Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) BlackPearl Production GmbH. 1 Geltungsbereich und Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) BlackPearl Production GmbH 1 Geltungsbereich und Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die AGB gelten für sämtliche Leistungen und Produkte, die von der BlackPearl Production GmbH (nachfolgend Anbieterin genannt) für den Kunden erbracht werden. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen der Anbieterin und dem Kunden vereinbart wurden. Diesen AGB widersprechende spezielle oder allgemeine Vertragsbedingungen werden von der Anbieterin nicht akzeptiert und haben im Verhältnis zwischen der Anbieterin und dem Kunden keine Gültigkeit. 2 Vertragsabschluss Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Anbieterin kommt durch Abrede oder formlos durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen zustande. Leistungsinhalt und Umfang ergeben sich aus den vorliegenden AGB bzw. aus allfälligen Individualvereinbarungen. 3 Leistungen der Anbieterin Die Anbieterin erbringt Dienstleistungen, die nach besten Kräften sorgfältig ausgeführt werden. Die Anbieterin hat jederzeit das Recht, Art, Umfang, Preis, Bezugsbedingungen und Bezugskanäle der von ihr bereitgestellten Leistungen zu ändern und ihre Leistungen bei Zahlungsverzug oder anderen Pflichtverletzungen vollständig zu verweigern. Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Zur Berechnung kommen unsere am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise. 4 Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Entgelts. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen zu treffen, damit die Anbieterin ihre Dienstleistungen für den Kunden erbringen kann. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Anbieterin. 5 Haftung Die Anbieterin ist bestrebt, einen hohen Grad an professionellen Dienstleistungen zu bieten.

Für die Aussagen und Angaben in den Inseraten und Angeboten der Anbieterin wird keine Haftung übernommen. Die Anbieterin übernimmt keine Garantien für das zu erreichende Ziel. Sie gewährleistet einzig das Erbringen der versprochenen Dienstleistungen gemäss dem branchenüblichen Sorgfaltsmassstab. Die Anbieterin lehnt jede Haftung und Gewährleistung, die im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Dienstleistungen beim Kunden entstehen könnten, ab, sofern es sich um leicht- oder mittel-fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen handelt. Die Anbieterin haftet nur für absichtlich oder grobfahrlässig nachweisbar entstandenen Schaden beim Kunden. Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen. 6 Immaterialgüterrechte Die von der Anbieterin zur Verfügung gestellten allfälligen Inhalte ihrer Dienstleistungen sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung und Bezahlung der Dienste durch den Kunden hat nicht die Übertragung von Immaterialgüterrechten zur Folge. 7 Datenschutz Die Anbieterin ergreift alle zumutbaren Massnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Zugriffe von Dritten bei der Anbieterin oder einem Vertragspartner der Anbieterin auf gespeicherte Daten führen nicht zur Haftung der Anbieterin und deren Vertragspartner. Die Anbieterin verwendet Kundendaten zur vertrags- und gesetzeskonformen Erfüllung der angebotenen Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie zur Unterbreitung von Angeboten. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Verwertung seiner Daten durch die Anbieterin vollumfänglich einverstanden. Der Kunde kann die Nutzung und Bearbeitung seiner Daten für Marketingzwecke jederzeit untersagen. 8 Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen und Verzug Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Rechnungen vollständig zu bezahlen. Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des geschuldeten Betrages innert 10 Tagen seit Zustellung der Rechnung. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne Mahnung in Verzug. Der Verzugszins beträgt 5%. 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand Die AGB und das Rechtsverhältnis zwischen Anbieterin und Kunden unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der Anbieterin.

