QZP Checkliste Gesicherte Qualität RLP (QZ) - Pflanzliche Produkte

Ähnliche Dokumente
Qualitätszeichen Baden-Württemberg Eigenkontrolle

Qualitätszeichen Baden-Württemberg Eigenkontrolle. - Zusatzanforderungen Getreide, Ölsaaten, Hülsenfrüchte-

-Zusatzanforderungen Obst, Gemüse, Zwiebeln, Kartoffeln und Spargel-

Qualitätszeichen Baden-Württemberg Eigenkontrolle. -Zusatzanforderungen Obst, Gemüse, Zwiebeln, Kartoffeln und Spargel-

Qualitätszeichen Baden-Württemberg Eigenkontrolle

- Zusatzanforderungen Getreide, Ölsaaten, Hülsenfrüchte-

Winterweizen ha Hafer ha Sonnenblumen ha. Sommerweizen ha Dinkel ha Öllein h

Getreide, Ölsaaten, Hülsenfrüchte

Zusatzanforderungen für die Produktbereiche

Zusatzanforderungen für den Produktbereich

Qualitätszeichen Rheinland-Pfalz Gesicherte Qualität. Zusatzanforderungen für den Produktbereich. Kartoffeln

Zusatzanforderungen für den Produktbereich

Qualitätszeichen Rheinland-Pfalz "Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe" Zusatzanforderungen für den Produktbereich.

Zusatzanforderungen für den Produktbereich

Qualitätszeichen Rheinland-Pfalz "Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe" Zusatzanforderungen für den Produktbereich. Kartoffeln

Zusatzanforderungen für die Produktbereiche

Kernobst, Steinobst, Beerenobst und Tafeltrauben

Qualitätszeichen Baden-Württemberg "Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe" Zusatzanforderungen für die Produktbereiche. Getreide, Ölsaaten

Zusatzanforderungen für den Produktbereich

Qualitätszeichen Baden-Württemberg Gesicherte Qualität

Gemüse (einschließlich Spargel)

Zusatzanforderungen für den Produktbereich

Richtlinie für den integrierten und kontrollierten Anbau Eppinger Gold Gerste CCFS (Collaborative Contract Farming System)

Zusatzanforderungen für den Produktbereich

Novellierung der. Düngeverordnung

Gemüseprodukte (Erzeugnisse aus Gemüse, Zwiebeln und Kartoffeln)

Mindestanforderungen für die neutral kontrollierte Erzeugung von B r a u getreide in Bayern

PAULa Grundsätze des Landes Rheinland-Pfalz für die. Mulchverfahren im Ackerbau

Richtlinien für das Ländle Gütesiegel

Getreideprodukte (Mahlerzeugnisse, Braumalz, Brennmalz), Backwaren, Teigwaren

DIE NEUE DÜNGEVERORDNUNG UND ZUCKERRÜBENANBAU

im Überblick Qualitätssicherung

Düngevorausplanung. Beispiele der neuen Düngeverordnung ab dem Wirtschaftsjahr 2017/2018. Stand

Anhang zu QZRP Audit Grundanforderungen Legehennen (unterbrechungsfreie QZ Teilnahme mit Beginn vor ) QS-/KAT- Audit durch folgende

Zwischenfruchtanbau 2015: Anbauflächen und Regeln zu Greening (ÖVF) und FAKT-Förderung

Ergebnisse der Nmin/Smin-Untersuchungen Ökolandbau 2017

Ergebnisse der Nmin/Smin-Untersuchungen Sommerungen 2017

Erläuterungen zu den Formblättern Aufzeichnungspflicht gemäß SchuVO und Erhebungsbogen N und P

ENTWICKLUNGS- PROGRAMM PAUL -

Qualitätszeichen Baden-Württemberg "Gesicherte Qualität " Zusatzanforderungen für den Produktbereich. Bier

L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt

Kulturpflanzen und Bienen

Zusatzanforderungen für den Produktbereich

L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt

Neutral Kontrollierter Vertragsanbau, Kontrolliert Integrierte Produktion und LKP-Produktpass

Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung

Richtlinien für das Ländle Gütesiegel

Vorstellung LTZ. Die Landwirtschaft in Baden-Württemberg

Anlage c_3 Informationsvermittlung, Wissenstransfer Wasserschutz im Gartenbau

HESSISCHER BAUERNVERBAND e.v.

