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Transkript:

V e r k ü n d u n g s b l a t t der Universität Duisburg-Essen - Amtliche Mitteilungen Jahrgang 6 Duisburg/Essen, den 0.06.208 Seite 37 Nr. 63 Zweite Ordnung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für das Studienfach Sport im Bachelorstudiengang mit der Lehramtsoption Grundschulen an der Universität Duisburg-Essen Vom 29. Mai 208 Aufgrund des 2 Abs. und des 6 Abs. des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 6.09.20 (GV. NRW. S. 7), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.0.207 (GV. NRW. S. 806) sowie Abs. der Gemeinsamen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang mit der Lehramtsoption Grundschulen vom 26.08.20 (VBl. Jg. 9, 20 S. 3 / Nr. 78), zuletzt geändert durch Änderungsordnung vom 30.09.206 (VBl. Jg., 206 S. 67 / Nr. 0), hat die Universität Duisburg-Essen folgende Ordnung erlassen: Artikel I Die Fachprüfungsordnung für das Studienfach Sport im Bachelorstudiengang mit der Lehramtsoption Grundschulen an der Universität Duisburg-Essen vom 30.0.202 (VBl. Jg. 0, 202 S. 37 / Nr. 7), zuletzt geändert durch die erste Änderungsordnung vom 02.0.202 (VBl. Jg. 0, 202 S. 8 / Nr. ), wird wie folgt geändert:. Der Wortlaut mit Lehramtsoption wird durchgängig ersetzt durch den Wortlaut mit der Lehramtsoption. 2. Das Wort Fach wird durchgängig ersetzt durch das Wort Studienfach. 3. Das Wort Unterrichtsfach wird durchgängig ersetzt durch das Wort Studienfach.. Das Wort Bachelor-Studiengang wird durchgängig ersetzt durch das Wort Bachelorstudiengang in der jeweils grammatikalisch richtigen Form.. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Unter 8 wird der Wortlaut Berufsfeldpraktikum im Fach Sport ersetzt durch den Wortlaut Praxismodul Berufsfeld. b) Unter 0 wird der Wortlaut Wiederholung von Prüfungsleistungen ersetzt durch das Wort Kompensationsregelung. c) Unter Anlage und Anlage 2 wird das Wort Lehramt ersetzt durch den Wortlaut mit der Lehramtsoption. 6. In 2 Satz 2 wird der Wortlaut Berufskollegs, Grundschulen, Gymnasien und Gesamtschulen sowie Haupt-, Real- und Gesamtschulen ersetzt durch den Wortlaut Berufskollegs, Gymnasien und Gesamtschulen, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie Grundschulen. 7. 3 wird wie folgt geändert: a) In Abs. Satz wird der Wortlaut der Masterausbildung im ersetzt durch den Wortlaut des Masterstudiengangs für das. b) In Abs. 2 wird der Wortlaut die Masterausbildung im Lehramt ersetzt durch den Wortlaut den Masterstudiengangs für das Lehramt an. c) In Abs. 3 Satz wird das Wort Teilstudiengang ersetzt durch das Wort Studiengang. d) In Abs. Satz wird nach dem Wort drei das Wort sportwissenschaftlichen eingefügt. e) In Abs. werden die neuen Sätze 3 und mit dem folgenden Wortlaut eingefügt: Sie erlangen Wissen zum Verständnis, zur Bewertung und berufsfeldspezifische Umsetzung grundlegender Informationen aus dem Bereich der Sportdidaktik. Sie verfügen über Fähigkeiten, ein selbstbewusstes und sozial orientiertes Handeln in Bewegung, Spiel und Sport zu fördern, insbesondere über Selbständigkeit, Eigeninitiative, Situationsreflexion und Teamarbeit sowie zur Kommunikation und Verständigung, kennen verschiedene Möglichkeiten und haben ein Verständnis über Planungskompetenzen und Gestaltungskompetenzen von Bildungsveranstaltungen zu Bewegungsarrangements und können diese umsetzen. Die bisherigen Sätze 3 bis 6 werden zu den neuen Sätzen bis 8. f) In Abs. 7 Satz wird der Wortlaut Modul Berufsfeldpraktikum (BFP) ersetzt durch den Wortlaut Praxismodul Berufsfeld. g) Ebenso in Abs. 7 Satz wird das Wort zukünftiger ersetzt durch das Wort potenzieller.

