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Transkript:

JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA Ausschreibung Landesfinale 2019 Handball Mittwoch, den 13.03.2019 in Nienburg Veranstalter: Niedersächsische Landesschulbehörde Regionalabteilung Hannover Sascha Bremsteller Beauftragter für den Schulsport Mailänder Straße 2 30539 Hannover Ausrichter: Horst Grabisch Wettkampfbeauftragter und Fachberater der Nds. Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover Beethovenstraße 3 31618 Liebenau Diese Ausschreibung wird auch auf der Homepage des Handballverbands Niedersachsen e.v. eingestellt: www.hvn-online.de Wettkampfklassen und Spielstätten Mädchen/ Jungen WK II (Jahrgang 2002 bis 2005): Meerbachhalle, Berliner Ring 2, 31582 Nienburg Mädchen/ Jungen WK III (Jahrgang 2004 bis 2007): Sporthalle der BBS Nienburg, Berliner Ring 45, 31582 Nienburg Mädchen/ Jungen WK IV (Jahrgang 2006 bis 2009): Sporthalle des MTV Nienburg 1862 e.v., Nordertorstriftweg 22A, 31582 Nienburg/Weser Spielbeginn für alle Wettkampfklassen: 10 Uhr (Anreise möglichst bis 09:30 Uhr) Allgemeine Bestimmungen: Grundlage der Wettkämpfe von Jugend trainiert für Olympia und Jugend trainiert für Paralympics von Kreisbis Landesebene ist die MK- Landesausschreibung 2018/2019. Diese kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden: http://www.mk.niedersachsen.de/download/109582/landesausschreibung_2018_2019.pdf Wettkampfbestimmungen: Auf der MK - Seite sind auch die Bestimmungen für die einzelnen Sportarten hinterlegt: http://www.mk.niedersachsen.de/schule/schuelerinnen_und_schueler_eltern/schulsport/wettkaempfe_und_ wettbewerbe/wettkaempfe-und-wettbewerbe-6508.html Es gelten die Bestimmungen und Regelungen des Fachverbandes, soweit dies in den o. g. Ausschreibungen nicht anders geregelt ist und die Bestimmungen für den Schulsport RdErl. d. MK v. 1.9.2018 24.2.4 52 100/1 Voris 22410

Analog der Ausschreibung für Niedersachsen sind bei allen Wettkämpfen Schiedsgerichte einzusetzen, die Einsprüche abschließend entscheiden. Den teilnehmenden Mannschaften muss vor Wettkampfbeginn die Zusammensetzung des Schiedsgerichts bekannt gegeben werden. Das Schiedsgericht entscheidet ferner über den sofortigen Ausschluss von Mannschaften bei Alkoholgenuss, grob undiszipliniertem Verhalten und mutwilligem Beschädigen von Sportanlagen und Geräten. Anmeldung / Mannschaftsmeldung und -aufstellung Die Anmeldung erfolgt direkt beim Ausrichter Horst Grabisch, horst.grabisch@nlschb.de, 0151-41444535 oder 05023-3296072. Meldeschluss ist Mittwoch, der 14. Februar 2018. Die Mannschaftsaufstellung ist auf dem digitalen Meldebogen einzutragen und mit Unterschrift der betreuenden Lehrkraft sowie der Schulleitung der Turnierleitung vor Beginn der Veranstaltung unaufgefordert vorzulegen. (Der Mannschaftsmeldebogen und weitere Formulare können unter dem folgenden Link von der JTFO- Homepage https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/bu/schulen/ppwk/jtfo/landesweiteformulare-jtfo-jtfp heruntergeladen werden.) Die Unterschrift der Schulleitung ist zwingend erforderlich, da jeweils nur Schüler/innen einer Schule innerhalb einer Mannschaft antreten können, was die Schulleitung mit ihrer Unterschrift bestätigt. Zudem bestätigt die Schulleitung mit Ihrer Unterschrift, dass die schriftliche Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Nds. Landesausschreibung (S. 19) eingeholt wurde. Neben dem Meldebogen muss sich jeder Teilnehmer ausweisen können (mit Lichtbild), z.b. durch Schülerausweis, Spielerpass oder Personalausweis. Es ist nicht zulässig mehr als 11 Teilnehmer mitzubringen oder zu melden. Ebenso dürfen Schüler nicht in mehreren Wettkampfklassen eingesetzt werden und müssen den der jeweiligen Wettkampfklassen angegebenen Jahrgängen angehören Zu jedem Spiel wird ein Spielberichtsbogen (gem. DHB) ausgefüllt und vom Kampfgericht protokolliert. Regelungen der Fahrten zu schulsportlichen Wettbewerben und der Kostenerstattung Die Regelungen der Fahrten zu schulsportlichen Wettbewerben und der Kostenerstattung bei schulsportlichen Veranstaltungen in der Landesausschreibung JTFO/JTFP 2018/19 des Kultusministeriums (S. 97) und in den Bestimmungen für den Schulsport, RdErl. d. MK vom 11.09.2018 (Kapitel 6), sind zu beachten. Für die aufsichtführenden Lehrkräfte sind die aus Anlass der Wettbewerbe durchzuführenden Fahrten Dienstreisen bzw. Dienstgänge als solche vorher zu genehmigen. Die Dienstreise gilt als genehmigt, wenn die Schulleitung den Meldebogen zu der Veranstaltung unterschrieben hat. Es darf zum jeweiligen Wettkampf nur diejenige Anzahl von Schülerinnen und Schülern anreisen, die gemäß der Landesausschreibung JTFO/JTFP 2018/19 in den verschiedenen Sportarten pro Mannschaft aufgeführt und für den Wettkampf gemeldet ist. Bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden die tatsächlich entstandenen notwendigen Fahrkosten in der Regel der jeweils niedrigsten Klasse - erstattet. Die Erstattung der Mehrkosten durch Nutzung von ICE-Zügen ist nur möglich, wenn dadurch ein unverhältnismäßiger Zeitaufwand vermieden wird. Ist der Veranstaltungsort mit einem öffentlichen Verkehrsmittel nicht bzw. nur mit einem unangemessenen Zeitaufwand zu erreichen oder liegen die Buskosten niedriger als die der öffentlichen Verkehrsmittel, so kann ein Busunternehmen beauftragt werden. Dieses bedarf im Vorfeld der Genehmigung der zuständigen Regionalabteilung der niedersächsischen Landesschulbehörde, ein entsprechendes Antragsformular findet sich unter dem u.a. Downloadlink. Zur Senkung der Kosten werden die Schulen zur Bildung von Fahrgemeinschaften aufgefordert.

Übernachtungskosten einschließlich Frühstück nach DJH-Sätzen o.ä. können für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie für die begleitende Lehrkraft nur erstattet werden, wenn dafür vorab eine Genehmigung von der für die Schule zuständigen Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde vorliegt. Übernachtungsmöglichkeit Naturfreundehaus Luise Wyneken, Luise-Wyneken-Straße 4, 31582 Nienburg Telefon: (0 50 21) 2812, Fax: (0 50 21)88 92 51, E-Mail: nfh@naturfreunde-nienburg.de Die Zimmer sind erst nach Rücksprache mit der jeweiligen Regionalabteilung der Nds. Landesschulbehörde zu reservieren. Aufwandsvergütung für Kampfrichter/Kampfrichterinnen und Helfer/Helferinnen ist nach den mit den Sportfachverbänden vereinbarten Sätzen zu gewähren (bis zu 6 Stunden 5, über 6 Stunden 10 für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler; für die übrigen Kampfrichterinnen und Kampfrichter sowie Helferinnen und Helfer bis 6 Stunden 8, über 6 Stunden 16 ). Begleitende Lehrkräfte erhalten bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden eine Aufwandsvergütung von 6. Daneben werden die tatsächlich entstandenen notwendigen Fahrkosten erstattet. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können nur die Kosten der jeweils niedrigsten Klasse erstattet werden. Bei der Anreise mit einem Privat-KfZ kann nur dann eine Wegstreckenentschädigung von 0,3 /km abgerechnet werden, wenn besondere Gründe vorliegen (z.b. Anreise mit ÖPNV nicht möglich, schweres Gepäck, erheblicher Arbeitszeitgewinn etc.). Die Abrechnung erfolgt mit den Formularen der Niedersächsischen Landesschulbehörde. Sie sind ausgefüllt bei der jeweiligen Regionalabteilung der niedersächsischen Landesschulbehörde einzureichen. Folgende Formulare, bzw. Anträge und Hinweise finden Sie auf der Homepage der NLSchB (Verlinkung https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/bu/schulen/ppwk/jtfo/landesweite-formularejtfo-jtfp): - Fahrtkostenerstattung Mannschaften - Aufwandsvergütung für Schiedsrichter/ -in, Kampfrichter/ -in, begleitende Lehrkräfte, Helfer/ -in - Hinweise für die Anfahrt mit der Bahn - Bestellschein Bahntickets - Antrag Genehmigung eines Busses Hinweise zum Turnier- und Spielablauf sowie zu den Wettkampfbestimmungen Gespielt wird nach den Regeln des deutschen Handball Bundes (DHB), zu beachten sind die folgenden Sonderregelungen Jugend: Auswechslung nur erlaubt bei Ballbesitz oder Time-Out. Das Team-Time-Out entfällt, Zeitstrafen sind auf eine Minute reduziert. Bei allen Spielen der WK III und IV ist die Anwendung der 2-Linien-Abwehr ( offensiv ) zwingend vorgeschrieben. Die Spielzeit beträgt in allen Altersklassen 2 x 10 Minuten, Halbzeitpause 5 Minuten. Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) nach Punkten, b) bei Punktgleichheit nach dem Ergebnis der direkt beteiligten Mannschaften untereinander nach Punkten, c) bei Punktgleichheit und Unentschieden im direkten Vergleich zählt die Tordifferenz der direkt beteiligten Mannschaften untereinander, d) die höhere Plustorzahl der direkt beteiligten Mannschaften untereinander, e) die Tordifferenz aller Spiele f) die höhere Plustorzahl aller Spiele. Bei Entscheidungsspielen/Endspielen mit unentschiedenem Ausgang wird nach einer Pause von fünf Minuten nochmals um die Seitenwahl bzw. den Anwurf gelost. Die Spielverlängerung dauert 2 x 5 Minuten (Seitenwechsel ohne Pause). Fällt dabei keine Entscheidung, wird der Sieger durch ein Siebenmeterwerfen nach den Bestimmungen des DHB ermittelt.

