U18+4, U17, U16, U15, U14, U13, U12, U11, U10, U9, U8, U7, U6 und. Mädchen U14

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Transkript:

AUSSCHREIBUNG DER MEISTERSCHAFT 2016/17 IM BEREICH DES KÄRNTNER FUSSBALLVERBANDES FÜR U18+4, U17, U16, U15, U14, U13, U12, U11, U10, U9, U8, U7, U6 und Mädchen U14 Meldefristen sind: 20. Juni 2016: Mannschaftsmeldungen U9 U18+4 20. Juni 2016: Termin- und Auslosungswünsche 04. Juli 2016: Ansuchen auf Einteilung in Leistungsgruppen 16. August 2016: Mannschaftsmeldungen U6/U7/U8 (nach 20. Juni 2016 nur mehr per E-Mail oder Intramail möglich) Die Meldung der teilnehmenden Mannschaften kann ausnahmslos nur über das Netzwerk (Fußball-Online-Programm) des Kärntner Fußballverbandes erfolgen. Mannschaftsnennungen per Telefon, E-Mail oder Fax sind ungültig und werden nicht berücksichtigt. Ansuchen auf Einteilung oder Ausscheiden in/aus Leistungsgruppen müssen schriftlich per Intramail an Frau Johanna Kogler oder per E-Mail (j.kogler@kfv-fussball.at) bis spätestens 04. Juli 2016 im KFV einlangen. Termin- und Auslosungswünsche sind per Intramail bis 04. Juli 2016 an Johanna Kogler oder per E-Mail (j.kogler@kfv-fussball.at) zu melden. Später einlangende Wünsche können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Einteilung der einzelnen Altersgruppen ergibt sich nach Abschluss der Meisterschaft 2015/16 sowie nach regionalen Gegebenheiten und erfolgt durch das Referat für Nachwuchsfußball des Kärntner Fußballverbandes. 1

Nachwuchsmeisterschaft Folgende Bewerbe werden ausgeschrieben und nur bei genügend hoher Anzahl von Nennungen auch durchgeführt: JUNIORENLIGA - U 18+4 Spielberechtigung: Jahrgänge 1999 bis 2002 sowie Mädchen Jahrgang 1998 bis 2002 und 4 ältere Spieler/innen der Jahrgänge 1995 bis 1998 Tormann/-frau Jahrgang 1990 und jünger zählen zum Kontingent der 4 älteren Spieler/innen Spieleranzahl: 11 (7 Wechselspieler, kein Rücktausch) Spielfeldgröße: Großfeld Meisterschaftsform Spielgemeinschaften: mit maximal 5 Vereinen möglich a) Trainerqualifikation: Mindestens Landesverbandstrainerkurs oder Jugendtrainerkurs mit jeweils gültiger Ausbildungserlaubnis. b) Trainingsintensität: Durchführung von mindestens 3-maligem Training pro Woche. Austragungsmodus: Nach Vorliegen der Nennungen wird ein Austragungsmodus festgelegt. Unter 17: Spielberechtigung: Jahrgänge 2000, 2001 und 2002 Mädchen Jahrgang 1999 bis 2002 und Spieleranzahl: 11 (7 Wechselspieler, kein Rücktausch) Spielfeldgröße: Großfeld Meisterschaftsform Spielgemeinschaften: mit maximal 5 Vereinen möglich a) Trainerqualifikation: Mindestens Landesverbandstrainerkurs oder Jugendtrainerkurs mit jeweils gültiger Ausbildungserlaubnis. b) Trainingsintensität: Durchführung von mindestens 3-maligem Training pro Woche. Austragungsmodus: Nach Vorliegen der Nennungen wird ein Austragungsmodus festgelegt. 2

