Amtliche Mitteilungen
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1 Amtliche Mitteilungen Datum 03. August 2015 Nr. 84/2015 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für den Bachelorstudiengang im Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen im Fach Evangelische Religionslehre der Universität Siegen Vom 25. Juli 2015 Herausgeber: Rektorat der Universität Siegen Redaktion: Dezernat 3, Herrengarten 3, Siegen, Tel. 0271/
2 Fachspezifische Bestimmung für den Bachelorstudiengang im Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen im Fach Evangelische Religionslehre der Universität Siegen Vom 25. Juli 2015 Aufgrund des 2 Absatz 4 und des 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) hat die Universität Siegen die folgende Fachspezifische Bestimmung erlassen: 1
3 Inhalt 1 Geltungsbereich Zugangsvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse Ziele des Studiums (und Berufsfelder) / Studieninhalte Auslandsaufenthalt Studienumfang Modularisierung und Leistungspunkte Studien- und Prüfungsleistungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit Bachelorarbeit Studienverlaufspläne In-Kraft-Treten und Veröffentlichung
4 1 Geltungsbereich Diese Fachspezifische Bestimmung regelt zusammen mit der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen vom 05. November 2012 (Amtliche Mitteilung 31/2012) in der jeweils gültigen Fassung das Studium im Fach Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/2012 im Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen eingeschrieben sind. 2 Zugangsvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse Zugelassen für das Studium des Bachelorstudiengangs Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen ist, wer die Bestimmungen des 4 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen erfüllt. 3 Ziele des Studiums (und Berufsfelder) / Studieninhalte (1) Der Bachelorstudiengang Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Haupt- Real- und Gesamtschulen vermittelt den Studierenden die grundlegenden theologischen und religionsdidaktischen Inhalte, Konzepte und Methoden für das Fach Evangelische Religionslehre an Haupt-, Real- und Gesamtschulen. (2) Der Bachelorstudiengang Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen kann ausschließlich in den an der Universität Siegen möglichen Fächerkombinationen studiert werden (s. Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen). (3) Das Bachelorstudium Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen qualifiziert in Verbindung mit der gewählten Fächerkombination und dem erziehungswissenschaftlichen Angebot für ein weiterführendes Masterstudium und vermittelt Studierenden wichtige berufsqualifizierende Kernkompetenzen für den Unterricht in Evangelischer Religionslehre an Haupt-, Real- und Gesamtschulen. (4) Das Bachelorstudium Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen bereitet im Zusammenspiel mit dem entsprechenden Master auf den Vorbereitungsdienst für das Lehramt Evangelische Religionslehre an Haupt-, Real- und Gesamtschulen vor. 4 Auslandsaufenthalt Ein Auslandsaufenthalt ist nicht obligatorisch vorgesehen, wird aber empfohlen. 5 Studienumfang (1) Der Umfang des Bachelorstudiums für das Lehramt Evangelische Religionslehre an Haupt-, Real- und Gesamtschulen beträgt 32 SWS und 56 Leistungspunkte (LP). (2) Das Studium ist modularisiert und gliedert sich in drei Basis- und drei Aufbaumodule sowie ein Ergänzungsmodul. (3) Im Bachelorstudium für das Lehramt Evangelische Religionslehre an Haupt-, Real- und Gesamtschulen sind die folgenden 7 Module zu studieren und optional eine Bachelorarbeit (M 8) zu verfassen. 3
5 Nr. BA-ET- HRGe 6 Modularisierung und Leistungspunkte Modultitel SL 1 PL 2 Empf. Fachsemester M 1 Theologisches Basismodul I Einführung in die Theologie Bibelkunde M 2 Einführung in das Neue Testament Fachwissenschaftliches Basismodul II / Einführung in das Alte Testament Einführung in die Kirchen- und Theologiegeschichte Einführung in die Systematische Theologie M 3 Fachdidaktisches Basismodul / Einführung in die Religionspädagogik Schulspez. Seminar Prüfungsleistung in SWS LP Voraussetzungen M Fachwissenschaftliches Aufbaumodul AT/NT Einführung in die alttestamentliche Exegese Einführung in die neutestamentliche Exegese / Prüfungsleistung in 4.1 oder M Fachwissenschaftliches Aufbaumodul KG/ST Einführung in das Studium der Kirchengeschichte Einführung in das Studium der Systematischen Theologie / Prüfungsleistung in 5.1 oder M Fachdidaktisches Aufbaumodul Religionspädagogisches Seminar Religionspädagogisches Seminar 2-5./ Studienleistung 2 Prüfungsleistung 4
6 (Fortsetzung) Nr. BA-ET- HRGe M Modultitel SL 3 PL 4 Fachsemest Empf. er Fachdidaktischfachwissenschaftliches Ergänzungsmodul Fachdidaktisches Seminar: Interreligiöses Lernen Seminar nach Wahl aus den Bereichen AT, NT, KG oder ST SWS LP Voraussetzungen M 8 Bachelorarbeit siehe 8 32 SWS 56 LP + 8 LP für die Bachelorarbeit (1) Basismodule 7 Studien- und Prüfungsleistungen a) Die Leistungserbringung in den Basismodulen I und II erfolgt nach folgendem Muster: Je Modulelement 3 LP für eine Studienleistung gemäß 8 Absatz 7 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt der Universität Siegen. b) Die Leistungserbringung im Fachdidaktischen Basismodul erfolgt nach dem Muster: Je Modulelement 3 LP für eine Studienleistung gemäß 8 Absatz 7 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt der Universität Siegen plus 3 LP für die Prüfungsleistung. Als Prüfungsform ist eine Klausur (90 Minuten) vorgesehen. (2) Aufbaumodule a) Die Leistungserbringung in den fachwissenschaftlichen Aufbaumodulen erfolgt nach dem Muster: Je Modulelement 3 LP für eine Studienleistung gemäß 8 Absatz 7 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt der Universität Siegen plus 3 LP für die Prüfungsleistung. b) Die Leistungserbringung im Fachdidaktischen Aufbaumodul erfolgt nach folgendem Muster: Je Modulelement 3 LP für eine Studienleistung gemäß 8 Absatz 7 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt der Universität Siegen. c) Als Prüfungsformen ist im Fachwissenschaftlichen Aufbaumodul AT/NT eine Hausarbeit (im Umfang von etwa 15 Seiten) vorgesehen, im Fachwissenschaftlichen Aufbaumodul KG/ST eine mündliche Prüfung (30 Minuten). d) Die Prüfungsleistung ist bei jeder/jedem der im betreffenden Modul lehrenden Personen möglich, sofern diese die Voraussetzungen gemäß 8 Absatz 5 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen erfüllt. e) Die Fachnote des Bachelorstudiengangs Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen entspricht dem arithmetischen Mittel der Noten des Fachdidaktischen Basismoduls, des Fachwissenschaftlichen Aufbaumoduls AT/NT sowie des Fachwissenschaftlichen Aufbaumoduls KG/ST, die nach den jeweils zu Grunde liegenden LP gewichtet sind. (3) Fachdidaktisch-fachwissenschaftliches Ergänzungsmodul Die Leistungserbringung im Fachdidaktisch-fachwissenschaftliches Ergänzungsmodul erfolgt nach dem Muster: Im Modulelement Interreligiöses Lernen 2 LP sowie im Modulelement Fachwissenschaftliche Wahlpflichtveranstaltung 3 LP für eine Studienleistung gemäß 8 Absatz 3 Studienleistung 4 Prüfungsleistung 5