Die Spielbälle werden vom Veranstalter gestellt, es besteht absolutes Haftwachsverbot! Die rote Karte bedeutet grundsätzlich Ausschluss vom jeweiligen Spiel, die blaue Karte Ausschluss vom kompletten Turnier. Anwurf hat jeweils die erstgenannte Mannschaft. Jede Mannschaft bringt einen zweiten Satz Trikots zum Wechseln mit, das zweitgenannte Team muss im Fall der identischen Trikotfarbe wechseln. Trikotwerbung ist untersagt! Einsprüche sind schriftlich bis 15 Minuten nach dem betreffenden Spiel bei der Hallenaufsicht vorzulegen, sie werden am Spieltag abschließend entschieden. Hinweise zu den Wettkampfstätten Bei Anreise mit Bus oder PKW besteht die Möglichkeit direkt an den Hallen zu parken. Anfahrt zur Halle der BBS über die Ziegelkampstraße zum Parkplatz der Sporthalle, nicht der Schule! Vom Bahnhof Nienburg aus geht man zu allen drei Hallen etwa 10 Minuten. Es handelt sich um vereinseigene bzw. Hallen von Stadt und Landkreis Nienburg. Die Mannschaften/ Kollegen sind verantwortlich für angemessenes Verhalten in Halle und Umkleidebereich! Turnierleitung/Hallenaufsicht/Ansprechpartner Horst Grabisch, s.o. und Ulrike Schulze, Vorsitzende AK Schule im HVN Organisationsleitung in den Hallen: Meerbachhalle: Jürgen Ohland BBS-Halle: Bernd Jakob MTV-Halle: Berit Brockmann Das Schiedsgericht besteht aus Horst Grabisch, Ulrike Schulze und Katja Klein (HVN). Ergebnismeldung Unmittelbar nach Wettkampfende erfolgt die Ergebnismeldung an: Alexander Diefenbach Niedersächsisches Kultusministerium Referat 24.4 Berufliche Orientierung, Schulsport, Gesundheitsförderung und Schulpsychologie Tel.: 0511-120-7289 Fax: 0511-120-99-7289 E-Mail: Alexander.Diefenbach@mk.Niedersachsen.de Qualifikation für das Bundesfinale Die Sieger des Landesentscheides in WK II und WK III qualifizieren sich für das Bundesfinale vom 07. bis 11. Mai 2019 in Berlin. Für die WK IV ist der Wettkampf mit dem Landesentscheid beendet. Eigenbeteiligung beim Bundesfinale: Beim Bundesfinale wird für alle Wettkampfteilnehmer/ -innen eine Kostenbeteiligung - voraussichtlich in Höhe von 55 - fällig. Der Meldeschluss für das Frühjahrs-Bundesfinale ist der 22.03.2019! Wir wünschen den teilnehmenden Mannschaften eine gute Anreise und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung! Gez. Horst Grabisch Wettkampfbeauftragter und Fachberater der Regionalabteilung Hannover Gez. Sascha Bremsteller Beauftragter für den Schulsport der Regionalabteilung Hannover

Spielplan Dieser ist für alle drei Wettkampfklassen identisch, Gruppe A jeweils weiblich, Gruppe B männlich. 1 A 10:00 Hannover w - Braunschweig w 2 B 10:30 Hannover m - Braunschweig m 3 A 11:00 Lüneburg w - Weser-Ems w 4 B 11:30 Lüneburg m - Weser-Ems m 5 A 12:00 Hannover w - Lüneburg w 6 B 12:30 Hannover m - Lüneburg m 7 A 13:00 Braunschweig w - Weser-Ems w 8 B 13:30 Braunschweig m - Weser- Ems m 9 A 14:00 Weser-Ems w - Hannover w 10 B 14:30 Weser-Ems m - Hannover m 11 A 15:00 Braunschweig w - Lüneburg w 12 B 15:30 Braunschweig m - Lüneburg m Anschließend: Siegerehrung