Unter 16: Spielberechtigung: Jahrgänge 2001, 2002 und 2003 Mädchen Jahrgang 2000 bis 2003 Spieleranzahl: 11 (7 Wechselspieler mit Rücktausch) Spielfeldgröße: Großfeld Meisterschaftsform Spielgemeinschaften: mit maximal 5 Vereinen möglich Einteilung der Gruppe U16 in der Saison 2016/17: Herbst 2016: In die zwei Leistungsgruppen werden die Mannschaften aus der abgelaufenen Frühjahrssaison 2016, welche in der U16 OPO (8) gespielt haben und die jeweils 3 bestplatzierten Vereine der zwei MPO (6) eingeteilt. Die restlichen 2 Mannschaften werden vom Referat für Nachwuchsfußball, nachdem sie einen Antrag beim KFV um Teilnahme an der Leistungsgruppe inkl. Begründung gestellt haben, eingeteilt. Der Antrag muss bis 30.6.2016 an den KFV gestellt werden. Die restlichen Mannschaften werden in die regionalen Gruppen eingeteilt. Es kann pro Verein nur eine Mannschaft in der Leistungsgruppe spielen auch nicht in Spielgemeinschaften. NEU!!! Frühjahr 2017: Oberes Play Off: Die ersten vier aus der LG 1 und 2 spielen eine einfache Hinund Rückrunde um den Kärntner Meister Mittleres Play Off: Je vier Absteiger aus der LG 1 und 2 sowie acht Aufsteiger aus den regionalen Gruppen spielen in zwei Achtergruppen eine Hin- und Rückrunde. Aufsteiger sind die Erstplatzierten bzw. die besten Zweitplatzierten der regionalen Gruppen (es zählt der Koeffizient Punkte:Spiele) Die restlichen Mannschaften spielen in den regionalen Gruppen. Die Einteilung erfolgt durch das Referat für Nachwuchsfußball. Meisterschaftsbeginn U16: Für Leistungsgruppen: 20./21. 8. 2016 Für regionale Gruppen: 7er/8er Gruppen: 20./21.8.2016 13er/14er Gruppen: 27./28.8.2016 6er/9er/10er/11er/12er Gruppen: 03./04.09.2016 Unter 15: Spielberechtigung: Jahrgänge 2002, 2003 und 2004 Mädchen Jahrgang 2001 bis 2004 Spieleranzahl: 11 (7 Wechselspieler mit Rücktausch) Spielfeldgröße: Großfeld Meisterschaftsform Spielgemeinschaft: mit maximal 5 Vereinen möglich. Einteilung der Gruppen U15 in der Saison 2016/2017: Nach Meldungen und Regionen. 3

Unter 14: Spielberechtigung: Jahrgänge 2003, 2004 und 2005 Mädchen Jahrgang 2002 bis 2005 Spieleranzahl: 11 (7 Wechselspieler mit Rücktausch) Spielfeldgröße: Großfeld Meisterschaftsform Spielgemeinschaften: mit maximal 5 Vereinen möglich. Einteilung der Gruppe U14 in der Saison 2016/17: Herbst 2016 In die zwei neuen Leistungsgruppen werden die Mannschaften aus der abgelaufenen Frühjahrssaison 2016, welche in der U14 OPO (8) gespielt haben und die jeweils 2 bestplatzierten Vereine der drei MPO (6) eingeteilt. Die restlichen 2 Mannschaften werden vom Referat für Nachwuchsfußball, nachdem sie einen Antrag beim KFV um Teilnahme an der Leistungsgruppe inkl. Begründung (LAZ Spieler, Auswahlspieler) gestellt haben, eingeteilt. Der Antrag muss bis 30.6.2016 an den KFV gestellt werden. Es kann pro Verein nur eine Mannschaft in der Leistungsgruppe spielen auch nicht in Spielgemeinschaften. NEU Die restlichen Mannschaften werden in die regionalen Gruppen eingeteilt! Frühjahr 2017: Oberes Play Off: Die ersten vier aus der LG 1 und 2 spielen eine einfache Hinund Rückrunde um den Kärntner Meister Mittleres Play Off: Je vier Absteiger aus der LG 1 und 2 sowie die Gruppensieger und besten Zweiten bzw. Dritten, spielen in drei Achtergruppen eine Hin- Rückrunde, sodass die Anzahl von 24 Mannschaften erzielt wird. (Es zählt der Koeffizient Punkte : Spiele). Die restlichen Mannschaften spielen in den regionalen Gruppen. Die Einteilung erfolgt durch das Referat für Nachwuchsfußball. Meisterschaftsbeginn U14: Für Leistungsgruppen: 20./21. 8. 2016 Für regionale Gruppen: 7er/8er/13er/14erGruppen: 22./23.8.2015 6er/9er/10er/11er/12er Gruppen: 29./30.8.2015 In den Leistungsgruppen der U16- und U14 sind keine Spielgemeinschaften möglich! In den Leistungsgruppen kann auch nur eine Mannschaft pro Verein eingeteilt werden. NEU Ausnahme: Wenn sich eine Spielgemeinschaft aus der regionalen Gruppe für die Play-Offs im Frühjahr qualifiziert hat. Nur der federführende Verein aus den Play-Offs der Frühjahrsmeisterschaft 2016 hat das Anrecht in der Leistungsgruppe teilzunehmen! 4

