Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Ergotherapie, Physiotherapie, Hebammen und Pflege. an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

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Der gewählte Schwerpunkt wird in der Urkunde ausgewiesen.

Transkript:

Studienordnung für die Bachelorstudiengänge, ZHAW 44.5. Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Ergotherapie, Physiotherapie, Hebammen und Pflege an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 8. August 008) Die Hochschulleitung, gestützt auf der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 9. Januar 008, beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen. Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 9. Januar 008 (RPO) die Bachelorstudiengänge des Departements Gesundheit.. Einzelheiten zu den Studiengängen, insbesondere zur Eignungsabklärung, zur Belegung von Zusatzmodulen vor Studienbeginn, zu den zu belegenden Modulen und den zu erreichenden Credits sowie zur Bachelorarbeit werden in einem Anhang geregelt. Gegenstand Anhang. Die Bachelorstudiengänge Ergotherapie, Physiotherapie, Studienform Hebammen und Pflege werden als Vollzeitstudium geführt. Diplomierte Pflegende können unter Anrechnung bereits erworbenen Wissens in den Studiengang Pflege eintreten. 4. An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen. 5. In ergänzenden Lehrveranstaltungen erworbene Credits werden nicht an die Studienleistung angerechnet. Anrechnung von Credits Ergänzende Lehrveranstaltungen. 0. 08-6

44.5. Studienordnung für die Bachelorstudiengänge, ZHAW Praxismodule 6. Praxismodule werden in ausgewählten Institutionen des Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesens durchgeführt. Die Organisation der Module obliegt der ZHAW. Die Studienleitung entscheidet über Auslandpraktika im Hauptstudium und weitere Spezialfälle. Besondere Zulassungsbedingungen a. Fachmittelschule b. Höhere Fachschule c. Ausländische Diplome B. Zulassung zum Studium 7. Bewerberinnen und Bewerber mit einem Fachmittelschulausweis sind zugelassen, sofern im Jahr des Abschlusses im entsprechenden Kanton keine Fachmaturität angeboten wird. 8. Zugelassen sind Bewerberinnen und Bewerber mit einem höheren Fachschulabschluss eines vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) anerkannten Gesundheitsberufes gemäss Empfehlung der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH). 9. Die Zulassung von Personen mit ausländischem Diplom wird einzeln geprüft. Die Studienleitung entscheidet über die Zulassung. d. Weitere 0. Erfüllt eine Bewerberin oder ein Bewerber die allgemeinen oder besonderen Zulassungsbedingungen nicht, kann in begründeten Ausnahmefällen ein Äquivalenzverfahren durchgeführt werden. Die eingereichten Abschlüsse und Zeugnisse werden in Bezug auf Gleichwertigkeit mit anderen Aus- und Weiterbildungen sowie der Berufs- und Lebenserfahrung geprüft. Die Studienleitung entscheidet über die Zulassung. Zusatzmodul A Eignungsabklärung. Bewerberinnen und Bewerber müssen vor Studienbeginn das Zusatzmodul A belegt haben. Davon ausgenommen sind Bewerberinnen und Bewerber, die über einen der folgenden Abschlüsse verfügen: a. Eidgenössisch anerkanntes Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Fachangestellte Gesundheit (FAGE) mit Berufsmaturität Gesundheit und Soziales, b. Fachmaturität Gesundheit.. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen eine Eignungsabklärung durchlaufen.

Studienordnung für die Bachelorstudiengänge, ZHAW 44.5. Die Eignungsabklärung kann aus verschiedenen Prüfungsteilen bestehen. Die Zulassung zum Studium setzt eine erfolgreiche Eignungsabklärung voraus. C. Assessmentstufe. Die ersten zwei Semester bilden die Assessmentstufe. Die Assessmentstufe ist bestanden, wenn a. alle Modulgruppen bestanden sind, b. Module, die nicht zu einer Modulgruppe gehören, bestanden sind. 4. Die Assessmentstufe kann einmal wiederholt werden. Nicht wiederholt werden müssen: a. bestandene Modulgruppen, b. bestandene Module in nicht bestandenen Modulgruppen, c. bestandene Einzelmodule. Umfang und Abschluss Wiederholung D. Hauptstudium 5. Das Hauptstudium ist bestanden, wenn a. alle Modulgruppen bestanden sind, b. Module, die nicht zu einer Modulgruppe gehören, bestanden sind. Abschluss 6. Es müssen wiederholt werden: a. nicht bestandene Module in nicht bestandenen Modulgruppen, b. nicht bestandene Einzelmodule. Die Studienleitung entscheidet über den Zeitpunkt der Wiederholung. 7. Bei gleichwertigen Modultypen wird das Modul mit der besseren Note für die Berechnung von Zeugnis- und Abschlussnoten verwendet. In Wahlmodulen erworbene Credits werden nicht an die Studienleistung angerechnet. Wiederholung Überzählig erworbene Credits aus Wahl- oder Wahlpflichtmodulen. 0. 08-6

