Ordnung des Angehörigen- und Betreuerbeirates der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH

Ähnliche Dokumente
Statut Angehörigenbeirat im St. Josefshaus Herten AUFMERKSAM FÜR DEN MENSCHEN

Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. 1 Aufgaben des Heimbeirats

Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach

Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Bad Endbach

Vom 10. November GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindereinrichtungen der Stadt Heusenstamm

GesamtElternBeirat Ulmer Schulen Gemeinsam sind wir stark! Bildungslandschaft Ulm, wir sind dabei! Der gemeinsame Weg ist unser Ziel!

Geschäftsordnung des Elternbeirates

Richtlinien. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten in den städtischen Kindertagesstätten

SATZUNG ÜBER BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT FÜR DIE KINDERGÄRTEN DER STADT MÜNZENBERG

Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Groß-Bieberau

Satzung. der. Parteilosen Wählergemeinschaft Steinhöring

S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau

Elternbeirat der GHWRS Horgenzell. 1 Rechtsgrundlagen. 2 Mitglieder. 3 Aufgaben. 4 Wahlen

Satzung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder - AGSV Länder -

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt

Geschäftsordnung für die Ausschüsse und Arbeitskreise der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf

8 Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat für Kindergärten

Satzung der Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung oder des Kennworts 1) )

Satzung der "Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) )"

S A T Z U N G ÜBER BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT FÜR DIE KINDERGÄRTEN DER GEMEINDE AHNATAL, LANDKREIS KASSEL

Satzung der AG MAV Westfalen

SMV Satzung der Hoffmannschule

Geschäftsordnung des Elternbeirats der Panoramaschule Plochingen

Entwurf. Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der GWG-Wohnungsgesellschaft Reutlingen mbh

Kirchengesetz über den Rat der Pfarrer und Pfarrerinnen in der Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr (Pfarrerratgesetz - PfRG)

über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Bad Homburg v.d.

Satzung der Gemeinde Rickling über die Bildung eines Seniorenbeirates

Geschäftsordnung des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen Rheinland-Pfalz vom 15. Dezember 2016

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

Ordnung für Elternbeiräte in der Evangelischen Tageseinrichtung für Kinder. Präambel

GEMEINDE OTZBERG IM ODENWALD

Heimat- und Verschönerungsverein Veert 1987 e.v. Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. Heimat- und Verschönerungsverein Veert 1987 e.v.

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Waldems

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Bad Endbach

Die Klassenelternvertreter, ihre Stellvertreter und die Jahrgangsstufen-Elternvertreter bilden den Elternbeirat.

Wahlordnung des DRK Landesverband Sachsen e.v. in der vom Präsidium am beschlossenen Fassung

Herausgeber. 1 von 13. Ministerium der Justiz

Satzung. des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft

Der Elternrat, die Elternsprecher/innen (1) Die Elternsprecher/innen aller Klassen und Leistungskurse (Klassenstufen 11 und 12) der Schule bilden den

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für den Kindergarten der Stadt Ober-Ramstadt

VERORDNUNG ÜBER DIE DIÖZESANEN ARBEITSGEMEINSCHAFTEN DER MITARBEITERVERTRETUNGEN

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.

S a t z u n g. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und. Elternbeirat für den Kindergarten Kaichen. der Stadt Niddatal

Geschäftsordnung des Elternbeirats des Gymnasiums Kenzingen vom 20. März,2018

Muster - Geschäftsordnung. Geschäftsordnung. des Elternbeirats. der Schule. vom...

--- Heimgesetze und Urteile Ein Service der BIVA e.v. ---

Satzung Anlage 1 über die Wahl von Elternvertretungen. für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Mansfeld-Südharz beschlossen.

S A T Z U N G. über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten der Stadt Bürstadt

Mustergeschäftsordnung

Turn- und Sportverein Laupheim 1862 e.v.

für den Kindergarten Kindergartenburg der Stadt Eltville am Rhein

Geschäftsordnung für den Beirat der Städtischen Musikschule Dormagen vom

S a t z u n g. in der ab 23. März 2015 gültigen Fassung. 1.2 Sitz Der Sitz des Verbandes ist der jeweilige Wohnsitz des oder der Vorsitzenden.

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten für die Kindergärten

Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg

Geschäftsordnung des Landesdenkmalrates. 1 Aufgaben

Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung

Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Oldenburg in Holstein (Kinder- und Jugendbeiratssatzung)

Landesausschuss für Berufsbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftsordnung

RADSPORTBEZIRK MAIN-SPESSART-RHÖN e.v. Wahlordnung des Radsportbezirks Main-Spessart-Rhön e.v.

Mitarbeiter der Diözesankurie Regelung über die Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen

Satzung Für den Ortsverband "FREIE WÄHLER Pilsting e.v." (FW)

Gesamtelternbeirat der städt. Schulen Villingen-Schwenningen Geschäftsordnung

1. Abschnitt: Allgemeines

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3

Zusammensetzung und Leitung

Geschäftsordnung Elternbeiratt. (gemäß Art.66 Absatz 1 Satz 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) )

Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG. Bek. des MI v

Satzung des Gewerbevereins Carolinensiel e.v.

NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am SATZUNG. 1 Name, Sitz und Rechtsform

WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg

Geschäftsordnung des Elternbeirates der Kirbachschule Hohenhaslach (Grund- und Werkrealschule)

Geschäftsordnung. hat der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde. des Kreises Steinfurt

Wahl- und Geschäftsordnung des Elternbeirats am Kurfürst-Friedrich-Gymnasium Heidelberg

Wahl- und Geschäftsordnung des Elternbeirats Pestalozzi Gymnasium, Biberach an der Riss

2 Aufgaben. 3 Vorstand. 2. ideelle und materielle Förderung von Erziehung und Bildung.

Eigenheimerverein Trostberg im Eigenheimerverband Bayern e.v.

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried.

Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft ARGE. Geschäftsordnung. der Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung)

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG

SatzungdesVereinsringHofheimamTa unussatzungdesvereinsringhofheima mtaunussatzungdesvereinsringhofh

Satzung. der Wählergruppe FÜR-WISMAR-Forum. (Kurzbezeichnung: FWF)

Wahlordnung. 3 Wahlberechtigung / Wählbarkeit / Wahlgeheimnis (1) Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die zum Wahltermin das 16. Lebensjahr vollendet

Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vom

Satzung des Kieler Presse-Klubs (e.v.)

Satzung über die Wahl von Elternvertretungen für die Tageseinrichtungen im Landkreis Jerichower Land

Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck

Satzung. Eigenheimervereinigung Zorneding ev

Freiwillige Feuerwehr Gonterskirchen

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Einhausen

Deutsche Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie

Europäischer Verband des Wild- und Geflügel-Groß- und Außenhandels e.v.

Landesheimmitwirkungsverordnung

Transkript:

Ordnung des Angehörigen- und Betreuerbeirates der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH Vorbemerkungen: Am 20.04.2010 wurde die neue Landesheimmitwirkungsverordnung (LHeimMitVO) durch das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Die neue Landesheimmitwirkungsverordnung regelt die Vertretung der Interessen von Heimbewohnern gegenüber dem Einrichtungsträger. Durch die Neuregelung soll die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung von Heimbewohnern weiter gestärkt werden. In Einrichtungen der Behindertenhilfe soll lt. 13 LHeimMitVO ein Angehörigen- und Betreuerbeirat gebildet werden, der den Heimbeirat beratend und unterstützend zur Seite gestellt werden soll. In der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH gibt es diesen Angehörigen- und Betreuerbeirat schon seit vielen Jahrzehnten. Dieser Angehörigen- und Betreuerbeirat hat sich seither eine eigene Ordnung gegeben, die nun in einem kleinen Ausschuss des Angehörigen- und Betreuerbeirates, sowie in Abstimmung mit der Geschäftsführung der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH überarbeitet und aktualisiert wurde. In enger Anlehnung an die Landesheimmitwirkungsverordnung konkretisiert die Ordnung, das Verhältnis zum Heimbeirat, klärt die Aufgaben und Befugnisse und erläutert die Zusammenstellung bezogen auf die Organisationsform der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH. Die Ordnung gilt für alle stationären Wohnangebote der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH in den Landkreisen Ravensburg, Bodenseekreis und dem Landkreis Sigmaringen.