Zusatzanforderungen für den Produktbereich

Grunddaten des Betriebes sowie der Flächen des Acker- und Grünlandes

Qualitätszeichen Rheinland-Pfalz Gesicherte Qualität

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017

Umstellung auf ökologischen Ackerbau - Fruchtfolge, Düngung und Unkrautregulierung

Gentechnik Erntemonitoring 2016 keine Auffälligkeiten

Grundsätze des Landes Baden-Württemberg für eine ordnungsgemäße Landbewirtschaftung (Grundsätze Landbewirtschaftung)

Düngeverordnung. Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten

Revisionsinformation Checkliste Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln

Prüfbericht Geprüfte Qualität Bayern Brotgetreide Landwirtschaft mit Lagerung

Stroh als Brennstoff und die Humusbilanz?

HALM 2014 Hessisches Programm für Agrarumwelt-und Landschaftspflegemaßnahmen

Vergleich Bio*- vs. konventioneller Betrieb

Ohne Gentechnik Anforderungen. Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 07. Mai 2015 Berlin

Zusatzanforderungen für den Produktbereich

PAULa Grundsätze des Landes Rheinland-Pfalz für die. Biotechnische Pflanzenschutzverfahren im Weinbau

Einfluss von Vorfrucht, Zwischenfruchtanbau, organischer Düngung und Bodenbearbeitung in einer intensiven Hackfruchtfruchtfolge mit Kartoffeln

Betrieb: Düngejahr: Beispiel Bewirtschaftungseinheit. Sollwert Zu- und Abschläge kg N/ha BEW 2 BEW 3 BEW 4 BEW 1

Qualitätsrichtlinien für die Produktgruppe. Obst und Gemüse, Kräuter

Massnahmenübersicht / Bereiche

Pfälzer Gemüsebautag. Düngevorgaben in. Belgien und Deutschland

Qualitätsrichtlinien für die Produktgruppe. Obst/Gemüse/Kartoffeln/Kräuter

Fruchtfolgeversuch unter den Bedingungen des Ökologischen Landbaus 2011

Freiwillige Vereinbarungen 2018 Stand

Durchwachsene Silphie (Silphium perfoliatum L.) Was kann der Praktiker erwarten?

Prüfbericht Geprüfte Qualität Bayern Gemüse einschl. Salate (inkl. Gemüse für Feinsauere Delikatessen und Gemüsekonserven) Erzeugung

Herstellung von Lebensmitteln ohne Gentechnik Betriebsbeschreibung Landwirtschaft Tierische Produkte

Berner Pflanzenschutzprojekt

Gerd Trautmann, HMUELV

Umsetzung der Düngeverordnung

Anbau und Nutzung von Energiepflanzen

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt. Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung

V Stand Datum des Audits:

Auditdauer (Uhrzeit von - bis): Kombination mit Standard(s):

Qualitätszeichen Baden-Württemberg Eigenkontrolle. Checkliste Qualitätszeichen BW (QZBW) für

Transkript:

