Nutzungsbestimmungen für Serviceeinrichtungen. Besonderer Teil (NBS-BT) Stand: 01. August 2018

Ähnliche Dokumente
RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen

Schienennetz-Benutzungsbedingungen der RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH Besonderer Teil (SNB-BT) Stand: Oktober

ENTGELTLISTE. der Logistikzentrum RuhrOst GmbH. Logistikzentrum RuhrOst. für die Nutzung der Gleisanlagen der

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Industriegleis STADT BAD OLDESLOE

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT)

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen

Schienennetz-Benutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen. für Serviceeinrichtungen der IDR Bahn GmbH & Co. KG (im folgenden: IDR Bahn KG ) Besonderer Teil (NBS-BT)

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen. der. Delmenhorst-Harpstedter Eisenbahn GmbH. - Besonderer Teil (NBS-BT) -

Nutzungsbedingungen. für Serviceeinrichtungen der IDR Bahn GmbH & Co. KG (im folgenden: IDR Bahn KG ) Besonderer Teil (NBS-BT)

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS BT) der Vulkan-Eifel-Bahn GmbH

Entgeltverzeichnis / Preise für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur bzw. Serviceeinrichtungen der Hafen Stuttgart GmbH (HSG)

Entgeltgrundsätze für. die Benutzung der Zugtrasse sowie der sonstigen Anlagen und Einrichtungen der Eisenbahninfrastruktur der

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS BT)

NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR SERVICEEINRICHTUNGEN DER SEEHAFEN KIEL GMBH & CO. KG BESONDERER TEIL (NBS-BT)

Nutzungsbedingungen für die Eisenbahninfrastruktur und Serviceeinrichtungen des GVZ Berlin West Wustermark, Besonderer Teil - NBD IPG BT GVZ WU -

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS BT)

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen. Besonderer Teil (NBS-BT) der. Anschlussbahn Windhoff Bahn- u. Anlagentechnik GmbH

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil Teil (NBS BT) Uelzener Hafenbetriebs- und Umschlags GmbH (UHU)

Nutzungsbedingungen der Serviceeinrichtung Hafenbahn der Stadt Papenburg

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der

Infrastruktur der Brohltalbahn. Serviceanlage

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - Besonderer Teil (NBS-BT) -

Liste der Entgelte. der. DE Infrastruktur GmbH

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbh Besonderer Teil (NBS-BT)

Nutzungsbedingungen für. Serviceeinrichtungen im Container Terminal Germersheim. Besonderer Teil (NBS-BT) des Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU)

Nutzungsbedingungen für die Serviceeinrichtung. Nordic Rail Service GmbH (Schienenfahrzeugwerkstatt)

Allgemeine Regelungen für die Nutzung der Anschlussbahn der Stadt Kölleda

Liste der Entgelte für. die Benutzung der Zugtrassen sowie der sonstigen Anlagen und Einrichtungen der. Eisenbahninfrastruktur der

Schienennetz-Benutzungsbedingungen. des Mansfelder Bergwerksbahn e.v. für die Strecke. Kostermansfeld-Wippra. Besonderer Teil SNB-MBB (BT)

Entgeltgrundsätze und Entgeltliste für Serviceeinrichtungen der. Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG. Hindenburgstraße 26-30, Oldenburg, - NPorts

Trossinger Eisenbahn

NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR SERVICEEINRICHTUNGEN/EISENBAHNINFRASTRUKTUR BESONDERER TEIL (NBS-BT)

GRUNDSATZ-INFRASTRUKTURNUTZUNGSVERTRAG ( GRUNDSATZ-INV )

Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Eifelbahn Verkehrsgesellschaft mbh Besonderer Teil (SNB-BT)

Schienennetz-Benutzungsbedingungen Besonderer Teil (SNB-BT) des EIU HESSENCOURRIER

Anlagenpreissystem zur Inanspruchnahme der Gleisinfrastruktur und Serviceeinrichtungen am Bahnstandort Frankfurt (Oder)

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - Besonderer Teil - (NBS BT)

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Industriestammgleis. der Stadtwerke Gaggenau

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der HSB Besonderer Teil (NBS-BT)

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen. Besonderer Teil (NBS-BT)

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH (VGH) - Besonderer Teil (NBS-BT)

Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der AVG

Anlage zu den Schienennetznutzungsbedingungen Liste der Entgelte. HLB Basis AG

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen des Zweckverbandes Donau-Hafen Deggendorf

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - Besonderer Teil - (NBS BT)

Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrag

Nutzungsbedingungen besonderer Teil für die Serviceeinrichtung Bahnbetriebswerk Krefeld (BwK)

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen. der. Keolis Deutschland GmbH & Co. KG. in Hamm-Heessen. - Besonderer Teil - (NBS BT)

Entgelte für die Nutzung. der Bremischen Hafeneisenbahn. Entgeltgrundsätze. und. Liste der Entgelte

Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrag

Liste der Entgelte Liste der Entgelte Preise gültig ab Entgelte NBS Stand Version 2.0 In Kraft / gültig ab Liste der Entgelte

Mitteldeutsche Eisenbahn GmbH

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - Besonderer Teil (NBS-BT)

Schienenfahrzeugbau Wittenberge GmbH Werk Eberswalde Eisenbahnstraße Eberswalde

Teil: Service Bad Harzburg

Örtliche Richtlinien zur Richtlinie für das Zugpersonal

Nutzungsbedingungen für die Eisenbahninfrastruktur der Serviceeinrichtung Hafenbahn Worms. -Besonderer Teil-(NBS-BT)

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen. der. ROLAND Umschlagsgesellschaft für kombinierten. Güterverkehr mbh & Co. K.G.

Nutzungsbedingungen für die Eisenbahninfrastruktur der Serviceeinrichtung Hafenbahn Worms. -Besonderer Teil- (NBS-BT)

Der Zugang zum Netz der DB Netz AG erfolgt über folgende Bahnhöfe: Hafen Logport I = Bf Duisburg-Rheinhausen. Hafen Logport II = Bf Duisburg-Wanheim

Besondere Schienennetzbenutzungsbedingungen. der. RP Eisenbahn GmbH

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen

VERTRAG. über die Nutzung der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE)

Erms-Neckar-Bahn AG Pfählerstr Bad Urach. Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Betreiber der Schienenwege Besonderer Teil (SNB-BT)

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der

Angelner Eisenbahn. Gesellschaft gug. Eisenbahninfrastrukturunternehmen Kappeln - Süderbrarup. Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Iver Andreas Schiller

Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn mbh

Aktualisierungsstand:

Entgeltgrundsätze für die Nutzung von Serviceeinrichtungen

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der. Farge-Vegesacker Eisenbahn-Gesellschaft mbh,

Gleise in Serviceeinrichtungen Stand

Schienennetz-Benutzungsbedingungen. des. Eisenbahninfrastrukturunternehmens. Zweckverband. für die. Bahnstrecke Mellrichstadt Fladungen

Anmeldung für die Benutzung der Serviceeinrichtung im Hafen Frankfurt

Nutzungsbedingungen. für Serviceeinrichtungen. der. Hörseltalbahn GmbH

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) der Verkehrsbetriebe Extertal Extertalbahn. Stand: 01. Januar 2008

VERTRAG ÜBER DIE NUTZUNG DER SCHIENENINFRASTRUKTUR DER AG DER WIENER LOKALBAHNEN

Entgeltgrundsätze für die Nutzung von Serviceeinrichtungen

NO TIDE. NO LIMITS. JWP-VVO. Verfahrensanweisung Prozess/ Verfahren für die Vermittlung der Ortskenntnis für die Zugangsberechtigten

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen. Allgemeiner Teil (NBS-AT)

VERTRAG ÜBER DIE NUTZUNG DER SCHIENENINFRASTRUKTUR DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESBAHNEN

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen. der. Rail Terminal Wilhelmshaven GmbH (RTW) Allgemeiner Teil (NBS-AT)

NO TIDE. NO LIMITS. JWP-EGS

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der Rurtalbahn GmbH Besonderer Teil (NBS-BT)

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - Besonderer. den Werkbahnhof Ziltendorf

Schienennetz-Benutzungsbedingungen der. Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) Besonderer Teil (SNB-BT)

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS-GBM)

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Allgemeiner Teil (NBS-AT)

Nutzungsbedingungen für die Serviceeinrichtung Hafenbahn des Zweckverbandes Mainhafen Wertheim (EIU) Allgemeiner Teil (NBS-AT)

Transkript:

Nutzungsbestimmungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Stand: 01. August 2018 RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH Königswinterer Straße 52 D-53227 Bonn www.rse-bonn.de RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH Königswinterer Str. 52 D-53227 Bonn Tel. 0228 850340-0 Fax 0228 850340-10 email : info@rse-bonn.de Geschäftsführer: Dipl. Ing. Walter Zienow Dipl. Betriebswirt Joachim Großmann Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) Handelsregister: HRB 6737 Amtsgericht Bonn Ust ID-Nr.: DE 169 838 146 Bankverbindung: Sparda Bank West eg IBAN DE34 3706 0590 0000 3509 85 BIC GENODED1SPK Kreissparkasse Köln IBAN DE08 3705 0299 0020 0198 08 BIC COKSDE33XXX

