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Transkript:

K U R Z A U S S C H R E I B U N G ADAC V E T E R A N E N C R O S S Datum der Veranstaltung 28. September 2014 Titel der Veranstaltung Ort der Veranstaltung 11. Schnaitheimer Veteranen-Motocross um den Wildsaupokal Moto-Cross-Strecke in HDH Schnaitheim Veranstalter MSC Schnaitheim e.v. im ADAC Ansprechpartner Name, Vorname Balle, Franz Straße, Hausnummer Aufhausener Str. 38 PLZ, Ort 89520 Heidenheim Telefon: +49 (0) 73 21 / 730 90 41 Telefax: +49 (0) 73 21 / 730 90 42 Emailadresse nennung@msc-schnaitheim.de Internetseite des Clubs www.msc-schnaitheim.de Die Ausschreibung wurde von der ADAC-Sportabteilung geprüft und unter der Reg.-Nr / registriert am Unterschrift Stempel

1. Organisation: Veranstaltungsleiter: Schiedsgericht: Claus Laible, Langenau Markus Kaufmann, Nattheim / Claus Laible, Langenau Techn. Überprüfung: Auswertung: Sanitätsdienst: 2. Teilnehmer: Dieter Daiß und Team Motorsport Zeitnahme DRK Heidenheim Eine Lizenz ist nicht vorgeschrieben. Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrer, die das vorgeschriebene Mindestalter haben. Mitglieder des DMV sind durch ihre Mitgliedschaft kostenlos unfallversichert. Nicht DMV Mitglieder können vor Ort Versicherungen direkt am Veranstaltungsort abschließen. Sicherheitsausrüstung gemäß den DMSB-Richtlinien wird empfohlen. Motocross-Bekleidung sollte möglichst klassisch getragen werden. Die modernen Farbgestaltungen sollte vermieden werden. Moderne Protektoren sind ggf. unter der Kleidung zu tragen. 3. Nennung und Nenngeld: Die Nennung zu jeder Veranstaltung sollte 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin unterschrieben vorliegen. Das Nenngeld in Höhe von 30,-- Euro ist der Nennung beizufügen. Mit Abgabe der Nennung erkennen die Teilnehmer vorbehaltlos die Ausschreibung an 4. Fahrzeuge und Klasseneinteilung: Motorräder aus folgenden Disziplinen können grundsätzlich zugelassen werden: Moto-Cross, 2- oder 4-Takt Motorräder, der Hubraum ist nicht festgelegt. Klasse 1: 40 +, Fahreralter 40 Jahre bis 59 Motorrad pré 1972 Startnummerntafelfarbe Schwarz, Ziffernfarbe Weiß, St.-Nrn. 1-59 Über 50 Jahre gelb, Ziffernfarbe Schwarz (EM-Norm) Klasse 2: 60 +, Fahreralter 60 Jahre und älter Motorrad pré 1965 Startnummerntafelfarbe Weiß, Ziffernfarbe Schwarz, St.-Nrn. 60-99 Über 66 Jahre grün, Ziffernfarbe Weiß (EM-Norm) Klasse 3: Klasse 4: Klasse 5: Klasse 6: Klasse Twin-Shock Pre 76, Fahreralter ab 35 Jahre, Motorräder von Baujahr 1973 bis 1976 Startnummerntafelfarbe Blau, Ziffernfarbe Weiß, St.-Nummern 1-30 Klasse Klasse Twin-Shock Pre 83, Fahreralter ab 35 Jahre, Motorräder von Baujahr 1977 bis 1983 Startnummerntafel gelb, Ziffern schwarz, St.-Nrn. 31-99 Klasse EVO, die ersten Mono-Shocker, bis Bj. Pre 1990, ab 35 Jahre Startnummerntafel schwarz, ab St.-Nrn. 100- Classic Seitenwagen Startberechtigt sind alle Moto-Cross Gespanne bis einschließlich Bj. 1985. Alle Motoren müssen luftgekühlt sein, dürfen einen Hubraum bis 1000 ccm haben

5. Technische Bestimmungen: Die Motorräder müssen zu einer technischen Überprüfung am Beginn der Veranstaltung vorgeführt werden. Motorräder, die Sicherheitsmängel aufweisen, werden nicht zugelassen. Abnahmeort ist an der Halle. Zeiten sind dem Zeitplan zu entnehmen 5.1. Die Motorräder sollen möglichst im Originalzustand sein. Es dürfen keine maßgeblichen Veränderungen, z. B. Federwegverlängerungen, vorgenommen werden. Umbaumaßnahmen die in der jeweiligen Einsatzzeit üblich waren mit zeitgemäßen Teilen sind erlaubt. Replikas und Nachbauteile sind ebenfalls erlaubt. Nicht originale Räder müssen optisch zum Baujahr passen. Doppelnockenbremse nur bei Klasse Pre 83 und EVO erlaubt. Neuere Stoßdämpfer, auch mit verstellbarer Dämpfung, sind erlaubt, soweit der vorgeschriebene Federweg eingehalten wird. 5.2. Ausnahmen: Aus Sicherheitsgründen sind Klappfußrasten und Lenkerstrebenpolster vorgeschrieben. Ein wirksamer Auspuffschalldämpfer ist zu montieren. Das vordere Kettenritzel ist abzudecken. 5.3. Federwege: In den Klassen Pré 65/70/72, Vordergabel maximal 180 mm, Hinterrad 130 mm, gemessen an der Hinterachse ohne Berücksichtigung des Anschlaggummis. 5.4. Kunststoffanbauteile in modernem Design sind nicht erlaubt. Die Silhouette muss dem Original entsprechen. 5.5. Baujahrdefinierung der Klassen Pré 65/72/76/83/90: Das erste Motorrad dieses Modells muss vor der angegebenen Jahreszahl gebaut worden sein, z.b. Pré 65: 2-Port CZ, Bauzeit von 1963 1967. 5.6. 4-Takt Motoren: nur 2 Ventile, 2-Takt Motoren: Keine Membran Einlass. (Gilt nicht für die Klasse Twin Shock Pre 76 und 83+EVO) 5.7. Bei unsicherer Zuordnung ist der Fahrer gehalten, Dokumentationen Prospekte, Bilder, Zertifikate etc. vorzulegen. 5.8. Klasse Twin-Shock Pre 76, Baujahr 1973 bis 1976, 2 Federbeine, Luftkühlung, Trommelbremse, zeitgemäße Gabel, Ǿ 38 mm max., original Federweg, max. vorn u. hinten 240 mm. Ebenfalls zugelassen sind: Yamaha dieser Baujahre mit Dreieckschwinge und Kramer-Maico 5.9. Klasse Twin-Shock Pre 83, Baujahr 1977 bis 1983, 2 Federbeine, Luftkühlung, Trommelbremse, keine Federwegbegrenzung, herkömmliche Gabelbauart Ǿ 43 mm max. Pre 83 ist nur Klassenbezeichnung, z.b. Honda bis Bj. 1980, Maico bis Bj. 1981 und Husqvarna bis 1984. Die Motorbauart muss zum jeweiligen Twin-Shockbaujahr passen, z.b. Maico-Motor max. 1981. Ebenfalls zugelassen sind: Yamaha Motorräder dieser Baujahre mit Dreieckschwinge, Kramer Motorräder ohne Umlenkung. Nicht erlaubt in Wertung sind zurückgebaute Mono-Shock Motorräder neuerer Baujahre. 5.10. Klasse EVO, Mono-Shock Motorräder Pre 90, Trommel oder Scheibenbremse, Luft oder Wasserkühlung, herkömmliche oder up-side-down Gabel, -was original war-. Nicht regelkonforme Motorräder dürfen teilnehmen, starten aber außerhalb der Punktewertung oder in der nächst höheren Klasse. 5.11. Ein Motorradtausch bzw. Wechsel ist wegen der höheren Defektquote im Classic-Cup erlaubt. Ein Start in mehreren Klassen bei einer Veranstaltung ist zulässig, sofern der Veranstaltungszeitplan dies ermöglicht.