Amtliche Mitteilungen Nr. 63 Seite 38 h) In Abs. 7 Satz 3 wird der Wortlaut wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und sozialer Art gestrichen. i) In Abs. 7 Satz wird nach dem Wortlaut und verbessern ihre der Wortlaut Kommunikationsund eingefügt. 8. wird wie folgt geändert: a) Abs. Satz 8 wird wie folgt neu gefasst: Sportpraktische Übungen beinhalten die Theorie und Praxis der Sportarten und Sportbereiche. Des Weiteren werden die neuen Sätze 9 und 20 mit dem folgenden Wortlaut angefügt: In den methodisch-praktischen Veranstaltungen wird wissenschaftliches Wissen, insbesondere aus den Bereichen der Bewegungs- und Trainingswissenschaften, der Lern- und Motivationspsychologie, Sportsdidaktik und -methodik auf der Folie der Sportarten angewandt. Ebenso dienen sportpraktische Übungen der Ausbildung und der Realisation des sportspezifischen Könnens der Studierenden. b) In Abs. 2 wird der Wortlaut Seminaren, gestrichen. c) In Abs. 3 Satz 3 wird das Wort jedoch gestrichen. 9. 6 wird wie folgt geändert: a) Abs. wird wie folgt neu gefasst: Die Teilnahme an sportpraktischen Lehrveranstaltungen und damit auch die Zulassung zur Modulprüfung/Studienleistung in den fachpraktischen Modulen setzt den Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses nach der gültigen Ausbildungsverordnung voraus. Die Teilnahme an der sportpraktischen Lehrveranstaltung F im Modul F und damit auch die Zulassung zur Modulprüfung/Studienleistung setzt darüber hinaus den Nachweis über den Erwerb eines DRSA-Silber- Abzeichens nach der gültigen Ausbildungsverordnung voraus. b) In Abs. 2 wird der bisherige Wortlaut des Satz 2 durch den folgenden neuen Wortlaut ersetzt: Ausnahmen regelt der Prüfungsausschuss. c) Abs. 3 wird gestrichen. 0. 7 wird wie folgt geändert: a) In Abs. Satz wird der Wortlaut (vgl. 20 GPO) gestrichen. b) Abs. 6 wird wie folgt neu gefasst: Für eine optionale mündliche Ergänzungsprüfung im Rahmen einer Portfolioprüfung hat der Prüfungsausschuss einen Zeitrahmen von -30 Minuten festgelegt. Die näheren Bestimmungen für Portfolioprüfungen werden durch den Prüfer und die Prüferin festgelegt. (vgl. 20 Abs. 2 GPO). c) In Abs. Satz 3 wird nach dem Wortlaut den Prüfer das Wort durch eingefügt. d) In Abs. Satz werden die Anführungszeichen gestrichen. e) In Abs. Satz wird das Wort wortwörtlich gestrichen.. 8 wird wie folgt neu gefasst: 8 Besondere Bestimmungen für das Praxismodul Berufsfeld Sofern das Praxismodul Berufsfeld im Studienfach Sport absolviert wird, gelten die folgenden näheren Bestimmungen: () Vor Antritt des Berufsfeldaufenthalts ist eine im Studienplan besonders ausgewiesene, das Praxismodul begleitende, fachdidaktische Lehrveranstaltung erfolgreich zu besuchen. (2) Für Berufsfeldaufenthalte eignen sich alle Einrichtungen, die sich mit sport-, bewegungs- und gesundheitswissenschaftlichen Anwendungsund Forschungsgebieten befassen. In der Regel werden Tätigkeiten in a) Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe (z.b. Dachorganisationen des organisierten Sports, Sportvereinen) b) (ambulanten) Rehabilitationseinrichtungen c) zertifizierten Gesundheits- und Fitnessstudios d) Bildungseinrichtungen, soweit nicht durch Abs. 3 GPO ausgeschlossen e) Krankenkassen anerkannt. Der Prüfungsausschuss kann die Liste um weitere Einrichtungen ergänzen. (3) Der Berufsfeldaufenthalt ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung muss rechtzeitig schriftlich bei der dem Lehrenden unter Angabe der Einrichtung und der Art und Dauer der vorgesehenen Tätigkeit beantragt werden. Die Genehmigung ist erteilt, wenn dies durch ihre seine Unterschrift bestätigt wurde. 2. In 9 Abs. 2 Satz wird das Wort darf ersetzt durch das Wort sollte. 3. 0 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird der Wortlaut Wiederholung von Prüfungsleistungen ersetzt durch das Wort Kompensationsregelung. b) In Satz 2 wird der Wortlaut gilt 9 Abs. bis GPO ersetzt durch den Wortlaut gelten 8 Abs. 2 und 9 Abs. GPO.. Die Anlage wird durch die als Anlage zu dieser Ordnung beigefügte neue Fassung ersetzt.. Die Anlage 2 wird durch die als Anlage zu dieser Ordnung beigefügte neue Fassung ersetzt.

Amtliche Mitteilungen Nr. 63 Seite 39 Artikel II Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Duisburg-Essen - Amtliche Mitteilungen in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Eilentscheids des Dekans der Fakultät für Bildungswissenschaften vom 22.0.208. Duisburg und Essen, den 29. Mai 208 Für den Rektor der Universität Duisburg-Essen Der Kanzler In Vertretung Sabine Wasmer

Amtliche Mitteilungen Nr. 63 Seite 320 Anlage : Studienplan für das Studienfach Sport im Bachelorstudiengang mit der Lehramtsoption Grundschulen Credits pro Modul Modul Fachsemester Lehrveranstaltungen (LV) Credits pro LV (ggf. incl. Anteil Fachdidaktik) Credits pro LV für Inklusion Pflicht (P) Wahlpflicht (WP) Veranstaltungsart Semesterwochenstunden (SWS) Zulassungsvoraussetzungen Prüfung Anzahl der Prüfungen je Modul 7 A Bewegung und Erziehung 2 A Grundlagen der Sportpädagogik 2 X VO 2 keine A2 Grundlagen der Sportdidaktik 3 (3) X SE 2 keine A3a/b Lehren in verschiedenen Settings Outdoor Sommer Abenteuerund Erlebnispädagogik 2 (2) X EX 2 Erste-Hilfe-Kurs Mündliche Prüfung B 2 B Anatomie/Physiologie 2 X VO 2 keine 7 Bewegung und Gesundheit 3 B2 Grundlagen motorischer Entwicklung 3 (0,) 0, X SE 2 keine 3 B3 Grundlagen der Psychomotorik 2 0, X SE 2 keine Klausur C Bewegung und Training C Grundlagen der Bewegungslehre 2, 0, X VO 2 keine 2 C2 Grundlagen der Trainingslehre 2, 0, X SE 2 keine Klausur D Bewegung und Gesellschaft 6 D Kindheit in Bewegung (2) X PRJS E 3 Module A-C abgeschlossen Projektarbeit F Laufen, Springen, Werfen & Bewegen im Wasser 3 3 F Methodik & Didaktik des Anfängerschwimmens 2, (0,) 0, X SpÜ 2 F2 Alltagsbewegungen Laufen, Springen, Werfen 2, (0,) 0, X SpÜ 2 DRSA-Silber, Erste- Hilfe-Kurs (zur ersten sportpraktischen Fachpraktische Prüfung F F2 6 G Kompositorischer Sport/Bewegungskünste G Turnen (Bewegen an Geräten) 3 (0,) X SpÜ 2 G2 Tanzen/Gestalten Darstellendes Bewegungsspiel 3 (0,) X SpÜ 2 Fachpraktische Prüfung G G2

Amtliche Mitteilungen Nr. 63 Seite 32 6 H Spiele/Spielen in Mannschaften H Kleine Spiele (0,) X SpÜ H2 Sportspiele Vereinfachen/Komplexreduktion 2 (0,) X SpÜ 2 H3 Exemplarisches Mannschaftsspiel 3 (0,) X SpÜ 2 Fachpraktische Prüfung H3 [6] BFP Praxismodul Berufsfeld* BFP Seminar zum Praxismodul Berufsfeld 3* X SE BFP2 Berufsfeldaufenthalt 3* X PR Module A-C abgeschlossen [8] Bachelorarbeit* (mit Kolloquium) 6 Bachelorarbeit 8* Kolloquium zur Bachelorarbeit X KO 2 X Siehe 2 (2) GPO Bachelorarbeit = Summe Credits (ohne Credits für das BFP, ohne Credits für die Bachelorarbeit mit Kolloquium) 7 * Das Praxismodul Berufsfeld wird entweder im Studienfach Sport in einem der Lernbereiche absolviert. Die Bachelorarbeit wird im Studienfach Sport in einem der beiden Lernbereiche im Fach Bildungswissenschaften angefertigt. Summe Prüfungen:

Amtliche Mitteilungen Nr. 63 Seite 322 Anlage 2: