Satzung des Krippenverein Freystadt e. V.

Ähnliche Dokumente
Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

Freunde & Förderer. Gesellschaft der Freunde und Förderer des RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Satzung

S A T Z U N G. Name und Sitz des Vereins

Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e. V. Satzung. "Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e.v. "

Inhalt. Satzung des Sportvereins Simonswolde e.v.

1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen.

Fördergesellschaft e. V.

Satzung der BSG Pneumant Fürstenwalde e.v.

Satzung des Fördervereins der Queller Grundschule e.v.

Heimat- und Geschichtsverein Denzlingen e.v.

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.)

VEREINSSATZUNG. der Freiwilligen Feuerwehr Armenhof, Gemeinde Dipperz. 1 Name, Sitz, Rechtsform

Satzung des Vereins Wendelinus Hirschfeld e.v.

Satzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v.

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

Satzung des Vereins zur Förderung und Pflege der städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Borken

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Neuleiningen e.v.

Kunstverein Tölzer Land e. V.

Satzung. des Mühlheimer Karneval- Vereins e.v.

Satzung der MeerDeerns e.v. Stand März Name, Sitz, Tätigkeitsbereich

SATZUNG DES VEREIN FÜR FAMILIENFORSCHUNG E.V. LÜBECK. Tochter der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit von 1789

SATZUNG. FÖRDERVEREIN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR BREMEN-ARSTEN e.v.

Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser"

GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG AUGUST BIBLIOTHEK Wolfenbüttel e.v. SATZUNG. vom i. d. F. vom

Satzung Fluchtraum Bremen e.v.

Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums. Satzung. Stand: Januar 2005

b) Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH

SATZUNG DES HEIMAT- UND BRAUCHTUMSVEREINS SCHNEIDHAIN IM TAUNUS 2017 e.v. Heimat- und Brauchtumsverein Schneidhain im Taunus 2017

FestLand - Verein zur Förderung des kulturellen Lebens e.v. Satzung und Mitgliedsantrag

Circus Cabali Die Kleine Kunst e.v.

Neue Schule Wolfsburg

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.

S a t z u n g. Historischer Verein Schutterwald e. V.

Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v.

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit

Satzung. des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V.

6 Organe des Vereins (1) Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

Satzung des. Vereins der Absolventen. der Hochschule Ravensburg Weingarten e.v.

Satzung für den. Verein zur Förderung der Krebsberatung. in Duisburg und Umgebung

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v.

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V.

Satzung. des Vereins Uhlenbusch. 1 Name und Sitz

S a t z u n g d e s Verkehrs- und Verschönerungsvereins Wennigsen (Deister) e.v. 1896

Satzung Sea-Watch e.v. 1 Name Sitz Geschäftsjahr

Satzung des Bürgerverein Dorumer Amtsgarten

Vereinigung der Freunde der Universitäts- und Stadtbibliothek e.v.

Vereinssatzung. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins

Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.

Satzung des Vereins Förderkreis zur Erhaltung der Burgruine Loch e.v.

Bürgerschützenverein 1605 Nordkirchen

Satzung. des. gemeinnützigen Fördervereins für Bogensport und Freizeit in Südbaden e.v.

Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Satzung. 3 Mitgliedschaft. 1) Der Verein führt als Mitglieder a) Mitglieder b) Ehrenmitglieder

Satzung TTC Michelbach e.v. 1954

Angelsportverein Petri Jünger Mainaschaff e.v. Satzung

Satzung des Vereins Freunde und Förderer der DRK-Kindertageseinrichtung Schatzinsel e. V.

SATZUNG der Flugsportgruppe Unterwössen e.v.

Satzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v.

Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v.

Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v.

VEREINSSATZUNG. Name und Sitz. 1. Der am gegründete Verein führt folgenden Namen: Letzter Lebenswunsch.

Satzung. Förderverein. Evangelischer Kindergarten Becke e.v.

Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am beschlossen und auf Beschluss der Mitgliederversammlung am geändert.

Satzung. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck des Vereins

Satzung der Graphischen Gesellschaft zu Berlin Vereinigung der Freunde des Kupferstichkabinetts e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

SATZUNG DES FÖRDERVEREINS DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR ENSDORF. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ensdorf.

Satzung vom

Satzung. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück

Förderverein Heckengäuschule Wiernsheim e. V. Satzung. VR 536, Amtsgereicht Maulbronn 1/5

Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v.