Unter 13: Spielberechtigung: Jahrgänge 2004, 2005 und 2006 Mädchen Jahrgang 2003 bis 2006 Spieleranzahl: Spielfeldgröße: 11 (7 Wechselspieler mit Rücktausch) Großfeld Meisterschaftsform mit Neueinteilung im Frühjahr durch das Nachwuchsreferat. Unter 12: Spielberechtigung: Jahrgänge 2005, 2006 und 2007 Mädchen Jahrgang 2004 bis 2007 Spieleranzahl: 8+1 Spielfeldgröße: Von 16er : 16er auf Kleinfeldtore Meisterschaftsform mit Neueinteilung im Frühjahr durch das Nachwuchsreferat. Wechselspieler Wenn ein Verein 2 Mannschaften (keine Spielgemeinschaft) in der U17, U16, U15, U14, U13oder U12 hat, so sind 6 Spieler des jüngeren Jahrganges in beiden Mannschaften spielberechtigt. Diese 6 Spieler sind vor Beginn der Meisterschaft dem KFV mittels einer Spielerliste bekannt zu geben. In der Winterübertrittszeit können Änderungen vorgenommen werden. Pro Spieltag sind maximal 4 Spieler in beiden Mannschaften spielberechtigt. COCA COLA CUP 2017: Die besten 16 Mannschaften (Alle Gruppensieger und danach wird nach folgenden Koeffizienten die teilnehmenden Mannschaften ermittelt, bis die Anzahl von 16 Mannschaften erreicht werden: Punkte mal 1.000 : Spiele) müssen daran teilnehmen. Es besteht für die 16 Mannschaften Teilnahmepflicht. Über eine begründete Nichtteilnahme entscheidet das Nachwuchsreferat. Es zählt die Tabelle der Herbstmeisterschaft. Die teilnehmenden Vereine erhalten einen Fahrtkostenzuschuss in der Höhe von 1,- pro Kilometer. Der Veranstalter und auch der Vorjahressieger müssen sich sportlich qualifizieren und sind nicht gesetzt. Es kann pro Verein nur eine Mannschaft beim Coca-Cola Cup teilnehmen auch Spielgemeinschaften. NEU Unter 12 Eliteliga Wird analog des Qualifikationsmodus des Coca-Cola Cups im Frühjahr eingeteilt. Gruppengrößen und Modus werden durch das Nachwuchsreferat bestimmt. 5

Unter 11: Spielberechtigung: Jahrgänge 2006, 2007 und 2008 Mädchen Jahrgang 2005 bis 2008 Spieleranzahl: 8+1 Spielfeldgröße: Von 16er : 16er auf Kleinfeldtore Meisterschaftsform mit Neueinteilung im Frühjahr durch das Nachwuchsreferat. Unter 10: Spielberechtigung: Jahrgänge 2007, 2008 und 2009 Mädchen Jahrgang 2006 bis 2009 Spieleranzahl: 6+1 Spielfeldgröße: Halbfeld Quer Fixgröße: 35 m x 50 m Meisterschaftsform mit Neueinteilung im Frühjahr durch das Nachwuchsreferat. Unter 9: Spielberechtigung: Jahrgänge 2008, 2009 und 2010 Mädchen Jahrgang 2007 bis 2010 Spieleranzahl: 6+1 Spielfeldgröße: 35 x 50 m Meisterschaftsform mit Neueinteilung im Frühjahr durch das Nachwuchsreferat. Unter 8: Spielberechtigung: Jahrgänge 2009 und jünger Mädchen Jahrgang 2008 und jünger Spieleranzahl: 4+1 Spielfeldgröße: 25 x 35 m Turnierform Unter 7: Spielberechtigung: Jahrgänge 2010 und jünger Mädchen Jahrgang 2009 und jünger Spieleranzahl: 4+1 Spielfeldgröße: 25 x 35 m Turnierform 6

Unter 6: Spielberechtigung: Jahrgänge 2011 und jünger Mädchen Jahrgang 2010 und jünger Spieleranzahl: 4+1 Spielfeldgröße: 25 x 35 m Turnierform Gruppeneinteilung: Wenn sich aus einer Region zu wenige Mannschaften melden, werden diese der nächsten Region zugeteilt, oder durch die nächstgelegenen Mannschaften ergänzt. Meisterschaftsbeginn (U6 bis U12): Wird nach den Nennungen und Anzahl der Mannschaften festgelegt Mädchenmeisterschaft Unter 14: Spielberechtigung: Jahrgänge 2003, 2004 und 2005 (3 Spielerinnen JG 2002) Spieleranzahl: 8+1 Spielfeld: Von 16er : 16er auf Kleinfeldtore Einsatz in zweiten Mannschaften: Führt ein Verein in verschiedenen Altersgruppen zwei oder mehrere Mannschaften (U9, U10, U11, U12, U13, U14, U15 und U16, U17), müssen vor Beginn der Meisterschaft die Kader der einzelnen Mannschaften im Netzwerk definiert werden. Ein Spieler kann ausnahmslos nur in derjenigen Mannschaft eingesetzt werden, bei der er in der Kaderdefinition steht. Die Kaderdefinitionen können während der Saison nur durch den KFV geändert werden. Ergänzungen mit Spielern, die noch nicht in der entsprechenden Kaderdefinition aufscheinen, können vom Verein im Netzwerk selbst durchgeführt werden. Ein Wechsel eines Spielers von Mannschaft A zu Mannschaft B kann nur in der Winterübertrittszeit stattfinden. 7

Spielgemeinschaften Die Bildung von Spielgemeinschaften ist im Jugendfußball mit maximal fünf Vereinen und im Kinderfußball mit maximal drei Vereinen möglich. Ein Verein kann sich in einer Altersstufe an mehreren Spielgemeinschaften beteiligen. Verträge über Spielgemeinschaften, die auf die Dauer eines Meisterschaftsjahres abgeschlossen werden müssen, sind vom Kärntner Fußballverband zu genehmigen. Die Genehmigung kann ohne Angaben von Gründen durch den KFV widerrufen werden. Nennung: Zur Meldung einer Spielgemeinschaft sind ausschließlich die Spielgemeinschaftsformulare zu verwenden und bis spätestens 30. Juni 2016 von allen Partnern der Spielgemeinschaft unterfertigt an den KFV zu senden. Eine Nennung der beteiligten Vereinsmannschaften im Netzwerk hat zu unterbleiben. Die Eingabe einer Spielgemeinschaft ins Netzwerk erfolgt nur durch den KFV. Kaderdefinition: Vor Beginn der Meisterschaft müssen die Kader der einzelnen Spielgemeinschaftsmannschaften im Netzwerk definiert werden. Die Kaderdefinitionen können während der Saison nur durch den KFV geändert werden. Ergänzungen mit Spielern, die noch nicht in der entsprechenden Kaderdefinition aufscheinen, können vom Verein im Netzwerk selbst durchgeführt werden. Ein Spieler kann nur in jener Mannschaft eingesetzt werden, in deren Kaderdefinition sich der Spieler befindet. Die Spieler der Vertragspartner einer Spielgemeinschaft sind für jene Nachwuchsmannschaften der Spielgemeinschaft, die im Vertrag angeführt sind, uneingeschränkt spielberechtigt, wenn sie altersmäßig den Bestimmungen entsprechen, einen ordnungsgemäßen Spielerpass vorweisen können und in der Kaderdefinition eingetragen sind. Finden die Spieler in Mannschaften außerhalb der Spielgemeinschaft Verwendung, dann ist die Spielberechtigung nur für jenen Verein gegeben, dessen Name im Spielerpass aufscheint. Hat ein an der Spielgemeinschaft beteiligter Verein in der gleichen Altersstufe eine eigene Mannschaft im Bewerb, so ist der Spieler nur in einer dieser beiden Mannschaften spielberechtigt. Federführung-Subvention-Anforderungsprofil Nur der federführende Verein ist subventionsberechtigt für eine allfällige Förderung. Außerdem ist er für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen zuständig. 8

