Hessischer Fussball-Verband Sportkreis 21 LAT-HÜN Region Fulda

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Transkript:

Hessischer Fussball-Verband Sportkreis 21 LAT-HÜN Region Fulda Durchführungsbestimmungen - D-Junioren Saison: 2010 / 2011 1. Allgemeines Die Durchführung der Spiele erfolgt nach Satzung und Ordnungen des HFV, sowie den nachstehenden Regelungen zum Spielgeschehen. Vereine und zuständige Mitarbeiter sind gehalten, sich über die Regelungen sachkundig zu machen und diese zu beachten. 2. Meisterschaft 2.1.1. Bei den D-9 Junioren wird zu Beginn eine Qualifikationsrunde gespielt, deren Modus sich nach der Anzahl der gemeldeten Mannschaften richtet. Danach erfolgt die Einteilung in Kreisliga und Kreisklasse. 2.1.2. Der Kreismeister wird in einer eingleisigen Kreisliga in Hin- und Rückrunde ermittelt. 2.1.3. Die Mannschaften der Kreisklasse ermitteln einen Sieger in Hin- und Rückrunde. Die Klassenstärke richtet sich nach den gemeldeten Mannschaften 2.2.1. Bei den D-11 Junioren wird zu Beginn eine Qualifikationsrunde gespielt, deren Modus sich nach der Anzahl der gemeldeten Mannschaften richtet. 3 Mannschaften steigen nach der Qualifikation in die D-Junioren Gruppenliga auf. 2.2.2. Die nicht qualifizierten Mannschaften spielen im Kreis bei den D-9 Junioren Qualifikation 2.3. Auf- und Absteiger werden in der Kreisliga und der Kreisklasse nicht ermittelt. 2.4. Scheidet eine Mannschaft freiwillig aus der laufenden Runde aus, werden die bis zum Ausscheiden absolvierten Spiele aus der Wertung genommen. 3. Spielpläne, An- und Absetzungen von Spielen, Spielverlegungen 3.1. Die Erstellung des Spielplanens sowie die An- und Absetzung von Spielen erfolgt ausschließlich durch den Klassenleiter. 3.2. Regelspieltag ist der Freitag. Sofern erforderlich, können Spiele auch an Sonn-, Wochen- und Feiertagen angesetzt werden. Wochenspieltag ist der Dienstag. 3.3. Anträge der Vereine auf Spielverlegungen können nach Verabschiedung des Spielplanes nur dann berücksichtigt werden, wenn diese bis spätestens sechs Tage vor Spieltermin mit entsprechendem Antrag und in Absprache mit dem Spielpartner beim Klassenleiter beantragt werden. Dies gilt auch für die Änderung des Spielbeginns. 3.4. Die Verlegung gilt erst nach Zustimmung des Klassenleiters als genehmigt. Die Verlegung des Spielortes kann (z. B. bei schlechter Witterung) auch ohne Zustimmung erfolgen. Spielpartner und Schiedsrichter sind in geeigneter Weise, möglichst frühzeitig, zu unterrichten 3.5. Vereine, die ohne Zustimmung des Klassenleiters Spiele verlegen, werden mit Punktabzug ( 59 StO) bestraft. 3.6. Der letzte Spieltag wird zeitgleich durchgeführt. Seite 1 von 7

4. Pokalspiele 4.1. Die D-Junioren ermitteln einen Kreis- und Regionalpokalsieger im K.o.-System. Die Pokalspiele sind für alle Mannschaften Pflichtspiele. 5. Spielfelder, Unbespielbarkeit der Plätze 5.1. Die Vereine verfügen über unterschiedliche Sportplätze (Naturrasen, Kunstrasen und Hartplatz). Die Vereine sind gehalten, sich auf diese unterschiedlichen Platzbeschaffenheiten einzustellen und zu allen Spielen mit dem entsprechenden Schuhwerk anzureisen. 5.2. Unabhängig von dem im DFBnet angezeigten Spielfeld steht es im Ermessen des Vereins, auch kurzfristig ein anderes Spielfeld zu bestimmen (z. B. Kunstrasen), wenn das Spielfeld am selben Spielort ist. Klassenleiter, Spielpartner und Schiedsrichter bzw. Schiedsrichteransetzer müssen hiervon nicht im Voraus unterrichtet werden. 5.3. Für die Spiele auf Kreisebene gelten die Regelungen des KJA Lauterbach - Hünfeld. Die Absage eines Spiels hat frühzeitig zu erfolgen und ist nur im Einvernehmen mit dem zuständigen Klassenleiter möglich. Im Einzelfall kann der Klassenleiter den HFV - Platzbeauftragten zu einer Besichtigung einsetzen. 5.4. Die Jugendspielgemeinschaften sind verpflichtet, bei schlechter Witterung oder Terminüberschneidungen auf einen anderen Platz der JSG-bildenden Vereine auszuweichen. 5.5. Sollte sich der festgelegte Spielort ändern, so ist der Platzverein verpflichtet, die Änderung dem Spielgegner, dem Schiedsrichter (evtl. rechtzeitig über den SR-Ansetzer) und dem Klassenleiter mitzuteilen. 5.6. Spiele unter Flutlicht sind zugelassen. 6. Spielberechtigung und Spielbetrieb 6.1. Spielberechtigt für die D-Junioren sind alle Spieler des Jahrgangs 01.01.1998 und jünger, die eine Spielberechtigung durch einen gültigen Spielerpass nachweisen können. Die Vereine sind verpflichtet, eine Spielerliste mit der Angabe von Geburtsdatum und Passnummer spätestens drei Tage vor dem ersten Pflichtspiel beim Klassenleiter vorzulegen. Nachmeldungen müssen spätesten am Tag vor dem Spiel beim Klassenleiter eingegangen sein. 6.2. Bei fehlenden Pässen haben sich die Spieler durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu legitimieren. 6.3. Das Fehlen von Spielerpässen ist durch den betreffenden Verein/JSG bis vier Tage nach dem Spiel dem Klassenleiter schriftlich (auch per Email) anzuzeigen und zu begründen. Es ist zu erklären, dass die Spieler am Spieltag in Besitz eines gültigen Spielerpasses waren und keiner Sperre unterlegen sind. Zuwiderhandlungen werden satzungsgemäß bestraft. Die Nichtanzeige des Fehlens von Spielerpässen und das wiederholte Fehlen von Spielerpässen kann vom Klassenleiter mit einer Verwaltungsstrafe belegt werden. Seite 2 von 7

6.4. Untere Mannschaften 1. A2, A3, B2, B3, B4-Mannschaften usw. nehmen als untere Mannschaften an den Rundenspielen ihrer Altersklasse in Konkurrenz teil. 2. In unteren Mannschaften dürfen bei a) 11er-Mannschaften nicht mehr als 3 Spieler, b) 9er-Mannschaften nicht mehr als 2 Spieler, c) 7er-Mannschaften nicht mehr als 1 Spieler eingesetzt werden, die am vorangegangenen Pflichtspieltag in der nächsthöheren Mannschaft derselben Altersklasse eingesetzt wurden ( 12 Nr. 2 Jugendordnung). Am ersten Pflichtspieltag eines Spieljahres dürfen nur drei Spieler in unteren Mannschaften eingesetzt werden, die nach der namentlichen Spielermeldung zur höheren Mannschaft zählen. Satz 1 gilt sinngemäß auch für Hallenspiele. Bei Hallenturnieren entspricht ein Spieltag einem Pflichtspiel. 3. In den letzten vier Meisterschaftsspielen von unteren Mannschaften sowie in etwaigen Entscheidungs- und Relegationsspielen können Spieler, die in mehr als fünf Rückrundenspielen der höheren Mannschaft ihres Vereins mitgewirkt haben, nicht mehr in unteren Mannschaften eingesetzt werden. (tritt ab 01.08.2009 in Kraft) 4. Nehmen in einer Altersklasse Groß- und Kleinfeldmannschaften eines Vereins am Spielbetrieb teil, gelten die Kleinfeldmannschaften als untere Mannschaften. 7. Spielberichte 7.1. Für den Spielbetrieb sind die Spielberichtsformulare des HFV zu verwenden. 7.2. Der Spielbericht ist einfach auszufüllen. Nach dem Spiel ist der Spielbericht vom Schiedsrichter unverzüglich an den Klassenleiter zu senden. Hierfür stellt der Platzverein einen ausreichend frankierten Briefumschlag zur Verfügung. 8. Spielzeit 8.1. Die Spielzeit beträgt 2 x 30 Minuten. Bei Pokalspielen erfolgt bei unentschiedenem Ausgang eine Verlängerung von 2 x 5 Minuten. Sollte das Spiel dann immer noch unentschieden stehen, erfolgt ein Elf- bzw. Achtmeterschießen nach bekanntem Muster. 9. Auswechseln und Mannschaftsstärke 9.1. 1. In allen Altersklassen können bis zu vier Spieler oder Spielerinnen ausgewechselt und wieder eingewechselt werden. Der Verbandsjugendausschuss kann für die Hessenligen einschränkende Bestimmungen festlegen. 2. Auf dem Spielbericht dürfen bis unmittelbar nach Spielende bei a) 11er-Mannschaften maximal 15 Spieler oder Spielerinnen b) 9er-Mannschaften maximal 13 Spieler oder Spielerinnen c) 7er-Mannschaften maximal 11 Spieler oder Spielerinnen mit Vor- und Zunamen sowie mit Geburtsdatum eingetragen, bzw. gestrichen werden. Alle dann eingetragenen Spieler bzw. Spielerinnen gelten grundsätzlich als eingesetzt. 3. Bei Spielbeginn müssen a) bei 11er-Mannschaften mindestens 7 Spieler oder Spielerinnen b) bei 9er-Mannschaften mindestens 6 Spieler oder Spielerinnen c) bei 7er-Mannschaften mindestens 5 Spieler oder Spielerinnen Seite 3 von 7

auf dem Spielfeld sein. Werden diese Zahlen im laufenden Spiel unterschritten, kann die in Unterzahl spielende Mannschaft verlangen, das Spiel abzubrechen. Das Spiel ist für die Mannschaft entsprechend dem Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruches, mindestens jedoch mit 0:3 Toren, als verloren zu werten 10. Schiedsrichter 10.1. Während des gesamten Spieles dürfen bis zu vier Spieler in einer Spielunterbrechung aus- und wieder eingewechselt werden (JO 12). 10.2. Für die Ansetzung der Schiedsrichter ist der Kreisschiedsrichterausschuss (KSA) zuständig. Die Spiele werden mit einem Schiedsrichter besetzt. 10.3. Schiedsrichterahnsetzer bei den D-Junioren ist : Gregor Bock, Im Oberdorf 10, 36277 Schenklengsfeld 10.4. Schiedsrichterspesen ( 28 SRO): D-Junioren Region und Kreis -10,00 Die Fahrtkosten ( 30 SRO) betragen für ein Kfz 0,30 /km. Reist ein Schiedsrichter zu einem Spiel an und stellt fest, dass nicht gespielt werden kann, erhält er nur die Hälfte des jeweiligen Spesensatzes. Die Fahrtkosten sind voll zu erstatten. 10.5. Tritt bei einem Pflichtspiel der angesetzte Schiedsrichter zur vorgesehenen Zeit nicht an, müssen sich die Vereine ernstlich bemühen, einen anderen, unbeteiligten Schiedsrichter zu finden. Bleibt dieses Bemühen ohne Erfolg, muss das Spiel von einem beteiligten oder nicht anerkannten Schiedsrichter geleitet werden, den der Platzverein zu stellen hat. Das Spiel wird auch in diesem Fall als Pflichtspiel gewertet ( 20 JO). 11. Sportrechtssprechung 11.1. Für Vergehen im Zusammenhang mit den Spielen der D-Junioren im Kreis ist die Rechts- und Verfahrens- Ordnung des HFV maßgebend. 11.2. Zuständiges Rechtsorgan ist das Kreissportgericht des Sportkreises LAT-HÜN unter Leitung des Vorsitzenden Werner Pflanz, An der Berleburg 10, 36110 Schlitz Tel.: 06642 304, mobil. 0170 55 25 820, Email: werner.pflanz@t-online.de 11.3. Für Vergehen die ohne Sportgerichtsverfahren zu ahnden sind, ist als Einzelrichter für die D-Junioren auf Kreisebene zuständig: Wolfgang Dittrich, Am Stück 5, 36151 Burghaun 11.4. Die Zuständigkeit des Klassenleiters beschränkt sich auf den Erlass von Verwaltungsstrafen (z. B. fehlende Spielerpässe) 12. Meldung der Spielergebnisse 12.1. Die Platzvereine sind verpflichtet das Spielergebnis und Spielausfälle unverzüglich an das DFB- Net zu melden. 12.2. Spielergebnisse, einschließlich Abbruch, gelten als unverzüglich im Sinne des 39 Jugendordnung mitgeteilt, wenn sie bis 18.00 Uhr des Tages, an dem das Spiel stattfindet, gemeldet sind. Für Spiele, die nach 17.00 Uhr beendet sind, gelten die Spielergebnisse als unverzüglich mitgeteilt, wenn sie bis spätestens eine Stunde nach Ende des Spiels im DFBnet eingestellt sind. Kostenfreie Telefon-Nr. 0800 0332638 (nur aus dem Festnetz), Handy: 069 2222 6 1111 (0,03 /Minute) oder über WAP-Handy: www.dfbnet.org/wap.vml, SMS: 33355 (0,19 pro SMS) Seite 4 von 7

13. Zustellung von Nachrichten / Anschriftenverzeichnis 13.1. Für die Zustellung von Nachrichten jeder Art (Spielpläne, Spielverlegungen, Bestrafungen etc.) ist ab dem 01.07.2009 das elektronische Postfach des Hessischen Fußballverbandes (HFV) ausschließlich die offizielle Postanschrift der Vereine. 13.2. Für jeden Verein ist ein entsprechendes Postfach durch den HFV eingerichtet und kann über die Homepage des HFV (www.hfv-online.de) unter der Rubrik Passstatus & DFBnet mit den Zugangsdaten des Vereins (Benutzername und Kennwort) aufgerufen werden. Die Vereine haben sicher zu stellen, dass dort eingehende Nachrichten unverzüglich an die Verantwortlichen weitergeleitet werden oder diesen ein Zugang zum elektronischen Postfach ermöglicht wird. 13.3. Den Vereinen wird bei Bedarf, zusätzlich zum elektronischen Postfach, ein Anschriftenverzeichnis der verantwortlichen Jugendleiter und Betreuer zur Verfügung gestellt. Nachrichten werden ausnahmsweise auch über die für das Anschriftenverzeichnis gemeldeten Emailadressen zugestellt. 13.4. Änderungen von Daten der Verantwortlichen sollten im eigenen Interesse unverzüglich an den Klassenleiter gemeldet werden 14. Allgemeine Bestimmungen 14.1. Schienbeinschutz Schienbeinschützer sind bei allen Spielen, einschließlich der Hallenspiele, vorgeschrieben. 14.2. Turniere Turniere für Juniorenmannschaften auf dem Feld und in der Halle sind 10 Tage vor Turnierbeginn beim KJW schriftlich mit dem Turnierantrag (Formblatt) und dem Spielplan anzumelden. Es müssen alle Spielpartner der Juniorenmannschaften auf dem Antrag aufgeführt sein. Die Genehmigung erfolgt durch den KJW oder seinen Vertreter. Schiedsrichter, die sich gegenüber dem Antrag stellenden Verein bereit erklärt haben, bei dem Turnier Spiele zu leiten, sind dem KJW auf dem Turnierantrag einzutragen. Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt dann durch den jeweiligen SR-Ansetzer. 14.3. Freundschaftsspiele Freundschaftsspiele sind rechtzeitig (6-Tage-Frist) bei dem zuständigen SR-Ansetzer anzumelden. Die Spielberichte gehen an den Kreisjugendwart. Freundschaftsspiele von Juniorenmannschaften bei Sportfesten sind mit dem formlosen Antrag des Vereins für die Durchführung des jeweiligen Sportfestes anzumelden und werden durch den Kreisfußballwart oder seinen Vertreter im Auftrag des Kreisjugendwartes genehmigt. Bei allen Spielen und Turnieren ist der Originalspielberichtsbogen des HFV zu verwenden. Der Spielbericht ist vor dem Spiel von den Mannschaftsbetreuern vollständig auszufüllen. Dazu gehört insbesondere die Unterschrift der Mannschaftsbetreuer. 14.4. Versendung von Spielberichten der Freundschaftsspiele und Turniere Die Spielberichte von Freundschaftsspielen und Turnieren, die im Rahmen von Sportfesten stattfinden, sind an den Kreisjugendfußballwart zu senden. 15. Schlussbestimmungen Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen werden gemäß der Rechts- und Verfahrens- Ordnung des HFV geahndet. Alle Formblätter für die Saison 2010/2011 sind unter www.kfa-lauterbach-huenfeld.de im Bereich Junioren unter der Rubrik Downloads Für Vereine gespeichert. Seite 5 von 7

Spielregeln D9- Junioren Spielerzahl: 9 : 9 Ein-/Auswechslung: bis 4 Spieler beliebig Spielfeldgröße: ca. 75 x 60m (Begrenzung: Seitenauslinien und Linien entlang des Strafraums) Tore: 5 m x 2 m Torraum: 4 m ( Abgrenzung entfällt ) Strafraum: 12 m Strafstoß: 8 m Ecken: kurze Ecken Strafraumeck des Großfeldes Abstoß: Torraum ( 4m ) Mittelkreis: 9,15 m Spieldauer: 2 x 30 min. Spielball: Größe 5 (340 360 gr.) Abseitsregel: kommt zur Anwendung Rückpassregel: kommt zur Anwendung Freistöße: direkte und indirekte Freistöße Abstand bei Spielfortsetzung: 8 m Seite 6 von 7

Spielregeln D7- Junioren Spielerzahl: 7 : 7 Ein-/Auswechslung: bis 4 Spieler beliebig Spielfeldgröße: ca. 65m x 45m (Halbfeld von Torraum bis Mittellinie) Tore: 5 m x 2 m Torraum: 4 m ( Abgrenzung entfällt ) Strafraum: 12 m Strafstoß: 8 m Ecken: lange Ecken Abstoß: Torraum ( 4m ) Mittelkreis: 7 m Spieldauer: 2 x 30 min. Spielball: Größe 5 (340 360 gr.) Abseitsregel: kommt zur Anwendung Rückpassregel: kommt zur Anwendung Freistöße: direkte und indirekte Freistöße Abstand bei Spielfortsetzung: 8 m Seite 7 von 7