichtarbeit trotz Unterbrechung der Arbeit am Wochenende von höchstens 48 Stunden. Sonderurlaub AVR Inhaltlich mit Einschränkungen identisch. 29 AVR ist konkreter gefasst. 4
5 Arbeits-/Dienstbefreiung AVR Enthält leichte, teilweise kirchlich-diakonisch bedingte Abweichungen von 30 Befristete Arbeitsverträge 31 5 Absatz 5 AVR; 30 Absatz 2 AVR Teilweise erhebliche Abweichungen bzw. Besserstellung der Ärztinnen und Ärzte im Führung auf Probe Anlage 8a AVR Wortlaut identisch. Führung auf Zeit 33 - Beendigung des Dienstverhältnisses ohne Anlage 8a Die Absätze 6 und 7 in 22 Anlage 8a finden sich nicht in Kündigung Absatz 6 Anlage 8a entspricht aber 38 Absatz 4 22 Absatz 7 Anlage 8a entspricht mit Einschränkungen 38 Absatz 5 Kündigung von befristeten und unbefristeten Dienstverhältnissen Anlage 8a 35 Absatz 2 letzter Satz TV-Ärzte/VKA ist nicht in 23 Anlage 8a übernommen worden. 35 Absatz 3 Satz 3 und Satz 4 TV-Ärzte/VKA wurden auf den Geltungsbereich der Anlage 8a angepasst. Beteiligung bei gekürzter Jahressonderzahlung - 25 Eigenbeteiligung im Falle der zusätzlichen - 26 Altersversorgung bei der Versor- gungsanstalt des Bundes und der Länder Sonderregelung zur Entgeltumwandlung
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