Anhang bei Vermietung zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) BlackPearl Production GmbH 10.1 Mietgegenstand Gegenstand des Mietvertrages sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelgeräte und Anlagen zur Miete. BlackPearl Production behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen. Die Mietsache darf vom Mieter nur durch geeignetes und fähiges Bedienungspersonal, zum dafür bestimmten Gebrauch und mit der gebotenen Sorgfalt verwendet werden. Der Mieter hat Bedienungsanleitung und Sicherheitsvorschriften strikte einzuhalten. Die Mietsache ist während der gesamten Mietdauer auf Kosten des Mieters in abgeschlossener oder bewachter Umgebung zu halten. Der Mieter verpflichtet sich, die Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreien, gereinigtem und sortiertem Zustand vollständig zurückzugeben. Die Einholung der notwendigen Genehmigungen und Konzessionen etc. sowie die Übernahme der damit verbundenen Kosten liegen im Verantwortungsbereich des Mieters. 10.2 Mietdauer Die Mietdauer wird vorgängig schriftlich vereinbart. Die Mietdauer wird nach Tagen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Die Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Tag der Bereitstellung bzw. dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager des Vermieters und endet zum in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung ins Lager. Wenn die vereinbarte Dauer überschritten wird, so gilt die effektiv längere Dauer als relevante Mietdauer. 10.3 Mietpreis und Zahlungsbedingungen Der Mietpreis richtet sich nach der zur Zeit des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste. Der Mietpreis ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr. Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben rein netto zzgl. MwSt ab Lager. Kosten für Transport und Spesen gehen zu Lasten des Mieters. Kosten für Strom, Standleitungen etc. hat der Mieter selber zu tragen. Die Zahlung ist laut Rechnung zu leisten. Die Rechnungsbeträge werden netto innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Mieter ohne Mahnung im Verzug. BlackPearl Production kann nach Ablauf dieser Frist einen Verzugszins in der Höhe von 5% geltend machen. Bei Zahlungsverzug des Mieters werden offen stehenden Rechnungsbeträge des Mieters sofort zur Zahlung fällig. Der Mieter hat bei Beanspruchung über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus jeden angebrochenen Tag gemäss den für die Miete vereinbarten Tagespreisen zu entgelten. Black- Pearl Production kann bei Abschluss des Vertrages eine Kaution in der Höhe des Neuwertes der Mietsache erheben. Die Kaution wird dem Mieter unverzüglich zurückbezahlt, nachdem dieser seinen finanziellen Verpflichtungen vorbehaltlos und vollständig nachgekommen ist. Die Kaution ist unverzinslich. Die Preise verstehen sich grundsätzlich in Schweizer Franken.

10.4 Gefahrenübergang und Lieferung Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt der An- und Rücktransport der Mietgegenstände durch den Mieter. Eine allfällige Lieferung erfolgt durch BlackPearl Production oder einen beauftragten Transporteur ab Lager, auf Kosten und Gefahr des Mieters. Die Gefahr geht mit Verfügbarkeit der Ware zum Versand auf den Mieter über. Führt BlackPearl Production den Transport mit eigenen Transportmitteln durch, geht die Gefahr mit Verfügbarkeit vor Verlad im Lager von BlackPearl Production auf den Mieter über. Der Liefertermin gilt als erfüllt, sobald die Sendung zum Versand zur Verfügung steht. BlackPearl Production haftet nicht für Schäden, die durch den Transport verursacht wurden. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters durch BlackPearl Production abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu seinen Lasten. Der Mieter hat die Mietsache bei Übernahme sofort auf Transport- bzw. andere Schäden zu überprüfen und allfällige Transportschäden bzw. Mängel sofort beim Transporteur zu melden bzw. bei BlackPearl Production schriftlich geltend zu machen, ansonsten die Mietsache als einwandfrei gilt. Im Falle von Transportschäden übernimmt BlackPearl Production die Abwicklung mit der allfällig abgeschlossenen Transportversicherung und lässt dem Mieter deren Leistung zukommen. BlackPearl Production ist berechtigt, eine Verrechnung mit eigenen Ansprüchen gegen den Mieter vorzunehmen. Kommt es beim Transport durch den Mieter oder während der sonstigen Mietdauer zu Schäden an den Geräten, sind diese BlackPearl Production ebenfalls unverzüglich, d.h. innerhalb eines Tages anzuzeigen. 10.5 Haftung des Mieters Der Mieter haftet für jede Beschädigung und jeden Mangel an der Mietsache, welche bei Übernahme nicht angezeigt wurden. Er haftet ebenfalls für Verlust oder Untergang der Mietsache. Der Mieter schuldet BlackPearl Production in diesen Fällen neben dem vollen Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungswert auch den weiteren Schaden, der BlackPearl Production entsteht. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist der Mieter verpflichtet, einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Bei Rückgabe der Mietsache nach dem vereinbarten Zeitpunkt hat der Mieter BlackPearl Production neben dem entsprechenden Mietpreis auch für darüber hinausgehenden Schaden einzustehen. Mit der Rücknahme des Mietobjekts bestätigt BlackPearl Production nicht, dass dieses ohne Mängel zurückgegeben wurde. BlackPearl Production behält sich ausdrücklich vor, das Mietobjekt eingehend zu prüfen und durch den Mieter verursachte Schäden nachzubelasten. Der Mieter verpflichtet sich, BlackPearl Production von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen BlackPearl Production erhoben werden. Der Freistellungsanspruch von Black- Pearl Production gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die BlackPearl Production für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. 10.6 Haftung des Vermieters

Reklamationen des Mieters anlässlich der Übergabe der Mietsache hinsichtlich Vollständigkeit, Beschädigung, ordnungsgemässen Zustand werden von BlackPearl Production, sofern berechtigt, durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach eigener Wahl beseitigt. Black- Pearl Production hat das Recht, mehrmals nachzubessern. Schlagen die Reparaturversuche von BlackPearl Production fehl und steht kein Ersatz zur Verfügung, so schuldet der Mieter keinen Mietpreis. Es besteht keine weitergehende Haftung von BlackPearl Production bei verspäteter oder nicht erbrachter Leistung sowie für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können. Auch alle weiteren Schadenersatzansprüche des Mieters gegen BlackPearl Production sind gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. 10.7 Reparatur und Unterhalt Was die für den gewöhnlichen Unterhalt erforderlichen Reinigungen oder Ausbesserungen gemäss Art. 259 OR betrifft, ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache während der Vertragsdauer auf seine Kosten ordnungsgemäss zu warten, instand zu halten und instand zu setzen. Solche Unterhalts- oder Reparaturarbeiten an der Mietsache darf der Mieter nur von BlackPearl Production oder einer von dieser bezeichneten Drittperson durchführen lassen. Zu Lasten des Mieters gehen in jedem Falle gemäss der Haftungsregelung in Ziffer 7 alle Unterhaltsarbeiten, welche infolge mangelnder Sorgfalt oder unsachgemässen Gebrauchs durch den Mieter notwendig werden. Der Nachweis dafür, dass die Erforderlichkeit der Reparatur nicht auf ein Verschulden des Mieters zurückgeht, trifft den Mieter. 10.8 Untervermietung und Abtretung Dem Mieter ist es untersagt, das Mietverhältnis an Dritte abzutreten oder die Mietsache unterzuvermieten. 10.9 Versicherung Der Abschluss einer Transportversicherung richtet sich nach Ziffer 6 Abs. 6. Daneben ist es Sache des Mieters, die Geräte samt Zubehör gegen sonstige Risiken wie z.b. Diebstahl, Beschädigung durch Dritte, Feuer, Wasser und sonstige Elementarschäden auf eigene Kosten zu versichern. Der Mieter tritt mit Abschluss des Mietvertrages sämtliche Ansprüche aus vorstehenden Versicherungsverträgen sowie Ansprüche gegen etwaige Schädiger und deren Versicherer an BlackPearl Production ab. Diese nimmt hiermit die Abtretung an. 10.10 Verrechnung, Rückbehaltung Der Mieter ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von BlackPearl Production zu verrechnen. Jegliches Rückbehaltungsrecht des Mieters ist vollumfänglich wegbedungen.

10.11. Rückgabe der Mietsache Die Mietsache ist nach Vertragsende zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben. Kosten, die BlackPearl Production durch Überschreitung der Mietdauer entstehen, wie z.b. Arbeitszeit, Gewinnausfall, Ersatzbeschaffung u.ä., trägt der Mieter. Dies gilt auch und insbesondere bei Überschreitung der Mietdauer für einzelne Teile einer gesamten Mietsache. 10.12 Rücktritt des Mieters Tritt der Mieter aus irgendwelchen Gründen trotz Bestätigung vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurück, entstehen folgende Kosten: - 50% Ausfallentschädigung des gesamten Mietpreises werden bei einer Absage ab 14 Tagen vor vereinbartem Mietbeginn fällig. - 100% Ausfallentschädigung der Gesamtsumme werden bei einer Absage ab 7 Tagen vor vereinbartem Mietbeginn fällig. 10.13 Veränderung der Mietsache Dem Mieter ist es untersagt, Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen oder vornehmen zulassen. Insbesondere ist es ihm untersagt, von BlackPearl Production an der Mietsache angebrachte Werbe- oder Firmenbeschriftungen abzudecken, zu verändern oder zu entfernen.