Veröffentlichungsblatt der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz www.verwaltung.zentrale-dienste.uni-mainz.de/214.php 01 / 2018 Inhaltsübersicht Vom 10. Januar 2018 1. Fünfte Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im integrierten Masterstudiengang Mainz Dijon der Fachbereiche 05 und 07 vom 06. Dezember 2017 Seite 3 f 2. 2. Ordnung zur Änderung der Ordnung des Fachbereichs 05 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Masterstudiengang International M.A. in Sociolinguistics and Multilingualism vom 11. Dezember 2017 Seite 5 3. Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Johannes Gutenberg- Universität Mainz zur Festsetzung der Zulassungszahlen für das Studienjahr 2017/2018 vom 08. Januar 2018 Seite 6 f Impressum Herausgeber: Der Präsident Univ.-Prof. Dr. Georg Krausch Verantwortlich: Claus-Toni Bertram (V.i.S.d.P.) Leiter der Abteilung Zentrale Dienste Druck: Zentraldruckerei - Campus
Veröffentlichungsblatt JGU 3 Fünfte Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im integrierten Masterstudiengang Mainz-Dijon der Fachbereiche 05 und 07 vom 6. Dezember 2017 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. März 2017 (GVBl. S. 17), haben die Fachbereichsräte des Fachbereichs 05 Philosophie und Philologie am 25. Oktober 2017 und des Fachbereichs 07 Geschichts- und Kulturwissenschaften am 25. Oktober 2017 folgende Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im integrierten Masterstudiengang Mainz-Dijon an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz beschlossen. Diese Ordnung hat der Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit Schreiben vom 21. November 2017, Az. 03/02/12/03/11/01/105 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Artikel 1 Die Ordnung für die Prüfung im integrierten Masterstudiengang Mainz-Dijon der Fachbereiche 05 und 07 an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 4. Dezember 2014 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 01/2015, S. 11), zuletzt geändert durch Ordnung vom 23. Mai 2017 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 08/2017, S. 241), wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnins wird Italienische Literaturwissenschaft und Kulturkontakte / Études italiennes gestrichen. 2. 2 wird wie folgt geändert: a) Im Absatz 2 wird Satz 2 wie folgt geändert Der Nachweis französischer Sprachkenntnisse gilt auch durch Vorlage einer Hochschulreife, die an einer französischsprachigen Schule abgelegt wurde, eines Abi-Bac (gleichzeitiger Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife [Abitur] und des französischen Baccalauréat [Bac]) oder eines Hochschulabschlusses im Fach Romanistik/Französisch als erbracht. 3. 16 wird wie folgt geändert: a) Im Absatz 2 wird der zweite Satz Bei an der Université de Bourgogne erbrachten Modulen gilt ein Modul auch dann als bestanden, wenn die Note nicht ausreichend (5,0), aber die Jahresdurchschnittsnote mindestens ausreichend (4,0) ist. gestrichen. 4. Im Anhang 1 wird das Fach Italienische Literaturwissenschaft und Kulturkontakte / Études italiennes gestrichen.
4 Veröffentlichungsblatt JGU Artikel 2 Die Änderung der Ordnung für die Prüfung im integrierten Masterstudiengang Mainz-Dijon der Fachbereiche 05 und 07 an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in Kraft. Die Änderungen gelten für Studierende, die ab dem Sommersemester 2017 in den integrierten Masterstudiengang Mainz-Dijon an der Johannes Gutenberg-Universität eingeschrieben waren. Mainz, den 6. Dezember 2017 Die Dekanin des Fachbereiches 05 Philosophie und Philologie Univ.-Prof. Dr. Sylvia Thiele Der Dekan des Fachbereiches 07 Geschichts- und Kulturwissenschaften Univ.-Prof. Dr. Thomas Bierschenk
