Teilegutachten 10-TAAP-0612/AB

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Transkript:

D-Nr.: 393281/0000 Teilegutachten 10-TAAP-0612/AB über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Geschäftsstelle: Deutschstraße 10 1230 Wien Telefon: +43 (0)1 610 91-0 Fax: +43 (0)1 610 91-6555 automotive@tuv.at Prüfgegenstand des Herstellers : Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen mit geänderten Funktionsmaßen 8½ J x 19H2 5x98 S019A für Alfa 937 : Volker Schmidt GmbH Efeustraße 19 D-23795 Bad Segeberg Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Christian ABEL Telefon: +43 (0)1 610 91-6470 ab@tuv.at TÜV 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Auflagen und Hinweisen Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. I. Verwendungsbereich Prüfstelle, Inspektionsstelle, Technischer Dienst (KBA) Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Walter BUSSEK Mag. Christoph WENNINGER Sitz: Krugerstraße 16 1015 Wien/Österreich weitere Geschäftsstellen: Bludenz, Lauterach, Linz, Wien 23 und Filderstadt (D) Firmenbuchgericht/ -nummer: Wien / FN 288473 a Bankverbindungen: UC BA 52949001084 IBAN AT121200052949001084 BIC BKAUATWW RZB 001-04.093.266 IBAN AT593100000104093266 BIC RZBAATWW UID ATU 63237036 DVR 3002479 Siehe Anlage VB zu G-Zl. 10-TAAP-0612/AB Seite 1 von 4

II. Prüfgegenstand / Änderungsumfang Beschreibung: Einteiliges Leichtmetallsonderrad mit asymmetrischen Tiefbett und Doppelhump. Das Sonderrad wird im Schwerkraftverfahren gegossen. Der Rohling wird auf gesteuerten Anlagen zerspanend bearbeitet. Mittels dreischichtiger Oberflächenversiegelung wird das Rad vor Korrosion geschützt. Hersteller: s.o. Ausführungen: Radgröße ET Lochkreis Mittenloch Typ Radlast [kg] Abrollumfang [mm] 8,5Jx19H2 25 98-5 74,1mm Z-System S019A 650 2100 Kennzeichnung der Sonderräder: Am Beispiel des Rades 8½ Jx19H2 S019A : Außenseite : Innenseite Hersteller : -- : -- Radtyp : -- : S019A Radausführung : -- : S019A 8519C Radgröße : -- : 19H2x8½ J eingegossen Einpresstiefe : -- : z.b. ET25 eingegossen/eingeschlagen Herstellungsdatum : -- : Datumsuhr und Fertigungszeichen Herkunftsmerkmal : -- : -- Prüfwertzeichen : -- : VIA Weitere Kennzeichnung : -- : -- Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. Bild zur Felge 8519C ET max ET min III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen, wie Fahrwerkstieferlegung, Spoiler, Federn, Stoßdämpfer, Spur, Sturz, Motorleistung, Lenkrad ist eine neuerliche Begutachtung durchzuführen. Seite 2 von 4

Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise für den Hersteller - Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, darf dabei das Teilegutachten höchstens auf DIN A5-Format verkleinert werden. - Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware. Hinweise und Auflagen für den Einbaubetrieb, Anbau, Änderungsabnahme und Fahrzeughalter Siehe Anlage 1 zu 10-TAAP-0612/AB (Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise) V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Prüfgrundlage ist das VdTÜV-Merkblatt Nr. 751 "Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit" (Stand 08/2008). Das unter Punkt II beschriebene Rad wurde hinsichtlich der Festigkeit (Abrollprüfung, Biegeumlaufprüfung, Impacttest) und des Anbaus entsprechend der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl. S 1377) geprüft. Das Rad erfüllt die Anforderungen der Prüfgrundlage. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich angeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingprüfungen durchgeführt. Aufgrund positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind folgende Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, Festigkeitskennwerte und Korrosionsverhalten sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 14,4 kg. Die Prüfungen fanden im Zeitraum Mai 2006 beim TÜV Pfalz in Lambsheim unter der Nummer 06-0742-A00-V01, sowie bei TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH/2005-KTV/PZW-EX-3339 statt. VI. Anlagen Seite 3 von 4

VII. Schlussbescheinigung Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise/Auflagen den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller (Volker Schmidt GmbH) hat durch Verifizierung Registrier-Nr. 98038RA, TÜV Rheinland, den Nachweis erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX StVZO unterhält. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1-4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur in vollem Wortlaut vervielfältigt und wiedergegeben werden. Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte, wie im Verwendungsbereich siehe Anlage 1 beschrieben, ab Produktionsdatum 04/2007. Wien - 04.03.2010 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland KBA-P 00055-00... Der Sachverständige (Dipl.-Ing. ABEL) Seite 4 von 4

Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise Übersicht der Radgrößen und Einpresstiefen Radgröße ET Lochkreis Mittenloch Typ Radlast [kg] Abrollumfang [mm] 8,5Jx19H2 25 98-5 Z Ring 74,1 58,1 S019A 650 2100 Prüfgegenstand 1 VuH Lochkreis Hersteller : PKW Sonderrad 8,5J x 19 H2 ET25 - Z Ring 74,1 58,1 - S019A / 8519C : 5 x 98 mm : Volker Schmidt GmbH Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kw- Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise ALFA ROMEO 147/GT 103-177 215/35R19 85Y 22I; 22M; 5EG; nur Alfa GT (Coupe) 937 225/35R19 88Y 22B; 24D; 366; 10B; 11G; 11H; 11K; e3*98/14*0070*.. 12A; 51A; 71A; 724; 73C; 74A; 74P; S01; Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,25 60 Kegel 100 33 Auflagen und Hinweise 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Anlage 1 - Seite 1 von 3

Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 724) Es dürfen nur die vom Radhersteller vorgesehenen und mitgelieferten Ventile verwendet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. S01) Zur Befestigung der Sonderräder sind die Befestigungsmittel Nr. S01 zu verwenden. Anlage 1 - Seite 2 von 3

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241-248, 24C, 24D, 24J, 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 241 bzw. 245 Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 242 bzw. 246 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 243 bzw. 247 Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 244 bzw. 248 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 243,244,247,248,24D,24M Anlage 1 - Seite 3 von 3