Fakultät für Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften

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Transkript:

OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG Verwaltungshandbuch - Teil 1 A - RUNDSCHREIBEN ohne FME Studienordnung 1.5 24.07.2007 Fakultät für Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften Novellierung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Medienbildung: Visuelle Kultur und Kommunikation vom 2. Juni 2004 in der Fassung vom 02.05.2007 Aufgrund des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG-LSA) vom 5.Mai 2004 (GVBl. LSA S.256) hat die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg die folgende Studienordnung als Satzung erlassen. 1

Inhalt Seite 1 Allgemeine Studienhinweise 3 2 Geltungsbereich 3 3 Studienabschluss 3 4 Studiendauer 3 5 Studienbeginn 3 6 Zulassungsvoraussetzungen 3 7 Ziel des Studiums 4 8 Umfang des Studiums 4 9 Studieninhalte 4 10 Studienfachberatung 5 11 Inkrafttreten 5 Anlage: Modulhandbuch 2

1 Allgemeine Studienhinweise Diese Studienordnung enthält Hinweise allgemeiner Art. Zur genauen Orientierung und Planung des Studiums sind weitere Informationen sinnvoll. Zu diesem Zweck wird den Studierenden empfohlen, sich mit der Prüfungsordnung des Bachelorstudienganges vertraut zu machen und möglichst frühzeitig Kontakt zur Studienfachberatung aufzunehmen. Die im Anhang zur Prüfungsordnung aufgeführten Zeitpunkte zur Belegung von Lehrveranstaltungen sind als Empfehlung für die Absolvierung des Studiums in der Regelstudienzeit zu verstehen. Weitere Informationen über das Studium sind im Prüfungsamt, im Dezernat Studienangelegenheiten der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und beim jeweiligen Studentenrat erhältlich. Jeweils aktuelle Informationen zum Studiengang und zu den Modulen finden sich im Internet unter http://www.unimagdeburg.de/paedagogik/medienbildung. Neben dem Wissenserwerb und der Ausprägung von Befähigungen in den verschiedenen Formen der Lehrveranstaltungen ist das Selbststudium für den erfolgreichen Studienabschluss unerlässlich. 2 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der gültigen Prüfungsordnung Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums des Bachelorstudienganges Medienbildung: Visuelle Kultur und Kommunikation. 3 Studienabschluss Das Studium führt durch den Erwerb des akademischen Grades Bachelor of Arts (B.A.) zu einem berufsqualifizierenden Abschluss. 4 Studiendauer Der Studiengang ist so gestaltet, dass das Studium des Bachelorstudienganges einschließlich der Bachelorarbeit mit der Verteidigung in einer Regelstudienzeit von 6 Semestern abgeschlossen werden kann. 5 Studienbeginn Das Lehrangebot ist auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet. 6 Zulassungsvoraussetzungen (1) Für die Aufnahme in den Bachelorstudiengang ist die allgemeine Hochschulreife oder eine vom Kultusministerium des Landes als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung Voraussetzung. (2) Aufgrund der Informatik-Anteile des Studienganges sind ausreichende mathematische Vorkenntnisse erforderlich. Es wird weiterhin die Bereitschaft vorausgesetzt, sich intensiv mit den mathematischen und technischen Aspekten der elektronischen Medien auseinander zu setzen. 3

(3) Die Anzahl der Studienplätze ist begrenzt. 60% der Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben. Die Durchführung des Auswahlverfahrens wird in einer Satzung geregelt. 7 Ziel des Studiums (1) Ziel des Studiums ist es, gründliche Fachkenntnisse und die Fähigkeit zu erwerben, nach wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu arbeiten, sich in die vielfältigen Aufgaben der auf Anwendung, Forschung oder Lehre bezogenen Tätigkeitsfelder selbstständig einzuarbeiten und die häufig wechselnden Aufgaben zu bewältigen, die im Berufsleben auftreten. (2) Der Bachelorstudiengang dient der Einführung und Vertiefung in die Theorien, die Methoden und in die Praxis der Medienbildung. Die Studierenden lernen mit Hilfe der erworbenen Methoden und Theorien eigene Projekte und wissenschaftliche Aufgabenstellungen im Bereich der visuellen Kultur und Kommunikation in die entsprechenden Theoriezusammenhänge einzubetten, methodologisch zu reflektieren und selbstständig durchzuführen. (3) Als berufliche Einsatzfelder der Ausbildung werden gesehen: Mediengestaltung, Medienkommunikation sowie Planung, Management und Evaluation von Medienprojekten in Einrichtungen des Bildungs- und Sozialwesens, in Bildungsabteilungen, Personal- und Weiterbildungsabteilungen, Verlagen, Medien- und Softwarefirmen. 8 Umfang des Studiums (1) Für das Studium werden insgesamt 180 Credit Points (mindestens 61 SWS) einschließlich eines 12-wöchigen Praktikums und der Anfertigung der Bachelorarbeit vergeben. (2) Für das Praktikum werden inklusive Begleitveranstaltung und Anfertigung des Praktikumsberichtes 20 angerechnet. Bereits absolvierte praktische Tätigkeiten können im Umfang von bis zu 8 (6 Wochen) angerechnet werden. (3) Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums werden das Anfertigen einer Bachelorarbeit und deren Verteidigung verlangt. Für die Bachelorarbeit werden 12 und für die abschließende Verteidigung 4 vergeben. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt in der Regel 10 Wochen. 9 Studieninhalte (1) Die für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums geforderten Module einschließlich der Modulprüfungen sind in der Prüfungsordnung vorgeschrieben. Die zweckmäßige Verteilung der Module auf die Semester ist in der Anlage zur Prüfungsordnung, dem Prüfungsplan, enthalten. Die Ziele und Inhalte der Module sind in der Anlage zur Studienordnung, den Modulbeschreibungen, ausgeführt. Die jeweils aktuelle Fassung der Modulbeschreibungen ist der Internetseite des Studiengangs unter http://www.unimagdeburg.de/paedagogik/medienbildung zu entnehmen. (2) Die aktive Teilnahme, (Gruppen-)Präsentationen, die Vorbereitung von Sitzungen und spezifische Produkte der Projektarbeit stellen in der Regel die Grundlage für die zu erbringenden Studienleistungen sowie für die Teil- bzw. Modulprüfungen dar. Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Es wird studienbegleitend geprüft. Die Anforderungen sind den Modulbeschreibungen zu entnehmen. 4

(3) Die Bachelorarbeit ist eine selbstständige wissenschaftliche Arbeit, die in schriftlicher Form einzureichen und zu verteidigen ist. Die Bachelorarbeit kann auch aus einem Medienprodukt und einer schriftlich abgefassten Konzeption und Reflexion dieses Produkts bestehen. In der Bachelorarbeit soll die Studentin oder der Student zeigen, dass sie oder er innerhalb einer vorgegebenen Frist ein medientheoretisches oder medienpraktisches Problem selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden bearbeiten kann. 10 Studienfachberatung (1) Eine Studienfachberatung durch kompetente Personen der Fakultät kann jederzeit in Anspruch genommen werden und erscheint insbesondere in folgenden Fällen zweckmäßig: - Anlaufschwierigkeiten bei Studienbeginn, - Überschreitung der Regelstudienzeit, - nicht bestandene Prüfungen. (2) Im Hinblick auf die Bachelorarbeit empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig mit Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern Kontakt aufzunehmen. 11 Übergangsbestimmungen Diese Studienordnung in der Fassung vom 02.05.2007 ist für alle Studierenden gültig, die ab dem Wintersemester 2007/08 im Bachelorstudiengang Medienbildung an der Otto-von- Guericke-Universität Magdeburg neu immatrikuliert sind. Studierende höherer Fachsemester können auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss dieser Studienordnung beitreten. Der Antrag ist unwiderruflich. Erbrachte Leistungen aus Modulen, die im neuen Studienplan nicht mehr vorgesehen sind, werden grundsätzlich nicht für neue Module anerkannt. 12 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verwaltungshandbuch der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Geistes-, Sozialund Erziehungswissenschaften vom 02.05.2007 und des Beschlusses des Senates der Ottovon-Guericke-Universität Magdeburg vom 18.07.2007. Magdeburg, 19.07.2007 gez. Prof. Dr. K. E. Pollmann Rektor 5

Musterstudienplan BA MVK (PO 2007) Variante 1: mit exemplarischer Modulentscheidung in den 3 Wahlpflichtbereichen Semester 1 Semester 2 Semester 3 Semester 4 Semester 5 Semester 6 Summe Modul 1: Medien und Pädagogik 2 SWS: 4 2 SWS): 6 4 SWS: 10 Modul 2: Mediennutzung 4 SWS): 10 4 SWS: 10 und Mediensozialisation Modul 3; Einführung in die 8 SWS (2 Vorl., 8 SWS: 10 Informatik 2 Übg.): 10 Modul 4: Einführung in die 8 SWS (2 Vorl., 8 SWS: 10 Informatik II 2 Übg.): 10 Modul 5: Arbeitsfelder der 2 SWS: 6 2 SWS: 4 4 SWS: 10 Medienbildung Modul 6: Medien in Lernprozessen 4 SWS: 10 4 SWS: 10 Praktikum 1 SWS: 2 ; Praktik.: 16 Prakt.-Bericht: 2 1 SWS + Praktikum: 20 Modul 7: Mediengeschichte Modul 8: Medien Bildung Biographie Modul 9: Zielgruppenorient. Medienarbeit Modul 10: Medien und Gruppenphänomene Modul 11: Didaktik Vermittlung Evaluation 2 SWS + Tutorium: 10 2 SWS + Tutorium: 10 WPF 1: Modul 13: Internetarbeit 2 SWS: 6 2 SWS: 4 4 SWS: 10 WPF 2: Modul 16: Video u. Film im 2 SWS: 6 2 SWS: 4 4 SWS: 10 Kontext neuer Inf.Techn. WPF 3: Modul 17: Visualisierung 2 SWS: 4 4 SWS: 6 6 SWS: 10 BA-Kolloquium 2 SWS: 4 2 SWS: 4 BA-Arbeit 12 12 Verteidigung BA-Arbeit 4 4 Summe 16 SWS: 30 16 SWS: 30 7 SWS: 14 Prakt.: 16 10 SWS: 30 10 SWS: 30 8 SWS: 30 67 SWS: 180

Musterstudienplan BA MVK (PO 2007) Variante 2: mit allen Wahlpflichtmodulen (ohne Musterentscheidung in den 3 Wahlpflichtbereichen) Semester 1 Semester 2 Semester 3 Semester 4 Semester 5 Semester 6 Summe Modul 1: Medien und Pädagogik 2 SWS: 4 2 SWS): 6 4 SWS: 10 Modul 2: Mediennutzung 4 SWS): 10 4 SWS: 10 und Mediensozialisation Modul 3; Einführung in die 8 SWS (2 Vorl., 8 SWS: 10 Informatik 2 Übg.): 10 Modul 4: Einführung in die 8 SWS (2 Vorl., 8 SWS: 10 Informatik II 2 Übg.): 10 Modul 5: Arbeitsfelder der 2 SWS: 6 2 SWS: 4 4 SWS: 10 Medienbildung Modul 6: Medien in Lernprozessen 4 SWS: 10 4 SWS: 10 Praktikum 1 SWS: 2 P; Praktik.: 16 Prakt.-Bericht: 2 1 SWS + Praktikum: 20 Modul 7: Mediengeschichte Modul 8: Medien Bildung 2 SWS: 4 2 SWS: 6 4 SWS: 10 Biographie Modul 9: Zielgruppenorient. Medienarbeit Modul 10: Medien und Gruppenphänomene Modul 11: Didaktik Vermittlung Evaluation 2 SWS + Tutorium: 10 2 SWS + Tutorium: 10 WPF 1: 2-4 SWS: 6 2-4 SWS: 4 4-8 SWS: 10 Modul 12: Cs.piele als kult. (2 SWS: 6 ) (2 SWS: 4 ) (4 SWS: 10 ) Phänomen Modul 13: Internetarbeit (2 SWS: 6 ) (2 SWS: 4 ) (4 SWS: 10 ) Modul 14: Einf. Computergrafik (4 SWS: 6 ) (4 SWS: 4 ) (8 SWS: 10 ) WPF 2: 2-4 SWS: 4-10 0-4 SWS: 0-6 2-6 SWS: 10 Modul 15: Projektarb. mit Computerspielen Modul 16: Video u. Film im (2-4 SWS: 10 ) (2-4 SWS: 10 ) (2-4 SWS: 10 ) (2-4 SWS: 10

Kontext neuer Inf.Techn. ) Modul 17: Visualisierung (2 SWS: 4 ) (4 SWS: 6 ) (6 SWS: 10 ) WPF 3: 0-2 SWS: 0-6 2-4 SWS: 4-10 2-6 SWS: 10 BA-Kolloquium 2 SWS: 4 2 SWS: 4 BA-Arbeit 12 12 Verteidigung BA-Arbeit 4 4 Summe 16 SWS: 30 16 SWS: 30 7 SWS: 14 Prakt.: 16 10-12 SWS: 30 8-14 SWS: 30 4-8 SWS: 30 59-71 SWS: 180