Statistik der Abfallentsorgung ab 2010

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Statistik der Abfallentsorgung ab 2010 Merkmalsdefinitionen Stand Januar 2015 www.forschungsdatenzentrum.de

EF1 EF2 EF3 Berichtsjahr Kalenderjahr, über das die Betriebe/Unternehmen berichten müssen. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, so ist das Geschäftsjahr zugrunde zu legen, das im Berichtsjahr endet. Identnummer der Anlage Die Identnummer dient der Unterscheidung der befragten Betriebe/Unternehmen (Identifikator). Sie ist eine für das jeweilige Bundesland laufende, frei vergebene Nummer, die nicht für Auswertungszwecke verwendet werden kann. Laufende Nummer der Anlage EF4 EF5 Wirtschaftszweig 5-stelliger Schlüssel für die wirtschaftliche Zuordnung der Einheit. Die Daten werden unter Verwendung der europaweit eingeführten Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ2008) eingeteilt. Rechtsform EF6 EF7 Amtlicher Gemeindeschlüssel Der amtliche Gemeindeschlüssel (AGS) ist eine 8-stellige Schlüsselnummer, wobei Stelle 1 und 2 die Gliederung nach Bundesländern beschreiben (vgl. Land, EF6U1). Die Stellen 1 bis 3 der Gemeindekennzahl beschreiben in der Kombination den Regierungsbezirk. Der Regierungsbezirk kann nur in Verbindung mit dem Landesschlüssel identifiziert werden (vgl. Regierungsbezirk, EF6U2). Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen werden in Regierungsbezirke unterteilt. Auch in Rheinland Pfalz gab es bis 1999, in Sachsen-Anhalt bis 2003 und in Niedersachsen bis 2005 Regierungsbezirke. Seitdem sie rechtlich nicht mehr bestehen, werden für die Länder auch keine Ergebnisse für diese Regionalebene mehr veröffentlicht. Jedoch war bis zum Berichtsjahr 2004 im amtlichen Gemeindeschlüssel die Satzstelle für den Regierungsbezirk für Sachsen-Anhalt noch besetzt, ab 2007 erfolgt keine Untergliederung mehr. In Rheinland-Pfalz und in Niedersachsen wird die Untergliederung nach Regierungsbezirken bisher noch weitergeführt. Berlin ist nicht in Regierungsbezirke untergliedert. An dieser Stelle wird jedoch nach Berlin-Ost und Berlin-West unterschieden. Die Stellen 1 bis 5 des AGS beschreiben den Schlüssel der Kreise (vgl. EF6U3), die Stellen 1 bis 8 den der Gemeinden. Insgesamt setzt sich der AGS aus den Länder-, Regierungsbezirks-, Kreis- und Gemeindekennzahlen zusammen. Art der Anlage Nachfolgende Arten der Abfallentsorgungsanlagen sind im Datensatz enthalten: Chemisch-physikalische Behandlungsanlage Unter diese Kategorie fallen: - Anlagen zur chemischen Behandlung von Abfällen (z.b. Extraktions- und Destillationsanlagen), 2