P Checkliste Gesicherte Qualität RLP () - Pflanzliche Produkte Entfällt (kein -Betrieb) : 27.03.2018 1. Alle Kulturen 1.1 Herkunft Anbauflächen zu 100 % in Rheinland-Pfalz 1.2 ohne Gentechnik keine gentechnisch veränderten Sorten angebaut bei Parallelaufbewahrung Trennung von GVO-haltigen und GVO-freien Futtermitteln sonstigen Ernteprodukten und Waren gewährleistet bei Parallelaufbewahrung Trennung von GVO-haltigen und GVO-freien Futtermitteln sonstigen Ernteprodukten und Waren gewährleistet Vermischung von GVO-haltigen und GVO-freien Futtermitteln sonstigen Ernteprodukten und Waren durch geeignete betriebliche Verfahren verhindert (getrennte Räumlichkeiten, Wege, Mischanlagen, Spülchargen, Reinigungsmaßnahmen, Geräte, Behälter, Schaufeln usw.) Externe Dienstleister GVO-Freiheit mit Dienstleistern, z.b. Betreiber von fahrbaren Mahl- und Mischanlagen, Transporteure und Speditionen nachweislich gewährleistet (Vertragliche Regelung) Personal alle Personen, die mit Futtermitteln und anderen Feldfrüchten und Waren umgehen, sind über die der GVO-freien Erzeugung, Fütterung und sonstige Handhabung informiert Umgang mit Fehllieferungen klare Vorschriften und Anweisungen, wie mit fehlerhaften (GVO-haltigen) Lieferungen (Futtermittel, Saatgut, Getreide etc.) zu verfahren ist, vorhanden Dokumentation ohne Gentechnik (Hinweis: Alle Dokumente im Zusammenhang mit der Kennzeichnung "ohne Gentechnik" sind für mindestens 3 Jahre aufzubewahren) Anlagengutachten, Mischprotokolle, Reinigungspläne, Spülchargendokumentationen und vertragliche Festlegungen mit externen Dienstleistern dokumentiert Bezug von GVO-freien Futtermitteln und anderen Feldfrüchten ist nachvollziehbar dokumentiert (Dokumente, Lieferscheine, Rechnungen, Bestellungen, Deklarationen, Spezifikationen) die Erzeugung von GVO-freien Futtermitteln und anderen Feldfrüchten ist nachvollziehbar dokumentiert (Dokumente, Lieferscheine, Rechnungen, Bestellungen, Deklarationen, Spezifikationen) Nachweise über Personalschulungen (Datum, Inhalt, Teilnehmer, Unterschriften) und Schulungsunterlagen dokumentiert bei fehlerhaften Lieferungen (Futtermittel, Saatgut, Getreide etc.) Entsorgung Retoure dokumentiert doppelt P Checkliste Gesicherte Qualität RLP () - Pflanzliche Produkte Version 2018 Seite 1 von 12

2. Getreideanbau 1.3 Pflanzenschutz Witterungsbedingungen bei Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt 1.4 Düngung kein Klärschlamm klärschlammhaltige Düngemittel im Gesamtbetrieb je Vorfruchtart mindestens eine Bodenuntersuchung auf Nmin Gärreste nur auf Grundlage nachwachsender Rohstoffe verwendet 2.1 Sachkunde Betriebsleiter verfügt nachweislich über eine landwirtschaftliche Ausbildung nimmt mind. 1x jährlich an einer IP-Fortbildung teil 2.2 Saatgut Z-Saatgut verwendet Rückstellmuster bei Nachbausaatgut vorhanden 2.3 Fruchtfolge jährlich mind. 4 verschiedene Kulturen Kulturgruppen angebaut Mindestanteil je Kultur jeweils 15 % der Ackerfläche Anteil von Mais an der Ackerfläche max. 33 % kein Anbau von Braugetreide nach Mais 2.4 Sortenwahl (Hinweis: Empfehlungen der Offizialberatungen beachten) Weizen: Fusarium mind. BSA-Note 4 Weizen: (Weichweizen) mind. AB-Qualität Braugerste: von der Offizialberatung Mälzerei empfohlene Sorte verwendet Hafer: Spelzenanteil mind. BSA-Note 3 Roggen: Fallzahl mind. BSA-Note 6 Dinkel: Fallzahl mind. BSA-Note 6 2.5 Pflanzenschutz Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittel von der Offizialberatung Beratungsdiensten, z.b. Pflanzenschutzwarndienst, empfohlen umweltschonende Pflanzenschutzmittel bevorzugt angewendet Pflanzenschutzmittelanwendung Unkrautbekämpfung bevorzugt mit mechanischen Mitteln durchgeführt bei Herbizideinsatz liegt eine Begründung vor keine Wachstumsregler eingesetzt (Hinweis: gilt auch für Getreide, das als Gemengepartner (Stützfrucht) zusammen mit Linsen angebaut wird) P Checkliste Gesicherte Qualität RLP () - Pflanzliche Produkte Version 2018 Seite 2 von 12

2.6 Ackerrandstreifen mind. in Sämaschinenbreite angelegt (durchgängig mind. 2 m ) nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt 2.7 Lerchenfenster 2 Feldlerchenfenster pro ha angelegt mind. 3 m breit und max. 12 m lang (Hinweis: die ideale Größe liegt bei 16 24 m²) 2.8 Humusbilanz (Freiland) betriebsbezogene Humusbilanz über die letzten vier Jahre nachweislich ausgeglichen (Hinweis: Beurteilung erfolgt durch Schätzung anhand von Kennzahlen, z.b. aus Leitfaden zur Humusbilanzierung im Ackerbau im Rahmen der Nährstoffuntersuchung des Bodens und Bewertung durch die Offizialberatung) (Ausnahme: Humusbilanz bzw. Bodenhumusuntersuchung nicht erforderlich, wenn max. von einem Drittel der Fläche die gesamte Biomasse abgefahren wird und eine 4-gliedrige Fruchtfolge eingehalten wird) 2.9 Brachebegrünung von aus der Erzeugung genommenen Ackerflächen Ansaatmischung (nur einjährige Arten) bis 15.05. mit mind. 10 kg/ha eingesät nicht vor September gemulcht nicht vor Ende November eingearbeitet (Hinweis: zur Aussaat von Winterkulturen kann die Bodenbearbeitung bereits ab September erfolgen) 2.10 Nitratbindung und Erosionsschutz Herbstbegrünung durchgeführt Mulchsaat durchgeführt (Hinweis: Silomais, Getreidestoppeln ohne Stroh und Zukkerrüben sowie vergleichbare Kulturen als Vorkultur bei Mulchsaat ausgeschlossen) Zwischenfruchtanbau nach Frühkartoffeln spätestens im Juli durchgeführt Zwischenfrucht bleibt mind. 10 Wochen stehen 2.11 Qualität von Speisegetreide frei von Besatz kein Mutterkorn max. 14,5 % Feuchtigkeit 2.12 Schlagbezogene Aufzeichnungen Schlagkartei vor Anlieferung der Ernte beim Erfasser einer beauftragten Kontrolleinrichtung zur Prüfung vorgelegt P Checkliste Gesicherte Qualität RLP () - Pflanzliche Produkte Version 2018 Seite 3 von 12

3. Maisanbau 3.1 Sachkunde Betriebsleiter verfügt nachweislich über eine landwirtschaftliche Ausbildung nimmt mind. 1x jährlich an einer IP-Fortbildung teil 3.2 Fruchtfolge jährlich mind. 4 verschiedene Kulturen bzw. Kulturgruppen angebaut Mindestanteil jeweils 15 % der Ackerfläche Maisanteil an der Ackerfläche max. 40 % 3.3 Sortenwahl Blattfleckenkrankheit, Kopfbrand, Stängelfäule mind. BSA- Note 3 vom Vermarkter empfohlene Sorte 3.4 Pflanzenschutz Biologische Verfahren nachweislich durchgeführt Pflanzenschutzmittel umweltschonende Pflanzenschutzmittel bevorzugt angewendet Pflanzenschutzmittelanwendung nach Prognosemodell nach dokumentierter Empfehlung anerkannter Beratungseinrichtungen mit regionalem/ lokalem Bezug durchgeführt Notwendigkeit (z.b. durch Auszählen von Schaderregern) ermittelt und dokumentiert Pflanzenschutzgerätetechnik verlustmindernde Pflanzenschutzgeräte (luftunterstützte Applikation, Antidriftdüsen Injektordüsen) eingesetzt 3.5 Ackerrandstreifen mind. in Sämaschinenbreite angelegt (durchgängig mind. 2 m ) nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt 3.6 Nitratbindung und Erosionsschutz Herbstbegrünung durchgeführt Mulchsaat durchgeführt (Hinweis: Silomais, Getreidestoppeln ohne Stroh und Zuckerrüben sowie vergleichbare Kulturen als Vorkultur bei Mulchsaat ausgeschlossen) Zwischenfruchtanbau nach Frühkartoffeln spätestens im Juli, Zwischenfrucht bleibt mind. 10 Wochen stehen z.b. Pflanzenschutzwarndienst P Checkliste Gesicherte Qualität RLP () - Pflanzliche Produkte Version 2018 Seite 4 von 12