Veröffentlichungsblatt JGU 5 2. Ordnung zur Änderung der Ordnung des Fachbereichs 05 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Masterstudiengang International M. A. in Sociolinguistics and Multilingualism vom 11. Dezember 2017 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. März 2017 (GVBl. S. 17), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs 05 - Philosophie und Philologie, der Johannes Gutenberg-Universität Mainz am 25. Oktober 2017 die folgende Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang International M. A. in Sociolinguistics and Multilingualism beschlossen. Diese Ordnung hat der Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit Schreiben vom 29. November 2017, Az: 03/02/05/01/00/017/TM genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Artikel 1 Die Ordnung des Fachbereichs 05 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Masterstudiengang International M. A. in Sociolinguistics and Multilingualism vom 8. Mai 2013 (StAnz. S. 995), zuletzt geändert mit Ordnung vom 23. Juni 2015 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg Universität Mainz, Nr. 07/2015, S. 283), wird wie folgt geändert: In 14 Absatz 6 werden die letzten beiden Sätze Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ein neues Thema ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen, zu vereinbaren; Satz 1 und Absatz 5 Satz 2 gelten entsprechend ersatzlos gestrichen. Artikel 2 Diese Ordnung zur Änderung Ordnung des Fachbereichs 05 der Johannes Gutenberg- Universität Mainz für die Prüfung im Masterstudiengang International M. A. in Sociolinguistics and Multilingualism tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in Kraft. Mainz, den 11. Dezember 2017 Die Dekanin des Fachbereichs 05 Philosophie und Philologie Univ.-Prof. Dr. Sylvia Thiele
6 Veröffentlichungsblatt JGU Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zur Festsetzung der Zulassungszahlen für das Studienjahr 2017/2018 vom 08. Januar 2018 Auf Grund des 3 Abs. 1 Satz 6 und Abs. 4 sowie 5 Abs. 1 des Landesgesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 27. Oktober 2009 (GVBl, S. 348), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 455), BS I 145, sowie 76 Abs. 2 Nr. 11 des Hochschulgesetzes (HochSchG) in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02. März 2017 (GVBI. S. 17), BS 223-41, hat der Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Rahmen einer Eilentscheidung nach 79 Abs. 6 des Hochschulgesetzes am 20. Dezember 2017 die folgende dritte Satzung zur Änderung der Satzung zur Festsetzung der Zulassungszahlen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 20. Oktober 2017 beschlossen. Diese Satzung hat das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur mit Schreiben vom 02.01.2018, (Az.: 15422 52 351-1/40 (1)) genehmigt. Artikel 1 Die Satzung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zur Festsetzung der Zulassungszahlen für das Studienjahr 2017/2018 vom 05. Mai2017, beschlossen durch den Senat der Johannes Gutenberg-Universität Mainz am 28. April 2017, genehmigt durch das Schreiben des Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 02. Mai 2017 (Az.: 15504 52 351-1/40 (4)) wird wie folgt geändert: (1) Anlage 1 wird wie folgt geändert: a. Fach FB 02: Lehreinheit Psychologie Abschluss Jahreszulassungszahl Sommersemester 2018 Psychologie B.Sc. 127 70 Psychologie Anwendungsorientiert Master 48 27 Psychologie Klinisch-Gesundheitsbezogen Master 49 27 FB 10: Lehreinheit Biologie Biologie B.Sc. 221 117 b. In FB 02: Lehreinheit Sport werden die Zulassungszahlen für den Abschluss Sport B.Ed. im ersten Fachsemester ersatzlos gestrichen. c. In FB 05: Lehreinheit Buchwissenschaft werden die Zulassungszahlen für den Abschluss Buchwissenschaft B.A. Kernfach und B.A. Beifach im ersten Fachsemester ersatzlos gestrichen.
Veröffentlichungsblatt JGU 7 (2) Anlage 3 wird wie folgt geändert: a. Fach Fachsemester 2 3 4 5 6 FB 02: Lehreinheit Psychologie Psychologie B.Sc. 55 67 60 65 58 Psychologie Anwendungsorientiert 21 26 22 - - Psychologie Klinisch-Gesundheitsbezogen 22 26 22 - - FB 10: Lehreinheit Biologie Biologie B.Sc. 95 87 74 75 67 b. In FB 02: Lehreinheit Sport werden die Zulassungszahlen für den Abschluss Sport B.Ed. in höheren Fachsemestern ersatzlos gestrichen. c. In FB 05: Lehreinheit Buchwissenschaft werden die Zulassungszahlen für den Abschluss Buchwissenschaft B.A. Kernfach und B.A. Beifach in höheren Fachsemestern ersatzlos gestrichen. Artikel 2 Diese dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zur Festsetzung der Zulassungszahlen für das Studienjahr 2017/2018 vom 08.01.2018 tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Mainz, den 08.01.2018 Universitätsprofessor Dr. Georg Krausch Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz