Ausschreibung 46. Württembergische Meisterschaften im Rettungsschwimmen

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Transkript:

DLRG-Jugend Württemberg Mühlhäuser Str. 305 70378 Stuttgart Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesjugendvorstand Verteiler: Ressort SRuS Landesjugendvorstand Ressortstab SRuS DLRG-Jugend Württemberg Ressortleiter SRUS der Bezirke Mühlhäuser Str. 305 Bezirksjugendleiter 70378 Stuttgart Mailingliste SRuS Bezirks-Geschäftsstellen Telefon (0711) 53 50 24 Vorsitzende der Bezirke Telefax (0711) 53 025 33 Leiter Einsatz der Bezirke SRuS@wu.dlrg-jugend.de Landesverband Württemberg Leiter Einsatz LV Württemberg 08.02.2019 Landestrainer Kampfrichterbeauftragter Bundesverband Bundesgeschäftsstelle Ausschreibung 46. Württembergische Meisterschaften im Rettungsschwimmen Diese Ausschreibung basiert auf der Grundlage des Regelwerks Rettungssport der DLRG (Stand 01.01.2016). Die Durchführung erfolgt auf Basis des zum Zeitpunkt der WM geltenden Regelwerks. Veranstalter, Ausrichter, Termin, Ort Veranstalter: Ausrichter: DLRG - Jugend Württemberg Mühlhäuser Str. 305, 70378 Stuttgart DLRG - OG Biberach Heusteige 31, 88400 Biberach Termin: 11. und 12. Mai 2019 Ort: Personenkreis: Frei- und Hallensportbad Biberach, Memminger Straße 71, 88400 Biberach Neonazis, Mitglieder rechtsradikaler und linksradikaler Organisationen und deren Anhänger haben zu dieser Veranstaltung keinen Zutritt!

Meldung Die Meldung ist ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse zu richten Unterlagen wm@wuerttemberg.dlrg-jugend.de Der Meldung müssen, neben dem vom Veranstalter ausgegebenen, vollständig ausgefüllten Meldebogen (Kontrollbogen), folgende Unterlagen beigefügt werden: Erklärung nach 4 Regelwerk (Anlage 1) Das unterschriebene Protokoll der Bezirksmeisterschaften 2019 in elektronisch lesbarem Format, wenn möglich als PDF-Datei. Datenschutzerklärung (Anlage 3) Hinweis: Im Sinne des 16 des Regelwerkes ist die im letzten Absatz genannte nächsthöhere Gliederung die DLRG-Jugend Württemberg. Das Protokoll muss den Vorgaben des Regelwerks 16 entsprechen. Hierzu gehören neben dem Ergebnis insbesondere Angaben zu Veranstalter und Ausrichter personeller Besetzung von Veranstaltungsleitung, Schiedsgericht, Wettkampfleitung, Kampfgericht Wettkampfanlage (Größe und Tiefe des Schwimmbeckens), Wassertemperatur, Anzahl der Bahnen, Aufnahmetiefe der Puppen Originalunterschriften des Leiters Schiedsgericht und des Protokollführers Meldefristen Vorläufiger Meldeschluss Teilnehmer: 29.03.2019 Finaler Meldeschluss Kampfrichter: 29.03.2019 Veröffentlichung der eingegangenen Meldungen: 10.04.2019 auf www.wuerttemberg.dlrg-jugend.de. Finaler Meldeschluss Teilnehmer: 17.04.2019