1 - Aufgaben des Angehörigen- und Betreuerbeirates Der Angehörigen- und Betreuerbeirat berät und unterstützt den Heimbeirat bei der Ausübung seiner Aufgaben, wie sie in 1 Abs. 2 LHeimMitVO beschrieben sind. Der Angehörigen- und Betreuerbeirat ist berechtigt, Anträge an die Leitung der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH zu richten. Der Angehörigen- und Betreuerbeirat kann auch Aufgaben übernehmen, die über den direkten Alltag der von der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH betreuten Menschen hinausgehen (z.b. Öffentlichkeitsarbeit und Aufgaben in Gesellschaft und Politik). 2 - Aufgaben der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH Der Angehörigen- und Betreuerbeirat wird in seiner Tätigkeit durch die Geschäftsführung der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH unterstützt. Insbesondere hilft sie bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen und der Sitzungen. Sie berät und informiert den Angehörigen- und Betreuerbeirat über wichtige Angelegenheiten und beantwortet dessen Anfragen und Anträge spätestens innerhalb von 4 Wochen. Ansonsten gelten die Aufgaben, wie sie in 3 LHeimMitVO definiert sind. 3 - Wahlberechtigung und Wählbarkeit Wahlberechtigt und wählbar sind alle Personen, die am Wahltag gesetzliche Vertreter oder Bevollmächtigte der in der Einrichtung wohnenden Menschen mit Behinderung sind. 4 - Zahl der Mitglieder des Angehörigenund Betreuerbeirates Der Angehörigenbeirat setzt sich aus 17 Mitgliedern zusammen s. Anlage Organisationsstruktur. 5 - Wahlverfahren Der Angehörigen- und Betreuerbeirat wird in gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Dies geschieht durch Briefwahl.

6 - Vorbereitung und Durchführung der Wahl Die Vorbereitung der Wahl übernimmt ein Mitarbeiter der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH. An ihn können die Wahlvorschläge innerhalb vier Wochen vor der Wahl gerichtet werden. Er holt die Zustimmungserklärung der vorgeschlagenen Kandidaten ein und erstellt eine Liste der Wahlvorschläge, die an die gesetzl. Betreuer geschickt werden. Die gesetzl. Betreuer werden in schriftlicher Form über die Wahlen informiert. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die er für einen der Bewerber abgeben kann. Zum Mitglied des Angehörigen- und Betreuerbeirats werden die Bewerber gemäß der Organisationsstruktur gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Zum Abschluss der Wahl wird ein Wahlausschuss, bestehend aus zwei Wahlberechtigten, die nicht kandidieren und einem Mitarbeiter der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH berufen. Der Wahlausschuss überwacht die Wahlhandlung, zählt die Stimmen aus und stellt das Wahlergebnis in einer Niederschrift fest. Das Wahlergebnis wird den Kandidaten unmittelbar nach der Auszählung bekannt gegeben, ebenso wird das Ergebnis in Publikationen der Stiftung Liebenau bekannt gegeben. 7 - Wahlanfechtung Mindestens drei Wahlberechtigte oder die Geschäftsführung der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH können binnen einer Frist von acht Tagen, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung des Wahlergebnisses an, Einsprüche gegen die Wahl geltend machen. Über diese Einsprüche entscheidet der amtierende Angehörigen- und Betreuerbeirat. 8 - Amtszeit des Angehörigen- und Betreuerbeirates Die regelmäßige Amtszeit beträgt vier Jahre. 9 - Neuwahl des Angehörigen- und Betreuerbeirates Der Angehörigen- und Betreuerbeirat ist neu zu wählen, wenn die Gesamtzahl der ursprünglich gewählten Mitglieder um mehr als die Hälfte der vorgeschriebenen Zahl gesunken ist oder der Angehörigen- und Betreuerbeirat mit der Mehrheit der Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat.

10 - Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft im Angehörigen- und Betreuerbeirat erlischt durch - Ablauf der Amtszeit - Niederlegung des Amtes - Wenn die Voraussetzungen von 3 nicht mehr gegeben sind - Ausscheiden des von ihm vertretenen Menschen mit Behinderung aus der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH. 11 - Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schriftführer, Beisitzer Der Angehörigen- und Betreuerbeirat wählt mit einfacher Mehrheit aus seiner Mitte den Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und einen Schriftführer. Außerdem können mit einfacher Mehrheit bis zu zwei Beisitzer gewählt werden. Der Angehörigen- und Betreuerbeirat wählt bei Bedarf aus seiner Mitte Vertreter, welche die Interessen des Beirats in verschiedenen kommunalen Gremien und in übergeordneten Angehörigeneinrichtungen vertreten. Die Wahl des Schriftführers entfällt, wenn diese Aufgabe auf Wunsch des Angehörigen- und Betreuerbeirat von einem Mitarbeiter der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH übernommen wird. Anträge, Wünsche und Anregungen des Angehörigen- und Betreuerbeirates sollen von dem Vorsitzenden gegenüber der Geschäftsführung der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH vertreten werden. 12 - Sitzungen des Angehörigen- und Betreuerbeirates Der Vorsitzende beraumt die Sitzungen an, setzt die Tagesordnung fest und leitet sie. Sitzungen werden mindestens einmal im Jahr einberufen. Vorschläge für die Tagesordnung sollen dem Vorsitzenden zugeleitet werden. Die schriftliche Einladung wird mit der Tagesordnung mindestens vier Wochen zuvor den Mitgliedern übersandt. Können Mitglieder den Sitzungstermin nicht wahrnahmen, dann leiten sie die Einladung an ihre Stellvertreter weiter, die dann an der Sitzung teilnehmen. Die Heimbeiräte werden zu den Sitzungen eingeladen und berichten über ihre Tätigkeit. Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Angehörigen- und Betreuerbeirats oder der Geschäftsführung der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH hat der Vorsitzende eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen. Die Geschäftsführung der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH ist vom Zeitpunkt der Sitzung zu verständigen. Sie ist grundsätzlich berechtigt, an den Sitzungen teilzunehmen. Die Teilnahme kann durch den Angehörigen- und Betreuerbeirat auf Teile der Tagesordnung begrenzt werden. An Sitzungen, zu denen die

Geschäftsführung ausdrücklich eingeladen wird, nimmt mindestens ein Vertreter der Geschäftsführung teil. Der Angehörigen- und Betreuerbeirat oder der Vorsitzende kann jederzeit weitere Personen als Referenten einladen. 13 - Beschlüsse des Angehörigen- und Betreuerbeirates Die Beschlüsse des Angehörigen- und Betreuerbeirates werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Der Angehörigen- und Betreuerbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. 14 - Ergebnisprotokoll Über jede Sitzung des Angehörigen- und Betreuerbeirates ist ein Ergebnisprotokoll durch den Schriftführer zu fertigen. Das Ergebnisprotokoll ist vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen und in längstens vier bis sechs Wochen an die Mitglieder des Angehörigen- und Betreuerbeirats, ihren Stellvertretern, dem Heimbeirat sowie dem Werkstattrat zuzusenden. Das Protokoll soll auch in verständlicher Sprache erstellt werden. 15 - Tätigkeitsbericht des Angehörigen- und Betreuerbeirates Über seine Tätigkeit informiert der Angehörigen- und Betreuerbeirat im Rahmen regelmäßig statt findenden Informationsveranstaltungen und in den Publikationen der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH. 16 - Kosten und Sachaufwand des Angehörigen- und Betreuerbeirates Die Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH gewährt dem Angehörigen- und Betreuerbeirat zur Erfüllung seiner Aufgaben die erforderlichen Hilfen. Die tatsächlich entstehenden Sachkosten werden von ihr übernommen. Sie stellt in einer ihrer Einrichtungen geeignete Räumlichkeiten zur Durchführung von Sitzungen zur Verfügung. 17 - Ehrenamtliche Tätigkeit Die Mitglieder des Angehörigen- und Betreuerbeirates üben ihr Amt ehrenamtlich und unentgeltlich aus ( 13 Abs. 3 LHeimMitVO). 18 - Verschwiegenheitspflicht

Die Sitzungen des Angehörigen- und Betreuerbeirats sind nicht öffentlich. Die Mitglieder des Angehörigen- und Betreuerbeirats haben über die ihnen bei Ausübung des Amtes bekannt gewordenen vertraulichen Angelegenheiten oder Tatsachen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht gegenüber den übrigen Mitgliedern des Angehörigen- und Betreuerbeirats. 19 - Wohnbereichsbezogener Angehörigen- und Betreuerbeirat Entsprechend der Organisation der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH sollen gemeinsame wohnbereichsbezogene Sitzungen der Angehörigen- und Betreuerbeiräte und der Heimbeiräte durchgeführt werden. Die Bereichsleitungen laden zu den Sitzungen ein. 20 - Änderung der Ordnung des Angehörigen- und Betreuerbeirats Der Angehörigen- und Betreuerbeirat kann im Einvernehmen mit der Geschäftsführung der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH Änderungen oder Ergänzungen dieser Ordnung beschließen. 21 - Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am 10. Dezember 2016 in Kraft. Diese Ordnung wurde von Herrn Dieter Weidner und Frau Brigitte Sauter-Servaes im Oktober 2016 überarbeitet und der neuen Organisationsstruktur der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH angepasst.