Inhaltsverzeichnis BT 1 Zweck und Geltungsbereich... 3 BT 2 Ergänzungen/Abweichungen zu den NBS-AT... 4 BT 3 Infrastrukturbeschreibung... 6 BT 4 Entgeltgrundsätze... 9 BT 5 Anreizsystem... 11 BT 6 Veröffentlichung der NBS... 12 BT 7 Sonstiges...13 Seite 2 von 12

BT 1 Zweck und Geltungsbereich In den Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) der RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH werden Leistungsbeschreibungen, Regeln, Fristen und Verfahren für die Nutzung der Serviceeinrichtungen der RSE Rhein-Sieg- Eisenbahn GmbH geregelt. Die Nutzung der Serviceeinrichtungen beschränkt sich auf die vereinbarte Nutzung durch den Zugangsberichtigten. Die NBS-BT ergänzen die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Allgemeiner Teil (NBS-AT). Ansprechpartner im Rahmen der NBS (auch für betriebliche Belange): Tel.: 0228-850340-18 Fax: 0228-850340-10 Email: info@rse-bonn.de Alle angegebenen Preise beinhalten nicht die Mehrwertsteuer. Diese wird mit dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuersatz berechnet. Seite 3 von 12

BT 2 Ergänzungen/Abweichungen zu den NBS-AT Punkt 2.3.1 NBS-AT Es gilt die Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung in der geltenden Fassung. Punkt 2.3.3 NBS-AT Die Vermittlung von Ortskenntnis erfolgt in jedem Fall, auch bei mehrmaliger Vermittlung nach Abschluss des Infrastrukturnutzungsvertrages mit gesonderter Berechnung. Punkt 2.4.1 NBS-AT Es gilt die Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung in der geltenden Fassung. Punkt 3.3. NBS-AT Sollte im Rahmen der Punkte 3.3.1 bis 3.3.2 des Punktes 3.3 der NBS-AT keine Entscheidung über die zeitgleiche, nicht miteinander zu vereinbarende Nutzung einer Serviceeinrichtung möglich sein, so haben regelmäßige Verkehre Vorrang vor einmaligen oder unregelmäßigen Verkehren, da regelmäßige Verkehre die wirtschaftliche Basis der Serviceeinrichtungen darstellen. Kann keine einvernehmliche Lösung erzielt werden, greift 13 Abs. 3 ERegG: (3) Kommt eine Einigung nicht zustande, ist der Betreiber einer Serviceeinrichtung verpflichtet, folgende Verfahrensschritte in nachstehender Reihenfolge einzuhalten: 1. Der Betreiber einer Serviceeinrichtung hat den Anträgen Vorrang zu gewähren, die notwendige Folge der mit einem Betreiber der Schienenwege vereinbarten Zugtrasse sind. 2. Der Betreiber einer Serviceeinrichtung kann Anträgen eines Zugangsberechtigten auf Zugang zu den in Anlage 2 Nummer 2 Buchstabe e genannten Einrichtungen und auf Erbringen der diesbezüglichen Leistungen Vorrang gewähren, wenn a) die Einrichtung im Eigentum des Zugangsberechtigten steht oder von ihm oder einem mit ihm gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmen betrieben wird und b) die Berücksichtigung anderer Anträge aus Gründen des Betriebs des Zugangsberechtigten oder eines mit diesem gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmens nicht möglich oder nicht zumutbar ist. 3. Ist eine Entscheidung nach den Nummern 1 und 2 nicht möglich, hat der Betreiber einer Serviceeinrichtung nach Maßgabe von Kriterien zu entscheiden, die in seinen zuvor allgemein bekanntgegebenen Nutzungsbedingungen enthalten sind. 4. Soweit eine abschließende Entscheidung nach den Nummern 1 bis 3 nicht möglich ist, hat der Betreiber einer Serviceeinrichtung den Anträgen Vorrang zu gewähren, für deren zugrunde liegende Nutzung keine tragfähige Alternative vorhanden ist. Seite 4 von 12

5. Ist eine abschließende Entscheidung nach den Nummern 1 bis 4 nicht möglich, hat der Betreiber ein Höchstpreisverfahren nach Maßgabe des 52 Absatz 8 Satz 2 bis 6 durchzuführen. Punkt 5.2.1 NBS-AT Vertragspartner, mit denen ein Infrastrukturnutzungsvertrag abgeschlossen wurde, werden per Email über Änderungen wie Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs etc. innerhalb eines Tages nach Bekanntwerden der Tatbestände informiert. Für potenzielle andere Benutzer werden diese Tatbestände auf der Homepage der RSE unter www.rse-bonn.de bekannt gemacht (Pfad: Infrastruktur- >Serviceeinrichtungen). Unregelmäßigkeiten während der Benutzung sowie die mögliche Beeinträchtigung kurzfristig absehbarer Nutzungen werden telefonisch an den im Infrastrukturnutzungsvertrag genannten Ansprechpartner mitgeteilt. Punkt 5.2.2 NBS-AT Das EVU hat die RSE zeitnah über die Zugzusammensetzung mit der Übersendung der Wagenliste zu informieren. Dies kann per Fax oder per Email erfolgen. Zusätzliche Angaben, die für die Durchführung des Betriebes von Bedeutung sind (z. B. Gefahrgüter im Zug, Lademaßüberschreitungen), müssen auf dem gleichen Weg übermittelt werden. Punkt 5.3 NBS-AT Abweichungen von der angemeldeten Nutzung sind dem EIU sofort nach Bekanntwerden zu melden. Dafür können die Kommunikationswege Fax, Email oder Telefon benutzt werden (Details siehe Kapitel 1). Sollten durch die Abweichungen von der angemeldeten Nutzung Beeinträchtigungen von Nutzungen dritter EVU entstehen, so wird durch die RSE innerhalb einer Zeitspanne von 1 Zeitstunde ermittelt, ob die Nutzung durch Dritte anderweitig ermöglicht werden kann. Ist dies nicht möglich, so ist die von der angemeldeten Nutzung abweichende Nutzung nicht mehr möglich. Seite 5 von 12

BT 3 Infrastrukturbeschreibung Grundsätzlich sind alle Serviceeinrichtungen der RSE nach vorheriger Absprache rund um die Uhr verfügbar. Bahnhof Bonn-Beuel (betrieben durch DB Netz AG): Gleis 109 nur für Rangierfahrten zugelassen einseitig angebunden aus Richtung Oberkassel/Süden mit Handweiche Nutzlänge: 195 m Kleinster Bogenhalbmesser: 190m Spurweite: 1435mm Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h zulässige Achslast: 20t zulässige Meterlast: 8t/m Elektrifizierung: keine Oberleitung vorhanden keine Profileinschränkungen vorhanden Elektrische Anschlüsse sowie Wasserversorgung können bereitgestellt werden. Gleis liegt an mit Kopfsteinpflaster versehener Ladestraße; Zufahrt erfolgt über die Kreuzung Königswinterer Straße/Siegburger Straße; die Abfahrt kann bei Bedarf über die Kreuzung Königswinterer Straße / Maarstraße erfolgen, so dass straßengebundene Fahrzeuge nicht wenden müssen. Bf. Bonn-Beuel Industriebahn (betrieben durch RSE): Gleis 4: nur für Rangierfahrten zugelassen einseitig angebunden aus Richtung Norden Nutzlänge: 95 m Kleinster Bogenhalbmesser: 190m Spurweite: 1435mm Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h Seite 6 von 12

zulässige Achslast: 20t zulässige Meterlast: 8t/m Elektrifizierung: keine Oberleitung vorhanden keine Profileinschränkungen vorhanden Elektrische Anschlüsse sowie Wasserversorgung können bereitgestellt werden. Werkstatthalle Beuel: 2 Gleise (Gleis Ost und Gleis West) mit jeweils 16 m Nutzlänge 1 Gleis davon mit Wartungsgrube zwischen den Schienen Werkzeug Hebeböcke bis insgesamt 64t Last (4x16t) (nicht am Grubengleis) Elektrische Anschlüsse sowie Wasserversorgung können bereitgestellt werden Mechaniker (vorherige Abstimmung erforderlich bez. Verfügbarkeit und Qualifikation erforderlich) Instandhaltungs- und Instandsetzungsleistungen an vielen Fahrzeugen möglich, grundsätzlich möglich: V60 West, V100 West, Köf III, VT 798, MAN-VT Nutzung der Werkstatthalle umfasst das Abstellen oder Bereitstellen von Fahrzeugen auf den Werkstattgleisen, das Benutzen von Stromanschlüssen und Wasserversorgung der Werkstatt Strecke Beuel Industriebahn-Hangelar (betrieben durch RSE): Für alle oben genannten Serviceeinrichtungen gelten die folgenden Grundsätze: Keine speziellen Steuerungs-, Sicherungs- und Kommunikationssysteme werden zum Befahren der Infrastruktur benötigt. Im Bahnhof Bonn-Beuel kann mit dem Fahrdienstleiter der DB Netz-AG über den normalen Zugfunk (GSM-R) kommuniziert werden. Mit der RSE kann über normale GSM-Netzwerke (öffentliche Mobilfunknetze) kommuniziert werden. Seite 7 von 12