Satzung. Förderkreis Rainmühle e.v.

Satzung des Lehniner Carnevalvereins (LCV) als gemeinnütziger Verein

Satzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr Kitzingen

Satzung. des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft

Satzung. 1) Der Verein führt den Namen Fördergesellschaft Finanzmarktforschung mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister.

SATZUNG. Stand November 2017

Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v.

Satzung für Sportverein

Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v..

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.

Satzung des Vereins. (in der Fassung vom )

Satzung. Fördervereins. des. der. Edmund-Weller-Str Hemer

Internationaler Kultur- und Sportaustausch Bad Soden am Taunus e.v. Satzung 2. Mai 2017

Freunde und Förderer der Grundschule Göggingen-West e. V. SATZUNG. vom 30.November Name und Sitz des Vereins

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und für soziale Einrichtungen

Satzung Leinburg und in Um ree g v e r b e u k n m I g 1911

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013

Walldorfer Kerweverein e.v.

S A T Z U N G. des Vereins der Lene- Voigt- Schule, Mittelschule der Stadt Leipzig

Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V.

Satzung. Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v..

Satzung des. TfK Technik für Kinder e.v.

Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V.

Transkript:

Satzung des Krippenverein Freystadt e. V. 1 Name, Sitz und Rechtsform Der Verein führt den Namen Krippenverein Freystadt mit Sitz in Freystadt und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Neumarkt eingetragen,. Der Verein ist eingetragen als Krippenverein Freystadt e.v. 2 Zweck und Aufgaben 1. Der Verein Krippenverein Freystadt e.v. erstrebt den Zusammenschluss der Krippenfreunde und Freunde der Klosterarbeiten in Freystadt und Umgebung. 2. Der Verein Krippenverein Freystadt e.v. mit Sitz in Freystadt verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinn des Abschnitts,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 3. Zweck des Vereins ist die Förderung der Pflege des religiösen und kirchlichen Brauchtums des ganzen Kirchenjahres. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a.) die Pflege des Krippenbaus b.) Erfassung und Erhaltung des übernommenen Krippengutes, c.) Belebung und Verbreitung der gegenwärtigen Krippenarbeit. Dazu dienen Vorträge, Arbeitskurse, Ausstellungen und Krippenfahrten. d.) Die Pflege der Kunst der Klosterarbeiten e.) Belebung und Verbreitung der gegenwärtigen Klosterarbeiten. Dazu dienen Ausstellungen und Arbeitskurse. 4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. 6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 7. Wenn der Verein vorübergehend Vermögen ansammelt, so gilt dieses Vermögen als Zweckvermögen, das ausschließlich den in Absatz 2 aufgeführten Zwecken zu dienen hat. Dazu gehört auch die Ausrichtung von Landestagungen. 8. Die Vereinszwecke werden unmittelbar durch seine Organe- Vorstandschaft und Mitgliederversammlung- wahrgenommen und erfüllt. 3 Mitgliedschaft 1. Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene Person mit einwandfreiem Leumund werden. 2. Die Aufnahme ist schriftlich zu erklären, über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft. 3. Auch Jugendliche können mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters aufgenommen werden. 4. Ein verdientes Mitglied kann zum Ehrenmitglied ernannt werden. 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1. Jedes Mitglied hat das Recht, an den Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilnehmen. 2. Jedes Mitglied hat das Recht, an die Vorstandschaft und die Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. 3. Jedes Mitglied zahlt an den Verein einen Jahresbeitrag für das laufende Geschäftsjahr, dessen Höhe von der ordentlichen Mitgliederversammlung festzusetzen und im ersten Viertel des laufenden Jahres zu zahlen ist. Als Geschäftsjahr gilt der Kalender. Schüler und Jugendliche in Ausbildung zahlen die Hälfte, der entsprechende Nachweis der Ausbildung ist auf Antrag zu erbringen. 4. Jedes Mitglied unterwirft sich der Satzung des Vereins

5 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt: 1. durch eine schriftliche Austrittserklärung an den Vorsitzenden nur zum Ende eines Geschäftsjahres. Sie muss bis spätestens 30.November des laufenden Geschäftsjahres erfolgt sein und gilt für das kommende Jahr. Rückständige Beiträge sind in jedem Falle zu begleichen. 2. durch Nichtbezahlung der füllig gewordenen Beiträge trotz einer wiederholten (zweimaligen) Anmahnung. 3. durch den Tod. 4. durch Ausschluss. Die Vorstandschaft kann jedes Mitglied durch Mehrheitsbeschluss zu jeder Zeit aus dem Verein ausschließen, wenn es: a. durch sein Verhalten das Ansehen des Vereins schädigt, b. mit der Beitragszahlung im Rückstand verbleibt, c. in grober Weise gegen die Satzung verstößt Beim Ausschlussverfahren ist dem Mitglied innerhalb 30 Tagen Gelegenheit zu einer Erklärung zu geben. Der Ausschluss muss schriftlich mitgeteilt und begründet werden. 6 Vorstandschaft 1. Die Vorstandschaft des Vereins bilden: Der 1.Vorsitzende Der 2. Vorsitzende Der Schriftführer und stellvertretender Schriftführer Der Kassier und stellvertretender Kassier fünf Beisitzer 2. die vorgenannten Vorstandschaftsmitglieder bilden die engere Vorstandschaft und sind beauftragt und berechtigt, die laufenden Geschäfte des Vereins zu führen. Der Vorstand tagt nach Bedarf und wird vom 1. Vorsitzenden einberufen. 3. Vorstand im Sinne des 26 BGB sind der 1. und der 2.Vorsitzende, Sie vertreten den Verein je allein in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten" Im Innenverhältnis wird jedoch festgelegt, dass der 2.Vorsitzede nur im Verhinderungsfall des1. Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt ist.

4. Die Vorstandschaft wird alle 5 Jahre von der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt und bleibt bis zur Wahl der neuen Vorstandschaft im Amt. 5. Für denselben Zeitraum von fünf Jahren werden 2 Kassenrevisoren von der Mitgliederversammlung gewählt. 7 Mitgliederversammlung a) Die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins findet jährlich einmal statt. b) Sie wird vom Vorstand durch Rundschreiben wenigstens 4 Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung einberufen. c) Die ordentliche Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht des Vorstandes oder dessen Stellvertreter entgegen, erteilt Entlastung und beschließt über Änderung der Satzung und über sonstige Anträge, die wenigstens 154 (14) Tage vorher beim Vorstand eingebracht sein müssen. d) alle fünf Jahre wählt die ordentliche Mitgliederversammlung die Vorstandschaft nach 6 Absatz I und 4. Die Wahl vollzieht ein von der Versammlung bestellter Wahlausschuss. Die Vorstandschaftsmitglieder bleiben bis zur nächsten gültigen Wahl im Amt. 1. a) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann der Vorstand jederzeit einberufen. sie muss einberufen werden, wenn die einfache Mehrheit der Vorstandschaft oder der fünfte Teil der Mitglieder sie schriftlich verlangen. b) die Einberufung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt wie nach 7, Absatz 1 b. c) die außerordentliche Versammlung kann über eine Änderung der Satzung sowie über ordnungsgemäß eingebrachte Anträge nach 7 Absatz 1c entscheiden und im Bedarfsfall eine Ergänzungswahl vollziehen. 2. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Bei Satzungsänderungen ist eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. 3. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden den Schriftführer im Protokollbuch in der Endfassung beurkundet und von Ihm und dem Versammlungsleiter durch Unterschrift bestätigt. 4. Stimmrechtsübertragungen sind nur mit schriftlich erteilter Vollmacht zulässig. 5. Minderjährige haben kein Stimmrecht.

8 Auflösung des Vereins 1. a) über die Auflösung des Vereins kann nur eine ordentliche oder außerordentliche Mitgliederversammlung beschließen, wenn die einfache Mehrheit der eingetragenen Mitglieder anwesend ist und mit drei Vierteln aller Anwesenden der Auflösung zustimmt. 2. b) Kommt wegen mangelnder Anwesenheit ein rechtskräftiger Beschluss nicht zustande, dann ist durch den Vorstand innerhalb eines Monats eine erneute Mitgliederversammlung einzuberufen die ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder mit drei Vierteln der Anwesenden rechtskräftig entscheidet. Der Beschluss über die Auflösung des Vereines muss jedem Mitglied schriftlich mitgeteilt werden. 50% St. Josef Altenheim Freystadt 50% Kindergarten Peter und Paul Freystadt