blatt für Kunden Niederspannung (NS) 15A - 40A Die Energieabgabe nach diesem blatt erfolgt für eine Vollversorgung in Niederspannung (400 V). Ergeben sich zwischen den nachstehenden Bestimmungen und den Allgemeinen Bedingungen für die und die Lieferung elektrischer Energie Differenzen, gelten die nachstehenden Bestimmungen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach diesem blatt. Es gilt nur für Kunden, die mit elektrischer Energie aus dem Netz der versorgt werden. und mit 15 A NS-Kunden ohne Zähler ohne (nur für bestehende Installationen) NS 15A P und mit 15 A Einfachtarifzähler ohne NS 15A ET und mit 40 A Einfachtarifzähler ohne NS 40A ET und mit 40 A Doppeltarifzähler ohne NS 40A DT Eine Änderung der bleibt vorbehalten. Der setzt sich zusammen aus der, den gesetzlichen n, Die Mehrwertsteuer (MwSt.) beträgt 7.7% Grundpreis Einfachtarifzähler CHF / Jahr 30.00 32.31 30.00 32.31 90.00 96.93 - - Doppeltarifzähler CHF / Jahr - - - - - - 90.00 96.93 Abhängig vom Niederspannungs-Anschluss (NS) und der Messeinrichtung wird eine entsprechende Grundgebühr in Rechnung gestellt. Lastprofilzähler (Festnetz) CHF / Jahr - - - - 600.00 646.20 600.00 646.20 Lastprofilzähler (GSM) CHF / Jahr - - - - 600.00 646.20 600.00 646.20 Kunden, die einen freien Netzzugang nach Art. 8 StromVV beantragt haben und dieser vom Energieversorgungsunternehmen genehmigt wurde, werden mit einem Lastprofilzähler ausgerüstet. Rp. / kwh 7.15 7.70 7.15 7.70 5.15 5.55 5.15 5.55 Der für Wirkenergie ist abhängig vom Niederspannungs-Anschluss. Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer und Fische 0.32 0.34 0.32 0.34 2.20 2.37 2.20 2.37 0.10 0.11 0.10 0.11 Der für Systemdienstleistungen () wird jährlich von Swissgrid bestimmt (ab 01.01.2019 von 0.24 Rp./kWh). Der für die kostendeckende Einspeisevergütung () und die Gewässerschutzabgabe wird jährlich vom Bundesamt für Energie festgesetzt. (ab 01.01.2019 von 2.30 Rp./kWh) Rp. / kwh 0.95 1.02 0.95 1.02 0.95 1.02 0.95 1.03 Abgabe an die Gemeinden für erbrachte Leistungen und erteilten Rechte (Konzessionen). NaturEnergie HT Rp. / kwh 18.45 19.87 18.45 19.87 8.55 9.21 8.75 9.42 NT Rp. / kwh 18.45 19.87 18.45 19.87 8.55 9.21 7.15 7.70 HT Rp. / kwh 16.45 17.72 16.45 17.72 5.85 6.30 6.15 6.62 NaturEnergie - Walliser Strom - Standard der der nachfolgenden : NT Rp. / kwh 16.45 17.72 16.45 17.72 5.85 6.30 5.10 5.49 NaturEnergie solar 2) Aufpreis Rp. / kwh 4.00 4.31 4.00 4.31 4.00 4.31 4.00 4.31 Blauer Strom 2) minderung Rp. / kwh -0.70-0.75-0.70-0.75-0.70-0.75-0.70-0.75 Grauer Strom 2) minderung Rp. / kwh -1.10-1.18-1.10-1.18-1.10-1.18-1.10-1.18 Blauer Strom - Herkunft Schweiz -0.70 Rp./kWh minderung zu "NaturEnergie" Grauer Strom - Herkunft unbestimmt -1.10 Rp./kWh minderung zu "NaturEnergie" anpassungen Netz Grundpreis für 1 Lampe bis maximal 4 Lampen / Basis für die mengenabhängigen e ist 60kWh/Jahr/Lampe. 2) Kunden, die ein anderes Produkt als "NaturEnergie" gewählt haben, bezahlen zusätzlich zum den jeweiligen Aufpreis, bzw. erhalten eine minderung. Bei den Abgaben/Förderbeiträgen, Mehrwertsteuer sowie allfällige neue Abgaben, Steuern resp. Umlagen können jederzeit an die Kunden weitergegeben werden. Freie Kunden mit Netzzugang, welche keinen gültigen Energielieferungsvertrag mit einem Energielieferanten verfügen, werden automatisch mit der Ersatzlieferung beliefert. Die Kosten für die Ersatzlieferung werden verursachergerecht verrechnet. Das vorliegende blatt ist gültig ab 01. Oktober 2018 und kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften geändert oder durch ein neues blatt ersetzt werden.