Für sonstige vorhandene Infrastruktur auch auf anderen Strecken der RSE wird auch auf das Kapitel Entgeltgrundsätze verwiesen. Anzuwendende Regelwerke: allgemein: FV-NE, Ril 408, Ril 436, VDV 757 Teil A und B, BUVO-NE in ihrer jeweils gültigen Fassung Auf Wunsch des EVU kann die RSE diese Regelwerke und Vorschriften gegen Erstattung der damit verbundenen Kosten beschaffen und/oder die Bezugsquellen nennen. Eine evtl. notwendige Aktualisierung der Vorschriften wird nicht mitgeteilt. Allgemein: Bestimmungen des Arbeitsschutzrechtes sowie die Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaften sind einzuhalten speziell: Unfallmeldetafel RSE, Lageplan Diese Dokumente stellt die RSE kostenfrei dem EVU zur Verfügung. Die Übermittlung erfolgt entweder per Email, Fax oder auf dem Postweg. Änderungen dieser Dokumente teilt die RSE per Fax, Email und auf ihrer Internetseite im Bereich Infrastruktur- Serviceeinrichtungen mit. Eine Verteilung der Unterlagen an das eigene Personal übernimmt das EVU eigenständig. Seite 8 von 12

BT 4 Entgeltgrundsätze Für die Abstellung von Fahrzeugen auf Serviceeinrichtungen wird ein Standgeld in folgender Höhe erhoben: Abstellen von Fahrzeugen je abgestellter Achse und Kalendertag: näheres ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle Abstellung über einen Zeitraum von... Preis Achse Kalendertag je und...bis zu 1 Monat (Zeitperiode 1)...vom 2. bis einschl....vom 4. bis einschl. 6. 3. Monat Monat (Zeitperiode 2) (Zeitperiode 3) 1,80 1,50 1,20 0,90...vom 7. Monat an (Zeitperiode 4) Es erfolgt eine sog. Spitzabrechnung, d.h. dass für alle Achsen das anfallende Entgelt je Zeitabschnitt gesondert berechnet wird. Beispiel: 40 Achsen stehen vom 1.1.2011-30.4.2011 Anzahl Kalendertage in Zeitperiode 1: 1.1.-31.01.: 31 Tage á 1,80 *40 Achsen = 2232,00 Anzahl Kalendertage in Zeitperiode 2: 1.2.-31.03.: 59 Tage á 1,50 *40 Achsen = 3540,00 Anzahl Kalendertage in Zeitperiode 3: 1.4.-30.04.: 30 Tage á 1,20 *40 Achsen = 1440, 00 Gesamtsumme: 2232,00 + 3540,00 + 1440,00 =7212,00 Für die Nutzung der Serviceeinrichtungen ist für die Zeit des Be- und Entladens von Wagen ein Entgelt zu zahlen, sofern die Abstellung einen Zeitraum von 2 Stunden überschreitet. Abstellungen in Trassengleisen werden auch unter diesen Entgeltgrundsätzen betrachtet, sofern auch dort der Zeitraum von 2 Stunden der Abstellung überschritten wird. Für die Nutzung der Werkstatthalle in Beuel werden zusätzlich zum oben genannten Standgeld je nach Anforderungen unterschiedliche Nutzungsentgelte verlangt: Benutzung Gleis West (Grube): 50,00 EUR/Kalendertag Benutzung Gleis Ost (Hebebockgleis): 30,00 EUR/Kalendertag Versorgung mit Wasser: pauschal 5,00 EUR/m 3 Versorgung mit Elektrizität: pauschal 0,50 EUR/kWh Seite 9 von 12

Mechaniker: 75,00 EUR/h Benutzung Hebeböcke: 25,00 EUR / pro Hebevorgang Benutzung Werkzeug: pauschal 20,00 EUR/Stunde. Die Bearbeitung eines Nutzungsantrages erfolgt kostenfrei. Umschlagleistungen oder sonstige Leistungen werden durch die oben genannten Entgelte nicht abgedeckt und werden auch nicht durch die RSE erbracht. Die Zuführung zum Gleis 109 und Gleis 4, sowie zur Werkstatthalle erfolgt über APS- Gleise der DB Netz AG. Hierfür kann durch die DB Netz AG ein Nutzungsentgelt erhoben werden. Entgelte für sonstige vorhandene Infrastruktur: Büro mit Internetanschluss (kabelgebunden): 25,00 EUR/angefangener Stunde Handfunkgeräte: es können Handfunkgeräte mit eigener Frequenz geliehen werden. Mietpreis: 25,00 EUR /angefangenen Tag, es ist für jedes entliehene Handfunkgerät ein Pfand in Höhe von 500,00 EUR zu hinterlegen. Besondere Bestimmungen für die Serviceeinrichtungen der Strecke Rinteln Nord- Stadthagen West Für die Abstellung von Eisenbahnfahrzeugen auf Gleisen der o.g. Strecke werden folgende Entgelte in Rechnung gestellt: 0,98 EUR netto pro Eisenbahnfahrzeug und Tag keine Staffelung des Entgeltes nach Zeitabschnitten Seite 10 von 12

BT 5 Anreizsystem Bei Störungen der Nutzung, die allein im Verantwortungsbereich des Zugangsberechtigten liegen, wird für die verlängerte Nutzung ein zusätzliches Nutzungsentgelt erhoben. Es beträgt pauschal 100% der pro Kalendertag für die normale Nutzung vorgesehenen Entgelte. Die im Rahmen der normalen Nutzung anfallenden Entgelte sind zusätzlich zu bezahlen. Im Ergebnis sind deshalb pro angefangenen Kalendertag 200% der pro Kalendertag für die normale Nutzung vorgesehenen Entgelte zum Gesamtentgelt zu addieren. Wird eine Serviceeinrichtung nicht entsprechend der vereinbarten Nutzung zur Verfügung gestellt und die RSE ist allein für die Störung der vereinbarten Nutzung verantwortlich, so wird das zu entrichtende Entgelt um den geschuldeten Betrag der pro Kalendertag für die normale Nutzung vorgesehenen Entgelte reduziert. Zusätzlich reduziert sich das zu entrichtende Entgelt je angefangenen Kalendertag um 100% der pro Kalendertag für die normale Nutzung vorgesehenen Entgelte. Im Ergebnis können deshalb pro angefangenen Kalendertag 200% der pro Kalendertag für die normale Nutzung vorgesehenen Entgelte vom Gesamtentgelt abgezogen werden. Seite 11 von 12

BT 6 Veröffentlichung der NBS Eine Veröffentlichung der NBS erfolgt auf der Internetseite der RSE im Bereich Infrastruktur->Serviceeinrichtungen. Änderungen der NBS werden den EVU, mit denen ein Infrastrukturnutzungsvertrag besteht, zusätzlich schriftlich mitgeteilt. Änderungen dieses Dokumentes werden auf der Internetseite der RSE im Bereich Infrastruktur->Serviceeinrichtungen bekannt gemacht. Für die Veröffentlichung und das Inkrafttreten der NBS (AT und BT) wird auf das EregG verwiesen. Zugangsberechtigte können innerhalb eines Monats schriftlich zu den Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen oder deren Änderungen Stellung nehmen. Maßgeblich ist dabei hierfür der Eingang bei der RSE. Des Weiteren können Zugangsberechtigte ihren Nutzungsvertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden der Änderungen/Neufassungen kündigen. Die Kündigung wird wirksam mit dem Ende des Monats, der auf den Monat der Bekanntmachung der Änderungen/Neufassungen folgt. In den schriftlichen Mitteilungen an die Zugangsberechtigten wird auf dieses Kündigungsrecht hingewiesen. BT 7 Sonstiges Zusatzleistung ist zum Beispiel die Lotsengestellung. Abgestellte Fahrzeuge werden nicht beaufsichtigt und stehen nicht in abgesperrten Bereichen. Daher kann keine Haftung z.b. in Bezug auf Graffitischäden, in Fahrzeugen übernachtende Obdachlose, mutwillige Öffnung von Verschlußventilen, etc. durch unbekannte Dritte übernommen werden. Gespeicherte Daten werden unter Beachtung der DSGVO behandelt. Seite 12 von 12