Die Bezirke melden ihre Einzelteilnehmer/innen und Mannschaften bis zum vorläufigen Meldeschluss an. Nach Veröffentlichung der vorläufigen Meldelisten können die Bezirke Änderungen, Korrekturen und Ergänzungen bis zum finalen Meldeschluss am 17.04.2019 an wm@wuerttemberg.dlrg-jugend.de einreichen. Meldungen bzw. Änderungen von Meldungen, die nach dem finalen Meldeschluss Teilnehmer (17.04.2019) erfolgen, werden nicht berücksichtig. Hiervon ausgenommen sind Abmeldungen, die bis zu Beginn der Zulassungssitzung eingehen. Altersklassen Einteilung gemäß 6 (1) des Regelwerks. Zusätzlich gibt es in diesem Jahr die AK 10, siehe Anlage 2 dieser Ausschreibung. Disziplinen Einzelwettkämpfe siehe 7 des Regelwerks. Mannschaftswettkämpfe siehe 8 des Regelwerks. Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit in diesem Jahr in der Disziplin Line Throw (Leinenwurf) Qualifikationszeiten für die Deutschen Einzelstrecken Meisterschaften zu erlangen. Diese Disziplin ist eine Zusatzwertung die nach dem gültigen ILS Competition Rulebook (2015-2019 Edition Revised 2017- April 2018 Update) durchgeführt wird. Dieses kann unter http://www.ilsf.org/lifesavingsport/rules abgerufen werden. Meldungen sind ab Jahrgang 2004 möglich, es werden alle als offene Altersklasse gewertet. Jeder Teilnehmer darf nur für 1 Mannschaft gemeldet werden. Der Veranstalter behält sich vor bei zu hoher Meldezahl die Startplätze beim Line Throw zu begrenzen. Regelwerk, Qualifikationskriterien, Zulassung und Gesamtwertung Regelwerk und Wertungsgrundlage Die Württembergischen Meisterschaften 2019 werden nach dem ab 01.01.2016 gültigen Regelwerk Rettungssport - Schwimmbad-Disziplinen unter Berücksichtigung des Präsidialratsbeschlusses vom 20./21.04.2018 durchgeführt. Dieser lautet: Deutsche Meisterschaften; Trennung Einzelstreckenmeisterschaften und Mehrkampfmeisterschaften Mit dem Wettkampfjahr 2019 wird auf Bundesebene die Einzelstreckenwertung gemäß 12 Absatz 3 des "Regelwerks Rettungssport - Schwimmbad-Disziplinen" gestrichen. Der

letzte Satz "Zusätzlich erfolgt eine gemeinsame Wertung beider Altersklassen in den Einzeldisziplinen." entfällt. Bei nationalen Meisterschaften gemäß dem "Regelwerk Rettungssport - Schwimmbad- Disziplinen" gibt es somit für Mannschaften und Einzelteilnehmer nur die Mehrkampfwertung. Gleichzeitig führt die DLRG eine Deutsche Einzelstreckenmeisterschaft in der Offenen Altersklasse für Einzelteilnehmer und Mannschaften nach dem jeweils aktuell gültigen Regelwerk der ILS ein. Diese Einzelstreckenmeisterschaften werden im Rahmen der Veranstaltung DLRG-Cup Pool in Verbindung mit der Qualifikation der Nationalmannschaft zum turnusmäßigen internationalen Wettkampf (Weltmeisterschaft, World Games, Europameisterschaft) durchgeführt. Ergänzungen und im Bedarfsfall abweichende Regelungen werden mit der Ausschreibung zum DLRG-Cup Pool festgelegt. Bei Widersprüchen zum nationalen "Regelwerk Rettungssport - Schwimmbad-Disziplinen" hat dieser Beschluss Vorrang. Unterhalb der Bundesebene können die nachgeordneten Gliederungsebenen eigenständige Regelungen treffen. Das heißt, es wird bei der Württembergischen Meisterschaft keine Einzelwertung geführt sondern nur die Mehrkampfwertung geführt und geehrt. Im Regelwerk wird unter 10 Absatz 5 die zulässige Schwimmbekleidung definiert. Die genauen Ausführungen zur Umsetzung sind auf der Homepage der DLRG unter Rettungssport sowie im ISC (DLRG.net) veröffentlicht und gelten in ihrer aktuellen Fassung als Bestandteil dieser Ausschreibung. Sport-01-JJ Regeln zur Schwimmbekleidung bei rettungssportlichen Wettkämpfen der DLRG Sofern eine Selbsterklärung zum Gesundheitszustand vorgelegt wird, hat diese mit der aktuellen Version des Merkblatts M3-002 zu erfolgen. M3_002_JJ_Merkblatt_Gesundheitszustand.pdf Die angegebenen Links beziehen sich auf die gültige Fassung zum Zeitpunkt der Ausschreibung. Es gilt die aktuelle Version zum Zeitpunkt der Meisterschaften. Qualifikationskriterien 1. Die Qualifikation zu den Württembergischen Meisterschaften erfolgt in der entsprechenden Altersklasse aufgrund des ersten Platzes bzw. der erreichten höchsten Punktzahl des Mehrkampfergebnisses bei den jeweiligen Bezirksmeisterschaften. Wird

ein Bezirksmeister nicht gemeldet, tritt an seine Stelle der bestplatzierte Nachrücker aus dem jeweiligen Bezirk. 2. Stehen weitere Startplätze zur Verfügung, können die nachfolgenden Punktbesten laut Protokoll bis zum Meldeschluss gemeldet werden, deren Zulassung zum Start in der Reihenfolge der erreichten Punktzahl aus allen Bezirksmeisterschaften entsprechend der noch zur Verfügung stehenden Zahl an Startplätzen unmittelbar nach dem Meldeschluss ausgesprochen wird. 3. Eine Startgenehmigung außer Konkurrenz ist nicht möglich. Den Betroffenen wird unmittelbar nach der Entscheidung über die Zulassungen eine Zu- bzw. Absage erteilt. Meldezeiten Einzelwettbewerbe AK 17/18 & Offene Altersklasse Für die Einzelmeisterschaften der AK 17/18 und der Offenen Altersklasse erfolgt die Laufbesetzung nach den gemeldeten Zeiten für die jeweilige Disziplin. Hierbei wird die Meldezeit grundsätzlich von der Bezirksmeisterschaft übernommen. Im Fall einer Disqualifikation bei der Bezirksmeisterschaft kann die Meldezeit nicht anerkannt werden. Meldezeiten ohne Protokollnachweis werden auf 9:59,99 Minuten gesetzt. Zulassung Zuständig für die Prüfung der Meldeunterlagen und die Entscheidung über die Zulassung ist der Veranstaltungsleiter. Zur Unterstützung kann er Mitarbeiter/innen berufen, die ihn beratend unterstützen. Veröffentlichung der Zulassung 18.04. 2019 Gesamtwertung Neben den im Regelwerk festgelegten Wertungen für den Mehrkampf wird folgende Gesamtwertungen ausgelobt: 1. Gesamtwertung bester Bezirk Hier erfolgt die Wertung für den Bezirk als unterste Gliederungsebene Berücksichtigt werden alle Ergebnisse der Mehrkämpfe Einzel und Mannschaft zusammen für m/w. Die Punktevergabe erfolgt entsprechend dem internationalen Tableau: Bei Mehrfachplatzierungen wird jeweils das beste Ergebnis pro Gliederung berücksichtigt. Für das zweitbeste und jedes weitere Resultat einer Gliederung werden keine Punkte vergeben. Die nachrangig platzierten Gliederungen rücken in der Wertung nicht auf. Punkte für die Gesamtwertung können maximal bis Platz 16 erzielt werden.

Platz 1 2 3 4 5 6 7 8 Punkte 20 18 16 14 13 12 11 10 Platz 9 10 11 12 13 14 15 16 Punkte 8 7 6 5 4 3 2 1 Qualifikation in einem anderen Bezirk Sofern ein/e Teilnehmer/in aus zwingenden Gründen nicht in im eigenen Bezirk zu den Bezirksmeisterschaften antreten kann, kann nach Absprache mit dem Landesverband (Ressortleiter SRuS) bei einer anderen Bezirksmeisterschaft innerhalb des Landesverbandes Württemberg die Meldepunktzahl nachgewiesen werden. Der/die Schwimmer/in platziert sich gem. der Qualifikationskriterien Punkt 2. Eine Mannschaft kann nur bei einer anderen Bezirksmeisterschaft die Meldepunkte nachweisen, sofern die Ortsgruppe bei den eigenen Bezirksmeisterschaften nachweislich keine ausreichende Anzahl an Schwimmern in der jeweiligen Altersklasse aufbringen kann. Bei 2 startenden Mannschaften einer Ortsgruppe, darf jeder Schwimmer nur in einer Mannschaft starten. Nachrückverfahren / Säumnisgebühr bei nicht Antreten Bei den Württembergischen Meisterschaften gilt das bekannte Nachrückverfahren. Gleichzeitig werden Säumnisgebühren erhoben, wenn Teilnehmer oder Mannschaften ohne wichtigen Grund bei den Meisterschaften nicht antreten. Für die Umsetzung gilt das nachstehende Verfahren: Festlegung der Nachrücker/innen In jeder Altersklasse werden die acht punktbesten Einzelteilnehmer / Mannschaften, die nicht zum Start zugelassen wurden, als mögliche Nachrücker festgelegt. Die Veröffentlichung erfolgt mit der Liste der zugelassenen Teilnehmer unmittelbar nach Abschluss der Zulassung. Abmeldung Nach Veröffentlichung der Zulassung (18.04.2019) können Teilnehmer / Mannschaften, die ihren Startplatz nicht wahrnehmen können, bis 01.05.2019 ihre Startplatzberechtigung zurückgeben. Die Abmeldung erfolgt ausschließlich über den meldenden Bezirk per E- Mail an wm@wuerttemberg.dlrg-jugend.de. Nachrücken Wenn ein Startplatz zurückgegeben wird, wird dieser dem nächsten punktbesten Nachrücker angeboten. Die DLRG-Jugend Württemberg informiert den Bezirk per E-

Mail über die in der Meldung angegebenen Ansprechpartner. Diese haben die Annahme des Startplatzes für den Nachrücker innerhalb von 72 Stunden zu bestätigen. Erfolgt eine negative oder keine Rückmeldung innerhalb von 72 Stunden, verliert der Teilnehmer / die Mannschaft den Nachrückstatus und der Startplatz wird dem nächsten punktbesten Nachrücker angeboten. Dabei gilt das zuvor beschriebene Verfahren solange, bis ein Nachrücker bestätigt wird oder die Liste der Nachrücker abgearbeitet wurde. Unabhängig davon endet die Frist zur Bestätigung von Nachrückern am 01.05.2019, 24.00 Uhr. Finale Startliste Das Nachrückverfahren wird am 01.05.2019, 24.00 Uhr abgeschlossen. Die Veröffentlichung der finalen Startlisten und der Laufeinteilung erfolgt zeitnah nach diesem Termin. Säumnisgebühr Wird ein Teilnehmer oder eine Mannschaft nach dem Ende des Nachrückverfahrens abgemeldet oder tritt nicht zum Start an, wird dem meldenden Bezirk eine Gebühr in Höhe des Meldegeldes in Rechnung gestellt. Die Säumnisgebühr entfällt wenn die Abmeldung aus medizinischen Gründen erfolgt und mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen wird. Die Gründe für eine Abmeldung müssen nach dem Abschluss des Nachrückverfahrens liegen. Eine Abmeldung aus medizinischen Gründen von Einzelteilnehmer bei den Einzelmeisterschaften, welche bei den Mannschaftsmeisterschaften starten, wird nicht anerkannt. Abrechnung Die Rechnungsstellung bzw. evtl. Kostenerstattung im Rahmen des Nachrückverfahrens, erfolgt im Anschluss an die Veranstaltung. Wettkampf Anmeldung Das Orgabüro ist Anlaufpunkt für die Anmeldung und alle Fragen rund um die Veranstaltung. Ort und Öffnungszeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben

Abgabefrist Namentliche Meldung Die namentliche Meldung der für die Mannschaft startenden Teilnehmer/innen ist am 11.05.2019 spätestens 60 Minuten vor dem ersten Wettkampfblock bei der Anmeldung im Hallenbad für alle Mannschaften abzugeben. Alternativ kann die namentliche Meldung als PDF (erstellt in JAuswertung) per E-Mail bis zum 10.05.2019 18:00 Uhr an wm@wuerttemberg.dlrg-jugend.de geschickt werden Startunterlagen Nach dem Regelwerk Rettungssport Schwimmbad-Disziplinen, 4, müssen für die Teilnahme nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein: Startberechtigung für das laufende Wettkampfjahr ausschließlich für eine einzige unterste Gliederungsebene (s. 1, Abs. 1), in der die Mitgliedschaft vorliegen muss, gültige Selbsterklärung zum Gesundheitszustand gemäß Merkblatt M3-002-11 oder ein ärztliches Gesundheitszeugnis, das am Wettkampftag nicht älter als 24 Monate ist, s. a. https://www.dlrg.de/fileadmin/user_upload/dlrg.de/fuer- Mitglieder/Medizin/Merkblaetter_Medizin/M3_002_17_Merkblatt_Gesundheitszustand.pdf spätestens 12 Monate nach Erreichen der jeweiligen Altersuntergrenze die Vorlage der altersentsprechenden Schwimm- bzw. Rettungsschwimmprüfung Für Teilnehmer ab 16 Jahren gilt zusätzlich: Nachweis des Rettungsschwimmabzeichens Silber oder Gold nicht älter als 36 Monate. In den Jahren ohne Erwerb/Wiederholung müssen die Rettungssportler ihre Einsatzfähigkeit durch das Absolvieren der kombinierten Übung (mindestens Rettungsschwimmabzeichen Silber) nicht älter als 12 Monate nachweisen. Zum Nachweis der Einsatzfähigkeit steht ein Formblatt unter dem Link https://www.dlrg.de/fileadmin/user_upload/dlrg.de/rettungssport_ab_2013/regelwerke/formular_ Nachweis_Einsatzfaehigkeit.pdf zur Verfügung.!!! Achtung, neues Formular ab 01.01.2019 gültig!!! Alle Unterlagen müssen entsprechend abgestempelt und unterschrieben sein. Ein Selbsteintrag des Teilnehmers / der Teilnehmerin bzw. des / der Erziehungsberechtigten in der Spalte Gesundheitszeugnis / Selbsterklärung des Mitgliedsbuches gilt nicht als ausreichend. Dieser Eintrag ist ausschließlich einem Arzt bzw. der ausstellenden Gliederung vorbehalten. Die laut Regelwerk erforderlichen Startunterlagen/Mitgliedsbücher müssen von allen Teilnehmern/innen beim Wettbewerb mitgeführt werden. Teilnehmer mit unvollständigen Unterlagen werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

Das Nachreichen von Unterlagen und Unterschriften während des laufenden Wettkampfes wird nicht akzeptiert. Der Veranstalter behält sich vor, Startunterlagen/Mitgliedsbücher im laufenden Wettbewerb in Stichproben zu überprüfen. Die meldende Gliederung bestätigt mit der Meldung des Teilnehmers / der Teilnehmerin / der Mannschaft, dass alle Eingangsvoraussetzungen des jeweiligen Teilnehmers nach 4 erfüllt sind. (siehe Anlage 1). Teilnehmer/innen, die mit ihren Startunterlagen die o. g. Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht erfüllen, werden vom Wettkampf ausgeschlossen und dürfen diesen nicht fortsetzen. Eine weitere Fortsetzung des Wettkampfes außer Konkurrenz ist nicht möglich. Veranstaltungsort / Wettkampfbedingungen Frei- und Hallensportbad Biberach Memminger Straße 71 88400 Biberach Schwimmbecken: Wassertemperatur: Wassertiefe: Sportbecken 25 m 28 C 1,50m -1,80m Wettkampfmaterial Folgende Ausrüstung wird vom Ausrichter gestellt und ist laut Regelwerk von den Wettkämpfern zu nutzen: Gurtretter Hindernisse Puppen zum Schleppen Leine für Line Throw Ergebnisse Zwischen- und Endergebnisse werden im Bad ausgehängt. Einsprüche gegen ausgehängte Ergebnisse sind innerhalb von 30 Minuten nach Aushang vorzubringen.

Kampfrichter Für jeden Bezirk besteht die Pflicht (Beschluss 2. LJR-Sitzung 25/26.11.2000), geprüfte Kampfrichter mit gültiger Lizenz zu stellen. Die Einteilung der Kampfrichter/innen erfolgt durch den Kampfrichterbeauftragten in Absprache mit der Veranstaltungsleitung. Kampfrichterschlüssel pro Bezirk: Mannschaftswettbewerb: pro angefangene 4 Mannschaften 1 Kampfrichter. Einzelwettbewerb: pro angefangene 6 Einzelschwimmer 1 Kampfrichter. Stehen in einem Bezirk nicht genügend geprüfte Kampfrichter mit gültiger Lizenz zur Verfügung, so können die SRuS-Beauftragten der Bezirke Kampfrichter aus anderen Bezirken melden, wenn diese damit einverstanden sind. Diese sind bei der Anmeldung für den jeweiligen Bezirk entsprechend zu vermerken. Werden nicht genügend Kampfrichter gemeldet, muss vom Bezirk eine Kampfrichterausfallgebühr in Höhe von 60 pro fehlendem Kampfrichter an die LV-Jugend entrichtet werden. Dieser Betrag wird per Rechnung erhoben. Orgabüro Wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben. Siegerehrung Wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben. Zeitplan Mannschaftswettbewerbe Samstag, den 11.05.2019 Einzelwettbewerbe Sonntag, den 12.05.2019 Details folgen

Teilnahmegebühren Der Teilnahmebeitrag zu den Württembergischen Meisterschaften im Rettungsschwimmen beträgt pro Mannschaft 35,00 und für alle Einzelteilnehmer/innen 15,00. Teilnehmergebühren werden im Falle des Fernbleibens nicht erstattet. Für Verpflegung und Übernachtung können weitere Kosten anfallen, nähere Infos folgen. Die Rechnungsstellung erfolgt im Anschluss an die Veranstaltung. Rahmenprogramm Unterkunft und Verpflegung Zur Übernachtung stehen Klassenzimmer in der Malischule in Biberach zur Verfügung. Dort wird es auch eine Vollverpflegung auf Vorbestellung geben. Übernachtung ist von Freitag bis Sonntag möglich, wahlweise an beiden Tagen oder nur an einem Tag. Nähere Infos zu Übernachtung, Verpflegung und den jeweiligen Kosten, sowie ein entsprechendes Meldeformular folgen mit dem 1. Infobrief. Am Hallenbad wird es Verkauf von Getränken und Pizza, sowie Kaffee und Kuchen geben. Öffentlichkeitsarbeit Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während des Wettkampfes Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der DLRG in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die durch die DLRG Jugend Württemberg beauftragten Fotografen/Kamerateams tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Personen gewahrt bleiben, das Öffentlichkeits-Team der DLRG Jugend Württemberg wird darauf auch bei anderen Medienvertretern achten. Die DLRG Jugend Württemberg behält sich vor, in ihrem Auftrag angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke (bspw. Darstellung des Rettungssports in der Öffentlichkeit allgemein, Verwendung in Informations- und Lehrmaterialien, Plakate, usw.) weiter zu verwenden. Für darüberhinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG Jugend Württemberg sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der 22 und 23 KunstUrhG notwendig ist. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden.

Datenschutz Die in der Anmeldung zu den Württembergischen Landesmeisterschaften 2019 im Rettungsschwimmen angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und OG werden ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung der Anmeldung und der Durchführung des Wettkampfes erhoben. Die Leistungsergebnisse werden gespeichert und im Internet veröffentlicht. Die Datenverarbeitung erfolgt durch die DLRG-Jugend Württemberg, Mühlhäuserstraße 305, 70378 Stuttgart, Tel.: 0711-535024, E-Mail: srus@wuerttemberg.dlrg-jugend.de Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DatenschutzgrundVerordnung (DS-GVO)) Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte im Sinne von Art. 4 Nr. 10 DS-GVO weiter. Die DLRG Jugend Württemberg stellt durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass ein Zugriff auf diese Daten nur durch befugtes Personal möglich ist. Die Daten werden für die Dauer von 30 Jahren gespeichert. Der Datenübermittlung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. In diesem Fall werden die Daten gelöscht. Eine Teilnahme am Wettkampf ist dann nicht mehr möglich. Meldungen können nur entgegengenommen werden, wenn das entsprechende Formular (Anlage 3) durch den Verantwortlichen für die Meldung unterschrieben vorliegt. Die Ausschreibung und alle weiteren INFO-Briefe zu den Württembergischen Meisterschaften werden auf www.wuerttemberg.dlrg-jugend.de bereitgestellt. Markus Graßer Veranstaltungsleiter Ressortleiter SRuS DLRG-Jugend Württemberg Anlagen: 1 Erklärung gemäß 4 Regelwerk 2 Regelung AK 10 3 Datenschutzerklärung 4 Nachweis der Einsatzfähigkeit

Anlage 1 46. Württembergische Meisterschaften im Rettungsschwimmen 11.05. - 12.05.2019 Erklärung gemäß 4 Regelwerk Meldender Bezirk: Hiermit erkläre ich als meldender Vertreter meines DLRG-Bezirkes, dass die Teilnahmeberechtigung und Startvoraussetzungen gemäß 4 des Regelwerks von den Einzel- und Mannschaftsteilnehmern erfüllt sind. Hiermit wird außerdem bestätigt, dass die Mitgliedsbücher unserer Gliederungen geprüft wurden und den Vorgaben des Regelwerks entsprechen. Insbesondere bestätige ich nach 4 Abs. 1 des Regelwerks: die Mitgliedschaft in und die Startberechtigung für die jeweilige DLRG- Gliederung laut Meldebogen das Vorliegen einer gültigen Selbsterklärung zum Gesundheitszustand bzw. eines gültiges ärztliches Gesundheitszeugnisses für den Zeitraum der Meisterschaften das Vorliegen der altersentsprechenden Schwimm- bzw. Rettungsschwimmprüfung. Bei Teilnehmern ab 16 Jahren zusätzlich: das Vorliegen des Rettungsschwimmabzeichens Silber oder Gold nicht älter als 36 Monate sowie in den Jahren ohne Erwerb/Wiederholung das Vorliegen des Nachweises der kombinierten Übung (mindestens Rettungsschwimmabzeichen Silber) nicht älter als 12 Monate. Datum Stempel Unterschrift

Anlage 2 Sonderwertung AK 10 Liebe Kameradinnen, liebe Kameraden, zum Wettkampfjahr 2018 führt der LV Württemberg eine Altersklasse 10 für Meisterschaften ein. Für die Landesmeisterschaften im Rettungsschwimmen im LV Württemberg legt dieses Dokument die Regelung gemäß 4 (4) Regelwerk für Meisterschaften im Rettungsschwimmen Schwimmbad-Disziplinen (im Folgenden: Regelwerk) dazu verbindlich fest: 1. An den Landesmeisterschaften erfolgt eine Sonderwertung Alterklasse 10 (AK 10) innerhalb der AK 12, an der Schwimmer 1 bis (einschließlich) 10 Jahre teilnehmen dürfen. Über die Zugehörigkeit zur AK 10 entscheidet das Geburtsjahr im jeweiligen Wettkampfjahr (vgl. 6(1) Regelwerk). 2. Die Sonderwertung erfolgt getrennt nach AK 10 und AK 12, d.h. Teilnehmer der AK 10 werden für die Durchführung des Wettkampfs nicht in der AK 12 gewertet. 3. Bieten untergeordnete Ebenen eine dieser Regelung sinngemäß geltende Sonderwertung AK 10 an, so können Teilnehmer der AK 10 nur für die AK 10 gemeldet werden. Bieten untergeordnete Ebenen keine solche Sonderwertung an, so können lediglich Teilnehmer der AK 12 Bezirksmeisterschaft für die AK 12 gemeldet werden und keine Teilnehmer für die AK 10. 4. Für Bezirke ohne Bezirksmeisterschaften gilt im Sinne der Ausschreibung der Württembergischen Meisterschaften: Teilnehmer bis 10 Jahre, die als direkt qualifiziert gemeldet werden, müssen sich entscheiden, ob sie in der Wertung der AK 10 oder der AK 12 melden. Es ist nur ein Direkt-Gemeldeter pro Bezirk und Altersklasse erlaubt. 5. Der Wettkampf wird nach den Altersklassen der Sonderwertung getrennt durchgeführt. Nicht voll besetzte Läufe können im Sinne einer zügigen Wettkampfdurchführung zusammengelegt werden. 6. Einzelwettkampf und Mannschaftswettkampf gelten als getrennte Veranstaltungen (vgl. 6 (3) Regelwerk), so dass Teilnehmer beim Mannschaftswettkampf in einer abweichenden Altersklasse als im Einzelwettkampf starten dürfen. 7. Die Weitermeldung zu den Deutschen Meisterschaften (DM) der Teilnehmer der Sonderwertung AK 10 und der AK 12 erfolgt gemeinsam als Teilnehmer der ursprünglichen AK 12. Als Landesmeister und damit direkt Qualifizierter im Sinne des Regelwerks und der Meldung zu den DM wird in diesem Fall der aus beiden Altersklassen insgesamt punktbeste Teilnehmer festgelegt. Die weiteren Regelungen der Zulassung (z.b. Übergang des Direktstartrechts, wenn Landesmeister nicht gemeldet) zu den DM bleiben unberührt. 1 Die männliche Wortform schließt explizit Schwimmerinnen mit ein. Die Wertung erfolgt nach Geschlecht getrennt im Sinne des Regelwerks