6. Allgemeiner Ablauf Es werden Trainings und Wertungsläufe in den entsprechenden Klassen gemäß dem beiliegenden Zeitplan durchgeführt. Die Teilnehmer ziehen nach Zeitplan bzw. nach Aufruf zur Startlinie vor. Der Start erfolgt mittels Startanlage. Die maximale Anzahl der Starter ist im Streckenabnahmeprotokoll hinterlegt. Pro Wettbewerb werden 2 Trainings à 15 Minuten und 2 Läufe à 15 Minuten plus 2 Runden gefahren. Die Dauer kann veranstalterbedingt um +/- 5 Minuten variieren. Grundsätzlich werden die Klassen getrennt gewertet. Im Allgemeinen werden 2014 die Klassen 40 / 60 gemeinsam gefahren. Die beiden Twin- Shock Klassen+ EVO werden ebenfalls gemeinsam gestartet. 7. Strecke und Durchführung: Motocross-Clubsport-Veranstaltungen dürfen grundsätzlich nur auf DMSB abgenommenen Motocross- Strecken durchgeführt werden. Die Streckenbestimmungen des DMSB sind hierbei zu beachten. Die Streckenlänge für alle Klassen beträgt 1500 m. Bei allen Läufen müssen die zum Einsatz kommenden Motorräder der startberechtigten Fahrer und Reservefahrer bis spätestens bis 10 Minuten vor dem Start im Vorstartraum/Wartezone abgestellt werden. Jede Verspätung führt zur Nichtzulassung des betroffenen Fahrers im betroffenen Lauf oder zum Verlust des Startplatzes (hinten anstellen!). Diese Regelung wird nur angewandt, wenn unbesetzte Startplätze nicht durch Reservefahrer aufgefüllt werden. Nach Schließen des Vorstarts je nach Notwendigkeit (Entscheidung wird durch den Rennleiter getroffen) die Besichtigungsrunde. Die Besichtigungsrunde ist freiwillig. Wenn der letzte Fahrer in die Besichtigungsrunde gestartet ist, dann ist ein nachträgliches hinten anstellen nicht mehr möglich. Bei Durchführung einer Besichtigungsrunde beginnt die Besichtigungsrunde nach Schließen des Vorstarts und die Fahrer haben zwei Minuten Zeit diese zu beginnen, dann schließt die Ausfahrt zur Besichtigungsrunde. Der zeitliche Ablauf erfolgt gemäß den DMSB-Bestimmungen. Drei Minuten vor dem Start ist die Einfahrt von der Strecke zur Wartezone geschlossen. Fahrer, die nicht rechtzeitig von der Besichtigungsrunde zurück in der Wartezone sind, werden zum Start nicht zugelassen. Die Veranstaltung wird gewertet zur/für: Deutscher DMV Classic Motocross Cup

9. Streitfragen: Streitfragen werden nach Anhörung der Beteiligten vom Schiedsgericht unverzüglich und endgültig entschieden. 10. Versicherungen: Der Veranstalter hat eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen abgeschlossen: 1.022.600,-- für Personenschäden ( 255.650 pro Person) 511.300,-- für Sachschäden 20.452,-- für Vermögensschäden Der Veranstalter hat ebenfalls eine Helfer-, Funktionärs- und Zuschauer- Unfallversicherung abgeschlossen. Bestätigung ist die Versicherungsbescheinigung. Unfallschutz für die Teilnehmer besteht durch die DMV Mitgliedschaft oder der Tagesversicherung welche vom Veranstalter abgeschlossen wird. 11. Haftung/Haftungsverzicht: Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen und Ihren Mitarbeitern oder Helfern benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen die FIA, die CIK, die FIM, die UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre die ADAC-Gaue, den Promotor/Serienorganisator - den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer - Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen; gegen - die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, - den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (Training, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung -auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr

lässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. 12. Allgemeines: Die Auslegung der Ausschreibung obliegt dem Veranstalter. Den Anordnungen des Veranstalters und der von ihm eingesetzten Sportwarte und Funktionäre ist Folge zu leisten. Etwaige Austragungsbedingungen für regionale oder sonstige Meisterschaften gelten zusätzlich. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Dauer der Veranstaltung der vorgeschriebene Sanitätsdienst anwesend ist. Ort, Datum Clubstempel Unterschrift Anhang: Rahmenzeitplan für Training und Wertungsläufe Bitte rechtzeitig die komplette Kurzausschreibung in 2-facher Ausfertigung zur Genehmigung bei der u.a. Adresse einreichen!