Amtliche Mitteilungen
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- Sven Klein
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1 Amtliche Mitteilungen Datum 26. April 2013 Nr. 29/2013 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Sachunterricht und seine Didaktik im Bachelorstudium für das Lehramt Grundschule der Universität Siegen Vom 23. April 2013 Herausgeber: Rektorat der Universität Siegen Redaktion: Dezernat 3, Herrengarten 3, Siegen, Tel. 0271/
2 Fachspezifische Bestimmung für das Fach Sachunterricht und seine Didaktik im Bachelorstudium für das Lehramt Grundschule der Universität Siegen Vom 23. April 2013 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2012 (GV. NRW. S. 672), hat die Universität Siegen die folgende Fachspezifische Bestimmung zur Prüfungsordnung vom 05. November 2012 (Amtliche Mitteilungen Nr. 31/2012) erlassen:
3 1 Geltungsbereich Die Fachspezifische Bestimmung gilt zusammen mit der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen vom 05. November 2012 (Amtl. Mitteilung 31/2012) in der jeweils gültigen Fassung. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/2012 im Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen eingeschrieben sind. Entfällt 2 Zugangsvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse 3 Ziele des Studiums (und Berufsfelder)/ Studieninhalte Ziel des Studiums ist der Erwerb grundlegenden sachunterrichtsdidaktisch relevanter Kompetenzen für die Tätigkeit als Lehrer/in an Grundschulen. Das Studium orientiert sich an den Empfehlungen für die Ausgestaltung der universitären Grundschullehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen für den Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (September 2009) dem LABG ( ), der LZV ( ), dem Perspektivrahmen der Gesellschaft für Didaktik des Sachunterrichts (GDSU) sowie den Ländergemeinsamen inhaltliche Anforderung für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung ( ) der KMK für die Grundschule und den Sachunterricht. 4 Auslandsaufenthalt Ein Auslandsaufenthalt ist nicht obligatorisch vorgesehen, wird allerdings empfohlen. 5 Studienumfang Im Rahmen des Bachelorstudiums für das Lehramt der Universität Siegen sind für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums im Fach Sachunterricht - in der Studienrichtung Lehramt an Grundschulen im Fach Sachunterricht 36 LP, - in der Studienrichtung Lehramt an Grundschulen im Fach Sachunterricht im vertieften Studium zusätzlich 12 LP zu erwerben. 6.1 Sachunterricht 6 Modularisierung und Leistungspunkte Nr. Modultitel SL PL Empf. Fachsemester SU-Did. - Sachunterricht und seine Didaktik SU-Did SU.-Did. 1 SU-Did. 2 SU-Did. 3 VL: Einführung in den Sachunterricht und sein Didaktik SE: Erweiterung Sachunterricht und sein Didaktik GeW 1 - Gesellschaftsbezogene Perspektive I (Einführung) GeW SWS LP Voraussetzungen
4 Nr. Modultitel SL PL Empf. Fachsemester GeW 1.1 GeW 1.2 GeW 1.3 GeW 1.4 SE: Einführung Geschichte und Kultur VL/ SE: Einführung Mensch und Raum VL/ SE: Einführung Sozialwissenschaften GeW 2 - Gesellschaftsbezogene Perspektive II (Erweiterung) GeW 2 3 0/ /8 GeW 2.1 GeW 2.2 GeW 2.3 GeW 2.4 SE: Erweiterung Geschichte und Kultur SE: Erweiterung Mensch und Raum SE: Erweiterung Sozialwissenschaften /1 3. 