Ausschreibung / Turnierinformationen zu den Landesmeisterschaften Pool 2018

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Transkript:

Ausschreibung / Turnierinformationen zu den Landesmeisterschaften Pool 2018 Inhaltsverzeichnis 1. Termin und Austragungsort Seite 2 2. Teilnahmeberechtigung 3. Abmeldungen 4. Kleiderordnung Seite 3 5. Schiedsrichter 6. Auslosungen 7. Turnieroffizielle Seite 4 8. Ausspielziele 9. Spielregeln 10. Shot-Clock / Zeitlimit Seite 5 11. Siegerehrungen 12. Verhalten der Sportler 13. Mobiltelefone 14. Zeitplan Seite 6 Seite 1 von 7

1. Termin und Austragungsort Beginn: Mittwoch, 30.05.2018 ab 09:00 Uhr Ende: Sonntag, 03.06.2018 ca. 15:00 Uhr Täglich von 9:00 bis 20:00 Uhr Veranstaltungsort: DIE DREI BILLIARDCAFE & SPORTSBAR Tilsiter Straße 12 71065 Sindelfingen 2. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind alle aufgeführten Sportlerinnen und Sportler aus den Teilnehmerlisten bzw. bei Bedarf aus den Nachrückerlisten. 3. Abmeldungen Alle Abmeldungen müssen in schriftlicher Form erfolgen und sind nur dann gültig, wenn Sie an die korrekte Anlaufstelle erfolgen. Dies ist möglich per Mail an: laspo-pool@billardbw.de oder per Post an: Billard-Verband Baden-Württemberg, LaSpo Pool Donata Brand, Nibelungenstraße 5, 68519 Viernheim. Abmeldegebühren: Ab 7 Tage vor dem Wettbewerb: 20,00 Am Wettbewerbstag: 40,00 Unentschuldigtes Nichtantreten gem. Strafenkatalog Tz 3.1.3 des BVBW: 75,00 Bei schriftlich begründeten Abmeldungen mit Vorlage einer ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung des Arbeitgebers entfällt die Abmeldegebühr. Siehe hierzu auch Tz. 5.1.7 der STO. 5.1.7 Entschuldigungen bei Landesmeisterschaften besitzen nur dann Gültigkeit, wenn sie ausreichend begründet sind (Dienst, Krankheit, Kur etc.) und spätestens am Donnerstag der Folgewoche dem(der) zuständigen Sportwart(in) schriftlich vorliegen. Der Entschuldigung muss ein ärztliches Attest, eine Bescheinigung des Arbeitgebers etc. beigefügt sein. Bei vorliegenden Abmeldungen wird der Verein des nächsten Nachrückers direkt per Mail von mir benachrichtigt. Seite 2 von 7

4. Kleiderordnung Es gilt die Kleiderordnung des BVBW. Die Kontrolle der Kleiderordnung erfolgt bei der Anmeldung zu den einzelnen Wettbewerben. Trikot mit Vereinsemblem, das ganzflächig angebracht (bei Mannschaften an der gleichen Stelle) und aus Stoff sein muss. Das Emblem muss als einzigen Schriftzug den Vereinsnamen enthalten. (Bedruckung, Bestickung bzw. Beflockung ist statthaft. Schwarze Schuhe (kein Stoff oder Gummi) Lange schwarze Hose (ausgenommen Joggingbekleidung, Cord, Leder und Gummi). Für Sportlerinnen gilt sinngemäß auch schwarzer Rock (ausgenommen Cord, Leder und Gummi), mindestens knielang. Nicht zulässig sind: - kurze Hosen - Tops, T-Shirts - sportbehindernder Schmuck - nicht blickdichte Kleidung - jegliche Kopfbedeckung Ausrüster- / Herstellerkennzeichnung auf allen Teilen der Kleidung ist zulässig. Sondergenehmigungen können beantragt werden. SportlerInnen ohne vollständige und korrekte Spielkleidung erhalten keine Spielberechtigung. Die Verantwortlichen sind angewiesen und berechtigt unkorrekt gekleidete SportlerInnen vom Wettbewerb auszuschließen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Spielkleidung vollständig sichtbar zu tragen ist. Auf ein imageförderndes Erscheinungsbild wird Wert gelegt. 5. Schiedsrichter Der BVBW bringt für den geregelten Turnierablauf geprüfte Schiedsrichter zum Einsatz. Während der Landesmeisterschaften werden zentrale Area-Schiedsrichter eingesetzt, die nur bei Streitfragen auf Anforderung eingreifen. Die Finale werden geschiedst. Bei allen anderen Partien ist jeweils der nicht an der Aufnahme befindliche Sportler der jeweilige Schiedsrichter. Ausnahme: Bei Hinzuziehung eines Area-Schiedsrichters. 6. Auslosungen Die Auslosungen erfolgen direkt vor Beginn der einzelnen Meisterschaften durch ein Auslosungsprogramm. Die platzierten SportlerInnen 1-4 aus dem Vorjahr sind Seite 3 von 7