blatt für Kunden Niederspannung (NS) über 40 A und Mittelspannung (MS) Die Energieabgabe nach diesem blatt erfolgt für eine Vollversorgung in Niederspannung (400 V) und für Kunden mit einer Leistungabrechnung in Mittelspannung (16 kv). Ergeben sich zwischen den nachstehenden Bestimmungen und den Allgemeinen Bedingungen für die und die Lieferung elektrischer Energie Differenzen, gelten die nachstehenden Bestimmungen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach diesem blatt. Es gilt nur für Kunden, die mit elektrischer Energie aus dem Netz der versorgt werden. Niederspannung (NS) über 40 A NS 40A LT MS-Kunden mit MS Eine Änderung der bleibt vorbehalten. Der setzt sich zusammen aus der, den gesetzlichen n, Die Mehrwertsteuer (MwSt.) beträgt 7.7% Grundpreis Lastprofilzähler (Festnetz) CHF / Jahr 600.00 646.20 Lastprofilzähler (GSM) CHF / Jahr 600.00 646.20 Kunden, die einen freien Netzzugang nach Art. 8 StromVV beantragt haben und dieser vom Energieversorgungsunternehmen genehmigt wurde, werden mit einem Lastprofilzähler ausgerüstet. MS Lastprofilzähler CHF / Jahr 1'500.00 1'615.50 siehe unter www.evwr.ch 2) Rp. / kwh 4.90 5.28 Der für Wirkenergie ist abhängig von der Anschlussleistung. Leistungspreis CHF / kw / M.-max 5.00 5.39 Blindenergie Rp. / kvarh 4.00 4.31 Blindenergie: Der Leistungsfaktor des Energiebezugs muss mindestens den Wert 0.89 erreichen, entsprechend einem Anteil freier Blindenergie von 50% der Wirkenergie. Die über diesen Anteil hinaus bezogene Blindenergie (kvarh) wird in Rechnung gestellt. Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer und Fische Der für Systemdienstleistungen () wird jährlich von Swissgrid bestimmt (ab 01.01.2019 von 0.24 Rp./kWh). Der für die kostendeckende Einspeisevergütung () und die Gewässerschutzabgabe wird jährlich vom Bundesamt für Energie festgesetzt. (ab 01.01.2019 von 2.30 Rp./kWh) NatuEnergie HT Rp. / kwh 7.95 8.56 7.95 8.56 NT Rp. / kwh 6.45 6.95 6.45 6.95 HT Rp. / kwh 5.55 5.98 5.55 5.98 NT Rp. / kwh 4.55 4.90 4.55 4.90 NaturEnergie solar 3) Aufpreis Rp. / kwh 4.00 4.31 4.00 4.31 Blauer Strom 3) minderung Rp. / kwh -0.70-0.75-0.70-0.75 Grauer Strom 3) minderung Rp. / kwh -1.10-1.18-1.10-1.18 NaturEnergie - Walliser Strom - Standard der der nachfolgenden : Blauer Strom - Herkunft Schweiz -0.70 Rp./kWh minderung zu "NaturEnergie" Grauer Strom - Herkunft unbestimmt -1.10 Rp./kWh minderung zu "NaturEnergie" anpassung Für die Verrechnung der Leistung ist der höchste 1/4h-Leistungsmittelwert des Monates massgebend. 2) Die effektiven e für die (16 kv) werden von der EVWR Energiedienste Visp - Westlich Raron AG festgelegt und sind auf www.evwr.ch im blatt "MS-Kunden mit " einsehbar. 3) Kunden, die bei der Vollversorgung ein anderes Stromprodukt als "NaturEnergie" gewählt haben, bezahlen zusätzlich zum den jeweiligen Aufpreis, bzw. erhalten eine minderung. Bei den Abgaben/Förderbeiträgen, Mehrwertsteuer sowie allfällige neue Abgaben, Steuern resp. Umlagen können jederzeit an die Kunden weitergegeben werden. Das vorliegende blatt ist gültig ab 01. Oktober 2018 und kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften geändert oder durch ein neues blatt ersetzt werden. Freie Kunden mit Netzzugang, welche keinen gültigen Energielieferungsvertrag mit einem Energielieferanten verfügen, werden automatisch mit der Ersatzlieferung beliefert. Die Kosten für die Ersatzlieferung werden verursachergerecht verrechnet.