Wir weisen darauf hin, dass für das Anforderungsprofil nur dem federführenden Verein der Spielgemeinschaft die Mannschaft zugerechnet wird. Der erstgenannte Verein ist federführend und verantwortlich (z. B.: der SV Steuerberg für die Spielgemeinschaft U14 SG SV Steuerberg/Sirnitz). Besondere Spielgemeinschaft fürs Anforderungsprofil Regelung für Großfeldmannschaften Wenn bei einer Spielgemeinschaft im Bereich der U 18+4, U17, U16, U15, U14 und U13 zweier Vereine jeder der beiden Vereine auf einer eingeschränkten Spielerkaderliste von maximal 20 Spielern dem KFV mindestens 8 nachwuchsberechtigte Spieler der jeweiligen Alterskategorie siehe unten angeführte Jahrgänge - seines Vereines schriftlich meldet, so zählt diese besondere Spielgemeinschaft auch für den nicht federführenden Verein fürs Anforderungsprofil. U 18+4 Jahrgänge 1999 und 2000 U 17 Jahrgänge 2000 bis 2001 U 16 Jahrgänge 2001 und 2002 U 15 Jahrgänge 2002 bis 2003 U 14 Jahrgänge 2003 und 2004 U 13 Jahrgänge 2004 bis 2005 Bei besonderen Spielgemeinschaften kann die Vereinsförderung nur dem federführenden Verein zuerkannt werden. Hinweis: Jeder Verein ist für die Einhaltung dieser Bestimmung während der gesamten Meisterschaft selbst verantwortlich. Bei Wegfall der Voraussetzungen dürfen etwaige auf dem Anforderungsprofil basierenden Vergünstigungen nicht mehr in Anspruch genommen werden (z.b. Kooperationsspieler). Allgemeines Spielerpass: Bei allen Bewerben im Bereich des Kärntner Fußballverbandes gilt Spielerpasspflicht. Spieltermine: Generell wird am Samstag und Sonntag gespielt. Ausnahme bildet die U10-Meisterschaft am Freitag und die U9-Meisterschaft (Freitag bis Sonntag). Folgende Regelung für die Unter 18: Die Vereine der Unter 18+4 können die Spiele im gegenseitigen Einvernehmen von Freitag bis Dienstag ansetzten. An einem Spieltag der Kampfmannschaft (gilt bei Spielgemeinschaften nur für den federführenden Verein) kann kein U 18+4-Spiel angesetzt werden, außer im beiderseitigen Einvernehmen (z.b. Vorspiel). 9

Satzungen, Bestimmungen: Im Übrigen wird auf die Satzungen sowie die Meisterschaftsregeln und Bestimmungen des Österreichischen Fußballbundes und des Kärntner Fußballverbandes hingewiesen. Wir machen darauf aufmerksam, dass alle Mitglieder des KFV (also Spieler, Trainer und Funktionäre) der Strafgewalt des ÖFB und des KFV unterliegen. Mit der Durchführung der Mannschaftsmeldungen via Netzwerk für die Fußballmeisterschaft 2016/17 nimmt der Verein die aktuellen Satzungen und Bestimmungen des ÖFB und KFV ersichtlich auf der Homepage des KFV (www.kfv-fussball.at) - zur Kenntnis und verpflichtet sich, diese seinen Vereinsmitgliedern (Spielern, Trainern, Funktionären usw.) kundzutun. Wir wünschen eine erfolgreiche Meisterschaft im sportlichen Fairplay!!!!! Stefan Weitensfelder eh. - Vorsitzender KFV Nachwuchsreferat Bernhard Markun eh. Stellvertreter Vorsitzender KFV Nachwuchsreferat Norbert Hofer eh. Stellvertreter Vorsitzender KFV Nachwuchsreferat 10