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In dieser sind die Regeln der Erhebung und die Höhe der Beiträge für die Teilnahme am regelmäßigen Sportbetrieb im von 1913 e. V. beschrieben und enthalten. Diese wurde gemäß der Satzung ( 13.7) durch den Vorstand erstellt. Diese tritt am 01.05.2018 in Kraft. Die bisherige wird damit abgelöst. In dieser wurde ausschließlich aufgrund einer besseren Lesbarkeit auf die Trennung von weiblichen und männlichen Funktionsbezeichnungen verzichtet. Syke, 23.04.2018 gez. Gerhard Mey gez. Christina Fritzsche Gerhard Mey Christina Fritzsche 1. Vorsitzender Schatzmeisterin 1/7

Änderungsverzeichnis zur Änd.-Datum Kapitel Änderungen/Beschreibung: 30.03.2010 alle Komplette Überarbeitung und Änderung der Vereinsbeitragssätze lt. Beschluss der MGV vom 18.02.2010 09.06.2010 Pkt. 4.2 Im 1. Absatz gestrichen: jedoch kein Spartenbeitrag 25.06.2010 Pkt. 3.3 Tabelle Beitragsarten (B-Art) überarbeitet 10.08.2010 Tabelle 3.3 Tabelle Beitragsarten (B-Art) überarbeitet 15.08.2010 Tabelle 3.3 Tabelle Beitragsarten (B-Art) überarbeitet 28.08.2010 Pkt. 5.5 Übungsleiter 05.09.2011 Pkt. 5.2 Ergänzt 01.12.2011 Tabelle 3.4 Spartenbeitrag Schwimmen für Jugendliche geändert 07.02.2012 Punkt 4.1 und 4.2 Festlegung von Kursdauer und Kursgebühren 14.04.2012 Punkt 4.1 und 5.7 Regeln für die Teilnahme am Gesundheitssport und und Anlage 1 & 2 Schwimmen 18.06.2012 Anlage 1 Erhöhung der Kursgebühren ab 01.07.2012 06.01.2013 Tabelle 3.4 Erhöhung der Spartenbeiträge für Korbball ab 01.01.2013 26.06.2013 Inhaltsverzeichnis angepasst 26.06.2013 Tabelle 3.3 Tabelle Beitragsarten 26.06.2013 Tabelle 3.4 Zusatzbeitrag für Turnen 26.06.2013 Punkt 5.6 Sonderregelung für Teilnahme am allgemeinen Übungsbetrieb für Mitglieder des FC Gessel-Leerßen 10.01.2014 Tabelle 3.4 Sparte Aerobic gelöscht 16.03.2014 Hinweis aufs Fotografieren Einleitung 16.03.2014 IBAN eingefügt Fußzeile 01.07.2014 Tabelle 3.4 Sparte Leichtathletik gelöscht 01.11.2014 Anlage 1, S. 2 Ergänzung Freiw. Versicherte 21.11.2014 Anlage 1, S. 2 Redaktionelle Änderung 30.01.2015 Anlage 2 Bedingungen 30.01.2015 Aufn. Antrag Red. Änderung 31.03.2015 Tabelle 3.4 Spartenbeitrag Gymn. ab 01.04.2015 auf 5,-/Qu 10.04.2015 Anlage GHS Punkte in Ziffern geändert und Punkt 2 mit Ergänzung 10.04.2015 Anlage SW Punkte in Ziffern geändert 02.02.2016 Aufn. Antrag Gläubiger ID nachgetragen 09.03.2016 BO und Aufn. Antrag, Tabelle 3.1 u. 3.4 31.03.2016 Pkt. 4.1 und Aufnahmeantrag sowie Sachlich korrigiert Teiln. GHS 22.04.2016 Anl. 1, Anmeldung GHS neu 22.06.2016 Pkt. 5.5 ÜL, Helfer & Schiri Freistellung von Beiträgen 31.10.2016 3.4 Spartenbeitrag Erhöhung der Beiträge gem. Sparten- und Mitgliederbeschluss ab 01.04.2016 Einleitung verändert u. Spartenbeiträge erhöht GY & SPG 31.10.2016 Anlage Teilnahmebedingungen GHS Kursgebühren erhöht 11.01.2017 5.7 Teilnahme am Schwimmbetrieb H&BO vom FVBB eingefügt 10.03.2017 Pkt. 3.3 und 3.4 Neue Gruppe FB, Freizeitkicker 12.06.2013 Pkt. 3.4 und Aufnahme Antrag Zusatzbeitrag Gymnastik/Aquafitness 20.09.2017 Aufn. Antrag 20.09.2017 Änderungsverzeichnis Neue Seite eingefügt 22.11.2017 Aufn. Antrag SEPA Feld verändert 23.04.2018 alle Tabelle Spartennutzung Abzeichnung von SPL und Tabelle IBAN mit 22 Stellen eingefügt Diverse redaktionelle und organisatorische Änderungen und Anlagen als separate Dokumente 2/7

Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung 2 Rahmenbedingungen 2.1 Inhalt der 2.2 Voraussetzung für den Erwerb/Erhalt der Vereinsmitgliedschaft 2.3 Voraussetzung für die Teilnahme von Vereinsmitgliedern am allg. Sportbetrieb 2.4 Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung 2.5 Aufnahmegebühr 2.6 Zahlungsweise 3 Beitragsregelung 3.1 Vereinsbeitrag 3.2 Änderung der Beitragsarten 3.3 Tabelle Beitragsarten 3.4 Spartenbeitrag 4 Sportangebote in Kursen 4.1 Kursangebote Gesundheitssport 4.2 Kursangebote Allgemeinsport 5 Sonderregelungen 5.1 Turnen ( Eltern und Kind ) 5.2 Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 5.3 Ehrenmitglieder 5.4 Eheähnliche Verhältnisse 5.5 Übungsleiter 5.6 Sonderregelung für Teilnahme am allgemeinen Übungsbetrieb für Mitglieder des FC Gessel- Leerßen 5.7 Teilnahme am Schwimmbetrieb 6 Sozialklausel 7 Schlussbestimmung Separate Dokumente: Aufnahmeantrag Anmeldung und Regeln für Gesundheitssport Anmeldung und Regeln für Schwimmen 3/7

1 Vorbemerkung Unser Verein lebt hauptsächlich von den Beiträgen der Mitglieder, daher zahlt jedes Mitglied die entsprechenden Vereins- und Spartenbeiträge. Nur in Ausnahmefällen kann die Sozialklausel nach Punkt 6 angewendet werden. Der Verein lebt aber auch vom Einsatz der ehrenamtlich Tätigen. Die Beiträge wären um ein vielfaches höher, wenn es nicht immer noch eine Vielzahl von denen gäbe. Zwangsläufig kann nicht immer alles perfekt sein. Vielleicht kannst du, früher oder später, in der Sparte oder im Verein dein Engagement einbringen und die Rahmenbedingungen oder das Vereinsangebot mit gestalten. Wir würden uns freuen. 2 Rahmenbedingungen 2.1 Inhalt der Diese regelt die Höhe sowie die Zahlungsmodalitäten der zu entrichtenden Beiträge für den Erwerb / Erhalt der Vereinsmitgliedschaft. Für die Teilnahme von Vereinsmitgliedern und Nichtmitgliedern am Sportbetrieb. Der Aufnahmeantrag ist in einem separaten Dokument festgelegt. 2.2 Voraussetzung für den Erwerb/Erhalt der Vereinsmitgliedschaft ist die Zahlung der Aufnahmegebühr und des Vereinsbeitrages. Die Höhe der zu leistenden Beiträge ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt (Satzung 13). 2.3 Voraussetzung für die Teilnahme von Vereinsmitgliedern am allgemeinen Sportbetrieb ist die Zahlung des für die jeweilige Sparte festgelegten Spartenbeitrages. Die Festlegung des Spartenbeitrags erfolgt in Abstimmung mit dem Vorstand durch Beschluss der jeweiligen Spartenversammlung (Satzung 13). 2.4 Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung Der Beitritt zum Verein erfolgt grundsätzlich mindestens für ein Jahr. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende eines Quartals möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens sechs Wochen vor Quartalsende in der Geschäftsstelle vorliegen. 2.5 Aufnahmegebühr Für den Erwerb der Mitgliedschaft im ist, unabhängig von anderen Mitgliedsbeiträgen, einmalig ein Betrag von 8,- pro Person zu entrichten. 2.6 Zahlungsweise 2.6.1 Aufnahmegebühr, Vereinsbeitrag, Spartenbeitrag und Verwaltungsgebühren werden durch den Verein per Lastschrift von dem angegebenen Konto abgebucht. Die Abbuchung erfolgt quartalsweise jeweils zum 15. Februar/Mai/August und November eines Jahres. Neue Mitglieder zahlen ihre Beiträge ab Beginn des Quartals, in dem sie ihren Eintritt beantragen. Eine Barzahlung dieser Beträge ist nicht möglich. 2.6.2 Rücklastschriften Bei Rücklastschriften werden die betreffenden Mitglieder zur Klärung der Sachlage vom Beitragswart unmittelbar angeschrieben. Das Schreiben gilt als Mahnung, es werden hierin Gebühren, die dem TSV entstehen, vom Mitglied eingefordert. Bei einer 2. Mahnung werden für den administrativen Aufwand Mahngebühren in Höhe von 5,00 berechnet. Wird der Mitgliedsbeitrag trotz Mahnung nicht innerhalb des gesetzten Termins geleistet, erlischt die Mitgliedschaft im Verein ( 13 der Satzung). Unberührt hiervon bleibt die Zahlungsverpflichtung der geschuldeten Mitgliedsbeiträge, Rückbelastungs- und Mahngebühren. 4/7

3 Beitragsregelung 3.1 Vereinsbeitrag Beitragsart Monat Quartal Einzelmitglieder Kinder 3 4,67 14,00 bis zum vollendeten 6. Lebensjahr Jugendliche 2 5,67 17,00 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Erwachsene 1 8,00 24,00 Passive (Fördermitglieder) 4 5,00 15,00 Familienbeitrag für Familien mit Kindern, 5 17,67 53,00 die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ehrenmitglieder 10 beitragsfrei beitragsfrei 3.2 Änderung der Beitragsarten Die Änderung der altersbezogenen Beitragsarten erfolgt zum 1. Tag des Folgequartals. Die Eingruppierung als passives Mitglied (Beitragsart 4) kann nur auf Antrag erfolgen. 3.3 Tabelle Beitragsarten (B-Art) Vereinsbeitrag Spartenbeitrag B- B- Zahler beitragsfrei Art Art Zahler beitragsfrei 1 Erw 1 Erw 2 Ju 2 Ju 3 Ki 3 Ki 4 Passive 4 5 Fam. Beitrag 1 Fam. Beitrag (Erw) Fam. MG: Fam. MG: Erw 1 Erw 6 Ju 2 Ju Ki 3 Ki Erw. > 18J., Rückst. auf JU, Erw. > 18J., Rückst. auf Ju, 7 wenn Nachweis wenn Nachweis 7 für für Sch/Stud/Sold/Zi vi Sch/Stud/Sold/Zi vi 8 Soz. Fall 8 Soz. Fall 9 Mu & Ki (Eltern) 9 Mu & Ki 100% 10 Ehren MG 10 Ehren MG 11 Sonderregel Sonderregel Pkt. 11 Pkt. 5.6 Erw 5.6 Erw 12 Sonderregel Pkt. Sonderregel Pkt. 12 5.6 Ki/Ju 5.6 Ki/Ju 13 ÜL (Erw), 100% 13 ÜL (Erw) eigene Sp. 14 ÜL (Ju), 100% 14 ÜL (Ju) eigene Sp. 15 ÜL (Fremdverein) 15 ÜL (Fremdv.) eig. Sp. 16 FB Gruppe Freizeitkickezeitkicker FB Gruppe Frei- 16 17 Assist. in Assist. in GStelle, Schiri 17 GStelle, Schiri usw. TSV-Mitarbeiter/Helfer usw. TSV-Mitarbeiter/Helfer 5/7

3.4 Spartenbeitrag Jedes Mitglied, das in einer Sparte Sport treibt oder tätig ist, ist zur Zahlung des Spartenbeitrages verpflichtet. Änderungen der Spartenzugehörigkeit, die der TSV Geschäftsstelle bis spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Beitragseinzugstermin bekannt sind, werden bei der Abrechnung berücksichtigt. Änderungen müssen schriftlich durch das Mitglied an die Geschäftsstelle gemeldet werden. Änderungen des Spartenbeitrages sind mindestens 3 Monate vor in Kraft treten durch die Spartenversammlung in Abstimmung mit dem Vorstand zu beschließen. Sparte Kinder Jugendliche Erwachsene Monat Quartal Monat Quartal Monat Quartal Baseball -- -- 6,00 5,00 15,00 Fußball, Wettkampf Freizeitkicker Gesundheitssport 1,00 3,00 2,67 8,00 6,00 5,00 15,00 6,00 Kein Spartenbeitrag - es werden Kursgebühren erhoben. Gymnastik -- -- -- -- 6,00 Wassergymnastik zusätzlich pro Angebot -- -- -- -- Plus 2,17 Plus 6,50 Sport Gymnastik (Montagsgruppe/Allround-Fitness/Body-Fitness/Form & Energie) Judo -- 1,00 -- 3,00 1,67 2,67 5,00 8,00 2,33 3,33 7,00 10,00 Korbball 1,00 3,00 6,00 3,00 9,00 Radsport (Radball/Radpolo/Kunstradfahren/ RadTourenFahren) Schwimmen 0,67 2,33 7,00 3,00 6,00 9,00 5,00 3,00 15,00 9,00 Tischtennis 0,67 6,00 3,00 9,00 Trimm & Freizeit (Lauftreff/Walking/Hobby-Volleyball/Trimmies/Tricking) Turnen ab 21.06.2012 (Eltern & Kind/Kinderturnen) -- -- 1,00 3,00 6,00 1,17 3,50 1,17 3,50 1,17 3,50 4 Sportangebote in Kursen 4.1 Kursangebote Gesundheitssport Der Gesundheitssport wird im ausschließlich in Form von Kursen angeboten. Eine Mitgliedschaft im Verein ist nicht erforderlich. Die Regeln zur Teilnahme an den Kursen sind in der Anmeldung zur Sparte Gesundheitssport festgelegt, s. separates Dokument. Die Honorarabrechnung erfolgt durch den TSV-Barrien direkt mit der zuständigen Krankenkasse. 4.2 Kursangebote Allgemeinsport Bei Kursangeboten des Allgemeinsports wird auch von Vereinsmitgliedern eine Teilnahmegebühr erhoben. An den Allgemeinsportkursen können auch Personen teilnehmen, die nicht Mitglied im sind. Die Festlegung von Kursdauer und Kursgebühren erfolgt von der Spartenleitung in Abstimmung mit dem Vorstand. Für Vereinsmitglieder ist der Vereinsbeitrag als aktives Mitglied zu entrichten. 6/7

