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Für die Abschlussprüfung Teil 2 bietet der Gesetzgeber zwei Varianten für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag II an. Hierfür sind in der Ausbildungsverordnung vom 27. Mai 2009 8 folgende Bedingungen festgehalten: (3) Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag II bestehen folgende Vorgaben: 1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er a) Art und Umfang von Aufträgen erfassen, b) Produkte des Gießereimodellbaus planen und konstruieren, c) Fertigungsverfahren auswählen und Fertigungsschritte unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig festlegen, d) Gießereimodelleinrichtungen oder Dauerformen herstellen, e) Gießereimodelleinrichtungen oder Dauerformen prüfen, f) Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung und zur Qualitätssicherung berücksichtigen sowie g) die relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen kann; 2. dem Prüfungsbereich ist folgende Tätigkeit zugrunde zu legen: Herstellen einer Gießereimodelleinrichtung oder einer Dauerform; 3. der Prüfling soll a) einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; das Fachgespräch wird auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen geführt; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen; oder b) ein Prüfungsprodukt anfertigen und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; 4. die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrages einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 24 Stunden, für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten; die Prüfungszeit für die Herstellung des Prüfungsproduktes einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 24 Stunden, für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten. Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera info@gera.ihk.de +49 365 8553-0 www.gera.ihk.de Seite 1 / 5

1. Allgemeine Hinweise Der Prüfling soll zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag II in 24 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen. Das Fachgespräch wird auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen des bearbeiteten betrieblichen Auftrages geführt. Unter Berücksichtigung der praxisbezogenen Unterlagen sollen durch das auftragsbezogene Fachgespräch die prozessrelevanten Qualifikationen im Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Entscheidend für die Auswahl, die Genehmigung und die Bewertung des betrieblichen Auftrages sind die in der Verordnung genannten prozessrelevanten Qualifikationen, die in vier Qualifikationsbereiche (Information, Planung, Durchführung und Kontrolle) eingeteilt sind. Beachten Sie auch die Handreichung der IHK-Organisation Qualitätsstandards für Betriebliche Aufträge. 2. Ablauf Durch die Verordnung ist folgender Ablauf des betrieblichen Auftrages vorgegeben: Ausbildungsbetrieb und Prüfling wählen einen betrieblichen Auftrag aus. Ausbildungsbetrieb und Prüfling beantragen diesen betrieblichen Auftrag (Aufgabenstellung einschließlich des geplanten Bearbeitungszeitraums) beim Prüfungsausschuss der zuständigen IHK. Der Prüfungsausschuss prüft den Antrag. Wenn der Antrag nicht genehmigungsfähig ist, gibt der Prüfungsausschuss Hinweise auf die Mängel. Dem Antragsteller wird Gelegenheit gegeben, den Antrag zu ändern oder nachzubessern. Nach der Genehmigung des Antrags kann der betriebliche Auftrag durch den Prüfling innerhalb des geplanten Bearbeitungszeitraums durchgeführt und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert werden. Die praxisbezogenen Unterlagen sind bis zu einem vorgegebenen Termin bei der zuständigen IHK einzureichen. Der Prüfungsausschuss bereitet sich anhand der praxisbezogenen Unterlagen auf das Fachgespräch vor. Der Prüfungsausschuss führt unter Berücksichtigung der praxisbezogenen Unterlagen das Fachgespräch durch und bewertet die prozessrelevanten Qualifikationen im Bezug zur Auftragsdurchführung. Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera info@gera.ihk.de +49 365 8553-0 www.gera.ihk.de Seite 2 / 5

3. Auswahl des betrieblichen Auftrages Der Ausbildungsbetrieb und der Prüfling wählen einen betrieblichen Auftrag aus, der in der vorgegebenen Maximalzeit geplant, ausgeführt und dokumentiert werden soll. Der betriebliche Auftrag muss als Tätigkeit das Herstellen einer Gießereimodelleinrichtung oder einer Dauerform und die in der Verordnung genannten prozessrelevanten Qualifikationen enthalten. 4. Antrag Zur Beantragung verwenden Sie das ausfüllbare PDF-Formular Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags. Nachdem Sie dieses Dokument bearbeitet haben, nutzen Sie das Onlineformular zum Versand der Antragsunterlagen. Hierbei beachten Sie bitte folgende Hinweise: - Bearbeiten Sie das Antragsformular (ausfüllbares PDF-Formular) und speichern dieses auf dem PC ab. Einen treffenden Titel des betrieblichen Auftrags auswählen - diesen Titel später auch in der Dokumentation zum betrieblichen Auftrag verwenden Die Beschreibung des betrieblichen Auftrages soll durch die wesentlichen Inhalte näher erläutert werden. Dabei ist der Ausgangszustand, das Ziel und die Rahmenbedingungen zu beschreiben. In den einzelnen Phasen (Information, Planung, Durchführung und Kontrolle) ist neben der Beschreibung auch der geplante Bearbeitungszeitraum anzugeben. Abkürzungen oder betriebsspezifische Bezeichnungen sind zu erklären. - Zum besseren Verständnis können Sie bereits dem Antrag einzelne Unterlagen beifügen (z.b. Skizze, Zeichnung, Foto). Wenn Sie solche Erläuterungsunterlagen beifügen möchten, bereiten Sie diese bitte für den elektronischen Versand vor (möglichst Dateien im PDF-Format oder Bildformate JPEG, TIF). - Im Online-Formular zum Versand der Antragsunterlagen füllen Sie die vorgegebenen Formularfelder aus und fügen in den Hochladfeldern den Antrag (Pflicht) und die Erläuterungsunterlagen (optional) ein. Antrag termingerecht (siehe Terminplan Abschlussprüfung Teil 2) absenden. Wenn der Antrag ordnungsgemäß bei der IHK Ostthüringen eingegangen ist, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung an die rechtsverbindliche E-Mail-Adresse. 5. Genehmigung des betrieblichen Auftrages Der Prüfungsausschuss prüft und genehmigt den Antrag. Der Maßstab für die Genehmigung eines Antrags ist, dass mindestens folgende Kriterien erfüllt sein sollten: - Der Antrag für den betrieblichen Auftrag muss den formalen Vorgaben (Antrag enthält alle notwendigen Angaben, Antrag wurde in richtigem Zeitraum gestellt,...) entsprechen. - Der Antrag für den betrieblichen Auftrag muss verständlich sein. - Der beantragte betriebliche Auftrag muss für den jeweiligen Ausbildungsberuf relevant sein. Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera info@gera.ihk.de +49 365 8553-0 www.gera.ihk.de Seite 3 / 5

- Die beantragten Tätigkeiten bei dem betrieblichen Auftrag sollen denen entsprechen, die in der Ausbildungsordnung genannt sind. - Der beantragte betriebliche Auftrag muss Komplexität und Problemhaltigkeit enthalten. - Der beantragte betriebliche Auftrag muss die Bewertung von prozessrelevanten Qualifikationen zulassen. - Die Arbeiten für den beantragten betrieblichen Auftrag müssen in ihrem zeitlichen Umfang in den Zeitrahmen passen, wobei in diesem Zeitrahmen auch die Erstellung der praxisbezogenen Unterlagen enthalten ist. Nach Genehmigung des Antrags durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid von der IHK Ostthüringen an die im Antrag angegebene rechtsverbindliche E-Mail-Adresse. Wenn der Antrag nicht genehmigungsfähig ist, gibt der Prüfungsausschuss Hinweise auf die Mängel. Dem Antragsteller wird Gelegenheit gegeben, den Antrag zu ändern oder nachzubessern. 6. Durchführung Nach Erhalt des Genehmigungsbescheides durch den Prüfungsausschuss kann der betriebliche Auftrag bearbeitet werden. Im Regelfall ist ein Ausbilder oder der betriebliche Betreuer mit der Aufsicht beauftragt. Der Prüfungsbetrieb stellt zur ordnungsgemäßen und einwandfreien Durchführung der Prüfung alle benötigten Betriebs- und Hilfsmittel bereit und sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Die Ausführung des betrieblichen Auftrags ist mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren (z. B.: Arbeitsberichte, Schaltpläne, Mess- und Prüfprotokolle, Abnahmeprotokolle,...). Die Arbeit am betrieblichen Auftrag ist im Bearbeitungstagebuch (Formular IHK) zu dokumentieren (Tätigkeiten und Zeit). Es ist nicht zwingend, dass der Auftrag in einem Zug erledigt wird. Bei der Bearbeitung können zeitliche Lücken entstehen. Beispielsweise können Unterbrechungen durch die Logistik von Komponenten oder durch Betriebsabläufe bzw. Instandsetzungen außerhalb der Produktionszeiten entstehen. Die Gliederung der praxisbezogenen Unterlagen sollte dem im Antrag ausgeführten betrieblichen Auftrag entsprechen. Abweichungen sind ausführlich zu erläutern. Änderungen gegenüber dem vom Prüfungsausschuss genehmigten Antrag sind zu begründen. Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera info@gera.ihk.de +49 365 8553-0 www.gera.ihk.de Seite 4 / 5

7. Praxisbezogene Unterlagen (Dokumentation) Während der Durchführung des betrieblichen Auftrags entstehen (automatisch) Unterlagen, wie sie für den jeweiligen Betrieb üblich sind. Diese praxisbezogenen Unterlagen sammelt der Prüfungsteilnehmer und wählt für die Dokumentation die Unterlagen aus, die die Durchführung seiner Prüfungsaufgabe in allen Phasen anschaulich belegen (Unterlagen mit direktem Bezug zum Auftrag). Dabei können auch betriebsübliche Standardunterlagen eingereicht werden, die Sie bearbeitet haben. Beispiele für solche Unterlagen: Gesprächsnotizen über Absprachen; Arbeitsplanung; Arbeitsfreigabeschein; Aufstellung zu Materialauswahl und beschaffung; technische Unterlagen (Zeichnungen, Schaltpläne); Prüfund Messprotokoll; Scheine zur Frei- und Übergabe von Produkten oder Leistungen; u.ä. In einer Arbeitsbeschreibung stellen Sie wesentliche Informationen über die Ausführung des betrieblichen Auftrages dar. Beschreiben Sie insbesondere Ihr Vorgehen bei der Durchführung des betrieblichen Auftrages (Prozessphasen beachten). Diese Beschreibung sollte einen Umfang von 5 Seiten nicht überschreiten (Schriftgröße 12, einfacher Zeilenabstand). Die Dokumentation mit den praxisbezogenen Unterlagen dient dem Prüfungssauschuss zur Vorbereitung des Fachgespräches und wird nicht gesondert bewertet. Stellen Sie die Dokumentation nach der Checkliste für die Dokumentation zusammen. Scannen Sie die vollständige Dokumentation mit allen erforderlichen Unterschriften (bei Deckblatt und Erklärung) ein. Die so entstehende PDF-Datei senden Sie termingerecht an den zuständigen Sachbearbeiter der IHK Ostthüringen. 8. Fachgespräch Das Fachgespräch basiert auf den praxisbezogenen Unterlagen des bearbeiteten betrieblichen Auftrags. Unter Berücksichtigung der praxisbezogenen Unterlagen sollen durch das Fachgespräch die prozessrelevanten Qualifikationen im Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden. Das Fachgespräch dauert maximal 30 Minuten. Zu Beginn des Fachgesprächs erhält der Prüfling die Gelegenheit, seinen betrieblichen Auftrag kurz vorzustellen (max. 5 Minuten). Gegenstand des Fachgesprächs ist der konkrete betriebliche Auftrag des Prüfungsteilnehmers. Der Prüfungsausschuss stellt deshalb in erster Linie prozessbezogene Fragen, anhand derer beurteilt werden kann, ob der Prüfling in der Lage ist, Arbeitsprozesse selbstständig und verantwortlich durchzuführen. Es geht also im Fachgespräch nicht primär um das Abfragen von Fachwissen und - kenntnissen, sondern um den Überblick und das Verständnis für betriebliche Prozesse und deren Lösungen. Es ist erwünscht, dass über betriebliche Erfahrungen berichtet und betriebsspezifische Regelungen angesprochen werden. Im Prüfungsraum können alternativ eine Tafel, ein Whiteboard oder ein Flipchart zur Verfügung stehen. Sie können genutzt werden, um kleine Zeichnungen oder Erklärungen zu machen. Der Prüfungsteilnehmer sollte selbst eine Ausführung seiner Dokumentation zum Fachgespräch mitbringen. Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera info@gera.ihk.de +49 365 8553-0 www.gera.ihk.de Seite 5 / 5