entsprechend gesetzt. 7. Turnieroffizielle Turnierleitung: Donata Brand Landessportwartin Pool Oberschiedsrichter: Patrick Schöngart Landesschiedsrichterobmann Pool 8. Turniermodus & Ausspielziele Turniermodi Damen: Doppel-KO - ab Halbfinale Einfach-KO - Spiel um Platz 3 wird ausgespielt 16er Feld - mit 4 Freilosen - Platz 1-4 aus dem Vorjahr wird gesetzt Turniermodi Herren & Senioren: Doppel-KO - ab Halbfinale Einfach-KO - Spiel um Platz 3 wird ausgespielt 16er Feld - Platz 1-4 aus dem Vorjahr wird gesetzt Ausspielziele 14.1e 8-Ball 9-Ball 10-Ball Damen 80 / 90 5 / 6 6 / 7 5 / 6 Herren 100 / 110 6 / 7 7 / 8 6 / 7 Senioren 100 / 110 6 / 7 7 / 8 6 / 7 Ladies 40 / 50 4 / 5 5 / 6 4 /5 9. Spielregeln Es gelten die veröffentlichten Spielregeln der DBU und die veröffentlichten Regularien des BVBW: Regularien zum Spielbetrieb des BVBW - Out Beim 9 Ball werden folgende Regeln für den Anstoß angewendet: Three point rule (oder Kitchen Rule) Die 9 wird auf dem Fußpunkt aufgebaut Seite 4 von 7

10. Shot-Clock / Zeitlimit Um größere Verzögerungen im Zeitplan zu vermeiden, kann jedes Spiel unter Shot-Clock gesetzt werden. Dies kann zu jedem Zeitpunkt passieren. Die Entscheidung obliegt dem Oberschiedsrichter sowie der Turnierleitung. Sollte nach der Hälfte der angesetzten Richtzeit nicht die Hälfte der maximalen Gewinnspiele / Punkte im 14.1e erreicht sein, kann eine Shotclock über die entsprechende Partie verhängt werden. Hierzu wird folgende Regelung angewendet: Für jeden Stoß ist ein Zeitlimit von 35 Sekunden vorgesehen. 10 Sekunden vor Ablauf des Zeitlimits ist eine Warnung auszusprechen. Einmalig pro Spiel / Rack steht jedem Spieler eine Verlängerung von 25 Sekunden zu. Richtzeiten: 14.1e: 8-Ball: 9-Ball: 10-Ball: 120 Minuten 75 Minuten 75 Minuten 75 Minuten 11. Siegerehrungen Die Siegerehrungen finden nach Abschluss der Finalpartien statt. Alle Platzierten (Platz 1-4) sind verpflichtet, daran teilzunehmen. Nichtteilnahme = Turnierabbruch = Disqualifikation mit Sperre für die kommende Saison. 12. Verhalten der SportlerInnen Für SportlerInnen und SchiedsrichterInnen besteht während des Spielens Alkohol- und Rauchverbot (gilt auch für E-Zigaretten). Alkoholgenuss während des aktiven Spielbetriebes stellt unsportliches Verhalten dar. Während der Partie wird dies mit Verwarnung, in der Spielpause mit Ermahnung, im Wiederholungsfall mit Disqualifikation geahndet. Rauchen, während des Spielens, wird als unsportliches Verhalten bestraft. Der Spielbetrieb findet bei Turnieren von der Begrüßung bis zum Ausscheiden/Teilnahme an der Siegerehrung oder bis zum letzten gespielten Ball an einem Spieltag statt. SchiedsrichterInnen haben sicherzustellen, dass SportlerInnen keine Aktivitäten unternehmen, die ihrer Meinung und ihrer Natur nach unsportlich sind, sich peinlich, störend oder schädlich auf andere Sportler(innen), Turnieroffizielle, Gäste oder den Sport Seite 5 von 7

generell auswirken. Schiedsrichter oder andere Turnieroffizielle haben das Recht, eine(n) SportlerIn, der sich unsportlich verhält, mit oder ohne Warnung zu bestrafen. Eine Disqualifikation kann nur durch die Turnierleitung ausgesprochen werden. Die SportlerInnen müssen sich während der Aufnahme ihres Gegners an einer vom Gastgeber bzw. der Turnierleitung bestimmten Stelle aufhalten. Eine Einflussnahme von nicht am Spiel Beteiligten auf den Spielablauf (taktische Tipps, etc.) ist nicht statthaft. Zuwiderhandlung wird für den (die) betroffene(n) Sportler(innen) mit Ermahnung, dann mit Verwarnung und somit Verlust des Spiels geahndet. Sportler(innen), die ein einzelnes Spiel vor Beendigung aufgeben oder die Spiele der laufenden Runde nicht zu Ende spielen bzw. den Wettbewerb abbrechen, werden von der Meisterschaft bzw. vom Turnier ohne Anrecht auf die erreichte Platzierung ausgeschlossen. Auch hier sind die ausgetragenen Spiele für die Gegner wie unter Tz. 5.1.4 (STO) zu werten. Wird dem(der) zuständigen Sportwart(in) bis zum Donnerstag der Folgewoche keine ausreichende Entschuldigung (Tz. 5.1.7) wegen des Wettbewerbsabbruches vorgelegt, wird der(die) Betroffene in der nächsten Spielzeit für diesen Wettbewerb gesperrt. Bei Neuanmeldung nach Ablauf der Sperre muss dann in der untersten Leistungsklasse (LK) begonnen werden. 13. Mobiltelefone Aktiven Spielern, die sich im Spielbereich aufhalten, ist es untersagt, ihr Mobiltelefon während der Partie zu benutzen. Die Telefone müssen entweder ausgeschaltet oder auf Lautlosmodus in den Queue-Taschen verstaut sein. Sollte ein Spieler mehr als einmal darauf hingewiesen werden müssen, wird dieses Verhalten als unsportliches Verhalten gewertet und hat den Spielverlust zur Folge. Strafen bei Störung durch klingende oder vibrierende Mobiltelefone: 14.1e: Es werden dem verursachenden SportlerIn 15 Punkte abgezogen und der SportlerIn, der die Störung verursacht hat, muss einen neuen Anstoß unter den Anstoß- Bedingungen ausführen. 8-Ball / 9-Ball / 10-Ball: Das Spiel wird unterbrochen. Der Gegner erhält 1 Gewinnspiel gutgeschrieben und der/die nun aufnahmeberechtigte SportlerIn setzt das Spiel gemäß den disziplinspezifischen Regeln fort. Seite 6 von 7

14. Zeitplan 14.1e Damen / Herren / Senioren Mittwoch, 30.05.2018: 09:00 Uhr Anwesenheitspflicht Donnerstag, 31.05.2018: 09:00 Uhr Fortsetzung 8-Ball Damen / Herren / Senioren Donnerstag, 31.05.2018: 14:30 Uhr Anwesenheitspflicht Freitag, 01.06.2018: 09:00 Uhr Fortsetzung 9-Ball - Damen / Herren / Senioren Freitag, 01.06.2018: 14:30 Uhr Anwesenheitspflicht Samstag, 02.06.2018: 09:00 Uhr Fortsetzung 10-Ball - Damen / Herren / Senioren Samstag, 02.06.2018: 14:30 Uhr Anwesenheitspflicht Sonntag, 03.06.2018: 09:00 Uhr Fortsetzung Viernheim, 15.05.2018 Donata Brand Landessportwartin Pool Tel: 06204/6088700 Mail: laspo-pool@billard-bw.de Seite 7 von 7