7 7 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt der Universität Siegen. 8 Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit Zur Bachelorarbeit in Evangelischer Religionslehre wird zugelassen, wer die Basismodule des Bachelorstudiengangs Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen erfolgreich absolviert hat, mindestens 120 LP des gesamten Studiums erreicht hat und an der Universität Siegen für den Studiengang eingeschrieben oder nach 52 Absatz 2 HG als Zweithörerin oder Zweithörer zugelassen ist. 9 Bachelorarbeit Wird die Bachelorarbeit im Fach Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Haupt-, Realund Gesamtschulen geschrieben, beträgt der Anteil der Arbeit 8 LP. 10 Studienverlaufspläne Verbindlichkeit: Der Studienverlaufsplan stellt einen Vorschlag zur zeitlichen Gestaltung des Studiums dar. Grundsätzlich werden alle Modulelemente mindestens jährlich, aber nicht unbedingt jedes Semester angeboten. Modulelemente sind Teile von Modulen, die im Umfang einer Lehrveranstaltung mit 2 SWS entsprechen. Die Bezeichnungen für Modulelemente spezifizieren Inhalte des Moduls, sind jedoch nicht notwendig mit den Titeln der entsprechenden Lehrveranstaltungen, mit denen das Modulelement abgedeckt werden kann, identisch. Bachelorstudium Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen (HRGe) Studienjahr Semester Evangelische Religionslehre SWS LP M WiSe M M SoSe M 2.1 M 2.2 M M WiSe M 2.3 M SoSe M 7.1 (2 LP) M 7.2 M 4.1 M
8 (Fortsetzung) Studienjahr Semester Evangelische Religionslehre SWS LP 5 WiSe M 5.1 M 6.1 M SoSe M 5.2 M 5.3 Bachelorarbeit (8 LP) M LP 11 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Diese Fachspezifische Bestimmung tritt mit Wirkung vom 01. Oktober 2011 in Kraft. Sie wird in dem Verkündungsblatt Amtliche Mitteilungen der Universität Siegen bekannt gegeben. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Lehrerbildungsrats vom 29. Oktober Im Einvernehmen mit der Evangelischen Kirche von Westfalen gemäß 80 Absatz 4 HG. Siegen, den 25. Juli 2015 Der Rektor gez. (Universitätsprofessor Dr. Holger Burckhart) 7
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Amtliche Mitteilungen Datum 03. August 2015 Nr. 85/2015 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für den Bachelorstudiengang im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen im Fach Evangelische Religionslehre
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Amtliche Mitteilungen Datum 16. April 2014 Nr. 37/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Sprachliche Grundbildung im Bachelorstudium für das Lehramt an Grundschulen der Universität
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Amtliche Mitteilungen Datum 19. März 2014 Nr. 26/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Physik im Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs der Universität
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Amtliche Mitteilungen Datum 19. März 2014 Nr. 25/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Physik im Bachelorstudium für das Lehramt an Haupt-, Realund Gesamtschulen der Universität Siegen
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Fachspezifische Bestimmung für das Fach Katholische Religionslehre im Masterstudium für das Lehramt an Grundschulen
Fachspezifische Bestimmung für das Fach Katholische Religionslehre im Masterstudium für das Lehramt an Grundschulen Inhalt 1 Geltungsbereich... 2 2 Zugangsvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse...
(Entwurf: Fassung im LBR am 29.10.2012 beraten)
Fachspezifische Bestimmung für das Fach Katholische Religionslehre im Masterstudium für das Lehramt am Berufskolleg Inhalt (Entwurf: Fassung im LBR am 29.10.2012 beraten) 1 Geltungsbereich... 2 2 Zugangsvoraussetzungen
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(Entwurf: Fassung im LBR am 29.10.2012 beraten)
Fachspezifische Bestimmung für das Fach Katholische Religionslehre im Masterstudium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Inhalt (Entwurf: Fassung im LBR am 29.10.2012 beraten) 1 Geltungsbereich...