3.7 Bewässerung Einzelgaben/Tag max. 20 mm auf Sand- und anlehmigen Sandböden 30 mm auf sonstigen Böden (außer Lößböden) 40 mm auf Lößböden Beregnungstagebuch vorhanden und aktuell geführt 4. Hülsenfrüchte 4.1 Sachkunde Betriebsleiter verfügt nachweislich über eine landwirtschaftliche Ausbildung, die mind. die Fachkraft für landwirtschaftliche Unternehmensführung erfüllt nimmt mind. 1x jährlich an einer IP-Fortbildung teil 4.2 Saatgut Gesundheit und Keimfähigkeit überprüft (Hinweis: gilt auch bei eigenem Nachbau) 4.3 Sortenwahl vom Vermarkter empfohlene Sorte angebaut 4.4 Pflanzenschutz Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittel im aktuellen Merkblatt Pflanzenproduktion, Pflanzenschutz und Sorten in Ackerbau und Grünland aufgelistet Pflanzenschutzmittel von der Offizialberatung Beratungsdiensten, z.b. Pflanzenschutzwarndienst, empfohlen umweltschonende Pflanzenschutzmittel bevorzugt angewendet Pflanzenschutzmittelanwendung Unkrautbekämpfung bevorzugt mit mechanischen Mitteln durchgeführt bei Herbizideinsatz liegt eine Begründung vor keine Anwendung chemischer Mittel (z.b. Glyphosat) zur Abtötung des Bestandes und somit zur Ernteerleichterung keine Wachstumsregler für Gemengepartner (Getreide als Stützfrucht) eingesetzt 4.5 Humusbilanz (Freiland) betriebsbezogene Humusbilanz über die letzten vier Jahre nachweislich ausgeglichen (Hinweis: Beurteilung erfolgt durch Schätzung anhand von Kennzahlen, z.b. aus Merkblatt Humusbilanzierung Beurteilung und Bemessung von Ackerland im Rahmen der Nährstoffuntersuchung des Bodens und Bewertung durch die Offizialberatung) (Ausnahme: Humusbilanz bzw. Bodenhumusuntersuchung nicht erforderlich, wenn max. von einem Drittel der Fläche die gesamte Biomasse abgefahren wird und eine 4-gliedrige Fruchtfolge eingehalten wird P Checkliste Gesicherte Qualität RLP () - Pflanzliche Produkte Version 2018 Seite 5 von 12

4.6 Brachebegrünung von aus der Erzeugung genommenen Ackerflächen Ansaatmischung (nur einjährige Arten) bis 15.05. mit mind. 10 kg/ha eingesät nicht vor September gemulcht nicht vor Ende November eingearbeitet (Hinweis: zur Aussaat von Winterkulturen kann die Bodenbearbeitung bereits ab September erfolgen) 4.7 4-gliedrige Fruchtfolge auf Ackerland jährlich mind. 4 verschiedene Kulturen Kulturgruppen angebaut Mindestanteil je Kultur Kulturgruppe 15 % der Ackerfläche max. 40 % Maisanteil 4.8 Nitratbindung und Erosionsschutz Herbstbegrünung durchgeführt Mulchsaat durchgeführt (Hinweis: Silomais, Getreidestoppeln ohne Stroh und Zuckerrüben sowie vergleichbare Kulturen als Vorkultur bei Mulchsaat ausgeschlossen) Zwischenfruchtaussaat nach Frühkartoffeln spätestens im Juli durchgeführt Zwischenfrucht bleibt mind. 10 Wochen stehen 5. Kernobst- und Steinobst-, Beerenobst- und Tafeltraubenanbau 5.1 Systemteilnahme Betrieb nimmt während der gesamten Produktions- u. Vermarktungszeit an QS GAP GLOBALGAP teil (Ausnahme: Erzeugerbetriebe, die dem bereits vor dem 01.01.2014 ohne Unterbrechung angeschlossen waren) 5.2 Sachkunde Betriebsleiter verfügt nachweislich über eine landwirtschaftliche Ausbildung Fachausbildung im Obstbau vergleichbare Ausbildung nimmt mind. 1x jährlich an einer IP-Fortbildung teil 5.3 Pflanzgut entspricht der Anbaumaterialverordnung (AGOZ) zertifiziertes Material bevorzugt angebaut (bei entsprechender Verfügbarkeit P Checkliste Gesicherte Qualität RLP () - Pflanzliche Produkte Version 2018 Seite 6 von 12

5.4 Pflanzenschutz Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittel von der Offizialberatung Beratungsdiensten, z.b. Pflanzenschutzwarndienst, empfohlen umweltschonende Pflanzenschutzmittel bevorzugt angewendet Pflanzenschutzmittelanwendung nach Prognosemodell nach dokumentierter Empfehlung anerkannter Beratungseinrichtungen mit regionalem/ lokalem Bezug durchgeführt Notwendigkeit (z.b. durch Auszählen von Schaderregern) ermittelt und dokumentiert biologische/biotechnische Verfahren bevorzugt eingesetzt (z.b. Schlupfwespen, Bakterien, Pheromone) 5.5 Düngung Kernobst N-Düngung max. 40 kg N/ha (Ausnahmen: N-Düngung über 40 kg N/ha nur unter Berücksichtigung von Nmin-Werten möglich bei einem Ertragsniveau von 200-300 dt/ha darf der N-Sollwert max. 50 kg N/ha betragen Ertragsniveau von 300-400 dt/ha darf der N-Sollwert max. 60 kg N/ha betragen Steinobst N-Düngung max. 50 kg N/ha (Ausnahmen: N-Düngung über 50 kg N/ha nur unter Berücksichtigung des Nmin-Wertes möglich: Bei einem Ertragsniveau von 100-150 dt/ha darf der N-Sollwert max. 50 kg N/ha betragen (Bodentiefe 0-60 cm) Ertragsniveau von 150-250 dt/ha darf der N-Sollwert max. 70 kg N/ha betragen (Bodentiefe 0-60 cm) Ertragsniveau von 250-350 dt/ha darf der N-Sollwert max. 90 kg N/ha betragen) (Bodentiefe 0-60 cm) Beerenobst N-Düngung bei einjährigen Erdbeeren N-Sollwert max. 40 kg N/ha bei einem Ertragsniveau von 100-200 dt/ha und Düngung zur Pflanzung (Bodentiefe 0-30 cm) N-Sollwert max. 60 kg N/ha bei einem Ertragsniveau von 100-200 dt/ha und Düngung zur Pflanzung (Bodentiefe 0-60 cm) N-Düngung bei zwei- und mehrjährigen Erdbeeren N-Sollwert max. 50-60 kg N/ha bei einem Ertragsniveau von 100-200 dt/ha und Düngung nach der Ernte (Bodentiefe 0-60 cm) z.b. Pflanzenschutzwarndienst P Checkliste Gesicherte Qualität RLP () - Pflanzliche Produkte Version 2018 Seite 7 von 12

N-Düngung bei Strauchbeeren N-Sollwert max. 50 kg N/ha bei einem Ertragsniveau von 50-100 dt/ha (Bodentiefe 0-60 cm) N-Sollwert max. 70 kg N/ha bei einem Ertragsniveau von 100-200 dt/ha (Bodentiefe 0-60 cm) Tafeltrauben nach Nährstoffsaldo (Hinweis: N-Gaben über 60 kg/ha sind zu begründen) 5.6 Bewässerung Tropfbewässerung bevorzugt angewendet Bewässerungsbedarf erfasst (z.b. mit Bodenfeuchtemessgerät) und dokumentiert Beregnungstagebuch vorhanden und aktuell geführt (Hinweis: Internetangebot des Deutschen Wetterdienstes kann ergänzend genutzt werden) Einzelgaben im Kernobstanbau max. 20 mm/tag 5.7 Randbepflanzung Hecken zur Eingrenzung von Anlagen in der Nähe von Straßen, Wohngebieten, offenen Lagen gepflanzt feuerbrand- und scharkaresistente Gehölze verwendet 5.8 Bodenpflege erfolgt durch Mulchen, Abdeckung mechanische Bearbeitung Herbizide nur auf dem Pflanzstreifen eingesetzt (Hinweis: für Kern-, Stein- und Beerenobstanbau gilt: außer bei Junganlagen dürfen die offen gehaltenen Baumstreifen nicht breiter als die Kronentraufen der Baumreihen sein) 5.9 Ernte Empfehlungen der jeweiligen Märkte Offizialberatung eingehalten im Kernobstbau den optimalen Erntetermin mittels Streifindex bestimmt 5.10 Qualität entspricht der Klasse Extra Klasse I nach UN/ECE- Normen Zwetschgen haben eine Fruchtgröße von mind. 28 mm (Hinweis: die Zwetschgensorten Czernowitzer, Lützelsachser, Zwintschers und Zimmers sind von der Zeichennutzung ausgenommen) 5.11 Aufzeichnungen vorhanden und aktuell geführt im Kernobstanbau Betriebsheft vorhanden und aktuell geführt (Vorlage jährlich zum 15.08.) (Ausnahme: gilt nicht für Betriebe die den Kontrollsystemen, GAP GGAP angeschlossen sind) P Checkliste Gesicherte Qualität RLP () - Pflanzliche Produkte Version 2018 Seite 8 von 12