- Anlagen zur chemischen Aufbereitung von zyanidhaltigen Konzentraten, Nitriten, Nitraten oder Säuren, wenn hierdurch eine Verwertung als Reststoff oder eine Entsorgung ermöglicht wird, - Anlagen, die Abfälle zur weiteren Entsorgung behandeln (z.b. durch Verdampfen, Trocknen, Kalzinieren, Neutralisieren, Ausfällen). Demontagebetrieb für Altfahrzeuge Betriebe oder Betriebsteile, in denen Altfahrzeuge der Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit bis zu 8 Sitzplätzen) und/oder der Klasse N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht von bis zu 3,5 Tonnen) zum Zwecke der nachfolgenden Verwertung behandelt werden. Deponie Deponien sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfälle zeitlich unbegrenzt abgelagert werden. Deponien werden unterschieden in Beseitigungsanlagen zur Ablagerung von Abfällen oberhalb der Erdoberfläche (oberirdische Deponien) oder unterhalb der Erdoberfläche (unterirdische Deponien). Erfasst werden alle Deponien in der Betriebsphase, d.h. alle Deponien, die sich in der Ablagerungs- oder Stilllegungsphase befinden. Deponie-Nachsorgephase Die Nachsorgephase ist der Zeitraum nach der endgültigen Stilllegung einer Deponie bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die zuständige Behörde den Abschluss der Nachsorge feststellt. Nach Abschluss der Stilllegungsmaßnahmen bedürfen Deponien der Nachsorge. Die Nachsorgemaßnahmen umfassen insbesondere Langzeitsicherungsmaßnahmen sowie Kontrollen des Deponieverhaltens. Feuerungsanlage mit energetischer Verwertung von Abfällen Einrichtungen zur Erzeugung von Wärme durch Verbrennung von festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen. Sie dienen zur Dampferzeugung oder Erwärmung von Wasser oder sonstigen Wärmeträgermedien. Zweck des Einsatzes von Abfällen in einer Feuerungsanlage ist deren Verwertung beispielsweise als Brennstoff. Bodenbehandlungsanlage Anlagen zur Behandlung von verunreinigtem Boden (Bodensanierungsanlagen), z.b. nach thermischen, biologischen oder mechanischen Verfahren. Biologische Behandlungsanlage Biologische Behandlungsanlagen sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen feste, flüssige oder gasförmige Abfälle aufbereitet werden, z.b. Biogasanlagen. In Biogasanlagen wird mit Hilfe der Vergärung ein Teil der organischen Masse in biogenen Reststoffen zu energetisch nutzbarem Biogas umgewandelt. Außerdem zählen jene Anlagen zu dieser Kategorie, in denen nativ-organische Abfälle in verwertbare Komposte umgewandelt werden (Anlagen zur Kompostherstellung). Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage Hierbei handelt es sich um Anlagen, die der Aufbereitung, Umwandlung oder Stabilisierung insbesondere von gemischten Siedlungsabfällen und ähnlichen Abfällen durch mechanische oder andere physikalische Verfahren (z.b. Zerkleinern, Sortieren) ggf. in Kombination mit biologischen Verfahren (z.b. Rotte, Vergärung) dienen. Je nach Anlagenschwerpunkt kann die mechanisch-biologische Behandlung folgende Ziele haben: - Inertisierung / Stabilisierung von Abfällen für die Ablagerung, 3

- Erzeugung von heizwertangereicherten Fraktionen zur Verwertung als Ersatzbrennstoff, - Abtrennung anderer Wertstoffe zur stofflichen Verwertung. Einrichtung zur Entsorgung von bergbaulichen Abfällen Diese Einrichtungen, z.b. Bergehalden oder Haldedeponien, sind vom Unternehmer ausgewiesene Bereiche für die Sammlung oder Ablagerung von festen, flüssigen, gelösten oder in Suspension gebrachten bergbaulichen Abfällen, wenn die Voraussetzungen des 22a Absatz 3 Satz 7 Bergverordnung für alle Bereiche erfüllt sind. Anlage zur stofflichen Verwertung von Altöl Bei dieser Anlagenart wird zwischen Anlagen zur Aufbereitung und Anlagen zur sonstigen stofflichen Verwertung unterschieden. Anlagen zur Aufbereitung haben das Ziel aus Altölen Basisöle (Ausgangsprodukt zur Herstellung von Schmierstoffen) durch Raffination herzustellen, bei denen insbesondere die Abtrennung der Schadstoffe, der Oxidationsprodukte und ihrer Zusätze erfolgt. Die sonstigen stofflichen Verwertungsverfahren sind Verfahren (Destillation, andere Raffination), die als Hauptziel die Herstellung von z.b. Fluxölen, Heizölen und Schiffsdiesel haben. Schredderanlage und Schrottschere Anlagen zum Zerschlagen bzw. Zerschneiden von Autowracks und anderen großformatigen Gegenständen aus Metall, Kunststoff, Holz und sonstigen Materialien mit dem Ziel, den entsprechenden Wertstoff als Rohstoff zurückzugewinnen. Sortieranlage Sortieranlagen sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen gemischt erfasste Abfälle in Fraktionen, insbesondere zur Rückgewinnung verwertbarer Rohstoffe, getrennt werden. Thermische Abfallbehandlungsanlage Anlagen zur teilweisen oder vollständigen Beseitigung von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen oder Gegenständen durch Verbrennen (z.b. Abfallverbrennungsanlagen), Anlagen zur thermischen Zersetzung brennbarer fester oder flüssiger Stoffe unter Sauerstoffmangel (Pyrolyseanlagen) sowie Anlagen zur Rückgewinnung von einzelnen Bestandteilen aus festen Stoffen durch Verbrennen (z.b. Anlagen zur Veraschung von Leiterplatinen). Hauptzweck der thermischen Abfallbehandlungsanlage ist die Beseitigung des Schadstoffpotenzials des Abfalls. Übertägige Abbaustätten Anlagen mit übertägiger Verfüllung bergbaufremder Abfälle (bergbaulicher Versatz) sind z.b. Abbaustätten und bergbauliche Gruben, die noch in Betrieb sind sowie solche, die bereits geschlossen sind und wiederverfüllt werden. Untertägige Abbaustätten Hierbei handelt es sich um Anlagen mit untertägiger Verfüllung bergbaufremder Abfälle, z.b. Abbaustätten und bergbauliche Gruben, die noch in Betrieb sind sowie solche, die bereits geschlossen sind und wiederverfüllt werden. Zerlegeeinrichtung für Elektro- und Elektronikaltgeräte Einrichtungen, in denen mittels geeigneter Anlagen Elektro- und Elektronikaltgeräte teilweise bzw. vollständig demontiert werden. 4