blatt für Strassenbeleuchtung NE 6 und NE 7 Die Energieabgabe nach diesem blatt für Strassenbeleuchtungen NE 6 / NE 7 erfolgt in Niederspannung (400 V). Ergeben sich zwischen den nachstehenden Bestimmungen und den Allgemeinen Bedingungen für die und die Lieferung elektrischer Energie Differenzen, gelten die nachstehenden Bestimmungen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach diesem blatt. Es gilt nur für Kunden, die mit elektrischer Energie aus dem Netz der versorgt werden. Tarif für Strassenbeleuchtung NE 6 SB Tarif für Strassenbeleuchtung NE 7 SB Der setzt sich zusammen aus der, den gesetzlichen Abgaben / Förderbeiträgen, Die Mehrwertsteuer (MwSt.) beträgt 7.7% Rp. / kwh 4.75 5.12 6.80 7.32 Abgaben/Förderbeiträge Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer und Fische Abgaben/Förderbeiträge Der für Systemdienstleistungen () wird jährlich von Swissgrid bestimmt (ab 01.01.2019 von 0.24 Rp./kWh). Der für die kostendeckende Einspeisevergütung () und die Gewässerschutzabgabe wird jährlich vom Bundesamt für Energie festgesetzt. (ab 01.01.2019 von 2.30 Rp./kWh) NaturEnergie - Walliser Strom - Standard der NaturEnergie Rp. / kwh 6.55 7.05 6.55 7.05 NaturEnergie solar Aufpreis Rp. / kwh 4.00 4.31 4.00 4.31 Blauer Strom minderung Rp. / kwh -0.70-0.75-0.70-0.75 Grauer Strom minderung Rp. / kwh -1.10-1.18-1.10-1.18 der nachfolgenden : Blauer Strom - Herkunft Schweiz -0.70 Rp./kWh minderung zu "NaturEnergie" Grauer Strom - Herkunft unbestimmt -1.10 Rp./kWh minderung zu "NaturEnergie" anpassungen Kunden, die bei der Vollversorgung ein anderes Stromprodukt als "NaturEnergie" gewählt haben, bezahlen zusätzlich zum den jeweiligen Aufpreis, bzw. erhalten eine minderung. Bei den Abgaben/Förderbeiträge, Mehrwertsteuer sowie allfällige neue Abgaben, Steuern resp. Umlagen können jederzeit an die Kunden weitergegeben werden. Freie Kunden mit Netzzugang, welche keinen gültigen Energielieferungsvertrag mit einem Energielieferanten verfügen, werden automatisch mit der Ersatzlieferung beliefert. Die Kosten für die Ersatzlieferung werden verursachergerecht verrechnet. Das vorliegende blatt ist gültig ab 01. Oktober 2018 und kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften geändert oder durch ein neues blatt ersetzt werden.
blatt für Kunden mit temporären Anschlüssen in Niederspannung (NS) und Mittelspannung (MS) Die Energieabgabe nach diesem blatt erfolgt für Kunden mit temporären Anschlüssen in Niederspannung (400 V) und für Kunden mit temporären Anschlüssen in Mittelspannung (16 kv). Ergeben sich zwischen den nachstehenden Bestimmungen und den Allgemeinen Bedingungen für die und die Lieferung elektrischer Energie Differenzen, gelten die nachstehenden Bestimmungen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach diesem blatt. Es gilt nur für Kunden, die mit elektrischer Energie aus dem Netz der versorgt werden. Tarif für temporäre Anschlüsse im NS-Netz (Niederspannung - 400V) NS Temp Tarif für temporäre Anschlüsse im MS-Netz (Mittelspannung - 16kV) MS Temp Eine Änderung der bleibt vorbehalten. Der setzt sich zusammen aus der, den gesetzlichen n, Die Mehrwertsteuer (MwSt.) beträgt 7.7% Grundpreis Erstellung / Messung / Abbruch Diese Kosten werden nach Aufwand berechnet Für Haushaltungen können diese Kosten pauschal abgerechnet werden. Rp. / kwh 10.60 11.42 Blindenergie Rp. / kvarh 4.00 4.31 siehe unter www.evwr.ch Blindenergie: Der Leistungsfaktor des Energiebezugs muss mindestens den Wert 0.89 erreichen, entsprechend einem Anteil freier Blindenergie von 50% der Wirkenergie. Die über diesen Anteil hinaus bezogene Blindenergie (kvarh) wird in Rechnung gestellt. Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer und Fische Der für Systemdienstleistungen () wird jährlich von Swissgrid bestimmt (ab 01.01.2019 von 0.24 Rp./kWh). Der für die kostendeckende Einspeisevergütung () und die Gewässerschutzabgabe wird jährlich vom Bundesamt für Energie festgesetzt. (ab 01.01.2019 von 2.30 Rp./kWh) NaturEnergie HT Rp. / kwh 6.95 7.49 8.10 8.72 NT Rp. / kwh 6.95 7.49 6.60 7.11 HT Rp. / kwh 6.95 7.49 5.70 6.14 NaturEnergie - Walliser Strom - Standard der der nachfolgenden : NT Rp. / kwh 6.95 7.49 4.75 5.12 NaturEnergie solar 2) Aufpreis Rp. / kwh 4.00 4.31 4.00 4.31 Blauer Strom 2) minderung Rp. / kwh -0.70-0.75-0.70-0.75 Grauer Strom 2) minderung Rp. / kwh -1.10-1.18-1.10-1.18 Blauer Strom - Herkunft Schweiz -0.70 Rp./kWh minderung zu "NaturEnergie" Grauer Strom - Herkunft unbestimmt -1.10 Rp./kWh minderung zu "NaturEnergie" anpassungen Die effektiven e für die (16 kv) werden von der EVWR Energiedienste Visp - Westlich Raron AG festgelegt und sind auf www.evwr.ch im blatt "MS-Kunden mit " einsehbar. 2) Kunden, die bei der Vollversorgung ein anderes Stromprodukt als "NaturEnergie" gewählt haben, bezahlen zusätzlich zum den jeweiligen Aufpreis, bzw. erhalten eine minderung. Bei den Abgaben/Förderbeiträge, Mehrwertsteuer sowie allfällige neue Abgaben, Steuern resp. Umlagen können jederzeit an die Kunden weitergegeben werden. Das vorliegende blatt ist gültig ab 01. Oktober 2018 und kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften geändert oder durch ein neues blatt ersetzt werden. Freie Kunden mit Netzzugang, welche keinen gültigen Energielieferungsvertrag mit einem Energielieferanten verfügen, werden automatisch mit der Ersatzlieferung beliefert. Die Kosten für die Ersatzlieferung werden verursachergerecht verrechnet.
blatt für Einspeisevergütungen Die Energieübernahme nach diesem blatt erfolgt für Produktionsanlagen in Niederspannung (400 V). Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach diesem blatt. Es gilt nur für Produktionsanlagen im Netz der, welche keinen individuellen Vertrag zur Energieübernahme haben. Der Energiebezug des Kunden, der die Einspeisung übersteigt, wird nach den üblichen Tarifen der VED gemäss blatt abgerechnet. e für die eingespeiste Energie Eine Änderung der bleibt vorbehalten. Die Vergütungstarife richten sich nach der Grösse der Produktionsanlage. Die Mehrwertsteuer (MwSt.) beträgt 7.7% Produktionsanlagen mit einer Leistung bis 30 kwp für die eingespeiste Energie für die eingespeiste Energie Ökologischer Mehrwert (Herkunftsnachweise) Rp. / kwh 7.65 8.24 Rp. / kwh 5.05 5.44 Rp. / kwh 2.00 2.15 Die Vergütung erfolgt auf die effektiv ins Netz eingespeiste Energiemenge. Voraussetzung ist ein Zähler mit 2 Registern (Bezug und Einspeisung). Mit der Vergütung des ökologischen Mehrwertes werden die Herkunftsnachweise (HKN) automatisch der VED übertragen. Voraussetzung: Die PV Anlage ist bereits im HKN-System CH registriert. Produktionsanlagen mit einer Leistung grösser 30 kwp für die eingespeiste Energie für die eingespeiste Energie Rp. / kwh 7.65 8.24 Rp. / kwh 5.05 5.44 Die Vergütung erfolgt auf die effektiv ins Netz eingespeiste Energiemenge. Voraussetzung ist ein Zähler mit 2 Registern (Bezug und Einspeisung). Ökologischer Mehrwert (Herkunftsnachweise) Rp. / kwh auf Anfrage Mit der Vergütung des ökologischen Mehrwertes werden die Herkunftsnachweise (HKN) mittels HKN-Dauerauftrag der VED übertragen. Voraussetzung: Die PV Anlage ist bereits im HKN-System CH registriert. Gebühren Doppeltarifzähler / Einfachtarifzähler Leistungszähler CHF / Jahr 90.00 96.93 CHF / Jahr 300.00 323.10 Bei separater Produktionsmessung wird abhängig von der Messeinrichtung eine Gebühr in Rechnung gestellt. Voraussetzung für die Vergütung ist ein Zähler mit 2 Registern (Bezug und Einspeisung). Bei Anlagen > 30 kwp ist für die Messung der Produktion ein Lastprofilzähler notwendig. Messdatenbereitstellung pro Messstelle, Auslesung quartalsweise 2) CHF / Mt. 5.00 5.39 Erfassung und Beglaubigung von Produktionsdaten im Herkunftsnachweissystem (HKN CH), sofern die Herkunftsnachweise vom Produzenten selber gehandelt oder verwaltet werden. HKN-Erfassung Anlagen 30kVA - ab 01.01.2014 Erfassungspflicht im Herkunftsnachweissystem (HKN) anpassungen Bei den Gebühren, Mehrwertsteuer sowie allfällige neue Abgaben, Steuern resp. Umlagen können jederzeit an die Kunden weitergegeben werden. Anpassungen aufgrund der Marktpreise können jederzeit erfolgen. Auszahlung der Vergütung Die Auszahlung der Vergütung erfolgt durch die VED mindestens halbjährlich an die Produzenten. Die Mehrwertsteuer wird nur den mehrwertsteuerpflichtigen Produzenten vergütet. Das vorliegende blatt ist gültig ab 01. Oktober 2018 und kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften geändert oder durch ein neues blatt ersetzt werden. Ökologischer Mehrwert Produzenten, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen produzieren und keine Einspeisevergütung gemäss Art. 7a EnG erhalten, sind frei, den ökologischen Mehrwert ihrer Produktion (HKN, TÜV, etc.) zu Marktkonditionen zu verkaufen. Voraussetzung dafür ist die Registrierung der Anlage und der Produktion im nationalen Herkunftsnachweissystem. Erläuterung / Erklärungen Für Endverbraucher mit einer Produktionsanlage > 10 kva, welche von der Eigenverbrauchsregelung Gebrauch machen, kann gemäss Stromversorgungsverordnung Art. 18 eine eigene Kundengruppe "Eigenverbrauch" gebildet werden. Dies wird zur Zeit geprüft. Bis auf weiteres gilt für den Bezug vom Netz der gleiche Tarif wie vor der Eigenverbrauchsregelung. 2) Die Gebühren werden nur erhoben, wenn der Produzent das EVU zur Erfassung beauftragt hat und die Herkunftsnachweise (HKN) nicht an das EVU übertragen werden.