44.5. Studienordnung für die Bachelorstudiengänge, ZHAW E. Prüfungen und andere Leistungsnachweise Nachbesserung Nachprüfungen Expertinnen und Experten Wiederholung 8. Für Leistungsnachweise in Form einer schriftlichen Arbeit kann eine Nachbesserung erbracht werden, wenn a. der Leistungsnachweis mit einer Note zwischen,5 und,9 bewertet wurde und b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vorsieht. Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit der Note 4,0 bewertet. 9. Für einzelne Leistungsnachweise können Nachprüfungen angeboten werden. Folgende Leistungsnachweise können einmal nachgeprüft werden, wenn es die Modulbeschreibung vorsieht: a. Leistungsnachweise von ungenügenden Einzelmodulen, b. Leistungsnachweise von ungenügenden Modulen in nicht bestandenen Modulgruppen. Für nicht bestandene Praxismodule werden keine Nachprüfungen angeboten. 4 Für Leistungsnachweise, die gemäss 8 nachgebessert werden können, werden keine Nachprüfungen angeboten. 0. Mündliche und praktische Nachprüfungen finden unter Beizug von Expertinnen und Experten statt. Die Expertinnen und Experten führen Protokoll. Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden. Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der prüfenden Dozentin oder dem prüfenden Dozenten zu.. Wer ein Modul nicht besteht, muss die nicht bestandenen Leistungsnachweise des Moduls wiederholen. Die Noten der bestandenen Leistungsnachweise werden für die Beurteilung des Moduls übernommen. F. Bachelorarbeit Allgemeine Bestimmungen. Die Bachelorarbeit besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Bachelorarbeit kann einzeln oder zu zweit geschrieben werden. 4

Studienordnung für die Bachelorstudiengänge, ZHAW 44.5. Studierende im Studiengang Pflege gemäss Abs. können nur Einzelarbeiten schreiben. Über Ausnahmen entscheidet die Studienleitung.. Mit der Bachelorarbeit kann frühestens im fünften Semester und nach Bestehen des Moduls «Vorbereitung Bachelorarbeit» begonnen werden. Die Abgabe der Bachelorarbeit erfolgt im sechsten Semester. Die Studienleitung legt den genauen Abgabetermin fest. Beginn und Abgabe G. Studienabschluss und Bachelordiplom 4. Die Bachelorstudiengänge werden mit folgenden Titeln abgeschlossen: a. Bachelor of Science ZFH in Ergotherapie, b. Bachelor of Science ZFH Hebamme, c. Bachelor of Science ZFH in Physiotherapie, d. Bachelor of Science ZFH in Pflege. Titel 5. Die Abschlussnote setzt sich aus den Bewertungen im Abschlussnote Assessment, im Hauptstudium und in der Bachelorarbeit zusammen. a. Allgemein Der Notendurchschnitt aus allen Modul- und Modulgruppennoten im Assessment und im Hauptstudium zählt je 40%. Die Noten werden nach der Anzahl Credits eines Moduls gewichtet. Die Bachelorarbeit zählt 0%. 6. Für Studierende im Studiengang Pflege gemäss Abs. setzt sich die Abschlussnote aus allen an der ZHAW erworbenen Modulnoten zusammen. Die Bachelorarbeit zählt 0%, der Notendurchschnitt der übrigen Module 80%. Die Noten werden nach der Anzahl Credits eines Moduls gewichtet. 7. Ein ECTS-Grade wird vergeben, wenn es die Gruppengrösse der gleichzeitig im Bachelorstudiengang abschliessenden Studierenden zulässt. b. Diplomierte Pflegende im Studiengang Pflege ECTS-Grade. 0. 08-6 5

44.5. Studienordnung für die Bachelorstudiengänge, ZHAW H. Schluss- und Übergangsbestimmungen Genehmigung und Inkrafttreten Übergangsbestimmungen 8. Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am. Oktober 008 in Kraft. Sie ersetzt die Studien- und Prüfungsordnung für Bachelorstudiengänge der Zürcher Hochschule Winterthur vom 8. Juni 006. 9. Studierende, die ihr Studium vor dem Studienjahr 008/ 009 begonnen haben, unterstehen weiterhin der Studien- und Prüfungsordnung für Bachelorstudiengänge der Zürcher Hochschule Winterthur vom 8. Juni 006. Die Bestimmungen dieser Studienordnung über die Bachelorarbeit und über die Zusammensetzung der Abschlussnote sind auch auf Studierende anwendbar, die ihr Studium vor dem Studienjahr 008/009 begonnen haben. OS 6, 497. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 6. August 008. LS 44.5.. 6