5 Sonderregelungen 5.1 Turnen (Eltern und Kind) Eltern, die mit ihren Kindern am Eltern und Kind-Turnen teilnehmen, müssen aus versicherungsrechtlichen Gründen die Vereinsmitgliedschaft erwerben. Sofern sie selbst keinen anderen Sport im TSV Barrien betreiben, sind sie von der Zahlung der Aufnahmegebühr und des Vereinsbeitrages befreit. 5.2 Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises den Beitrag für Jugendliche bis 18 Jahre zahlen, wenn sie noch Schüler oder Studenten sind oder sich in der Ausbildung befinden oder einen Grundwehr- oder Zivildienst ableisten. Dieser ermäßigte Beitrag gilt jeweils für max. 6 Monate, danach muss ein erneuter Antrag gestellt werden. Der Nachweis muss spätestens 14 Tage vor Fälligkeit dem Vorstand vorgelegt werden. Ohne Antrag bzw. nach Ablauf der Ermäßigung kommt der Erwachsenenbeitrag zur Anwendung. Bei Familienmitgliedern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird der Erwachsenenbeitrag bis auf Widerruf vom Familienbeitragskonto abgebucht. 5.3 Ehrenmitglieder sind von allen Beitragszahlungen befreit. 5.4 Eheähnliche Verhältnisse Auf Antrag und bei Vorlage einer behördlichen Meldebestätigung erfolgt die Einstufung aller Familienmitglieder in den Familienbeitrag. 5.5 Übungsleiter, Helfer & Schiri zahlen den Vereinsbeitrag sind aber auf Antrag vom Spartenbeitrag in derjenigen Sparte befreit, in der sie nur als Übungsleiter tätig sind. Helfer treten dem Verein bei. Sind sie ausschließlich Helfer, keine aktiven Sportler, dann werden sie vom Sparten- und Vereinsbeitrag freigestellt. Der Wunsch auf Freistellung muss bei der Helferanmeldung dem Verein mitgeteilt werden. Auf Antrag kann diese Regelung auch auf Schiedsrichter angewandt werden. Sollten Sparten einen Übungsleiter aus einem Fremdverein einsetzen wollen, so ist dies mit dem Vorstand und Vereinsrat abzustimmen. Die Konditionen sind in einem Vertrag zu regeln. 5.6 Sonderregelung für Teilnahme am allgemeinen Übungsbetrieb für Mitglieder des FC Gessel- Leerßen Zwischen dem und dem FC Gessel-Leerßen besteht eine Sondervereinbarung seit 19.11.2001 für die Teilnahme am allgemeinen Übungsbetrieb (kein Wettkampfsport und/oder Kurse, Pkt.2 und 3 der Vereinbarung). Bei einer von den Teilnehmern nachgewiesenen Mitgliedschaft im FC Gessel-Leerßen ist der jeweils gültige Spartenbeitrag zu entrichten, plus 50% des Vereinsbeitrages, mindestens jedoch für Ki/Ju 3 /Mo und für Erw. 5 /Mo = 15,- /Qu. Diese Regelung gilt maximal für 6 Monate. Darüber hinausgehende Zeiträume müssen von den Teilnehmern neu beantragt werden. 5.7 Teilnahme am Schwimmbetrieb Die Regeln für die Teilnahme am Schwimmbetrieb sind einem separaten Dokument festgelegt. 6 Sozialklausel In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand des von den Regelungen dieser abweichende Einstufungen bzw. Zahlungsregelungen vornehmen. Seitens des jeweiligen Mitgliedes muss die Beantragung in schriftlicher Form erfolgen. Eine Beitragsbefreiung kann für maximal 6 Monate gewährt werden. Darüber hinaus gehende Zeiträume müssen jeweils neu beantragt werden. 7 Schlussbestimmung Diese tritt am 01.05.2018 in Kraft. Sie ersetzt alle vorhergehenden Regelungen. 7/7