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Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 93 - Nr. 13 / 201 (23.09.201) - Seite 32 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)
Amtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 05. September 2013 Nr. 95/2013 I n h a l t : Erste Ordnung zur Änung Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt Universität Siegen Vom 01. September 2013 Herausgeber:
Amtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 21. August 2015 Nr. 103/2015 I n h a l t : Ordnung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen der Masterprüfungsordnung für den Masterstudiengang Angewandte Sprachwissenschaft:
3 Studienbeginn Das Studium kann im Winter- und Sommersemester aufgenommen werden.
Fächerspezifische Bestimmungen für das Unterrichtsfach Mathematik für ein Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen zur Prüfungsordnung für den Lehramtsmasterstudiengang an der Technischen Universität Dortmund
Studienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht
Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des
Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund 19/2014 Seite 57
19/2014 Seite 57 Fächerspezifische Bestimmungen für das Unterrichtsfach Informatik für ein Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen zur Prüfungsordnung für den Lehramtsbachelorstudiengang an der Technischen
Fächerspezifische Bestimmung
Fächerspezifische Bestimmung für das Fach Gesellschaftswissenschaften zur Prüfungsordnung für den Master-Studiengang für ein Lehramt an Grund-, Haupt-, Realschulen und vergleichbare Jahrgangsstufen der
3 Studienbeginn Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.
Fächerspezifische Bestimmungen für das Unterrichtsfach Sozialwissenschaften für ein Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen zur Prüfungsordnung für die Lehramtsbachelorstudiengänge an der
Entwurf. 3 Studienbeginn Das Studium kann im Wintersemester aufgenommen werden.
Fächerspezifische Bestimmungen für eine sonderpädagogische Fachrichtung für ein Lehramt an Berufskollegs zur Prüfungsordnung für die Lehramtsbachelorstudiengänge an der Technischen Universität Dortmund
Studienordnung Soziologie Inhaltsübersicht
Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des 2 Abs. 4
Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. 14/2015 Seite 7
14/2015 Seite 7 Fächerspezifische Bestimmungen für das Unterrichtsfach Katholische Religionslehre für ein Lehramt an Grundschulen zur Prüfungsordnung für den Lehramtsmasterstudiengang an der Technischen
Amtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 8. Februar 2016 Nr. 4/2016 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmungen für die Fächer Maschinenbautechnik und Fahrzeugtechnik im Masterstudium für das Lehramt an Berufskollegs
Tabellarische Übersicht über die Module des BA Katholische Religionslehre für Lehramt Haupt-/Real- /Gesamtschule
Tabellarische Übersicht über die Module des BA Katholische Religionslehre für Lehramt Haupt-/Real- /Gesamtschule (Entwurf: Fassung im LBR am 29.10.2012 beraten) Systematisches Basismodul für BA Lehramt
FH-Mitteilungen 24. August 2017 Nr. 94 / 2017
FH-Mitteilungen 4. August 07 Nr. 94 / 07 Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang International Business Studies (vierjährig) an der Fachhochschule Aachen (PO IBS-4) vom 4.
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Fächerspezifische Bestimmung für das Fach Gesellschaftswissenschaften zur Prüfungsordnung für den Master-Studiengang für ein Lehramt Sonderpädagogik im Rahmen des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge
Fachspezifische Bestimmung für das Fach Kunst im Bachelorstudium für das Lehramt am Berufskolleg (BK) 1 Geltungsbereich
Fachspezifische Bestimmung für das Fach Kunst im Bachelorstudium für das Lehramt am Berufskolleg (BK) 1 Geltungsbereich Die Fachspezifische Bestimmung gilt zusammen mit der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium
Fachspezifische Bestimmung für das Fach Kunst im Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Gym/Ge) 1 Geltungsbereich
Fachspezifische Bestimmung für das Fach Kunst im Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Gym/Ge) 1 Geltungsbereich Die Fachspezifische Bestimmung gilt zusammen mit der Prüfungsordnung
Amtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 05. Mai 2015 Nr. 56/2015 I n h a l t : Zweite Ordnung zur Änung Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik Universität Siegen Vom 04. Mai 2015 Herausgeber: