Abrechnung Heilbehandlungen bhf. I. Inhalationen 1 Inhalationstherapie auch mittels Ultraschallverneblung - als Einzelinhalation 6,70 1 2a Inhalationstherapie auch mittels Ultraschallvernebelung - als Rauminhalation in einer Gruppe, je Teilnehmerin oder Teilnehmer 3,60 1 2b Inhalationstherapie auch mittels Ultraschallvernebelung jedoch bei Anwendung ortsgebundener Heilwässer, je Teilnehmer 5,70 1 3a Radon-Inhalation im Stollen 11,30 1 3b Radon-Inhalation mittels Hauben 13,80 1 II. 4 Krankengymnastische Behandlung (auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie) als Einzelbehandlung einschließlich der erforderlichen Massage 19,50 KG; KGym 5 Krankengymnastische Behandlung auf neurophysiologischer Grundlage bei nach Abschluss der Hirnreife erworbenen zentralen Bewegungsstörungen als Einzelbehandlung, Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten 23,10 KG n. A. H. e; KG nahe 2 Krankengymnastische Behandlung auf neurophysiologischer Grundlage bei angeborenen oder bis zum Alter von 14 Jahren erworbenen 6 7 zentralen Bewegungsstörungen 34,30 KG v. A. H. e; KG vahe 2 Krankengymnastik in Gruppe (2-8 Personen) auch orthopädisches Turnen, je Teilnehmer 6,20 KG - Gruppe; KG-Gruppe 3
8 9a 9b 10 11a 11b 12 13 14 bhf. Krankengymnastik in der Gruppe bei zerebralen Dysfunktionen (2-4 Personen), Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten, je Teilnehmer 10,80 KG - Gruppe; KG-Gruppe 3 Krankengymnastik (Atemtherapie) bei Behandlung von Mukoviszidose als Einzelbehandlung, Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten 34,30 Atemtherapie; Atemtherapie einzeln Krankengymnastik (Atemtherapie) in einer Gruppe (2-5 Personen) bei Behandlung schwerer Bronchialerkrankungen Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten, je Teilnehmer 10,80 Atemtherapie Gruppe 3 7,70 BÜ Krankengymnastik/ im Bewegungsbad als Einzelbehandlung - einschließlich der erforderlichen Nachruhe 23,60 Bewegungsbad Krankengymnastik/ in einer Gruppe im Bewegungsbad (bis 5 Personen), je Teilnehmer - einschließlich der erforderlichen Nachruhe 11,80 Bewegungsbad - Gruppe 3 Manuelle Therapie zur Behandlung von Gelenkblockierungen, Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten 22,50 MT; Man. Th. 4 Chirogymnastik - einschließlich der erforderlichen Nachruhe 14,40 5 Erweiterte ambulante Physiotherapie unter der Voraussetzung der VV Nr. 2.2 Mindestbehandlungsdauer 120 Minuten, je Behandlungstag 81,90 EAP 7, 8
Gerätegestützte Krankengymnastik je Sitzung für eine parallele Einzelbehandlung (bis zu 3 15 Personen, Mindestbehandlungsdauer 60 Min.) 35,00 Extensionsbehandlung (zum Beispiel 16 Glissonschlinge) 5,20 Extensionsbehandlung mit größeren Apparaten (zum Beispiel Schrägbrett, Extensionstisch, 17 Perl'sches Gerät, Schlingentisch) 6,70 III. Massagen 18 Massage 19a 19b 19c Massage Massage Massage 20 Massage IV. 21 22a1 KG-Gerät; KGG; MAT; MTT Massagen einzelner oder mehrerer Körperteile, auch Spezialmassagen; (Bindegewebsmassage; Reflexzonenmassage; Segmentmassage; Periostmassage; Bürstenmassage; Colonmassage) 13,80 KMT Manuelle Lymphdrainage nach Dr. Vodder, Großbehandlung, mindestens 30 Minuten 19,50 5 Manuelle Lymphdrainage nach Dr. Vodder, Ganzbehandlung, mindestens 45 Minuten 29,20 5 Manuelle Lymphdrainage nach Dr. Vodder, Kompressionsbandagierung einer Extremität 8,70 5, 6 Unterwasserdruckstrahlmassage bei einem Wanneninhalt von mindestens 600 Litern und einer Aggregatleistung von mindestens 200 l/min sowie mit Druck- und Temperaturmesseinrichtung - einschließlich der erforderlichen Nachruhe 23,10 Heiße Rolle - einschließlich der erforderlichen Nachruhe 10,30 Warmpackung eines oder mehrerer Körperteile - einschließlich der erforderlichen Nachruhe bei Anwendung wiederverwendbarer 11,80 Paraffin; Fango; Fango- Paraffin; Moor-Paraffin; Pelose; Turbatherm
Packungsmaterialien (zum Beispiel Paraffin, Fango-Paraffin, Moor-Paraffin, Pelose, Turbatherm) Warmpackung eines oder mehrerer Körperteile - einschließlich der erforderlichen Nachruhe - bei Anwendung einmal verwendbarer natürlicher Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid 22a2 (Teilpackung) 20,50 21a3 22b 22c1 22c2 22d 22e Warmpackung eines oder mehrerer Körperteile - einschließlich der erforderlichen Nachruhe - bei Anwendung einmal verwendbarer natürlicher Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid (Großpackung) 28,20 Schwitzpackung (zum Beispiel spanischer Mantel, Salzhemd, Dreiviertel-Packung nach Kneipp) - einschließlich der erforderlichen Nachruhe 14,90 Kaltpackung (Teilpackung) - Anwendung von Lehm, Quark oder Ähnlichem 7,70 Kaltpackung (Teilpackung) - Anwendung einmal verwendbarer Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid 15,40 Heublumensack, Peloidkompresse 9,20 Wickel, Auflagen, Kompressen und anderen, auch mit Zusatz 4,60 Heilerde; Moor; Naturfango; Fango; Pelose; Schlamm; Schlick Heilerde Großpackung; Moor Großpackung; Naturfango Großpackung; Pelose Großpackung; Schlamm Großpackung; Schlick Großpackung
22f Trockenpackung 3,10 23a Teilguss, Teilblitzguss Wechselteilguss 3,10 23b Vollguss, Vollblitzguss, Wechselvollguss 4,60 23c Abklatschung, Abreibung, Abwaschung 4,10 24a Ansteigendes Teilbad, absteigendes Teilbad (z.b. Hauffe) - einschließlich der erforderlichen Nachruhe 12,30 ansteigendes Vollbad, absteigendes Vollbad (Überwärmungsbad) - einschließlich der 24b erforderlichen Nachruhe 20,00 11, 12 25a Wechsel-Teilbad - einschließlich der erforderlichen Nachruhe 9,20 11, 12 25b Wechsel-Vollbad - einschließlich der erforderlichen Nachruhe 13,30 11, 12 26 Bürstenmassagebad - einschließlich der erforderlichen Nachruhe 19,00 11, 12 27a Naturmoor-Halbbad - einschließlich der erforderlichen Nachruhe 32,80 11, 12 27b Naturmoor-Vollbad - einschließlich der erforderlichen Nachruhe 39,90 11, 12 28a Sandbäder - einschließlich der erforderlichen Nachruhe - Teilbad 28,70 12 28b Sandbäder - einschließlich der erforderlichen Nachruhe - Vollbad 32,80 12 29 Sole-Photo-Therapie 32,80 9
30a 30b 30c 30d 31a 31b 31c 31d 31e V. 32a 32b Kälte- und Wärmeandwendung Kälte- und Wärmeanwendung Kälte- und Wärmeanwendung bhf. Medizinische Bäder mit Zusätzen - Teilbad (Handoder Fußbad) mit Zusatz, zum Beispiel vegetabilische Extrakte, ätherische Öle, spezielle Emulsionen, mineralische huminsäurehaltige und salizylsäurehaltige Zusätze 6,70 10, 11, 12 Medizinische Bäder mit Zusätzen - Sitzbad mit Zusatz - einschließlich der erforderlichen Nachruhe 13,30 10, 11, 12 Medizinische Bäder mit Zusätzen - Vollbad, Halbbad mit Zusatz - einschließlich der erforderlichen Nachruhe 18,50 10, 11, 12 Medizinische Bäder mit Zusätzen - Weitere Zusätze, je Zusatz 3,10 Gashaltige Bäder - gashaltiges Bad (zum Beispiel Kohlensäurebad, Sauerstoffbad) - einschließlich der erforderlichen Nachruhe 19,50 11, 12 Gashaltige Bäder - gashaltiges Bad mit Zusatz - einschließlich der erforderlichen Nachruhe 22,50 10, 11, 12 Gashaltige Bäder - Kohlendioxidgasbad (Kohlensäuregasbad) - einschließlich der erforderlichen Nachruhe 21,00 11, 12 Gashaltige Bäder - Radon-Bad - einschließlich der erforderlichen Nachruhe 18,50 11, 12 Gashaltige Bäder - Radon-Zusatz, je 500 000 Millistat 3,10 11, 12 Eisanwendung, Kältebehandlung (zum Beispiel Kompresse, Eisbeutel, direkte Abreibung) 9,80 Eisanwendung, Kältebehandlung (zum Beispiel Kaltgas, Kaltluft) großer Gelenke 6,70
Kälte- und 33 Wärmeanwendung Eisteilbad 9,80 Heißluftbehandlung oder Wärmeanwendung (Glühlicht, Strahler, auch Infrarot) eines oder mehrerer Körperteile bei einem oder mehreren Körperteilen 5,70 13 Kälte- und 34 Wärmeanwendung VI. Elektrotherpie 35 Elektrotherapie Ultraschallbehandlung, auch Phonophorese 6,20 US Behandlung eines oder mehrerer Körperabschnitte mit hochfrequenten Strömen 36 Elektrotherapie (Kurzwellen, Dezimeterwellen oder Mikrowellen) 6,20 37 Elektrotherapie Behandlung eines oder mehrerer Körperabschnitte mit niederfrequenten Strömen (zum Beispiel Reizstrom, diadynamischer Strom, Interferenzstrom, Galvanisation) 6,20 38 Elektrotherapie Gezielte Niederfrequenzbehandlung, Elektrogymnastik; bei spastischen oder schlaffen Lähmungen 11,80 39 Elektrotherapie Iontophorese 6,20 40 Elektrotherapie Zwei- oder Vierzellenbad 11,30 41 Elektrotherapie VII. Lichttherapie 42a 42b 43a 43b Lichttherapie Lichttherapie Lichttherapie Lichttherapie Hydroelektrisches Vollbad (z.b. Stangerbad), auch mit Zusatz - einschließlich der erforderlichen Nachruhe 22,00 Kurzwellen, Dezimeterwellen, Mikrowellen Reizstrom, diadynamischer Strom, Interferenzstrom, Galvanisation Behandlung mit Ultraviolettlicht als Einzelbehandlung 3,10 UV-Licht 13 Behandlung mit Ultraviolettlicht in einer Gruppe, je Teilnehmer 2,60 UV-Licht 13 Reizbehandlung eines umschriebenen Hautbezirkes mit Ultraviolettlicht 3,10 13 Reizbehandlung mehrerer umschriebener Hautbezirke mit Ultraviolettlicht 5,20 13
44 Lichttherapie Quarzlampendruckbestrahlung eines Feldes 6,20 45 Lichttherapie Quarzlampendruckbestrahlung mehrerer Felder 8,70 VIII. Logopädie 46a Logopädie Erstgespräch mit Behandlungsplanung und - besprechung, einmal je Behandlungsfall 31,70 46b Logopädie Standardisierte Verfahren zur Behandlungsplanung einschließlich Auswertung, nur auf spezielle ärztliche Verordnung bei Verdacht auf zentrale Sprachstörungen, einmal je Behandlungsfall 49,60 46c Logopädie Ausführlicher Bericht 11,80 47a Logopädie Einzelbehandlung bei Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen, Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten 31,70 Logopädie 30 Min. 47b Logopädie Einzelbehandlung bei Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten 41,50 Logopädie 45 Min. 47c Logopädie Einzelbehandlung bei Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen Mindestbehandlungsdauer 60 Minuten 52,20 Logopädie 60 Min. 48a 48b Logopädie Logopädie Gruppenbehandlung bei Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen mit Beratung der Patienten und ggf. der Eltern, je Teilnehmer - Kindergruppe, Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten 14,90 Gruppenbehandlung bei Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen mit Beratung der Patienten und ggf. der Eltern, je Teilnehmer - Erwachsenengruppe, Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten 17,40
IX. Funktionsanalyse und Erstgespräch einschließlich Beratung und Behandlungsplanung, einmal je 49 50a 50b bhf. Behandlungsfall 31,70 Einzelbehandlung bei motorischen Störungen, Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten 31,70 Einzelbehandlung bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten 41,50 Ergo 30, Ergotherapie 30 Min. Ergo 45, Ergotherapie 45 Min. Ergo 60, Ergotherapie 60 Min. Einzelbehandlung bei psychischen Störungen, 50c Mindestbehandlungsdauer 60 Minuten 54,80 Hirnleistungstraining als Einzelbehandlung, 51 Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten 31,70 Gruppenbehandlung Mindestbehandlungsdauer 52a 45 Minuten, je Teilnehmer 14,40 Gruppenbehandlung bei psychischen Störungen, Mindestbehandlungsdauer 90 Minuten, je 52b Teilnehmerin oder Teilnehmer 28,70 X. Sonstiges 53 Sonstiges Ärztlich verordneter Hausbesuch 9,20 14 54 Sonstiges Fahrtkosten für Fahrten der behandelnden Person (nur bei ärztlich verordnetem Hausbesuch) bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges in Höhe von 0,30 Euro je Kilometer oder die niedrigsten Kosten eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels 0,30 14 XI. Podologische Therapie 55 Podologische Therapie Hornhautabtragung an beiden Füßen 14,50 15 56 Podologische Therapie Hornhautabtragung an einem Fuß 8,70 15 57 Podologische Therapie Nagelbearbeitung an beiden Füßen 13,05 15
58 Podologische Therapie Nagelbearbeitung an einem Fuß 7,25 15 Podologische Komplexbehandlung an beiden Füßen (Hornhautabtragung und 59 Podologische Therapie Nagelbearbeitung) 26,10 15 Podologische Komplexbehandlung an einem Fuß 60 Podologische Therapie (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) 14,50 15 61 Podologische Therapie Zuschlag bei ärztlich verordnetem Hausbesuch 7,00 15 62 Podologische Therapie Besuch mehrerer Patienten derselben sozialen Gemeinschaft (z.b. Altenheim) in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang (nicht zusammen mit der lfd. Nr. 7 abrechenbar); je Person 3,50 15 1) Die für Inhalationen erforderlichen Stoffe (Arzneimittel) sind daneben gesondert beihilfefähig 2) Darf nur nach besonderer Weiterbildung (z.b. Bobath, Vojta, PNF) von mindestens 120 Stunden anerkannt werden. 3) Darf nur nach einem abgeschlossenen Weiterbildungslehrgang (Psychomotorik) oder bei Nachweis gleichartiger Fortbildungskurse, Arbeitskreise u.ä. sowie Erfahrungen in der Kinderbehandlung und Gruppentherapie anerkannt werden. 4) Darf nur nach einer besonderen Weiterbildung für Manuelle Therapie von mindestens 260 Stunden anerkannt werden. 5) Darf nur nach einer anerkannten speziellen Weiterbildung von mindestens 160 Stunden mit Abschlussprüfung anerkannt werden. 6) Das notwendige Bindenmaterial (z.b. Mullbinden, Kurzzugbinden, Fließpolsterbinden) ist daneben, wenn es besonders in Rechnung gestellt wird, beihilfefähig. 7) Darf nur bei Durchführung von durch die gesetzlichen Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften zur ambulanten Rehabilitation/erweiterten ambulanten Physiotherapei zugelassenen Therapieeinrichtungen als beihilfefähig anerkannt werden. 8) Die Leistungen der Nr. 4 bis 45 sind daneben nicht beihilfefähig.
9) Behandlung großflächiger Hauterkrankungen mit Balneo-Phototherapie (Ein-zelbad in Sole kombiniert mit der Bestrahlung durch langwelliges ultraviolettes Licht [UV-A] oder kurzwelliges ultraviolettes Licht [UV-B], einschließlich Nach-fetten) und Licht-Öl-Bad - einschließlich der erforderlichen Nachruhe 10) Bei Teil-, Sitz- und Vollbädern mit ortsgebundenen natürlichen Heilwässern erhöhen sich die jeweiligen uner Nr. 30a bis c und 31 b angegebenen beihilfefähigen Höchstbeträge um bis zu 4 Euro. 11) Zusätze hierzu sind nach Maßgabe der Nr. 30 d beihilfefähig. 12) Aufwendungen für andere als die in diesem Abschnitt sowie in 6 As. 1 Nr. 3 bezeichneten Bäder sind nicht beihilfefähig. 13) Die Leistungen der Nr. 34, 42, 43 sind nicht nebeneinander beihilfefähig. 14) Bei Besuchen mehrerer Patientinnen oder Patienten auf demselben Weg sind die Aufwendungen nur anteilig je Patientin oder Patient beihilfefähig. 15) Aufwendungen für medizinische Fußpflege durch eine Podologin, einen Podologen, eine medizinische Fußpflegerin oder einen medizinischen Fußpfleger sind nur bei der Diagnose Diabetisches Fußsyndrom beihilfefähig.