Allgemeine Geschäftsbedingungen Hayer Metalltechnik GmbH

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Transkript:

1. Geltungsbereich a. Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, ausschließlich, soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes schriftlich vereinbart haben. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie von der schriftlich bestätigt wurden. b. Mit der Erteilung eines Auftrags, erkennt der Vertragspartner diese AGBs an. Entgegenstehende, anders lautende Geschäftsbedingungen des Bestellers sind damit nicht Vertragsbestandteil geworden. 2. Unmöglichkeit a. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Vertragspartner berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass die die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Vertragspartners auf 10% des Wertes des desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. b. Sofern unvorhersehbare Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb von erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht der das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses, unverzüglich dem Vertragspartner mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Vertragspartner eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart wurde. 3. Preise und Zahlungen a. Unsere Preise verstehen sich, falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ab Werk ohne Mehrwertsteuer. b. Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht und Verzollung werden gesondert in Rechnung gestellt.

c. Maßgeblich für den fristgerechten Zahlungseingang ist die Gutschrift auf dem Konto von Hayer Metalltechnik GmbH. d. Bei Neukunden behält sich vor, nur per Vorauskasse oder Nachnahme den Auftrag auszuliefern. e. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs, 286 BGB. f. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von anerkannt sind. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als der Gegenanspruch sich aus dem gleichen Vertragsverhältnis ergibt. 4. Eigentumsvorbehalt a. Es wird folgender, einfacher und erweiterter Eigentumsvorbehalt vereinbart: Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Forderungen, aus der gesamten bestehenden Geschäftsverbindung, einschließlich etwaiger Schadensersatzforderungen, das Eigentum von Hayer Metalltechnik GmbH. Die Waren dürfen im ordnungsgemäßen Verkehr weiterveräußert und weiterverarbeitet werden. b. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes, ist dem Vertragspartner eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren untersagt. c. Die Weiterveräußerung hat nur innerhalb des gewöhnlichen Geschäftsganges zu erfolgen und nur unter der Bedingung, dass der Vertragspartner von seinem Kunden Bezahlung erhält, oder aber, dass das Eigentum an seinen Kunden nur übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. d. Veräußert der Vertragspartner die Waren, die einem Eigentumsvorbehalt unterliegen, weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten, einschließlich etwaiger Saldoforderungen, sicherheitshalber an ab, ohne dass dies einer weiteren besonderen Erklärung bedarf.

5. Mängelhaftung a. Der Vertragspartner hat offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der Ware, schriftlich anzuzeigen. Weiter setzt dies voraus, dass der Kunde gemäß 377 HGB seine Untersuchungsund Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. b. Den Vertragspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. c. Unwesentliche oder kleinere Mängel an Material, Oberfläche, Positioniergenauigkeit, die durch Eigenart der Herstellung bedingt sind, berechtigen nicht zur Reklamation. Soweit ein von Hayer Metalltechnik GmbH zu vertretender Mangel der Lieferung vorliegt, ist berechtigt, nach Wahl den Mangel entweder durch Ersatzlieferung, oder durch Mangelbeseitigung zu beheben. Im Fall der Mangelbeseitigung, übernimmt alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-und Materialkosten, bis zur Höhe des Kaufpreises. Soweit sich diese nicht dadurch erhöht haben, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurden. Erfolgt durch weder eine Mängelbeseitigung noch eine Ersatzlieferung, steht es dem Vertragspartner nach seiner Wahl frei: Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung 440 BGB) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung 441 BGB) zu verlangen. Wählt der Käufer wegen eines Rechts-oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. 6. Schadensersatzansprüche a. Sonstige Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichtung aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. b. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen ausdrücklicher vertraglicher Zusicherung oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten

c. Der Schadensersatz für die Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels gehaftet wird. d. Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftung gelten auch für gesetzliche Ansprüche des Vertragspartners auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sowie die persönliche Haftung der angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeitervertreter und Erfüllungsgehilfen von. 7. Verjährung Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, soweit sie nicht einer kürzeren Verjährung innerhalb dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gesetzlich unterliegen, verjähren innerhalb von zwölf Monaten. 8. Lieferzeit a. Die Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, dass ein Liefertermin schriftlich von Hayer Metalltechnik GmbH bestätigt wurde. b. Wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware durch Umstände, die nicht zu vertreten hat, für uns unmöglich oder wesentlich erschwert, gleichgültig ob die Umstände im Werk oder bei den Vorlieferanten von eintreten (z. B. höhere Gewalt, Betriebsoder Fertigungsstörungen, Brandarbeitskonflikte, nicht frist-oder ordnungsgemäße Belieferung durch Vorlieferanten usw.), so ist für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht befreit. c. Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die gelieferte Ware vor dem Termin das Werk oder das Lager verlassen hat. Durch den Versand verspätete Lieferungen berechtigen, nicht zu Beanstandungen, Annahmeverweigerung oder Rechnungskürzungen, selbst wenn die Fertigung oder Lieferung mit Eilzuschlägen bestellt wurde. d. Lieferzeitüberschreitungen oder verspätete Lieferungen berechtigen die Vertragspartner nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Annahmeverzug.

9. Gefahrenübergang Jede Gefahr geht auf den Vertragspartner über, wenn die Ware (oder Teile davon) das Werk verlässt (Versendungskauf 447 BGB). 10. Gerichtsstand a. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Backnang, Landgericht Stuttgart. b. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. c. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz auch gleichzeitig der Erfüllungsort. 11. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen sollen durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. - - Stand 10/2014