Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 20. März 2013

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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Transkript:

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 20. März 2013 1 High End Brokerage

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 20. März 2013 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 20. März 2013 um 11:00 Uhr im Forum Düsseldorf (3. OG), Berliner Allee 33, 40212 Düsseldorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. sino Aktiengesellschaft, Düsseldorf Wertpapier-Kenn-Nummer 576 550 ISIN DE0005765507 2 3

Tagesordnung 1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2012 mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011/2012 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie eines erläuternden Berichts zu den Angaben nach 289 Abs. 4 u. 5 des Handelsgesetzbuchs Der Jahresabschluss zum 30. September 2012 mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011/2012 wurde von der DHPG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter http://www.sino.de/investor-relations/haupt versammlung.php eingesehen werden. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011/2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2011/2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 1.684.652,07 wie folgt zu verwenden: Bilanzgewinn 1.684.652,07 Dividendenausschüttung --,-- Einstellung in Gewinnrücklagen --,-- Gewinnvortrag 1.684.652,07 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2011/2012 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu beschließen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2011/2012 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen. 5

5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2012/2013 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DHPG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012/2013 sowie, für den Fall dass der Vorstand die Durchführung einer prüferischen Durchsicht beschließt, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts ( 37w Abs. 5 WpHG) zum 31. März 2013 zu bestellen. 6. Beschlussfassung über Satzungsänderung Einziges Pflichtveröffentlichungsorgan der sino AG ist der im Internet zugängliche Bundesanzeiger. Mit Wirkung ab dem 01.04.2012 hat sich dessen Bezeichnung geändert: Sie wurde von»elektronischer Bundesanzeiger«in»Bundesanzeiger«verkürzt. Hieran soll der Wortlaut des 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft redaktionell angepasst werden. Dazu sollen dort vor dem Wort»Bundesanzeiger«der bisherige Zusatz»elektronischen«und die nachfolgende Klammerdefinition»(eBundesanzeiger)«ersatzlos gestrichen werden. Materielle Änderungen für unsere Aktionäre sind damit nicht verbunden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: 3 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:»die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.«*** Teilnahme an der Hauptversammlung, Ausübung des Stimmrechts, Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung, Nachweis des Aktienbesitzes, Erläuterung des Nachweisstichtages und seiner Bedeutung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 13. März 2013 zugeht. Ebenfalls bis zum Ablauf des 13. März 2013 ist der Gesell - schaft von den Aktionären ein von ihrem depotführenden Institut in Textform erstellter besonderer Nachweis ihres Aktienbesitzes zu übermitteln; der Nachweis muss sich auf den Beginn des 27. Februar 2013 beziehen. Erläuterung des Nachweisstichtages und seiner Bedeu - tung: Die Satzung von Gesellschaften mit Inhaberaktien kann bestimmen, wie die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen ist. Bei börsennotierten Gesellschaften reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis durch das depotführende Institut, dieser muss sich gemäß 123 Abs. 3 AktG auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung beziehen (Nachweisstichtag oder Record Date), das ist vorliegend der 27. Februar 2013, 00:00 Uhr. Der Nachweis ist zusätzlich zur Anmeldung erforderlich. Ob vor oder nach dem Stichtag die Aktien noch gehalten werden, ist für die Teilnahmeberechtigung unerheblich; auch bei einem Verkauf der Aktien nach dem Record Date bleibt der angemeldete und durch den besonderen Nachweis zum Stichtag formal legitimierte Aktionär teilnahmeberechtigt. Der Aktionärsbestand wird mithin zum Nachweisstichtag bezüglich der Teilnahmerechte an der Hauptversamm lung»eingefroren«, um eine ordnungsgemäße Vorbereitung der Hauptversammlung unabhängig vom Wechsel im Aktionärsbestand zu gewährleisten. Eine Beschränkung der Verfügbarkeit der Aktien ist mit dem Record Date nicht verbunden. Ein Nachweis der Aktionärseigenschaft zu anderen Zeitpunkten als zum Beginn des Nachweisstichtages genügt für die Teilnahme an der Hauptversammlung nicht. Der Nachweis kann nicht auf andere Weise als durch die Besitzbescheinigung des Instituts geführt werden. Die Bedeutung des Record Date beschränkt sich auf die unmittelbar hauptversammlungs- 6 7

bezogenen Rechte; auf die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keinen Einfluss. Die Anmeldung und der Besitznachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen: sino Aktiengesellschaft c/o AAA HV-Management GmbH Ettore-Bugatti-Str. 31 51149 Köln Fax: +49 (0) 2203 20229 11 E-Mail: sino2013@aaa-hv.de Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein depotführendes Institut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. In diesem Fall ist eine rechtzeitige Bevollmächtigung durch den Aktionär erforderlich. Ein Formular zur Vollmachtserteilung befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte und kann unter o.g. Adresse angefordert werden. Es kann auch von der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.sino.de/investor-relations/hauptversamm lung.php heruntergeladen und ausgedruckt werden. Vollmachtserteilungen durch in der Hauptversammlung anwesende oder vertretene Aktionäre an anwesende Mitaktionäre oder den Stimmrechtsvertreter der Gesell schaft sind ebenfalls möglich. Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Wir bieten unseren Aktionären zudem an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen und sich von diesem in der Hauptversammlung nach Maßgabe erteilter Weisungen vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter wird die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihm erteilten Weisungen ausüben; er ist auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversamm lung. Um den rechtzeitigen Erhalt einer Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei dem depotführenden Institut eingehen. Die Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter ist nur bis einschließlich 19. März 2013, 24:00 Uhr möglich. Weitere Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt werden. Form der Vollmachten Vollmachten, auch die dem Stimmrechtsvertreter erteilten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Soweit sie an die Gesellschaft zu übermitteln sind, kann dies auch auf elektronischem Weg unter der oben genannten Adresse der Gesellschaft erfolgen. Dieses Formerfordernis gilt nicht bei einer Vollmachtserteilung an Kreditinstitute, an die einem Kreditinstitut gleichgestellten Institutionen oder Personen gem. 135 Abs. 8 AktG (z.b. Aktionärsvereinigungen oder geschäfts - mäßige Stimmrechtsvertreter) oder an Finanzdienstleistungsinstitute und die nach 53 Abs. 1 Satz 1 oder 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätigen Unternehmen ( 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG). Anmeldung und Aktienbesitznachweis auch bei Vollmachtserteilung stets erforderlich Die Vertretung durch Bevollmächtigte setzt in allen Fällen eine wirksame und rechtzeitige Anmeldung und die rechtzeitige Übermittlung eines Aktienbesitznachweises des depotführenden Instituts voraus. Sonstige Pflichthinweise und Erläuterungen Rechte von Aktionären bezüglich der Teilnahme an der Hauptversammlung Im Zeitpunkt der Einberufung hat die Gesellschaft 2.337.500 Aktien ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien; alle ausgegebenen Aktien begründen grundsätzlich Teilnahme- und Stimmrechte. Bei Abstimmungen über bestimmte Punkte der Tagesordnung gelten bezüglich einzelner Aktionäre gesetzliche Stimmverbote. Aktionäre haben das Recht, unter den oben genannten Voraus- 8 9

setzungen (Anmeldung, Nachweis) an der Hauptversamm lung teilzunehmen, Auskunft zu den Gegenständen der Tagesordnung zu verlangen, Anträge zu den Gegenständen der Tagesordnung und zum Verfahren zu stellen und ihre Stimme in der Hauptversammlung persönlich oder durch Vertreter abzugeben. Sie sind darüber hinaus unter bestimmten weiteren Voraussetzungen berechtigt, eine Ergänzung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Tagesordnung zu verlangen. Erläuterungen zu einzelnen Rechten der Aktionäre (nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG): Auskunftsrecht gemäß 131 Abs. 1 AktG In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbun - denen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der sino AG unter untenstehender Adresse zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 17. Februar 2013, 24:00 Uhr zugehen. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.sino.de/investorrelations/hauptversammlung.php bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß 126 Abs. 1, 127 AktG Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein und der Gesellschaft bis zum 5. März 2013, 24:00 Uhr zugehen. Einreichung der Anträge von Aktionären Tagesordnungserweiterungsverlangen, sonstige Anträge und abweichende Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten: sino Aktiengesellschaft Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf Fax: +49(0)211-3611-1136 Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die uns bis zum 5. März 2013, 24:00 Uhr zugehen, im Internet nach Maßgabe des 126 AktG unter http://www.sino.de/investor-relations/ hauptversammlung.php veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder später zugehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht werden. Verweis auf weiterführende Informationen Weitere Informationen, insbesondere zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre, sowie die Veröffentlichungen gemäß 124a AktG finden sich auch im Internet auf der Seite der Gesellschaft unter http://www. sino.de/investor-relations/hauptversammlung.php. Unterlagenversand an Aktionäre Die Einladung zur Hauptversammlung am 20. März 2013 einschließlich Tagesordnung, weitere Informationen zur 10 11

Anmeldung bzw. Vollmachtserteilung sowie entsprechende Formulare werden den Aktionären durch die depotführenden Institute übermittelt. Vollmachtsformulare erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Eintrittskarte und können auch bei der Gesellschaft unter beiden oben genannten Adressen angefordert werden. Düsseldorf, im Februar 2013 Der Vorstand Ingo Hillen Matthias Hocke sino AG High End Brokerage Ernst-Schneider-Platz 1 D-40212 Düsseldorf Fon: +49 (0)211 36 11-0 12

Forum Düsseldorf (3. OG) Berliner Allee 33 40212 Düsseldorf Steinstraße Breite Straße Königsallee Königsallee Grünstraße Bahnstr. Berliner Allee Graf-Adolf-Straße Stresemannstraße

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