der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer- Bachelorstudium im Fach Philosophie an der Universität Potsdam

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Transkript:

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer- Bachelorstudium im Fach an der Universität Potsdam Vom 21. Januar 2015 i.d.f. der Ersten Satzung zur Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer- Bachelorstudium im Fach an der Universität Potsdam - Lesefassung - Vom 15. Februar 2017 1 Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage der 19 Abs. 1 und 2, 22 sowie 72 Abs. 2 Nr. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 28. April 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 18]), in Verbindung mit 3 Abs. 2 der Verordnung über die Gestaltung von Prüfungsordnungen zur Gewährleistung der Gleichwertigkeit von Studium, Prüfungen und Abschlüssen vom 7. Juni 2007 (GVBl. II/07 S. 134), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Juni 2010 (GVBI.II/10, [Nr. 33]), und mit Art. 21 Abs. 2 Nr. 1 der Grundordnung der Universität Potsdam (GrundO) vom 17. Dezember 2009 (Am- Bek. UP Nr. 4/2010 S. 60) in der Fassung der Zweiten Satzung zur Änderung der Grundordnung der Universität Potsdam (GrundO) vom 21. Mai 2014 (AmBek. UP Nr. 9/2014 S. 448) und 1 Abs. 2 der Neufassung der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam vom 30. Januar 2013 (BAMA-O) (AmBek. UP Nr. 3/2013 S. 35), zuletzt geändert am 26. Februar 2014 (AmBek. UP Nr. 3/2014 S. 35), am 21. Januar 2015 folgende Studien- und Prüfungsordnung als Satzung beschlossen: 2 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Dauer und Gliederung des Bachelorstudiums 3 Ziele des Studiums 4 Abschlussgrad 5 Teilzeitstudium 6 Module und Studienverlauf 7 Prüfungsleistungen, Studienleistungen und Prüfungswiederholung 8 Aufenthalt im Ausland 1 2 Genehmigt durch den Präsidenten der Universität Potsdam am 30. März 2017. Genehmigt durch den Präsidenten der Universität Potsdam am 13. April 2015. 9 Bachelorarbeit 10 Übergangsbestimmungen, In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten Anhang 1: Modulkatalog Anhang 2: Studienverlaufspläne 1 Geltungsbereich (1) Diese Ordnung gilt für das Zwei-Fach- Bachelorstudium im Fach der Universität Potsdam. Sie ergänzt als fachspezifische Ordnung die Neufassung der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (BAMA-O). (2) Bei Widersprüchen zwischen dieser Ordnung und der BAMA-O gehen die Bestimmungen der BAMA-O den Bestimmungen dieser Ordnung vor. 2 Dauer und Gliederung des Bachelorstudiums (1) Das Bachelorstudium im Fach wird an der Universität Potsdam im Rahmen eines Zwei- Fächer-Studiums angeboten. Dabei kann sowohl im ersten als auch im zweiten Fach studiert werden. (2) Das Studium umfasst 180 LP und gliedert sich wie folgt: Erstfach (inkl. Bachelorarbeit) Akademische Grundkompetenzen (fachintegrativ) Schlüsselkompetenzen (fachübergreifende berufsfeldspezifische Kompetenzen) Zweitfach Summe: 3 Ziele des Studiums 90 LP 12 LP 18 LP 60 LP 180 LP (1) Die Studierenden kennen die geschichtlichen Grundlagen, die verschiedenen philosophische Disziplinen und den thematischen Aufbau der. Durch systematische Einführungen und die exemplarische Bearbeitung philosophischer Probleme erwerben die Studierenden die zum eigenständigen ren erforderlichen methodischen Grundfertigkeiten. Zu diesen gehören insbesondere die Fähigkeit der Interpretation komplexer philosophischer Texte, der Rekonstruktion und Kritik von Argumenten, der kreativen Reflexion von Problemen und der sprachlich und wissen-

schaftlich ansprechenden Gestaltung eigener philosophischer Texte sowie anderer Präsentationen. (2) Mit dem Erwerb analytischer Kompetenzen, der Herausbildung kommunikativer Kreativität und der Fähigkeit zum Umgang mit komplexen Sachverhalten und zur synoptischen Präsentation sowie einer Vertrautheit mit kulturellen Themen und Fragestellungen qualifiziert das Studium entweder für eine akademische Laufbahn oder für ein breites berufliches Spektrum, insbesondere in den Bereichen Kultur, Wirtschaft, Medien, Politik und Gesellschaft. 4 Abschlussgrad Nach Erwerb der erforderlichen Leistungspunkte und nach Vorlage der Graduierungsvoraussetzungen verleiht die Universität Potsdam durch die Philosophische Fakultät den Grad eines Bachelor of Arts, abgekürzt als B.A., sofern als Erstfach studiert wurde. 5 Teilzeitstudium Das Bachelorstudium im Fach ist für ein Teilzeitstudium geeignet. Ein Teilzeitstudium setzt die Beratung bei der Fachstudienberatung voraus, mit dem Ziel, einen individuellen Studienplan zu erstellen. Ein Nachweis über die Beratung ist dem Antrag auf Teilzeitstudium nach 3 der Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Potsdam (Teilzeitordnung) beizulegen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Teilzeitordnung. 6 Module und Studienverlauf (1) Das Bachelorstudium im Fach als Erstfach setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Name des Moduls LP I. Pflichtmodule PHI_BA_001 Basismodul Akademische 12 Grundkompetenzen PHI_BA_002 Basismodul Grundlagen 9 der - Erstfach PHI_BA_003 Basismodul Grundlagen 12 der theoretischen PHI_BA_004 Basismodul Grundlagen der Ethik 12 PHI_BA_005 Basismodul Mensch, 12 Gesellschaft und Kultur PHI_BA_006 Abschlussmodul Ba- 3 chelor II. Wahlpflichtbereich 30 Wahl von zwei der folgenden Module mit jeweils 15 LP: PHI_BA_007 Vertiefungsmodul Theoretische - Erstfach PHI_BA_008 Vertiefungsmodul Ethik - Erstfach PHI_BA_009 Vertiefungsmodul Mensch, Gesellschaft und Kultur - Erstfach III. Berufsfeldspezifische 18 Schlüsselkompe- tenzen (nach 23 Abs. 6 BA- MA-O) Aus dem Angebot von Studiumplus (Modulkatalog Studiumplus) sind Module im Umfang von 18 LP zu belegen Bachelorarbeit 12 Summe 120 (2) Das Bachelorstudium im Fach als Zweitfach setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Name des Moduls LP I. Pflichtmodule PHI_BA_010 Basismodul Grundlagen 12 der PHI_BA_003 Basismodul Grundlagen 12 der theoretischen PHI_BA_004 Basismodul Grundlagen der Ethik 12 PHI_BA_005 Basismodul Mensch, 12 Gesellschaft und Kultur II. Wahlpflichtbereiche Wahlpflichtbereich 12 Wahl eines der folgenden Module mit jeweils 12 LP: PHI_BA_011 Vertiefungsmodul Theoretische - Zweitfach PHI_BA_012 Vertiefungsmodul Ethik PHI_BA_013 Vertiefungsmodul Mensch, Gesellschaft und Kultur Summe 60 (3) Die Beschreibungen der in den Absätzen 1 bis 2 genannten Module sind im Modulkatalog im Anhang 1 zu dieser Ordnung aufgeführt.

(4) Exemplarische Studienverlaufspläne für das Bachelorstudium sind im Anhang 2 zu dieser Ordnung aufgeführt. 7 Prüfungsleistungen, Studienleistungen und Prüfungswiederholung Bei Prüfungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung stehen, setzt die Wiederholungsprüfung eine nochmalige Belegung und Teilnahme an der dazugehörigen Lehrveranstaltung voraus, wenn die Wiederholungsprüfung nicht in derselben Veranstaltung möglich ist. 8 Aufenthalt im Ausland (1) Im Bachelorstudium wird ein Aufenthalt im Ausland im dritten oder vierten Fachsemester im Umfang von mindestens einem Semester nachdrücklich empfohlen. (2) Die Studierenden, die vor In-Kraft-Treten dieser Ordnung im Bachelorstudiengang immatrikuliert worden sind, können auf Antrag an den Prüfungsausschuss in den Geltungsbereich der neuen Ordnung wechseln. Leistungen, die im Rahmen des Studiums bis dahin erbracht wurden, sind dabei ohne Nachteil anzuerkennen. (3) Die Ordnung für den Bachelorstudiengang vom 11. Februar 2010 (AmBek. UP Nr. 14/2010 S. 232) tritt nach Ablauf der doppelten Regelstudienzeit nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung am 30. September 2021 außer Kraft. Danach werden Studierende, die vor In-Kraft-Treten dieser Ordnung nach der fachspezifischen Ordnung für das Bachelorstudium im Fach an der Universität Potsdam vom 11. Februar 2010 immatrikuliert wurden, in diese Ordnung übergeleitet. (2) Bei einem Auslandsaufenthalt muss vor Antritt beim Prüfungsausschuss ein Learning Agreement eingereicht werden. Aus dem Learning Agreement muss hervorgehen, für welche im Ausland geplanten Studienleistungen eine Anerkennung angestrebt wird. Nach Erbringung der Leistungen ist das Learning Agreement zusammen mit einem Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsausschuss einzureichen. 9 Bachelorarbeit (1) Sobald der Studierende bzw. die Studierende 120 Leistungspunkte erworben hat, hat er bzw. sie Anspruch auf die unverzügliche Vergabe eines Themas der Bachelorarbeit. Bei Verzögerungen im Leistungserfassungsprozess der Hochschule genügt es, wenn die oder der Studierende neben dem Erwerb von 90 Leistungspunkten Anmeldungen zu Prüfungsleistungen nach 9 Abs. 4 bzw. Abs. 5 BAMA-O im Umfang von weiteren 30 Leistungspunkten nachweist. (2) Die Bachelorarbeit umfasst 12 Leistungspunkte. (3) Die Bachelorarbeit hat einen Umfang von bis zu 75 000 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Eine Disputation findet nicht statt. 10 Übergangsbestimmung, In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten (1) Diese Ordnung tritt am 1.Oktober 2015 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die nach dem In- Kraft-Treten dieser Ordnung an der Universität Potsdam im Fach immatrikuliert werden.

Anhang 1: Modulkatalog Die Beschreibungen der in 6 Abs. 1 und 2 sowie in den folgenden Tabellen aufgeführten Modulen des Studiengangs regelt die Satzung für den Modulkatalog der Philosophischen Fakultät (MK PhilFak) für die Bachelorund Masterstudiengänge an der Universität Potsdam. Ergänzende Regelungen bzw. Abweichungen sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Modul-Nr. Modultitel LP PM/ WPM Zugangsvoraussetzung PHI_BA_001 Basismodul Akademische Grundkompetenzen 12 PM Keine PHI_BA_002 Basismodul Grundlagen der 9 PM Keine - Erstfach PHI_BA_003 Basismodul Grundlagen der theoretischen 12 PM Keine PHI_BA_004 Basismodul Grundlagen der Ethik 12 PM Keine PHI_BA_005 Basismodul Mensch, Gesellschaft und 12 PM Keine Kultur PHI_BA_006 Abschlussmodul Bachelor 3 WPM Keine PHI_BA_007 Vertiefungsmodul Theoretische - 15 WPM Keine Erstfach PHI_BA_008 Vertiefungsmodul Ethik - Erstfach 15 WPM Keine PHI_BA_009 Vertiefungsmodul Mensch, Gesellschaft 15 WPM Keine und Kultur - Erstfach PHI_BA_010 Basismodul Grundlagen der 12 PM Keine PHI_BA_011 Vertiefungsmodul Theoretische 12 WPM Keine PHI_BA_012 Vertiefungsmodul Ethik 12 WPM Keine PHI_BA_013 Vertiefungsmodul Mensch, Gesellschaft 12 WPM Keine und Kultur - Zweitfach LP = Anzahl der Leistungspunkte, PM = Pflichtmodul, WPM = Wahlpflichtmodul

Anhang 2: Studienverlaufspläne Studienverlaufsplan Erstfach 120 LP PHI_BA_001 PHI_BA_002 PHI_BA_003 PHI_BA_004 PHI_BA_005 PHI_BA_006 Basismodul Akademische Grundkompetenzen Wissenschaftliches Arbeiten und Schreiben Kommunikation, Präsentation und Vermittlung Selbstreflexion und Planung 3 Hausarbeit oder Essays 3 Basismodul Grundlagen der - Erstfach Einführung 2 Einführung Logik 4 Prüfung 3 Basismodul Grundlagen der theoretischen Basismodul Grundlagen der Ethik Semester 1 2 3 4 5 6 Basismodul Mensch, Gesellschaft und Kultur Wahlpflichtbereich Vertiefungsmodul - Erstfach 1 Lektüre 3 Hausarbeit 4 Vertiefungsmodul - Erstfach 2 Lektüre 3 Hausarbeit 4 Abschlussmodul Kolloquium 3 BA Arbeit 12 Studium+ 3 6 6 3 Summe 18 18 18 18 18 30 3 3

Studienverlaufsplan Zweitfach 60 LP PHI_BA_010 PHI_BA_003 PHI_BA_004 PHI_BA_005 Semester 1 2 3 4 5 6 Basismodul Grundlagen der Einführung 2 Einführung Logik 4 Tutorium Wissenschaftliches Arbeiten und Schreiben 3 Prüfung 3 Basismodul Grundlagen der theoretischen Basismodul Grundlagen der Ethik Basismodul Mensch, Gesellschaft und Kultur Wahlpflichtbereich Vertiefungsmodul Hausarbeit 4 Summe 12 12 12 12 12