Sonstige Behandlungsanlage Unter sonstige Anlagen fallen beispielsweise Ersatzbrennstoff-, Schlacke-, Kabelaufbereitungsanlagen, Kunststoffverwertungsanlagen oder Produktionsanlagen, in denen Abfälle behandelt werden. EF8 EF9 Art der jeweiligen Anlage Die in EF7 definierten Anlagen werden hier noch genauer spezifiziert, vgl. Datensatzbeschreibung. Code des Verwertungs- / Beseitigungsverfahrens Hier wird zwischen Verwertungsverfahren (R-Verfahren) und Beseitigungsverfahren (D-Verfahren) unterschieden. Diese sind in den Anlagen 1 und 2 im Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 definiert. Verwertungsverfahren Unter Abfallverwertung zählen Verfahren, durch die Abfälle einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem sie unmittelbar oder mittelbar andere Materialien ersetzen. Es wird zwischen der energetischen und der stofflichen Verwertung unterschieden. Stoffliche Verwertung (Recycling) ist die Aufbereitung von Abfällen zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen. Dahingegen werden die Abfälle bei der energetischen Verwertung zu Materialien aufbereitet, die für die Verwendung als Brennstoff dienen. Beseitigungsverfahren Jedes Entsorgungsverfahren, bei dem es sich nicht um eine Verwertung handelt, z.b. Ablagerung, Abfallverbrennung oder Behandlungsverfahren, mit denen Abfälle für ein solches Verfahren vorbereitet werden. EF10 Kapazität der Anlage Die Kapazität ist das Produkt aus der Normalbetriebszeit (durchschnittliche Verlustzeiten und Reparaturen werden in die Normalbetriebszeit nicht einberechnet) und der Durchsatzmenge des Abfalls. Die maximale Kapazität einer Anlage entspricht der genehmigten Kapazität. EF11 EF12 noch zu verfüllendes genehmigtes Restvolumen nur bei Deponien Anzahl der Jahre der voraussichtlichen Ablagerungszeit des Abfalls nur bei Deponien EF13 / EF25 Abfallartenschlüssel 6- bzw. 8-stellige (feinere Untergliederung ausschließlich für statistische Zwecke) Schlüsselnummer des Abfallverzeichnisses nach Anlage zu 2 Absatz 1 Abfallverzeichnisverordnung. Sie basiert auf dem Europäischen Abfallkatalog und dient einer europaweit einheitlichen Beschreibung und Identifikation von Abfällen und Reststoffen. 5