0/2 1 Nw 1 - Naturbezogene Perspektive I (Einführung) Nw Nw 1.1 Nw 1.2 Nw 1.3 Nw 1.4 VL: Einführung in die Grundlagen der Biologie VL: Einführung in die Grundlagen der Chemie VL: Einführung in die Grundlagen der Physik/Technik Nw 2 - Naturbezogene Perspektive II (Erweiterung) Nw 2 3 0/ /8 Nw 2.1 Nw 2.2 Nw 2.3 Nw 2.4 UE: Übungen zu den Grundlagen der Biologie UE: Übungen zu den Grundlagen der Chemie UE: Übungen zu den Grundlagen der Physik/ Technik /1 6. 0/2 1 SU BP - Bachelorarbeit SWS LP Voraussetzungen GeW 1 Nw 1 SU BP Bachelorarbeit SU-Did, zwei weitere Module 1 Es ist wahlweise eine Prüfungsleistung im Modul GeW 2 oder Nw 2 zu erbringen. 6.2 Sachunterricht im vertieften Studium Nr. Modultitel SL PL Empf. Fachsemester SuV I Vertiefung I SWS LP Voraussetzungen
5 Nr. Modultitel SL PL Empf. Fachsemester SuV SuV 1.1 SuV 1.2 SE: Mit Kindern über Nachhaltigkeit reden SE: Nachhaltigkeit erfahren an außerschulischen Lernorten SuV II Vertiefung II SuV SuV 2.1 SuV 2.2 SE: Nachhaltigkeit im Unterricht thematisieren UE: Nachhaltig handeln in Experimenten SWS LP Voraussetzungen 7 Studien- und Prüfungsleistungen 1. Studienleistungen im Umfang von 2 LP: Qualifizierte mündliche Teilnahme oder Kurzreferat/Impulsreferat/ Präsentation (ca. 10 Minuten) oder kurze schriftliche Leistung (ca. 4-6 Seiten) oder kurzer schriftlicher Test (ca Minuten) mündlicher Test (ca. 10 Minuten) oder Thesenpapier oder Exzerpt oder Vor- und Nachbereitung von Sitzungen in dokumentierter Form (Sitzungsprotokoll, Seminartagebuch, Portfolio, Lerntagebuch etc.) oder Diskussionsleitung auf Basis eigener fachlicher Vorbereitung oder Teilnahme an einer seminarbegleitenden Arbeits-, Projekt- oder Übungsgruppe oder Protokolle oder Antestate oder Durchführung von Experimenten (4-6 Seiten) oder eine den vorgenannten Möglichkeiten gleichwertige Leistung. Die Art der zu erbringenden Studienleistung wird in der ersten oder zweiten Lehrveranstaltung zu Beginn eines Semesters von dem Dozenten/der Dozentin bekannt gegeben. 2. Studienleistung im Umfang von 3 LP (vertieftes Studium): Qualifizierte mündliche Teilnahme oder Kurzreferat/Impulsreferat/ Präsentation (ca. 15 Minuten) oder kurze schriftliche Leistung (ca. 6-8 Seiten) mündlicher Test (ca. 15 Minuten) schriftlicher Test (ca Minuten) oder Thesenpapier oder Exzerpt oder Vor- und Nachbereitung von Sitzungen in dokumentierter Form (Sitzungsprotokoll, Seminartagebuch, Portfolio, Lerntagebuch etc.) oder Diskussionsleitung auf Basis eigener fachlicher Vorbereitung oder Teilnahme an einer seminarbegleitenden Arbeits-, Projekt- oder Übungsgruppe
6 oder Protokolle oder Antestate oder Durchführung von Experimenten/ Projektbericht (ca. 6-8 Seiten) oder eine den vorgenannten Möglichkeiten gleichwertige Leistung. Die Art der zu erbringenden Studienleistung wird in der ersten oder zweiten Lehrveranstaltung zu Beginn eines Semesters von dem Dozenten/der Dozentin bekannt gegeben. 3. Prüfungsleistungen Prüfungsleistungen sind in vier der fünf Module (vgl.) zu erbringen. Obligatorisch sind: Einführung in den Sachunterricht und seine Didaktik, Naturbezogene Perspektive I (Einführung) und Gesellschaftsbezogene Perspektive I (Einführung). Darüber hinaus wird eine weitere Prüfungsleistung entweder im Modul Naturbezogene Perspektive II (Erweiterung) ODER Im Modul Gesellschaftsbezogene Perspektive II (Erweiterung) erbracht. Prüfungsleistungen im Sachunterricht sind (für 2 LP) Klausur ( max. 80 Minuten) oder Hausarbeit/ Essay (ca Seiten) oder mündliche Prüfung (ca Minuten) oder schriftlich ausgearbeitetes Referat (ca. 5-8 Seiten) oder Vorbereitung und Durchführung einer Sitzung oder Präsentation/Projektarbeit/Portfolio oder Durchführung eines Experimentes/ Projektbericht (ca. 5-8 Seiten) Unterrichtsentwurf (4-6 Seiten) oder eine den vorgenannten Möglichkeiten gleichwertige Leistung. Die Art der zu erbringenden Prüfungsleistung wird in der ersten oder zweiten Lehrveranstaltung zu Beginn eines Semesters von dem Dozenten/der Dozentin bekannt gegeben. Die Abschlussnote des Studienfachs Sachunterricht und seine Didaktik (Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften) setzt sich anteilig nach Leistungspunkten aus den vier geprüften Modulen zusammen. Für schriftliche Leistungen kann der oder die Dozierende eine Erklärung darüber verlangen, dass die Arbeit bei einer Gruppenarbeit die entsprechend gekennzeichneten Stellen der Arbeit selbstständig verfasst wurde und über die angegebenen Quellen hinaus keine weiteren benutzt wurden. 8 Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit Sofern die Bachelorarbeit in dem Lernbereich Lernbereich Sachunterricht (naturbezogene und gesellschaftsbezogene Perspektive) geschrieben wird, werden dazu Studierende zugelassen, die mindestens drei der zu erbringenden vier Modulprüfungen, darunter die Modulprüfung Einführung in den Sachunterricht erfolgreich abgeschlossen haben. Die entsprechenden Vorgaben des 11 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt bleiben unberührt. 9 Bachelorarbeit Wird die BA-Arbeit im Fach Sachunterricht geschrieben, beträgt der Anteil der Arbeit 8 LP.
7 10 Studienverlaufspläne Semester Einführung in den Sachunterricht und seine Didaktik Gesellschaftsbezogene Perspektive Einführung Erweiterung Naturbezogene Perspektive Einführung Erweiterung Vertieftes Studium (optional) SWS/ LP 1 Einführung 2 LP 4/6 (6)* Erweiterung 2 LP Prüfungsleistung 2 LP 2 Einführung Geschichte und Kultur 2 LP 6/8 (7) Einführung Mensch und Raum 2 LP Einführung Sozialwissensch. 2 LP Prüfungsleistung 2 LP 3 Erweiterung Mensch u. Raum 2 LP 6/8(6 bzw. 8 LP) (7) Erweiterung Sozialwissenschaften 2 LP Erweiterung Geschichte u. Kultur 2 LP Prüfungsleistung hier oder in Erweiterung naturbezogene Perspektive 2 LP 4 Einführung Physik/Technik 2 LP Vertiefung I a) 3 LP Mit Kindern über Nachhaltigkeit reden Vertiefung I b) 3 LP Exkursion Nachhaltigkeit erfahren an außerschulischen Lernorten 2/3 6 Einführung Biologie 2 LP 6/8 (7) Einführung Chemie 2 LP Prüfungsleistung 2 LP 5 Übung Physik/ Technik 2LP 4/4 (5) 3/3 Übung Chemie 2 LP Vertiefung II a) Nachhaltigkeit im Unterricht thematisieren 6 Bachelorarbeit Übung Biologie 2 LP Vertiefung II b) Übung 3 LP Nachhaltig handeln in Experimenten 2/3 6 3/3 6
8 Prüfungsleistung hier oder in Erweiterung gesellschaftsbezogene P. 2 LP 2/4(2 bzw. 4 LP) (4) *Zahl in Klammern ist die vorgegebene Anzahl LP nach dem Rahmenmodell an der Universität Siegen Summe 28 /36 +4/12 7
9 11 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Diese Fachspezifische Bestimmung tritt mit Wirkung vom 01. Oktober 2011 in Kraft. Sie wird in dem Verkündungsblatt Amtliche Mitteilungen der Universität Siegen veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Lehrerbildungsrates vom 28. Januar Siegen, den 23. April 2013 Der Rektor gez. (Universitätsprof. Dr. Holger Burckhart) 8
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