Erläuterungen: Die Einführung der AK 10 erfolgt als Sonderwertung, d.h. offiziell starten die Teilnehmer in der AK 12. Damit bleiben Bestimmungen des Regelwerks und dessen Ausführungsbestimmungen von dieser Regelung unberührt und gelten weiterhin auch für die Sonderwertung AK 10: In der AK 10 werden die Disziplinen der AK 12 geschwommen. Teilnehmer der AK 10 haben die gleichen Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen, insbesondere die dem Lebensalter entsprechenden Schwimmprüfungen (vgl. 6(5) Regelwerk). Teilnehmer der AK 10 dürfen auch in der AK 13/14 (nächsthöheren AK, vgl. 6(1) Regelwerk) starten; das betrifft v.a. Mannschaften. Teilnehmer der AK 10 an Bezirksmeisterschaften entscheiden sich mit ihrer Meldung zu den Bezirksmeisterschaften für das Wettkampfjahr bei Meisterschaften ausschließlich in der AK 10 zu starten.

Anlage 3 Kenntnisnahme Datenschutzhinweis und freiwillige Einwilligung in die Datenspeicherung, abzugeben mit der Meldung 46. Württembergische Landesmeisterschaften im Rettungsschwimmen - 11.05.-12.05.2019 Die in der Anmeldung zu den Württembergischen Landesmeisterschaften 2019 im Rettungsschwimmen angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und OG werden ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung der Anmeldung und der Durchführung des Wettkampfes erhoben. Die Leistungsergebnisse werden gespeichert und im Internet veröffentlicht. Die Datenverarbeitung erfolgt durch die DLRG-Jugend Württemberg, Mühlhäuserstraße 305, 70378 Stuttgart, Tel.: 0711-535024, E-Mail: srus@wuerttemberg.dlrg-jugend.de Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzgrund-Verordnung (DS-GVO)) Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte im Sinne von Art. 4 Nr. 10 DS-GVO weiter. Die DLRG Jugend Württemberg stellt durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass ein Zugriff auf diese Daten nur durch befugtes Personal möglich ist. Die Daten werden für die Dauer von 30 Jahren gespeichert. Der Datenübermittlung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. In diesem Fall werden die Daten gelöscht. Eine Teilnahme am Wettkampf ist dann nicht mehr möglich. Der meldende Vertreter des genannten DLRG-Bezirkes bestätigt mit seiner Unterschrift, dass alle Teilnehmer/innen seines Bezirkes über diese Datenschutzbestimmungen informiert wurden und ihr Einverständnis erklärt haben (bei Minderjährigen jeweils die Erziehungsberechtigten) Ich habe die Datenschutzhinweise gelesen. Bezirk Datum/Unterschrift (Funktion) Freiwillige Einwilligung in die Datenspeicherung Hiermit willige ich ein, dass die in dieser Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, OG, Leistungs-ergebnisse für Auswertungszwecke über die Zeit von 30 Jahren hinaus bis auf Widerruf gespeichert werden. Der Widerruf der Datenspeicherung ist per Post an die DLRG-Jugend Württemberg, Rettungssport, Mühlhäuserstraße 305, 70378 Stuttgart zu richten oder per Mail an: srus@wuerttemberg.dlrg-jugend.de Der meldende Vertreter des genannten DLRG-Bezirkes bestätigt mit seiner Unterschrift, dass alle Teilnehmer/innen seiner Mannschaften/Gliederungen über diese Datenschutzbestimmungen informiert wurden und ihr Einverständnis erklärt haben (bei Minderjährigen jeweils der Erziehungsberechtigte). Ich habe die Datenschutzhinweise gelesen und bin damit einverstanden. Bezirk Datum/Unterschrift (Funktion)