EF14 / EF26 EWC Abfallartenschlüssel 5-stellige Schlüsselnummer gemäß Anhang III der EU-Abfallstatistikverordnung (EG) Nr. 2150/2002. EF15 / EF27 Kennzeichen für nachweispflichtige Abfallart Hierbei handelt es sich um gefährliche Abfälle, die laut Abfallverzeichnisordnung mit einem Sternchen (*) versehen sind. Der Begriff Gefährlicher Abfall beschreibt verschiedene Abfallarten mit festgelegten Gefährlichkeitsmerkmalen. Sie stellen eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar. Für gefährliche Abfälle existieren spezielle Entsorgungswege und -verfahren. Diese gewährleisten eine sichere und umweltverträgliche Zerstörung der enthaltenen Schadstoffe. EF16 / EF28 Kennzeichen für biogene Abfallart Hierbei handelt es sich um organische Abfälle. EF17 Input der Anlage insgesamt. Die Summe der verschiedenen Abfallarten und Stoffe, die in die Anlagen eingebracht werden. Die Menge bezieht sich auf die Feuchtmasse der Abfälle. EF18 Input Trockenmasse Bei Schlämmen wird zusätzlich das Gewicht der Trockenmasse angegeben. EF19 EF20 EF21 EF22 EF23 im eigenen Betrieb erzeugte Abfälle Abfälle, die in der betriebseigenen Produktion oder in anderen betriebseigenen Abfallbehandlungsanlagen am gleichen Standort erzeugt werden. fremde Abfälle insgesamt Abfälle, die nicht im Betrieb selbst erzeugt werden, sondern von außen angeliefert werden. fremde Abfälle aus dem eigenen Bundesland Abfälle, die nicht im Betrieb selbst erzeugt werden, jedoch aus dem eigenen Bundesland angeliefert werden. fremde Abfälle aus anderen Bundesländern Abfälle, die nicht im Betrieb selbst erzeugt werden und aus anderen Bundesländern stammen. fremde Abfälle aus dem Ausland Abfälle, die nicht im Betrieb selbst erzeugt werden und aus dem Ausland angeliefert werden. EF24 Anzahl der angenommenen Altfahrzeuge (nur Demontagebetriebe für Altfahrzeuge und Schredderanlagen/Schrottscheren) 6

EF29 Output Summe der Abfallfraktionen, die die Anlage nach der Behandlung oder Verwertung wieder verlassen. Die Menge bezieht sich auf die Feuchtmasse der Abfälle. EF30 Output Trockenmasse Bei Schlämmen wird zusätzlich das Gewicht der Trockenmasse angegeben. EF31 EF32 EF33 EF34 EF35 EF36 (Davon) Abgabe zur Abfallbeseitigung im Inland Hierzu zählen alle mit D-Verfahren (Beseitigungsverfahren) eingestuften Entsorgungswege, z.b. Ablagerung, Verbrennung, Behandlung und Beseitigung. (Davon) Abgabe zur Abfallbeseitigung im Ausland Hierzu zählen alle mit D-Verfahren (Beseitigungsverfahren) eingestuften Entsorgungswege, z.b. Ablagerung, Verbrennung, Behandlung und Beseitigung. (Davon) Abgabe zur Verwertung in Abfallentsorgungsanlagen im Inland Hierzu zählen alle mit R-Verfahren (Verwertungsverfahren) eingestuften Entsorgungswege, z.b. Recycling und Rückgewinnung, energetische Verwertung. (Davon) Abgabe zur Verwertung in Abfallentsorgungsanlagen im Ausland Hierzu zählen alle mit R-Verfahren (Verwertungsverfahren) eingestuften Entsorgungswege, z.b. Recycling und Rückgewinnung, energetische Verwertung. (Davon) Abgabe an Direktverwerter außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen sowie gewonnene Sekundärrohstoffe und Produkte Hierzu zählen alle Entsorgungswege, die weder einem D-Verfahren noch einem R- Verfahren zugeordnet werden. Angegeben werden alle Stoffe, Sekundärrohstoffe, Produkte, Bauteile, Ersatzteile, etc. im Output der Anlage, die zur Verwertung in Produktions- und ähnlichen Anlagen oder an den Altstoffhandel abgegeben werden. Anzahl abgegebene Altfahrzeuge nur bei Demontagebetrieben für Altfahrzeuge Absolute Zahl an abgegebenen Altfahrzeugen. Anteil am Output aus der Sortierung von Leichtverpackungen nur bei Sortieranlagen Im Output enthaltene Menge aus der Sortierung von Leichtverpackungen. 7