6. Frischgemüseanbau (einschließlich Spargel), Speisezwiebelanbau und Kartoffelanbau 6.1 Systemteilnahme Betrieb nimmt während der gesamten Produktions- u. Vermarktungszeit an QS GAP GLOBALGAP teil (Ausnahme: Erzeugerbetriebe, die dem bereits vor dem 01.01.2014 ohne Unterbrechung angeschlossen waren) 6.2 Sachkunde Betriebsleiter verfügt nachweislich über eine landwirtschaftliche Ausbildung nimmt mind. 1x jährlich an einer IP-Fortbildung teil 6.3 Pflanzenschutz Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittel von der Offizialberatung Beratungsdiensten, z.b. Pflanzenschutzwarndienst, empfohlen umweltschonende Pflanzenschutzmittel bevorzugt eingesetzt im geschützten Anbau Nützlinge gegenüber chemischen Mitteln bevorzugt eingesetzt Pflanzenschutzmittelanwendung Unkrautbekämpfung bevorzugt mit mechanischen Mitteln durchgeführt bei Herbizideinsatz liegt eine Begründung vor 6.4 Humusbilanz (Freiland) betriebsbezogene Humusbilanz über die letzten vier Jahre nachweislich ausgeglichen (Hinweis: Beurteilung erfolgt durch Schätzung anhand von Kennzahlen, z.b. aus Leitfaden zur Humusbilanzierung im Ackerbau im Rahmen der Nährstoffuntersuchung des Bodens und Bewertung durch die Offizialberatung) (Ausnahme: Humusbilanz bzw. Bodenhumusuntersuchung nicht erforderlich, wenn max. von einem Drittel der Fläche die gesamte Biomasse abgefahren wird und eine 4-gliedrige Fruchtfolge eingehalten wird) Merkblatt BW- Pflanzenschutzmittelliste im Erwerbsgemüsebau 6.5 Düngung je Vorfruchtart mind. eine Bodenprobe auf Nmin untersucht 6.6 Beregnung und Bewässerung Einzelgaben/Tag max. 20 mm auf Sand- und anlehmigen Sandböden 30 mm auf sonstigen Böden (außer Lößböden) 40 mm auf Lößböden P Checkliste Gesicherte Qualität RLP () - Pflanzliche Produkte Version 2018 Seite 9 von 12

Aufzeichnungen Bewässerungsbedarf erfasst (z.b. mit Bodenfeuchtemessgerät) und dokumentiert Beregnungstagebuch vorhanden und aktuell geführt (Hinweis: Internetangebot des Deutschen Wetterdienstes kann ergänzend genutzt werden) 7. Zusätzliche im Frischgemüseanbau 7.1 Saat- und Pflanzgut nur ardsaatgut bzw. Pflanzgut aus ardsaatgut verwendet 7.2 N min -Bodenuntersuchung (Freiland) (Ausnahme: mehrjährige Dauerkulturen z.b. Spargel) + 1x jährlich bei Kulturende (erfolgt im Auftrag des Lizenznehmers) max. 80 kg N/ha (Bodenschicht 30-60 cm) 7.3 Qualität von Gemüse (einschließlich Spargel) sofern Sortierung auf dem Betrieb erfolgt: Sortierung entspricht der Klasse I nach den UN/ECE-Normen 7.4 Nitratgehalt von Gemüse (Ausnahme: Spargel) Nitrathöchstmengen für die jeweilige Kultur eingehalten (Hinweis: Überwachung der Nitratwerte erfolgt durch ein zwischen den Lizenznehmern abgestimmtes Monitoringprogramm) 8. Zusätzliche im Speisezwiebelanbau 8.1 Saat- und Pflanzgut nur zertifiziertes Pflanzgut ardsaatgut bzw. Pflanzgut aus ardsaatgut verwendet 8.2 Düngung Nährstoffbilanz ausgeglichen (Hinweise: N-Überschuss max. 50 kg N/ha P-Überschuss max. 20 kg P2O5/ha werden die tolerierten Werte überschritten, sind betriebliche Anpassungen innerhalb von 3 Jahren unter Einbeziehung der Offizialberatung erforderlich) 8.3 Ackerrandstreifen mind. in Sämaschinenbreite angelegt (durchgängig mind. 2 m ) nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt 8.4 Brachebegrünung von aus der Erzeugung genommenen Ackerflächen vorgegebene Ansaatmischung bis 15.05. mit mind. 10 kg/ha eingesät nicht vor September gemulcht nicht vor Ende November eingearbeitet (Hinweis: zur Aussaat von Winterkulturen kann die Bodenbearbeitung bereits ab September erfolgen) P Checkliste Gesicherte Qualität RLP () - Pflanzliche Produkte Version 2018 Seite 10 von 12

8.5 Qualität von Speisezwiebeln sofern Sortierung auf dem Betrieb erfolgt: Sortierung entspricht der Klasse I II nach den UN/ECE-Normen 9. Zusätzliche Anforderung im Kartoffelanbau 9.1 Sortenwahl und Pflanzgut krebsresistente nematodentolerante Sorten angebaut zertifiziertes Pflanzgut verwendet Pflanzgut aus eigenem Nachbau nachweislich auf Erreger der Bakterienringfäule und schleimkrankheit untersucht und unbedenklich 9.2 Pflanzenschutz Biologische Verfahren Bekämpfung des Kartoffelkäfers mit BT-Präparaten (Bacillus thuringiensis) Neem-Präparaten 9.3 Düngung Nährstoffbilanz ausgeglichen (Hinweise: N-Überschuss max. 50 kg N/ha P-Überschuss max. 20 kg P2O5/ha werden die tolerierten Werte überschritten, sind betriebliche Anpassungen innerhalb von 3 Jahren unter Einbeziehung der Offizialberatung erforderlich) 9.4 Ackerrandstreifen mind. sämaschinenbreit (durchgängig mind. 2 m ) nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt 9.5 Brachebegrünung von aus der Erzeugung genommenen Ackerflächen vorgegebene Ansaatmischung bis 15.05. mit mind. 10 kg/ha eingesät nicht vor September gemulcht nicht vor Ende November eingearbeitet (Hinweis: zur Aussaat von Winterkulturen und zur Vorbeugung gegen Drahtwurmbefall kann die Bodenbearbeitung bereits ab 20. August erfolgen) 9.6 Förderung der Biodiversität Ansitzmöglichkeiten für Greifvögel eingerichtet 9.7 Qualität von Kartoffeln sofern Sortierung auf dem Betrieb erfolgt: Sortierung entspricht dem UNECE ard FFV-52 den Qualitäten der Klasse Extra I P Checkliste Gesicherte Qualität RLP () - Pflanzliche Produkte Version 2018 Seite 11 von 12

Ergebnis der Eigenkontrolle P - Pflanzliche Produkte: Eigenkontrolle durchgeführt am: Verzeichnis der kurz-/mittel-/langfristig behebbare Mängel: VO (EG) Nr. 852/2004 Lebensmittelhygiene [2004/2009] Tier-LMHV Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung [2007/2011] Impressum P Checkliste Gesicherte Qualität RLP () - Pflanzliche Produkte zu GQS RLP Hof-Check (Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftliche Unternehmen in Rheinland-Pfalz) Herausgeber: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR) Bahnhofstraße 32 Ansprechpartnerin: Doris Fey 56410 Montabaur Telefon (02602) 9228-0 Fax (02602) 9228-27 E-Mail:dlr-1@dlr.rlp.de www.rlp.gqs-hofcheck.de Bearbeitung: Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) Oberbettringer Straße 162 73525 Schwäbisch Gmünd www.bw.gqs-hofcheck.de im Auftrag des: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz Das vorliegende Werk beruht auf GQS BW Hof-Check - Gesamtbetriebliche Qualitäts- Sicherung für landwirtschaftliche Unternehmen in Baden-Württemberg der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der Ländlichen Räume (LEL) in Schwäbisch Gmünd. Der Inhalt wurde mit äußerster Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Er wird periodisch aktualisiert. Es können jedoch nicht alle Details der einschlägigen eingearbeitet werden. Jegliche Haftung wird daher seitens des Landes Rheinland Pfalz, des Herausgebers und des Bearbeiters ausgeschlossen. DLR Westerwald-Osteifel und LEL Schwäbisch Gmünd 2018. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung, Weitergabe und Nachdruck (auch auszugsweise) sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Herausgebers erlaubt. P Checkliste Gesicherte Qualität RLP () - Pflanzliche Produkte Version 2018 Seite 12 von 12